2023.RRGR.79
I 052-2023 Ritter (Burgdorf, GLP) Übertriebene Baustandards beim Bau neuer Verkehrswege für den Langsamverkehr? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 052-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.79
Eingereicht am: 13.03.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ritter (Burgdorf, GLP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 662/2023 vom 14. Juni 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Übertriebene Baustandards beim Bau neuer Verkehrswege für den Langsamverkehr?
Im Zusammenhang mit dem Bau neuer Verkehrswege durch den Kanton für den Langsamverkehr wird der Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wird beim Bau neuer Verkehrswege für den Langsamverkehr darauf geachtet, dass die baulichen Anforderungen deutlich tiefer sein müssten als für Strassen für den motorisierten Individualverkehr?
2. Inwiefern unterscheiden sich die vom Kanton beachteten baulichen Anforderungen der beiden Strassen- bzw. Wegarten gemäss Punkt 1, beispielsweise hinsichtlich Tiefe der Auskofferung, Materialwahl für Kofferung sowie Belag und Baustatik?
3. Gibt es aus Sicht des Regierungsrates Möglichkeiten, den Baustandard neuer Verkehrswege für den Langsamverkehr ohne wesentliche Qualitätsverluste zu senken? Wenn ja, welche?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:
1. Wird beim Bau neuer Verkehrswege für den Langsamverkehr darauf geachtet, dass die baulichen Anforderungen deutlich tiefer sein müssten als für Strassen für den motorisierten Individualverkehr?
Ja. Die Dimensionierung sämtlicher Verkehrswege erfolgt hinsichtlich ihrer Funktion sowie
nach den geltenden Normen des schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). In der Planung werden die zu erwartende Verkehrsbelastung und entsprechend die geringeren baulichen Anforderungen an Verkehrswege für den Langsamverkehr berücksichtigt.
2. Inwiefern unterscheiden sich die vom Kanton beachteten baulichen Anforderungen der beiden Strassen- bzw. Wegarten gemäss Punkt 1, beispielsweise hinsichtlich Tiefe der Auskofferung, Materialwahl für Kofferung sowie Belag und Baustatik?
Die Dimensionierung des Oberbaus, also die Bestimmung des Schicht- und Belagaufbaus, erfolgt für sämtliche Verkehrswege gemäss den Normen des VSS. Neben ökonomischen und ökologischen Faktoren spielen beispielsweise auch der Untergrund, klimatische Bedingungen oder auch die zu erwartende Verkehrsbelastung eine Rolle. Ein Radweg abseits der Kantonsstrasse hat eine kleinere Verkehrsbelastung als ein Radstreifen auf einer Kantonsstrasse, was eine geringere Dimensionierung des Oberbaus zur Folge hat. Während bei einer Kantonsstrasse die Auskofferung mindestens 50 Zentimeter beträgt, misst sie bei einem Radweg zwischen 30 und 50 Zentimeter, für beide Bauten wird das selbe Kiesgemisch verwendet. Auf einem Radweg werden zwei, auf einer Kantonsstrasse drei Belagsschichten aufgebracht, wobei der für die Kantonsstrasse verwendete Asphalt aufgrund der Belastung stärkeren Anforderungen genügen muss.
3. Gibt es aus Sicht des Regierungsrates Möglichkeiten, den Baustandard neuer Verkehrswege für den Langsamverkehr ohne wesentliche Qualitätsverluste zu senken? Wenn ja, welche?
Es gehört zum Aufgabenverständnis des Kantons Bern, bei sämtlichen Bauprojekten – nicht nur für den Langsamverkehr – angemessene und wirtschaftliche Lösungen zu finden und zu realisieren. Der Regierungsrat ist deshalb nicht der Ansicht, dass die heutigen Baustandards beim Bau neuer Verkehrswege für den Langsamverkehr übertrieben sind.
Die angewandten Normen des VSS zur Festlegung des Baustandards basieren auf dem aktuellen Stand der Technik und entsprechen der heutigen Praxis. Sie bilden sowohl die p hysischen Gegebenheiten (z. B. Fahrzeugbreiten oder Sichtweiten) wie auch die derzeitigen Erfahrungswerte ab, um sichere, attraktive und langlebige Verkehrswege zu schaffen. Der Regierungsrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, den Baustandard neuer Verkehrswege für den Langsamverkehr generell zu senken. Eine Unterschreitung der Normen und somit eine Senkung des Baustandards wäre zwar grundsätzlich möglich und wird im Ausnahmefall auch geprüft. Grundsätzlich gibt es aber keine Möglichkeiten, den Standard zu senken, ohne wesentliche Qualitätsverluste in Kauf zu nehmen. Es gilt zudem zu berücksichtigen, dass Abweichungen von den Normen nicht nur die Dauerhaftigkeit der Bauten beeinträchtigen können, sondern auch Risiken für die Verkehrsteilnehmenden schaffen können, mit entsprechenden haftungsrechtlichen Folgen für den Kanton als Strasseneigentümer.
Verteiler ‒ Grosser Rat