2023.RRGR.352
I 262-2023 Ruch (Bern, GRÜNE) Fragen zur Aufkündigung der Unterstützung von baba news. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 262-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.352
Eingereicht am: 07.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ruch (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 425/2024 vom 01. Mai 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Fragen zur Aufkündigung der Unterstützung von baba news
Anfang November 2023 hat die GSI offenbar entschieden, bereits zugesprochene Gelder für den Podcast «Was ich dich schon immer fragen wollte» des Onlinemagazins baba news nicht auszubezahlen. Dies aufgrund eines anderen Beitrags in einer anderen Podcast-Reihe («From System with Love») zum Krieg im Nahen Osten, der von verschiedenen Seiten als einseitig und voreingenommen kritisiert wurde.
Ich bin der Meinung, dass der beanstandete Beitrag tatsächlich grenzwertig war und die Kritik daran berechtigt ist. Hingegen ist es zumindest fragwürdig, dass aufgrund eines einzelnen Beitrags die Unterstützung für ein anderes Projekt des Onlinemagazins eingestellt wird, insbesondere da es sich anscheinend um bereits zugesagte Gelder handelte.
Weiter veröffentlichte baba news auf ihrem Instagram-Account ein Mail der GIBB, die schreibt, dass baba news die Räume der Schule nicht mehr mieten könne. Das wirft einige Fragen zum Umgang des Kantons mit Raumvermietungen auf, insbesondere nach welchen inhaltlichen Kriterien diese erfolgt und wer dies entscheidet.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei baba news um ein einzigartiges Projekt handelt, das aus dem Innern einer multiethnischen Community über Themen wie Migration, Rassismus und Identität berichtet. baba news berichtet aus der Sicht von jungen Menschen mit Migrationsgeschichte und füllt so eine totale Lücke in der Schweizer Medienlandschaft. Das Magazin wurde verschiedentlich als Vorzeigeprojekt porträtiert und preisgekrönt.
Der Entscheid der GSI hat eine problematische Signalwirkung und ritzt die Medien- und Pressefreiheit. Öffentliche Gelder sollten nicht zu Zensur führen, es sei denn es gäbe regelmässige Verstösse gegen die Verfassung o. ä.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Trifft es zu, dass die Gelder für die Podcast-Serie «Was ich dich schon immer fragen wollte» bereits zugesagt waren und die Streichung rückwirkend beschlossen wurde? Was führte zu diesem Entscheid?
2. Auf welcher Grundlage hat die GSI entschieden, die Unterstützung zu streichen? Wurde dazu eine externe fachliche Einschätzung eingeholt?
3. Trifft es zu, wie baba news auf ihrem Instagram-Account schrieb, dass der Leiter des Stabs des Amts für Integration und Soziales, Herr Raphael Ben Nescher, dem Online-Magazin am Telefon gesagt hat, dass «man eben damit rechnen müsse, einen Teil seiner Unabhängigkeit zu verlieren, sofern man Gelder von der öffentlichen Hand annehme»? Wie steht der Regierungsrat zu dieser Aussage?
4. Welche inhaltlichen Kriterien werden für die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen angewendet? Gibt es weitere Beispiele von kurzfristig aufgekündigten Subventionsbeiträgen?
5. Wie steht der Regierungsrat zum Vorwurf, der Kanton verletze so die Medienfreiheit?
6. baba news veröffentlichte auf ihrem Instagram-Account ferner ein Mail der GIBB, in dem steht, dass baba news die Räume der Schule nicht mehr mieten dürfe. Gab es eine kantonale Weisung bezüglich Raummieten durch baba news? Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich diese? Wer hat dies entschieden? Welche inhaltlichen Kriterien wendet der Kanton bei der Vermietung von Räumlichkeiten an?
Antwort des Regierungsrates
Die besagten Unterstützungsgelder wurden gestützt auf Art. 129 des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) sowie Art. 58 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20) gesprochen. Gestützt auf Art. 55 AIG hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) den Auftrag zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern. Gemäss Art. 4 AIG ist das Ziel der Integration «das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.» Im Rahmen der Integrationsförderung gesprochene Gelder werden daher an Trägerschaften vergeben, die in ihren Tätigkeiten die Respektierung der Grundrechte und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung einhalten, den Dialog unter verschiedenen Bevölkerungsgruppen und deren Vernetzung fördern sowie die Prinzipien von Good Governance (Transparenz, Machtausgleich und Wirksamkeit) einhalten. Am 17. Oktober 2023 wurde die Podcast-Folge mit dem Titel «From System with Love. Bedingungslose Solidarität mit Israel widerspricht jeglichen demokratischen Grundsätzen» veröffentlicht. Unter dem Anspruch einer «Kontextualisierung» des Angriffs der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 wird darin auf das Verhältnis zwischen Israel und Palästina eingegangen. Der Podcast hat eine mediale Diskussion und neben der vorliegenden Interpellation auch eine überparteiliche Anfrage im Kantonsrat in Zürich 1 oder auch im Stadtrat von Bern ausgelöst. Das in der
Vgl. überparteiliche Anfrage 350/2023 von Tobias Infortuna (SVP, Egg), Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), Gabi Petri (Grüne, Zürich) und Benno Scherrer (GLP, Uster).
