2024.DIJ.115
Einsatzstrategie des Regierungsrates für die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter. Verabschiedung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 343/2024 Datum RR-Sitzung: 3. April 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.115 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Einsatzstrategie des Regierungsrates für die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter
Gestützt auf die Ausführungen der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) beschliesst der Regierungsrat die folgende Einsatzstrategie:
Erwägungen
1. Aufgaben Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter erfüllen die ihnen durch die Gesetzgebung zugeteilten Aufgaben.
In besonderen Situationen kann ihnen der Regierungsrat Spezialaufgaben übertragen, falls ihnen gleichzeitig auch die hierfür erforderlichen zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
2. Rolle Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter erfüllen ihre vielfältigen Aufgaben sowohl im Interesse der gesamten Bevölkerung als auch im Interesse des Kantons und übernehmen dabei wichtige Aufsichts- und Scharnierfunktionen. Sie vertreten den Regierungsrat und seine Beschlüsse loyal im Verwaltungskreis. Sie unterstützen ihn insbesondere in ausserordentlichen Situationen.
Der Regierungsrat und die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter informieren gegenseitig frühzeitig über wichtige Ereignisse und Vorhaben, welche alle oder einzelne Verwaltungskreise betreffen.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter werden frühzeitig in Prozesse eingebunden, welche die Bevölkerung in allen oder einzelnen Verwaltungskreisen betreffen.
3. Führung und Steuerung a. Grundsatz Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sind Magistratspersonen und erfüllen ihre Aufgaben selbstständig. Sie gewährleisten die rechtsgleiche Anwendung der Gesetzgebung im ganzen Kantonsgebiet und sorgen für einen effizienten Einsatz ihrer Ressourcen. b. Führungsinstrumente Für die Regierungsstatthalterämter gelten die gesamtstaatlich verbindlichen Führungsinstrumente. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Praxis der Rechtsanwendung entwickelt und pflegt die Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter geeignete Instrumente. c. Ressourcensteuerung
In der Leistungsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat (vertreten durch die DIJ) und den Regierungsstatthalterämtern werden die personellen und übrigen Ressourcen insgesamt festgehalten. Die Zuordnung der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Ressourcen zu den einzelnen Regierungsstatthalterämtern erfolgt durch deren Geschäftsleitung. Dabei wird auf die Belastung der Auftragserfüllung, insbesondere die Komplexität und Veränderungen der Anzahl zu erledigender Geschäfte, abgestellt. Die räumliche Infrastruktur wird den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern vom Kanton zur Verfügung gestellt. Für die Beschaffung der übrigen Ressourcen gelten dieselben Regeln wie für die Zentralverwaltung. d. Interne Führung Die Geschäftsleitung ist für die interne Führung (Selbstführung) verantwortlich. Sie überwacht die Einhaltung der Leistungsvereinbarung und der gesetzten Leistungs-ziele. e. Reporting zur Leistungsvereinbarung Die Geschäftsleitung erstattet über die Erfüllung der Leistungsziele jeweils per 30. Juni einen kurz gefassten Halbjahresbericht und jeweils per Ende jeden Jahres einen Jahresbericht.
4. Aufsicht Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter unterstehen der Aufsicht durch den Regierungsrat, ausgeübt durch die DIJ.
Die Aufsicht seitens des Regierungsrates bzw. der damit konkret betrauten DIJ wird insbesondere durch das Controlling über die Einhaltung der Leistungsvereinbarungen erfolgen.
5. Information und Kommunikation Die gegenseitige Information zwischen dem Regierungsrat sowie den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern findet bei Bedarf situativ mit einzelnen seiner Mitglieder sowie gesamthaft in den «Journées des préfètes et préfets» statt.
Parallel dazu können Besprechungen zwischen der Geschäftsleitung und den Generalsekretärinnen und Generalsekretären der Direktionen anlässlich einer Generalsekretärenkonferenz vereinbart werden. Im Einzelfall auch direkt zwischen dem/der jeweiligen Regierungsstatthalter/in und dem/der jeweiligen Generalsekretär/in.
6. Aus- und Weiterbildung Die Aus- und Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Führung. Die Geschäftsleitung stellt diese in angemessener Weise selbstverantwortlich sicher.
7. Umsetzung Diese Einsatzstrategie gilt ab dem 03.04.2024 und ersetzt die Einsatzstrategie vom 10. September 2008.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Alle Direktionen ‒ Staatskanzlei
Beilagen ‒ Vortrag