2024.RRGR.217
I 161-2024 Schneider (Biel, SVP) Warum behindert der Kanton zunehmend den öffentlichen Zugang zum Bielersee-Ufer? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 161-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.217
Eingereicht am: 12.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schneider (Biel/Bienne, SVP) (Sprecher/in) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1219/2024 vom 27. November 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Warum behindert der Kanton zunehmend den öffentlichen Zugang zum Bielersee-Ufer?
In den vergangenen 2 Wochen wurde eine Online-Petition der IG Südufer Bielersee lanciert mit dem Titel «STOPP der Revision der Naturschutzgebiete am Bielersee!» und hat per Einreichdatum vorliegender Interpellation bereits über 3407 Unterschriften gesammelt. Darin wird folgendes gefordert:
Die aktuelle Revision der Naturschutzbeschlüsse am Bielersee (Seestrand Lüscherz sowie Aaredelta Hagneck) per sofort zu unterbrechen, bis alle übrigen Schutzbeschlüsse sowie der Sachplan Seeverkehr vereinheitlicht als Gesamtsystem Bielersee geplant sind.
Es dürfen keine weiteren Schutzzonen am und auf dem Bielersee geplant werden, weil der Mensch die verbleibenden Naherholungsgebiete ebenfalls benötigt.
Die Argumente, warum der Stopp nötig ist, werden wie folgt aufgelistet:
Es bringt einheitliche Klarheit für Gemeinden und die verschiedenen kantonalen Ämter und gibt der Bevölkerung ein einheitliches Bild, was geplant ist und was verboten wird.
Die einmalige Publikation der Planung Gesamtsystem Bielersee spart Kosten anstelle mehrerer Publikationen der einzelnen Beschluss-Vollzüge.
Den Gemeinden und betroffenen Organen bleibt die nötige Zeit für ordentliche und zukunftsgerichtete Planungen unter Berücksichtigung aller Nutzer am, auf und rund um den Bielersee.
Die nun aufgelegten Revisionen sind zu einschneidend für alle Seenutzer. Ein Nutzen der Uferzone (bis zu 300m) wäre in weiten Bereichen nicht mehr möglich. Für Schwimmer, Badegerät-Nutzer wie auch für Stand-Up-Paddler würde es zu gefährlich, weil sie sich auf das offene Gewässer begeben müssten.
Die Binnenschifffahrtsverordnung regelt schweizweit, in welchen Bereichen sich welche Nutzer bewegen dürfen. Dies soll nicht durch neue Schutzzonen geändert werden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten seitens des Kantons und was sind deren Ziele?
2. Uns wurde mitgeteilt, dass die betroffenen Gemeinden nur spärlich über das Vorhaben des Kantons informiert wurden. Wie sind die Gemeinden einbezogen worden und was waren die entsprechenden Rückmeldungen?
3. Der Widerstand in der Bevölkerung ist sehr gross (s. auch Camping Gampelen). Warum versucht der Kanton, den Zugang zum Bielersee-Ufer zu erschweren?
4. Sind entsprechende Planungen auch für den Thuner- und Brienzersee sowie andere Gewässer angedacht oder bereits in Arbeit? Wenn ja, welche Gemeinden sind davon betroffen?
Antwort des Regierungsrates
Die kantonalen Naturschutzgebiete «Seestrand Lüscherz» und «Aaredelta Hagneck» stehen seit 1972 bzw. 1954 unter Schutz. In diesen rund 50 bzw. 70 Jahren wurden die Schutzbeschlüsse nie angepasst, so dass sie der heutigen Situation vor Ort nicht mehr genügend Rechnung tragen und zudem nicht mehr den bundesrechtlichen Vorgaben entsprechen. Aus diesen Gründen werden beide Schutzbeschlüsse gegenwärtig überarbeitet. Das Ziel dieser Revision sind bundesrechtskonforme Schutzbeschlüsse, welche auch die aktuellen Begebenheiten (Wasserkraft, Landwirtschaft, Freizeit) bestmöglich berücksichtigen. Das Verfahren richtet sich nach der kantonalen Naturschutzgesetzgebung. Die Revision der beiden Schutzbeschlüsse hat die erwähnte Petition der IG Südufer Bielersee ausgelöst.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten seitens des Kantons und was sind deren Ziele?
