2024.RRGR.195
I 139-2024 Lüthi (Moosseedorf, GLP) Denkmalschutz nach der Bereinigung. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 139-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.195
Eingereicht am: 07.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Lüthi (Moosseedorf, GLP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1177/2024 vom 20. November 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Denkmalschutz nach der Bereinigung
In den letzten Jahren wurden 27 Prozent der erhaltenswerten Bauten aus dem Inventar entlassen. Dadurch müssen durch die Denkmalpflege des Kantons Bern auch entsprechend weniger Objekte betreut werden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie hoch war die Stellendotation der Denkmalpflege des Kantons Bern vor der Bereinigung?
2. Wie hoch war die Stellendotation der Denkmalpflege des Kantons Bern während der Bereinigung?
3. Wie hoch ist die Stellendotation der Denkmalpflege des Kantons Bern nach der Bereinigung?
4. Welche Kosten fielen während der Bereinigung bei externen Stellen an?
Antwort des Regierungsrates
1. Wie hoch war die Stellendotation der Denkmalpflege des Kantons Bern vor der Bereinigung?
Vor Beginn der Inventarrevision betrug die Stellendotation der KDP 39,6 Vollzeitäquivalente
(VZÄ) (Stand 1.1.2017).
2. Wie hoch war die Stellendotation der Denkmalpflege des Kantons Bern während der Bereinigung?
Für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Revision des Bauinventars wurden der KDP befristete Projektstellen bewilligt. Der Höchstbestand lag dabei bei 44 Vollzeitstellen (Stand April 2018 bzw. 1.1.2020).
Per Ende 2023 wurden die letzten befristeten Stellen abgebaut.
3. Wie hoch ist die Stellendotation der Denkmalpflege des Kantons Bern nach der Bereinigung?
Nach Abschluss der Inventarrevision beträgt die Stellendotation der KDP heute 36,4 VZÄ (Stand 1.6.2024).
Im Rahmen des Entlastungspakets 2018 wurden bereits im Hinblick auf den Abschluss der Inventarrevision vorausschauend Personalmassnahmen ergriffen. Diese umfassten eine Reduktion des ordentlichen Personaletats um 320 Stellenprozente.
4. Welche Kosten fielen während der Bereinigung bei externen Stellen an?
Bei externen Stellen fielen keine Kosten an.
Die Gemeinden wirkten im Rahmen ihrer ordentlichen Aufgaben bei der Revision mit (Stellungnahmen und Anträge).
Verteiler ‒ Grosser Rat