2023.STA.1532
Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR); Sicherheitsdienstleistungen im Rathaus Bern, Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit 2024–2028. Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1375/2023 Datum RR-Sitzung: 13. Dezember 2023 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2023.STA.1532 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR); Sicherheitsdienstleistungen im Rathaus Bern, Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit 2024-2028; Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Ausgabenbewilligung für die Kosten des Sicherheitsdienstes während den Veranstaltungen im Rathaus Bern.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV, BSG 101.1), Art. 89 Abs. 2 Bst. b ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanz-
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende und neue Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG)
4. Massgebende Kreditsumme
Zu bewilligender Kredit (Kostendach) pro Jahr CHF 145 000.00
Die voraussichtliche Kreditsumme ist als jährliches Kostendach zu verstehen. Die mutmasslichen Einnahmen aus Rückerstattungen von Dritten betragen rund 45 000.00 Franken pro Jahr.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Kreditart: Verpflichtungskredit (Art. 32 FHG) in Form eines Objektkredites (Art. 33 FHG) Erfolgsrechnung Produktgruppe: 4423001000 Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat Produkt: 4423001500 Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen Konto: 313000000 übrige Dienstleistungen Dritte 426000000 Rückerstattungen von Dritten Rechnungsjahre: 2024–2028 Im Budget bzw. im Aufgaben-/Finanzplan sind die finanziellen Mittel eingestellt worden.
6. Begründung
Um die Sicherheit während den Veranstaltungen im Rathaus Bern zu gewährleisten, wird Sicherheitspersonal eingesetzt. Die Anzahl Personen des Sicherheitspersonals richtet sich nach dem jeweiligen Anlass bzw. der Bedrohungslage während der Session. Die Sicherheitskosten für die Sessionen gehen zulasten der Staatskanzlei, die Kosten für die übrigen Veranstaltungen gehen zulasten des Veranstalters.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Staatskanzlei