Podcast-Folge vertretene Gedankengut und die Undifferenziertheit der Chefredaktion befremdeten unter anderem auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus.2 Auch die Interpellantin bezeichnet die Inhalte des Podcasts im Vorstosstext als grenzwertig und die Kritik daran als berechtigt. Publikationen, die die gesellschaftliche Spaltung vertiefen, stehen im Widerspruch zu den Zielen der Integration gemäss Art. 4 AIG. Der Regierungsrat duldet keine Berichterstattung, die Gewalt fördert oder verharmlost.
1. Trifft es zu, dass die Gelder für die Podcast-Serie «Was ich dich schon immer fragen wollte» bereits zugesagt waren und die Streichung rückwirkend beschlossen wurde? Was führte zu diesem Entscheid?
Im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) hat die GSI baba news 2021 für die erwähnte Podcast-Serie einen Unterstützungsbeitrag von 22 500 Franken zugesprochen. Die Auszahlungen der 1. und 2. Tranche in der Höhe von je 9000 Franken erfolgten 2022 und 2023. Aufgrund der einleitend ausgeführten Umstände hat die GSI in Erwägung gezogen, den Restbetrag in der Höhe von 4500 Franken, dessen Auszahlung im 1. Quartal 2024 vorgesehen war, zurückzubehalten. Nach eingehender Prüfung der Sachlage wurde jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen und aufgrund des geringen Streitwerts entschieden, die letzte Tranche des Unterstützungsbeitrags trotzdem auszubezahlen (Auszahlung erfolgte am 25. März 2024). Die GSI hat ihren Standpunkt jedoch in einem Gespräch mit den Verantwortlichen von baba news Ende Februar 2024 dargelegt.
2. Auf welcher Grundlage hat die GSI entschieden, die Unterstützung zu streichen? Wurde dazu eine externe fachliche Einschätzung eingeholt?
Siehe einleitende Ausführungen. Eine externe fachliche Einschätzung wurde nicht eingeholt, da die fachlichen Kompetenzen bezüglich Antirassismus im Amt für Integration und Soziales (AIS) der GSI angesiedelt sind.
3. Trifft es zu, wie baba news auf ihrem Instagram-Account schrieb, dass der Leiter des Stabs des Amts für Integration und Soziales, Herr Raphael Ben Nescher, dem Online-Magazin am Telefon gesagt hat, dass «man eben damit rechnen müsse, einen Teil seiner Unabhängigkeit zu verlieren, sofern man Gelder von der öffentlichen Hand annehme»? Wie steht der Regierungsrat zu dieser Aussage?
Ja. Die Aussage ist zwar zugespitzt, wird vom Regierungsrat aber insofern geteilt, als Organisationen, die staatliche Fördergelder erhalten, die oben erwähnten Grundwerte gemäss AIG Art. 4 eben nicht nur in den spezifisch geförderten Projekten, sondern grundsätzlich als Organisation teilen und leben müssen. Die von der GSI zugesagten Gelder dienten der Integrationsförderung. Die Inhalte der Podcast-Folge liefen diesem Zweck zuwider. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass in Erwägung gezogen wurde, die Restgelder zurückzubehalten.
4. Welche inhaltlichen Kriterien werden für die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen angewendet? Gibt es weitere Beispiele von kurzfristig aufgekündigten Subventionsbeiträgen?
Die Gesuche im KIP-Bereich «Zusammenleben» werden an den Kriterien gemessen, die sich aus den oben einleitend dargestellten gesetzlichen Grundlagen ergeben. Es gibt keine weiteren Beispiele von kurzfristig aufgekündigten Subventionsbeiträgen.
Auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus stuft den Podcast als «einseitig und voreingenommen» ein (vgl. https://www.20min.ch/story/pro-palaestina-beitraege-bund-geht-auf-distanz-zu-migranten-magazin-825532879899).
5. Wie steht der Regierungsrat zum Vorwurf, der Kanton verletze so die Medienfreiheit?
Die Medienfreiheit wurde von der GSI zu keiner Zeit in Zweifel gezogen oder in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Streitpunkt im vorliegenden Fall ist lediglich, unter welchen Bedingungen ein Medium staatliche Fördergelder erhalten soll.
6. baba news veröffentlichte auf ihrem Instagram-Account ferner ein Mail der GIBB, in dem steht, dass baba news die Räume der Schule nicht mehr mieten dürfe. Gab es eine kantonale Weisung bezüglich Raummieten durch baba news? Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich diese? Wer hat dies entschieden? Welche inhaltlichen Kriterien wendet der Kanton bei der Vermietung von Räumlichkeiten an?
Es gab zu keiner Zeit eine kantonale Anweisung, welche die Miete von Räumen der gibb durch baba news kategorisch untersagt. Die Aussage in der von baba news auf Instagram veröffentlichten E-Mail beruht wohl auf einem Missverständnis. Die Vermietung von Räumen erfolgt in der gibb gemäss den Grundsätzen ihrer Nutzungsbestimmungen: Schulräume können an Dritte vermietet werden, sofern es der ordentliche Schulbetrieb zulässt. Die gibb berücksichtigt dabei das Prinzip, dass Schulen politisch und konfessionell neutral sind. Ein Anspruch auf eine Miete von Räumen besteht nicht.
Verteiler ‒ Grosser Rat