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Beitrag aus dem Lotteriefonds und Kantonsbeiträge an das Swiss Space & Sustainability Observatory S3O, Uecht. Verlängerung der Geltungsdauer der Zusicherung des Beitrags aus dem Kulturförderungsfonds

2024.BKD.5299 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 11. Dez. 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bkd-5299/de/beitrag-aus-dem-lotteriefonds-und-kantonsbeitrage-an-das-swiss-space-amp-sustainability-observatory-s3o-uecht-verlangerung-der-geltungsdauer-der-zusicherung-des-beitrags-aus-dem-kulturforderungsfonds

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.BKD.5299

Beitrag aus dem Lotteriefonds und Kantonsbeiträge an das Swiss Space & Sustainability Observatory S3O, Uecht. Verlängerung der Geltungsdauer der Zusicherung des Beitrags aus dem Kulturförderungsfonds

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1281/2024 Datum RR-Sitzung: 11. Dezember 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.5299 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Beitrag aus dem Lotteriefonds und Kantonsbeiträge an das Swiss Space & Sustainability Observatory S3O, Uecht. Verlängerung der Geltungsdauer der Zusicherung des Beitrags aus dem Kulturförderungsfonds

Erwägungen

1. Gegenstand

Der Grosse Rat des Kantons Bern gewährte mit Beschluss vom 9. Dezember 2019 einen Beitrag von insgesamt CHF 2‘131‘000 aus dem Lotterie- und dem Kulturförderungsfonds (Geschäftsnummer 2019.POMGS.359) für die umfassende Neugestaltung der Sternwarte Uecht (heute: «Space Eye – Observatorium für Weltraum und Umwelt»). Mit dem Beitrag aus dem Kulturförderungsfonds von CHF 85'000 wurde die inhaltliche Transformation der historischen Sternwarte zum Museum finanziell unterstützt. Die Beitragszusicherung aus dem Kulturförderungsfonds erlischt nach Ablauf von fünf Jahren ab Datum der Beschlussfassung (Ziffer 5, Buchstabe l des Grossratsbeschlusses), das heisst am 9. Dezember 2024.

Die Stiftung Sternwarte Uecht hat am 14. Mai 2024 respektive am 24. September 2024 ein Gesuch um Verlängerung der Geltungsdauer der Zusicherung des Beitrags aus dem Kulturförderungsfonds bis am 31. Dezember 2026 gestellt. Sie legt dar, dass infolge von Wasserschäden eine umfassende Sanierung des Gebäudes notwendig ist, bevor die alte Sternwarte zum Museum umgewandelt werden kann.

Die Geltungsdauer der Zusicherung des Beitrags in Ziffer 5, Buchstabe l des Grossratsbeschlusses vom 9. Dezember 2019 betreffend den Beitrag aus dem Lotteriefonds und Kantonsbeiträge an das Swiss Space & Sustainability Observatory S3O, Uecht, wird einmalig angepasst: Die Zusicherung des Beitrags aus dem Kulturförderungsfonds erlischt am 31. Dezember 2026.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 5, 7, 12 bis 16 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 20 Abs. 2 und Art. 26 des Staatsbeitragsgesetzes vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1)

3. Begründung

«Space Eye – Observatorium für Weltraum und Umwelt» wurde im September 2023 eröffnet und in Betrieb genommen. Beim Teilvorhaben, das die Errichtung des Museums in der historischen Sternwarte und damit den Beitrag aus dem Kulturförderungsfonds betrifft, kom mt es allerdings zu einer Verzögerung: Infolge von Wasserschäden im Dezember 2022 und November 2023 ist eine umfassende Sanierung des Gebäudes unumgänglich, bevor das Museum eingebaut werden kann. Für diese Sanierung müssen zudem zusätzliche Mittel beschafft werden. Die Stiftung Sternwarte Uecht geht davon aus, dass die Sanierungs- und Ausbauarbeiten Ende 2026 abgeschlossen sein werden.

Die Auszahlung der ersten Rate von CHF 50'000 erfolgte im Oktober 2023, da die in Ziffer 5, Buchstabe j genannten Voraussetzungen (Durchführungsbestätigung und aktualisierter Finanzierungsplan) erfüllt waren. Für die Auszahlung der zweiten Rate von CHF 35'000 müssen, gemäss der Bedingung in Ziffer 5, Buchstabe j, die Schlussabrechnung und ein Projektabschlussbericht eingereicht werden. Diese Unterlagen können aufgrund der entstandenen Verzögerung nicht bis am 9. Dezember 2024 vorgelegt werden. Die Zusicherung der zweiten Beitragsrate von CHF 35'000 würde demnach erlöschen. Dies wird durch die Verlängerung der Geltungsdauer verhindert.

Da sich der Zweck der Zusicherung des Beitrags nicht verändert hat und durch die Anpassung der Bedingung nicht gefährdet ist, wird die Bedingung in Ziffer 5, Buchstabe l des Grossratsbeschlusses vom 9. Dezember 2019 entsprechend dem Ersuchen der Stiftung Sternwarte Uecht angepasst und eine einmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Zusicherung des Beitrags bis am 31. Dezember 2026 gewährt. Der Beitrag wird aus dem Kulturförderungsfonds gewährt. Folglich kommt – in Verbindung mit Art. 16 KKFG – Art. 26 StBG in Anwendung. Damit ist der Regierungsrat für die Anpassung der Bedingung in Ziffer 5, Buchstabe l zuständig.

Die für den Beitrag aus dem Lotteriefonds geltenden Bedingungen werden durch die Anpassung der Bedingung in Ziffer 5, Buchstabe l nicht tangiert.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ - Bildungs- und Kulturdirektion