2024.BVD.5281
Thierachern; Sanierung Strasse im Cheer, 410.20275, Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2018 – 2021, GRB vom 7. September 2017
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1157/2024 Datum RR-Sitzung: 20. November 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.5281 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Thierachern; Sanierung Strasse im Cheer, 410.20275, Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2018 – 2021, GRB vom 7. September 2017
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 1 744 000 (Gesamtkosten von CHF 1 879 000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 135 000) soll die Kantonsstrasse Nr. 1104 Thun – Blumenstein in der Gemeinde Thierachern im Gebiet «Im Cheer» über eine Gesamtlänge von ca. 500 m verkehrstechnisch saniert und baulich instandgesetzt werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan, RRB 761/2013 vom 12. Juni 2013, angepasst mit RRB 533/2017 vom 31. Mai 2017 (2012.RRGR.505) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2018–2021, GRB vom 7. September 2017 (2017.RRGR.320), mit Zusatzkredit vom 3. September 2020 (2020.BVD.1244) ‒ Strassenplan vom 5. September 2024
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis 09.2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 1 879 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 0 Kosten zulasten Kanton CHF 1 879 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten (Ausgabenbewilligung TBA vom 16. Oktober 2019, mit Zusatzkrediten vom 8. Juli 2022 und – CHF 135 000 vom 19. Oktober 2023) Total zu bewilligende Ausgaben CHF 1 744 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG (Erneuerung Fundationsschicht, Randabschlüsse, Beläge, Strassenentwässerungs- und Stras- CHF 1 007 000 senbeleuchtungsanlage) Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG (Neubau Gehweg, Radstreifen, Fussgängerquerungshilfen, Stützmauern, zusätzliche Strassen- CHF 872 000 entwässerungsanlage) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 872 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2018–2021
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 297 455 000 bereits beansprucht (Stand 15. Oktober 2024)* – CHF 295 621 574 Nicht verpflichtete Rahmenkreditsumme CHF 1 833 426 aus abgerechneten Projekten freigewordene Mittel CHF 8 942 777 Total noch offene Kreditsumme 10 776 203 Investitionsbetrag gemäss vorliegendem Beschluss – CHF 1 744 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 9 032 203
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen Bisher CHF 105 000 2024 CHF 40 000 2025 CHF 1 500 000 2026 CHF 234 000 Total CHF 1 879 000
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1 879 000 872 000 1 007 000
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.89 0.11 0.04 1.50 0.24 In der GKIP 2023 eingestellt
Das Projekt 410.20275 ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Ober-/Unterbau Kantonsstrassen 1 645 000 40 41 125 Deckbelag Kantonsstrassen 234 000 12 19 500
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
7.4 Personelle Auswirkungen und weitere Folgekosten
Keine.
8. Begründung
Die Kantonsstrasse Nr. 1104 verbindet die Gemeinden Thierachern, Uebeschi, Forst-Längenbühl und Blumenstein mit Thun und den Autobahnanschlüssen.
Der durchschnittliche Tagesverkehr beträgt ca. 4 800 Motorfahrzeuge, der Anteil Schwerverkehr beträgt rund 4.3 %. Auf der Strecke verkehren die Buslinien 50 und 51 der Verkehrsbetriebe STI Bus AG im Halbstundentakt.
Der grösstenteils in einer Steigung liegende Abschnitt Egg – Abzweigung Wahlenweg ist eine wichtige Schulwegverbindung zum Oberstufenzentrum. Viele Schulkinder aus den Gemeinden Thierachern, Uebeschi, Amsoldingen und Stocken-Höfen sind daher mit dem Velo auf dem Strassenabschnitt unterwegs. Die Fahrbahnbreite beträgt heute ca. 6.50 m.
Es fehlt eine Steigungshilfe und eine Abbiegehilfe für Velos. Die Abbiegemanöver der Schulkinder in den Wahlenweg sind daher gefährlich und schwierig. Es fehlen auch ein Gehweg und Querungshilfen zum an die Kantonsstrasse anschliessende Mösliquartier.
Mit einer neuen Steigungshilfe (Radstreifen) über eine Länge von ca. 180 m wird die Verkehrssicherheit für Velofahrende deutlich verbessert. Der neue Mehrzweckstreifen dient als Abbiege- und Querungshilfe für Velofahrende und Motorfahrzeuge. Insgesamt muss die Kantonsstrasse über eine Länge von ca. 250 m verbreitert und lokal mit Stützbauwerken versehen werden.
Zwei neue Querungshilfen ermöglichen das sichere Queren der Kantonsstrasse der Fussgängerinnen und Fussgänger. Über eine Länge von ca. 70 m wird ein neuer Gehweg erstellt, auf dem auch Velos gestattet sind. Damit entsteht eine sichere Verbindung für den Langsamverkehr entlang der Kantonsstrasse.
Die Strassenentwässerung wird mit einer neuen Leitung an den vorgängig erstellten Regenwasser- Speicherkanal der Gemeinde angeschlossen. Die Strassenbeleuchtung wird wo nötig mit zusätzlichen Kandelabern versehen und auf energiesparende LED-Leuchten umgerüstet. Die Randabschlüsse sowie der Fahrbahnbelag werden erneuert und die Deckschicht durch einen lärmmindernden Deckbelag ersetzt.
Mit diesen Massnahmen können die identifizierten Mängel eliminiert werden, sodass der Abschnitt künftig die Standards Kantonsstrassen erfüllt und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden mit verhältnismässigen Massnahmen deutlich verbessert wird.
Die Realisierung erfolgt koordiniert mit dem Bau der neuen Wohnsiedlung Rütihubel und der Gemeinde Thierachern koordiniert und ist voraussichtlich ab Frühling 2026 vorgesehen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion