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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG Nummer 4458500001); Überschreitung des Globalbudgets. Nachkredit 2023

2024.DIJ.627 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 31. Jan. 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2024-dij-627/de/kindes-und-erwachsenenschutzbehorde-kesb-kindes-und-erwachsenenschutzbehorde-pg-nummer-4458500001-uberschreitung-des-globalbudgets-nachkredit-2023

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.DIJ.627

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG Nummer 4458500001); Überschreitung des Globalbudgets. Nachkredit 2023

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 77/2024 Datum RR-Sitzung: 31. Januar 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2024.DIJ.627627 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (PG Nummer 4458500001); Überschreitung des Globalbudgets Nachkredit 2023

Erwägungen

1. Gegenstand

Nachkredit 2023 von CHF 6'008'565.73 in der Produktgruppe 4458500001.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 9 ff. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Art. 22 und Art. 40 ff. des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz vom 01.02.2012 (KESG; BSG 213.316) ‒ Art. 9 ff. der Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz vom 24.10.2012 (KESV; 213.316.1) ‒ Art. 7 der Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen (ZAV; BSG 213.318)

3. Kreditsumme und Produktgruppe

3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung

Produktgruppe Nr. 4458500001, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2023 144’829’146.93

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung IST 2023 150’837’712.66

Nachkredit 2023 6'008'565.73

3.2 Produktgruppe, in der die Kompensation vorgesehen ist

Produktgruppe Nr. 4457500001, Vollzug der Sozialversicherungen Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2023 608’625’523.15

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 548’130’239.26

Bereits erfolgte Kompensationen 2023 10'124'544.82

Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit 50'370'739.07

Kompensation gemäss aktuellem Antrag 6'008'565.73

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2023 nach erfolgter Kompensation 564'263'349.81

*Nachkredit KJA PG 4456510000 und KJA PG 4456520000

4. Auswirkungen auf die Leistungen

Die Kompensation in der Produktgruppe 4457500001 hat keine Auswirkungen auf das Erreichen der Leistungsziele.

5. Begründung

Das Gesamtergebnis der Produktgruppe Nr. 4458500001, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, fällt im Vergleich zum Budget um rund 6 MCHF schlechter aus.

In CHF Budget Rechnung Abweichung

Betrieblicher Aufwand 167’837’346.93 175’190’683.79 -7’353’336.86

30 Personalaufwand 24’203’784.93 25’345’166.56 -1’141’381.63

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 73’801’308.00 76’959’637.62 -3’158’329.62

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 1’724.00 1’727.26 -3.26

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 0.00 0.00 0.00

36 Transferaufwand 65’896’505.00 68’944’365.25 -3’047’860.25

37 Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00

39 Interne Verrechnungen 3’934’025.00 3’939’787.10 -5’762.10

Betrieblicher Ertrag -23’008’200.00 -24’363’554.53 1’355’354.53

40 Fiskalertrag 0.00 0.00 0.00

41 Regalien und Konzessionen 0.00 0.00 0.00

42 Entgelte -23’001’000.00 -23’653’045.48 652’045.48

43 Verschiedene Erträge 0.00 -3.81 3.81

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung 0.00 0.00 0.00

46 Transferertrag -7’200.00 -472’867.19 465’667.19

47 Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00

49 Interne Verrechnungen 0.00 -237’638.05 237’638.05

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 144’829’146.93 150’827’129.26 -5’997’982.33

34 Finanzaufwand 0.00 10’583.40 -10’583.40

44 Finanzertrag 0.00 0.00 0.00

Ergebnis aus Finanzierung 0.00 10’583.40 -10’583.40

Operatives Ergebnis 144’829’146.93 150’837’712.66 -6’008’565.73

38 Ausserordentlicher Aufwand 0.00 0.00 0.00

48 Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00

Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 0.00

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 144’829’146.93 150’837’712.66 -6’008’565.73 (Globalbudget)

Kommentierung: Die KESB hat Stellenprozente aus der Direktionsreserve zum Abbau von Pendenzen im Bereich Revisorat und zur Bearbeitung der vielen Fälle von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden erhalten. Zudem bestehen hohe Rückstellungen für Zeitguthaben. Im Weiteren wurden im Jahr 2023 die Arbeitgeberbeiträge der Pflegeeltern im Personalaufwand gebucht, geplant wurden diese aber ursprünglich im Sach- und übrigen Betriebsaufwand. Deshalb ist ein Mehraufwand von

1.14 MCHF in der Kontensachgruppe Personalaufwand angefallen. Im Sach- und Betriebsaufwand und bei den internen Verrechnungen besteht ein Mehraufwand von 3.16 MCHF bzw. 0.58 MCHF, der einerseits mit einem Mengenzuwachs bei den Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen zu begründen ist, andererseits mit den Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (KESG per 2022, KFSG per 2023), wodurch für die Budgetierung nur teilweise auf Erfahrungswerte abgestellt werden konnte und mit Schätzungen gearbeitet werden musste. Die Kosten für die Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen sind für die KESB nicht beeinflussbar, da diese direkt vom Schutzbedarf der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen abhängig sind. Die Überschreitung in der Sachgruppe Transferaufwand um 3.05 MCHF ist zum einen mit dem Mengenwachstum bei den Abgeltungen an die Sozialdienste für die Leistungen, die diese im Auftrag der KESB im Kindes- und Erwachsenenschutz erbringen, zu begründen. Auch ist die Lohnsumme der Praktikantinnen und Praktikanten in den Sozialdiensten im Jahr 2023 gestiegen. Schliesslich wurden die Abgrenzungen per Ende 2023 nicht mehr gegengebucht.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 9 — gelesen in der Fassung vom 1. Dezember 2023; der Erlass wurde am 1. September 2026 erneut konsolidiert.