2024.RRGR.26
M 009-2024 Günthör (Erlach, SVP) Für eine Politik der Nulltoleranz im Umgang mit Gewalt an Bildungseinrichtungen: Stärkung des Schutzmechanismus für Lehrkräfte, Schulleitungen und Kindergartenlehrpersonen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 009-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.26
Eingereicht am: 04.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Günthör (Erlach, SVP) (Sprecher/in) Arn (Muri b. Bern, FDP) Herren-Brauen (Rosshäusern, Die Mitte) Graber (La Neuveville, SVP) Zbinden (Mittelhäusern, SVP) von Wattenwyl (Tramelan, GRÜNE) Saïd (Biel/Bienne, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024
RRB-Nr.: 438/2024 vom 08. Mai 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Ablehnung Ziffern 2, 3, 4 und 5: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Für eine Politik der Nulltoleranz im Umgang mit Gewalt an Bildungseinrichtungen: Stärkung des Schutzmechanismus für Lehrkräfte, Schulleitungen und Kindergartenlehrpersonen
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Gesetzliche Grundlagen schaffen zum Thema Gewalt, zur Stärkung des Schutzmechanismus für Lehrkräfte, Schulleitung und Kindergartenlehrpersonen (Volksschulgesetzes (VSG); Erkenntnisse aus der Studie des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) weisen darauf hin.
2. Zudem soll die Anwendungshäufigkeit von Artikel 28 VSG (Disziplin, Massnahmen) ab 2020 aufgezeigt werden.
3. Informationen über die Anzahl Lehrkräfte, Schulleitende und Kindergartenlehrpersonen, die Opfer jeglicher Formen von Übergriffen wurden, sowie die Erfassungsmethoden.
4. Gewährleistung von spezifischen Modulen zur Gewaltprävention und Deeskalation in den Ausbildungen für Kindergartenlehrpersonen, Lehrkräfte und Schulleitende durch die Pädagogische Hochschule.
5. Erklärung der regelmässigen Überprüfung und Anpassung der Lehrpläne zur Bewältigung
aktueller Herausforderungen im Umgang mit jeglicher Form von Gewalt.
Begründung:
Die Studie1 des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) (Januar 2023) bestätigt die besorgniserregende Zunahme von Beschimpfungen, Bedrohungen, psychischer und physischer Gewalt gegen Lehrkräfte. Diese Angriffe destabilisieren nicht nur das schulische Umfeld, sondern gefährden auch die Bildung und Entwicklung junger Menschen. Respekt und Anerkennung für Lehrpersonen sind essenziell.
Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz belegt erstmals mit Fakten, dass Gewalt gegen Lehrpersonen ein weitverbreitetes, ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft ist. Zwei Drittel der befragten Lehrpersonen waren in den vergangenen fünf Jahren Mobbing, Beleidigungen oder sogar physischer Gewalt ausgesetzt. Hochgerechnet auf 100 000 Lehrpersonen in der Deutschschweiz sind dies rund 65 000 betroffene Lehrpersonen. Es kann also jede Lehrperson und jede Schule treffen.
Die Hauptverursacher von Gewalt gegen Lehrkräfte sind:
In 36 Prozent der Fälle Erziehungsberechtigte
In 34 Prozent der Fälle Schülerinnen und Schüler der eigenen Klasse
In 15 Prozent der Fälle andere Lehrpersonen
In 11 Prozent der Fälle die Schulleitung
Die Veränderung des gesellschaftlichen Klimas hat zu einem drastischen Rückgang des Respekts gegenüber Lehrpersonen geführt. Dies zeigt sich in steigender respektloser Haltung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern. Von den Eltern erfahren Lehrerinnen und Lehrer immer weniger Verständnis, im Vordergrund steht heute immer zuerst das eigene Kind. Lehrpersonen leiden unter Belastungen, Krankheiten und Burnouts. Es liegt in der Verantwortung des Kantons als Arbeitgeber, das Ansehen und die Wertschätzung der Schul- und Lehrpersonen zu stärken und sie vor Bedrohungen zu schützen.