Im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung konnten sich betroffene und interessierte Kreise zu den geplanten Schutzbeschlüssen äussern. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht. Aktuell wird geprüft, wie den teilweise sehr unterschiedlichen Positionen bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Parallel dazu soll zusammen mit den Regierungsstatthalterämtern Seeland und Biel/Bienne ein weiterer «Runder Tisch» mit den Gemeinden und Umweltorganisationen durchgeführt werden. Diese Veranstaltung soll ein besseres Verständnis für den vorhandenen gesetzlichen Spielraum und die Positionen und Argumente der verschiedenen Akteurinnen und Akteure schaffen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieses Vorstosses hat dieser «Runde Tisch» noch nicht stattgefunden. Zudem wird die Kommunikation nochmals intensiviert.
2. Uns wurde mitgeteilt, dass die betroffenen Gemeinden nur spärlich über das Vorhaben des Kantons informiert wurden. Wie sind die Gemeinden einbezogen worden und was waren die entsprechenden Rückmeldungen?
Das Vorgehen zur Revision der Schutzgebiete richtet sich nach den Vorgaben von Art. 8 der Naturschutzverordnung vom 10. November 1993 (NSchV; BSG 426.111). Bereits diese Bestimmungen stellen die Berücksichtigung der betroffenen Gemeinden sicher. Hinzu kommt, dass für die Mitwirkung ein deutlich grösserer Aufwand betrieben wurde als dies bei den meisten vergleichbaren Revisionen der Fall war: Das Dossier wurde wie üblich während 30 Tagen aufgelegt. Zusätzlich wurden in beiden Schutzgebieten je eine mehrstündige Begehung für die Bevölkerung organisiert und an zwei Abenden Sprechstunden für Fragen angeboten. Aufgrund der während der Mitwirkung eingegangenen Rückmeldungen wurde zudem je ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und den Regierungsstatthaltämtern Seeland und
Biel/Bienne sowie den Umweltorganisationen organisiert. Die Aussage, dass die betroffenen Gemeinden nur spärlich informiert worden seien, trifft demnach nicht zu.
3. Der Widerstand in der Bevölkerung ist sehr gross (s. auch Camping Gampelen). Warum versucht der Kanton, den Zugang zum Bielersee-Ufer zu erschweren?
Der Zugang zum See ist für die Bevölkerung wichtig. Deshalb will der Kanton diesen auch nicht unnötig einschränken. Dies soll nur dort geschehen, wo ein entsprechender rechtlicher Auftrag besteht (z. B. Bundesinventarobjekte), dies naturschutzfachlich auch tatsächlich nötig ist und die Einschränkung verhältnismässig ist. Wann immer möglich soll dabei mit einer ausgewogenen Lösung sowohl den Interessen der Natur als auch den Anliegen der Bevölkerung Rechnung getragen werden.
4. Sind entsprechende Planungen auch für den Thuner- und Brienzersee sowie andere Gewässer angedacht oder bereits in Arbeit? Wenn ja, welche Gemeinden sind davon betroffen?
Aktuell laufen am Thuner- und Brienzersee keine Schutzgebietsrevisionen. Viele kantonale Naturschutzgebiete haben jedoch auch ältere Schutzbeschlüsse. Am Bielersee betrifft dies z. B. die Mörigenbucht (RRB von 1979), am Thunersee das Gwattlischenmoos (RRB von 1970) und die Weissenau (RRB von 1992) und am Brienzersee z. B. die Giessbachfälle (RRB von 1950). Diese und weitere Schutzbeschlüsse müssen sukzessive überprüft und nötigenfalls an die geltenden (bundes)rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Auch diese Verfahren werden nach Art. 8 NSchV und damit unter Einbezug aller wichtigen Akteurinnen und Akteure einschliesslich der betroffenen Gemeinden durchgeführt.
Verteiler ‒ Grosser Rat