2023.RRGR.338
M 248-2023 Remund (Mittelhäusern, GRÜNE) Berücksichtigung der grauen Energie und des CO2-Ausstosses für Gebäude. Antwort des Regierungsrates
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 248-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.338
Eingereicht am: 04.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Remund (Mittelhäusern, GRÜNE) (Sprecher/in) Schilt (Utzigen, SVP) Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Rothenbühler (Lauperswil, Die Mitte) Ryser (Seftigen, GLP) Stampfli (Wabern, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 519/2024 vom 22. Mai 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Berücksichtigung der grauen Energie und des CO2-Ausstosses für Gebäude
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Energiegesetz und die Energieverordnung anzupassen, damit die graue Energie und der CO 2-Ausstoss für Gebäude berücksichtigt werden.
Begründung:
Bislang werden die graue Energie und der CO 2-Ausstoss beim Bau oder bei der Renovation von Gebäuden nicht berücksichtigt. Bei Neubauten macht die graue Energie mittlerweile einen grossen Anteil des gesamten Energiebedarfs eines Gebäudes über die ganze Lebenszeit aus.
Die Berücksichtigung bei der energetischen Beurteilung der Gebäude würde dazu führen, dass vermehrt umwelt- und klimaverträgliche Baustoffe wie zum Beispiel Holz oder wiederverwendete Baustoffe eingesetzt würden. Dies ist notwendig, um die Energiewende umzusetzen, die Pariser Klimaziele zu erreichen und dem Klimaartikel in der Berner Verfassung gerecht zu werden.
Die Berücksichtigung ist vorab bei Neubauten wichtig, aber auch bei Sanierungen und Anbauten (mit weniger strengen Anforderungen).
Die Umsetzung soll mit möglichst wenig Aufwand (für alle Parteien) geschehen – beispielsweise mit klaren und einfachen Wegleitungen oder einfach umzusetzender Verordnung.
Die Regelung könnte beispielweise mittels Anpassung von Artikel 42 Absatz 1 des Energiegesetzes1 geschehen, indem dort zusätzlich die graue Energie berücksichtigt wird. Zudem müssten Artikel 30 ff. der Energieverordnung 2 angepasst werden. Damit würde die graue Energie bei der Berechnung der gewichteten Gesamtenergieeffizienz einbezogen.
Alternativ oder ergänzend – insbesondere, um den hohen CO2-Ausstoss der Zementproduktion zu berücksichtigen (diese ist energieintensiv und aufgrund von chemischen Prozessen mit hohen CO2-Ausstössen verbunden) – ist ein CO2-Grenzwert pro Quadratmeter Geschossfläche zu definieren.
Ausnahmen für Gebäude, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung (z. B. der statischen Belastung) mit hohem Anteil an Beton gebaut werden müssen, sind vorzusehen.
Antwort des Regierungsrates
Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, ist der Gebäudesektor angehalten, seinen Beitrag zu leisten. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger zur Gebäudebeheizung nimmt die Relevanz der CO 2-Emissionen im Zusammenhang mit der Materialisierung von Gebäudekonstruktionen zu. Die Berücksichtigung und Bilanzierung des indirekten CO 2-Ausstosses von Gebäuden ist daher ein nächster logischer Schritt und nachvollziehbar.
Die Strategie Gebäudepolitik 2050+ 3 der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) legt sechs Grundsätze fest, die entscheidende Hebel für die Zielerreichung im Gebäudesektor darstellen. Grundsatz 6 betont die Notwendigkeit, den Verbrauch grauer Energie in neuen Gebäuden über deren gesamten Lebenszyklus zu minimieren. Die Reduzierung von CO 2-Emissionen durch die Auswahl von Baumaterialien für die Erstellung ist dabei entscheidend. Zudem hat sich die EnDK zum Ziel gesetzt, bis Ende 2025 die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Mu- KEn) zu überarbeiten und den Kantonen als so genannte «Energiehub-Module» zur Verfügung zu stellen.
Die Überarbeitung der MuKEn bieten sowohl den Kantonen als auch der betroffenen Bauwirtschaft die Chance, schweizweit harmonisiert Rahmenbedingungen zu definieren, welche die Entwicklung und Marktetablierung von CO 2-armen Baustoffen zusätzlich begünstigt. In der Überarbeitung der MuKEn ist deshalb auch ein Modul zum Thema «Graue Energie» vorgesehen.
Der Regierungsrat ist bestrebt, die Resultate aus der Überarbeitung der MuKEn 2025 abzuwarten und im Anschluss einen konkreten Umsetzungsvorschlag zur Anpassung des Energiegesetzes und der Energieverordnung in Abstimmung mit den MuKEn 2025 zu prüfen.
In diesem Sinne ist der Regierungsrat bereit, die Motion in der Form des Postulats anzunehmen.
Verteiler ‒ Grosser Rat https://energiehub-gebaeude.ch/strategische-grundlagen/