2023.WEU.3878
Vernehmlassung des Bundes: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029. Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 25/2024 17. Januar 2024 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zum Entwurf des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 Stellung nehmen zu können. Die parlamentarische Bewilligung der finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von drei Zahlungsrahmen für vier Jahre ist eine wichtige Weichenstellung im Hinblick auf verlässliche Rahmenbedingungen für eine Branche, die wesentliche gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringt und erheblichen Herausforderungen gegenübersteht.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die dem Geschäft zugrundeliegende Prämisse, wonach für die Zahlungsrahmenperiode 2026-2029 auf Stabilität bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen gesetzt werden soll. Ebenfalls unterstützt er die vorgeschlagene Stossrichtung, dass die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels verstärkt unterstützt werden soll, um damit die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit zu fördern.
Die Folgen des Klimawandels sind für die Landwirtschaft deutlich spürbar. Einerseits bieten — Wasserverfügbarkeit vorausgesetzt — wärmere Temperaturen und eine Verlängerung der Vegetationsperiode neue Möglichkeiten im Pflanzenbau für den Anbau von neuen Kulturen oder den Anbau in höheren Lagen. Andererseits ist die Landwirtschaft auch mit zunehmenden Wetterextremen wie längere Trockenperioden oder intensive Niederschläge konfrontiert, was vermehrte Ernteeinbussen und Schäden an Infrastrukturen zur Folge hat und das betriebliche Risiko entsprechend erhöht. Mit dieser Entwicklung sind auch zunehmende Einkommensschwankungen
verbunden. Die Landwirtschaftsbetriebe benötigen daher einen genügenden finanziellen Spielraum, um sich rasch und nachhaltig an die klimatischen Veränderungen anpassen zu können.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.01.2024 I Version: 3 j Dok.-Nr.: 279644 I Geschäftsnummer: 2023. WEU.3878 1/3
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Wie in der nationalen Klimastrategie Landwirtschaft dargelegt, ist die Wertschöpfungskette Ernährung auch für einen erheblichen Anteil des Treibhausgas-Ausstosses verantwortlich. Dabei seien die Emissionen in der Produktionsphase am bedeutendsten, insbesondere in der Tierhaltung. Damit die Landwirtschaft ihren Reduktionsbeitrag beim Ausstoss von klimarelevanten Gasen leisten kann, ohne den Selbstversorgungsgrad der Schweiz wesentlich zu verändern, benötigt sie ebenfalls einen finanziellen Handlungsspielraum zur Realisierung betrieblicher Anpassungen, insbesondere auch im Bereich der Infrastrukturen.
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Regierungsrat des Kantons Bern auch die im vorliegenden Entwurf des Bundesbeschlusses vorgesehenen Mittelaufstockungen bei den Strukturverbesserungen, bei der Pflanzenzüchtung und beim nachhaltigen Pflanzenschutz. Das Anliegen, das agrarpolitische Instrument der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen zu stärken, hat der Regierungsrat des Kantons Bern bereits im Rahmen seiner Stellungnahme zur Agrarpolitik 2022+ eingebracht (RRB 198/2019). Die staatliche Förderung von Massnahmen zur Strukturverbesserung ist im Gegensatz zu anderen agrarpolitischen Instrumenten international kaum bestritten. Das dynamische Umfeld erfordert von der Landwirtschaft ständige betriebliche Anpassungen und Optimierungen, die häufig mit kostspieligen Investitionen in Infrastrukturen verbunden sind. Moderne Infrastrukturen im landwirtschaftlichen Hoch- und Tiefbau sind für eine regional vielfältige, professionelle, anpassungsfähige und zukunftsgerichtete Landwirtschaft wichtige Erfolgsfaktoren. In unserer dezentralen, auf bäuerliche Familienbetriebe ausgerichteten Landwirtschaft wären viele zukunftsweisende und agrarpolitisch erwünschte Investitionen ohne finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand nicht realisierbar oder hätten eine kaum tragbare Verschuldung der Betriebe zur Folge. Gezielte Investitionen in Infrastrukturen sind zudem ein effizientes Mittel, mit dem die Nachhaltigkeit über längere Zeit gesichert werden kann.
2. Antrag
Auf der anderen Seite lehnt der Regierungsrat die vorgeschlagene Kürzung der Zahlungsrahmen 2026-2029 (13 676 Mio. CHF) gegenüber den Zahlungsrahmen 2022-2025 (14 023 Mio. CHF) um 2,5 Prozent und die damit einhergehende Reduktion des Zahlungsrahmens für die Direktzahlungen ab.
Begründung Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an die Leistungserbringung der Landwirtschaft nehmen ständig zu, in den letzten Jahren in zunehmendem Tempo und gesteigerter Intensität. Diese Entwicklung zeigt sich beispielsweise bei den Zielen und deren Umsetzung zu den umweltbezogenen Absenkpfaden (Pflanzenschutzmittelrisiken, Nährstoffverluste) oder bei Forderungen nach einem hohen Tierwohl. Die Betriebsleitenden sind aufgefordert, ihre Bewirtschaftung an diese steigenden Anforderungen anzupassen, was sich in der Regel negativ auf die Produktionskosten und den Arbeitsaufwand auswirkt. Hinzu kommen höhere Kosten für Produktionsmittel (Dünger, Energie, usw.), insbesondere bedingt durch die geopolitische Lage. Eine Abwälzung dieser Mehraufwände auf den Markt ist aufgrund der Marktkonstellationen kaum oder nur in sehr beschränktem Umfang möglich. In diesem anspruchsvollen und dynamischen Umfeld ist es förderlich, die finanzpolitischen Rahmenbedingungen derart auszugestalten, dass die Betriebsleitenden für steigende Anforderungen hinsichtlich der (gemeinwirtschaftlichen) Leistungen und der Veränderungsbereitschaft adäquat entschädigt werden. Mit einer Kürzung der Zahlungsrahmen um 2,5 Prozent und der damit einhergehenden Reduktion des Zahlungsrahmens für Direktzahlungen um 3,5 Prozent würde hier einerseits ein falsches Signal an die veränderungsbereiten Betriebsleitenden gesendet. Andererseits könnte die daraus resultierende zögerliche Umsetzung agrarpolitischer Massnahmen auch direkt dazu führen, dass die
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.01.2024 I Version: 131 Dok.-Nr.: 926048 1 Geschäftsnummer: 20233.NEU.3878 2/3
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gesetzten (Umwelt-)Ziele mangels Beteiligungen an den Programmen nicht erreicht werden könnten. Im erläuternden Bericht weist der Bundesrat hinsichtlich der Auswirkungen des vorliegenden Bundebeschlusses darauf hin, dass im Zeithorizont der beantragten Zahlungsrahmen grosse Unsicherheiten über die Entwicklung der Preise und Kosten bestehen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Einkommenssituation in der Landwirtschaft haben. Diese unsicheren Entwicklungen in Kombination mit dem Sachverhalt, dass das Parlament mit den Zahlungsrahmen die Höchstbeträge der Voranschlagskredite für die verschiedenen Aufgabenbereiche festlegt, sind weitere Gründe, warum der Regierungsrat des Kantons Bern eine Kürzung der Zahlungsrahmen 2026-2029 gegenüber den Zahlungsrahmen 2022-2025 ablehnt. Dem Parlament bleibt im Rahmen der Budgetprozesse ohnehin die Option offen, Abweichungen von den Zahlungsrahmen nach unten zu beschliessen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Finanzdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilage — Antwortformular
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