2023.RRGR.5
I 004-2023 Widmer (Bern, Grüne) Irritierende Aussagen des Polizeikommandanten zum Perimeter Schützenmatte, zur Reitschule und zum kantonalen Gastgewerbegesetz. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 004-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.5
Eingereicht am: 19.01.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Widmer (Bern, Grüne) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 773/2023 vom 28. Juni 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Irritierende Aussagen des Polizeikommandanten zum Perimeter Schützenmatte, zur Reitschule und zum kantonalen Gastgewerbegesetz
Am 5. Januar 2023 wurde in Bund und BZ ein Bilanzinterview mit dem neuen Polizeikommandanten, Christian Brenzikofer, veröffentlicht. Unter anderem sind dort folgende Zeilen zu lesen:
[Frage] Auf der Schützenmatte sorgt inzwischen ein privater Sicherheitsdienst für Ordnung. Stört Sie das?
[Antwort] Im Gegenteil. Das Gastgewerbegesetz sieht vor, dass die Veranstalter für die Sicherheit ihrer Gäste schauen müssen. So gesehen, ist es nur gerecht, dass dies nun auch für die Reitschule gilt.
In dieser Antwort stecken zu viele Fehler, als dass man sie unberücksichtigt lassen könnte. 1 Diese werden in den untenstehenden Fragen mit eingewoben.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Weiss der Polizeikommandant, dass es sich bei der Schützenmatte um ein Gebiet im öffentlichen Raum handelt und dieses nicht zur Reitschule gehört?
2. Weiss der Polizeikommandant, dass der Sicherheitsdienst auf der Schützenmatte durch die öffentliche Hand finanziert wird (Stadtratsbeschluss SRB Nr. 2022-367)?
3. Ist dem Polizeikommandanten bewusst, dass der Verweis auf das Gastgewerbegesetz falsch ist, da der Sicherheitsdienst unabhängig von Veranstaltungen auf der Schützenmatte
Links: https://avenue.argusdatainsights.ch/Monitoring/Article/HtmlClippingDirect?artikelId=342197844 und https://www.derbund.ch/die-wirkung-vonvideoueberwachung-ist-oft-geringer-als-erhofft-876062471059
im Einsatz ist und es keinen Zusammenhang zur Betriebsbewilligung des Kulturzentrums Reitschule gibt?
4. Weiss der Polizeikommandant, dass sämtliche Veranstaltungen auf der Schützenmatte einzeln durch das Polizeiinspektorat bewilligt werden und nicht in das Kontingent der Reitschule fallen und auch nicht von der Reitschule organisiert werden?
5. Wurde das ganze Interview – und insbesondere diese Antwort – so autorisiert?
6. Ist in der Antwort eine Absicht zu erkennen, der Reitschule eine Verantwortung für den Grossraum Schützenmatte zu geben? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, warum dann diese Antworten?
Antwort des Regierungsrates
Generelle Bemerkungen:
Der Regierungsrat stellt fest, dass im Gespräch mit der journalistisch tätigen Person unter anderem Fragen zum Verhältnis Schützenmatte und Reitschule gestellt wurden. Diese Fragen wurden nicht in der Reihenfolge gestellt, wie sie schliesslich publiziert worden sind. Durch diese geänderte Reihenfolge ist es zum vorliegenden Missverständnis gekommen, denn die Antwort des Kommandanten bezieht sich auf den Sicherheitsdienst auf dem Vorplatz der Reitschule und nicht auf die Schützenmatte selbst.
Zu Frage 1, 2 und 4:
1. Weiss der Polizeikommandant, dass es sich bei der Schützenmatte um ein Gebiet im öffentlichen Raum handelt und dieses nicht zur Reitschule gehört?
2. Weiss der Polizeikommandant, dass der Sicherheitsdienst auf der Schützenmatte durch die öffentliche Hand finanziert wird (Stadtratsbeschluss SRB Nr. 2022-367)?
4. Weiss der Polizeikommandant, dass sämtliche Veranstaltungen auf der Schützenmatte einzeln durch das Polizeiinspektorat bewilligt werden und nicht in das Kontingent der Reitschule fallen und auch nicht von der Reitschule organisiert werden?
Ja.
Die Stadt Bern, beziehungsweise das Polizeiinspektorat, ist für die Bewilligung der Inanspruchnahme des öffentlichen Bodens sämtlicher Veranstaltungen (z. B. Demos) auf der Schützenmatte zuständig. Sofern jedoch für eine Veranstaltung zusätzlich eine gastgewerbliche Einzelbewilligung nötig ist, wird diese durch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ausgestellt.
Zu Frage 3, 5 und 6:
3. Ist dem Polizeikommandanten bewusst, dass der Verweis auf das Gastgewerbegesetz falsch ist, da der Sicherheitsdienst unabhängig von Veranstaltungen auf der Schützenmatte im Einsatz ist und es keinen Zusammenhang zur Betriebsbewilligung des Kulturzentrums Reitschule gibt?
5. Wurde das ganze Interview – und insbesondere diese Antwort – so autorisiert?
6. Ist in der Antwort eine Absicht zu erkennen, der Reitschule eine Verantwortung für den Grossraum Schützenmatte zu geben? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, warum dann diese Antworten?
Siehe generelle Bemerkungen.
Verteiler ‒ Grosser Rat