2023.STA.538
Gesetz über die politischen Rechte (PRG) (Änderung) (Garantiesitze Biel-Seeland). Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die zweite Lesung
Rubrum
Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die zweite Lesung RRB Nr. 1075 Gesetz über die politischen Rechte
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Antrag Kommission II Antrag Regie- Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
Gesetz über die politischen Rechte (PRG)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
auf Antrag des Regierungsrates,
Dispositiv
beschliesst:
I.
Der Erlass 141.1 Gesetz über die politischen Rechte vom 05.06.2012 (PRG) (Stand 01.01.2023) wird wie folgt geändert:
Art. 64 Verteilung der Mandate an die Wahlkreise
Der Regierungsrat verteilt die 160 Mandate wie folgt auf die Wahlkreise:
a Vorabzuteilung: Der Wahlkreis Berner Jura erhält zwölf Mandate und scheidet für die weitere Verteilung aus.
Antrag Kommission II Antrag Regie- Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
b Hauptverteilung: Die aktuelle Einwohnerzahl der verbleibenden Wahlkreise wird durch 148 geteilt. Jeder dieser Wahlkreise erhält so viele Mandate, als das Teilungsergebnis in seiner Einwohnerzahl aufgeht.
c Restverteilung: Die Wahlkreise mit den grössten Restzahlen erhalten je eines der restlichen Mandate. Erreichen bei der Restverteilung gemäss Absatz 1 Buchstabe c zwei oder mehrere Wahlkreise die gleiche Restzahl, so entscheidet das Los (Art. 92). 3 3 Innerhalb des Wahlkreises Biel-See- Innerhalb des zweisprachigen Wahlkreiland werden der französischsprachi- ses Biel-Seeland werden der französischgen Bevölkerung so viele Mandate ga- sprachigen Bevölkerung so viele Mandate rantiert, wie es ihrem prozentualen An- garantiert, wie es ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtbevölkerung des teil an der Gesamtbevölkerungfranzö- Wahlkreises entspricht. Bruchteile ab sisch- und der deutschsprachigen Bevölfünf Zehnteln werden aufgerundet. kerung des Wahlkreises entspricht. Bruchteile ab fünf Zehnteln werden aufgerundet. Der Beschluss über die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Wahlkreise ist mindestens fünf Monate vor dem Wahltag zu fassen und im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen.
Art. 88 Art. 88 Garantiesitze für die französischsprachige Bevölkerung Garantiesitze für die französischsprachige Bevölkerung im im Wahlkreis Biel-Seeland Wahlkreisdes zweisprachigen Wahlkreises Biel-Seeland
1. Grundsatz 1. Grundsatz
Antrag Kommission II Antrag Regie- Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit 1 1 Haben nach der Sitzverteilung nach Haben nach der Ergibt die Sitzverteilung Artikel 83 bis 85 im zweisprachigen nach Artikel 83 bis 85 im zweisprachigen Wahlkreis Biel-Seeland die Listen der Wahlkreis Biel-Seeland die Listen der Französischsprachigen nicht die nach Französischsprachigen, dass nicht diealle Artikel 64 Absatz 3 garantierte Anzahl nach Artikel 64 Absatz 3 garantierte An- Sitze erhalten, so werden Umverteilun- zahl garantierten Sitze erhaltenmit franzögen vorgenommen. sischsprachigen Kandidatinnen und Kandidaten besetzt werden können, so werden Umverteilungen vorgenommen. Die Umverteilungen erfolgen innerhalb der gemischtsprachigen Listengruppen derselben politischen Gruppierung (Art. 70) und dürfen das Ergebnis der Sitzverteilung im Wahlkreis nicht ändern.
II.
Keine Änderung anderer Erlasse.
III.
Keine Aufhebungen.
IV.
Diese Änderung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Bern, 2. September 2024 Bern, 14. Oktober 2024 Bern, 30. Oktober
Antrag Kommission II Antrag Regie- Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
Im Namen des Grossen Rates Im Namen der Kommission Im Namen des Regie- Die Präsidentin: Bühler Der Präsident: Grupp rungsrates Der Generalsekretär: Trees Der Präsidentin: Allemann Der Staatsschreiber: Auer ID 2889