Eine konsequente Sanktionierung von Gewalttaten setzt ein klares Signal, dass Gewalt nicht toleriert wird, und verhindert potenzielle Wiederholungstaten. Präventive Elemente, wie Aufklärung und alternative Lösungsansätze, sollten verstärkt in die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule und der Schulen integriert werden. Eine angemessene Sanktionierung ist jedoch unerlässlich, um Lehrkräfte und Schulleitende zu schützen und ein sicheres schulisches Umfeld zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlagen ohne Anhang einer Verfügung für Lehrpersonal haben keine aufschiebende Wirkung. Im Volksschulgesetz einen Gesetzesartikel zu schaffen, ist erforderlich, um expliziten Schutz und Unterstützung für das Lehrpersonal sicherzustellen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um das Arbeitsumfeld für Lehrkräfte zu verbessern und diejenigen zu schützen, die sich dem Bildungsauftrag widmen.
Begründung der Dringlichkeit: Das Lehrpersonal hat momentan keinen Schutz vor sofortigen Disziplinarmassnah men, wenn sie eine Verfügung erhalten. Jedoch eine wichtige Ergänzung im Volksschulgesetz ist notwendig, um genau das zu ändern. Diese Ergänzung würde sicherstellen, dass Lehrkräfte und Schulleitende nicht sofort von Disziplinarmassnahmen betroffen sind, wenn sie dagegen vorgehen möchten. Das wäre ein grosser Schritt, um Lehrkräfte und Schulleitende besser zu unterstützen und ihr Arbeitsumfeld zu verbessern. Es würde auch diejenigen schützen, die sich leidenschaftlich dem Bildungsauftrag widmen.
Ein positives Arbeitsumfeld fördert Motivation und Engagement von Lehrpersonen und Schulleitenden, was entscheidend für das Funktionieren des Bildungssystems ist. Die Sicherstellung von Vertrauen und Wertschätzung ist daher von grundlegender Bedeutung für die Stabilität der Bildungseinrichtungen und die effektive Wissensvermittlung.
Studie des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH)
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich bei Punkt 4 und 5 um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV, sowie Art. 12 und Art 12a VSG, sowie Art. 46 PHG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung der Motionärinnen und Motionäre, dass eine Nulltoleranzhaltung gegenüber jeglicher Form von Gewalt an Lehrpersonen wichtig ist. Er ist mit den Motionärinnen und Motionären einig, dass jeder Fall von Gewalt in unserer Gesellschaft einer zu viel ist. Das bestehende Volksschulgesetz trägt dieser Haltung an Schulen bereits heute Rechnung.
Zu Ziffer 1: Es existieren bereits rechtliche Grundlagen sowohl auf Gesetzes- wie auch auf Verordnungsebene, die Fragen zur Disziplin, Zusammenarbeit und vorzeitigen Entlassung aus der Volksschule regeln. Personalrechtlich gilt zudem auch für Lehrkräfte Artikel 5 der Personalverordnung des Kantons Bern.
In Art. 28 des Volksschulgesetzes (VSG) ist festgehalten, dass die Volksschule für einen geordneten Schulbetrieb und ein förderliches Lernklima sorgt. Die Lehrerschaft und die Sc hulleitung sind ermächtigt, gegenüber fehlbaren Schülerinnen und Schülern diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Aufrechterhaltung des geordneten Schulbetriebes nötig sind. Die Schulkommission kann bei wiederholten oder schweren Verstössen der Schülerin oder dem Schüler einen schriftlichen Verweis erteilen oder einen Ausschluss anordnen.
In gravierenden Fällen können Schulen beziehungsweise die Betroffenen auch Strafanzeigen in Betracht ziehen.
Art. 24 VSG regelt die vorzeitige Entlassung. Haben Schülerinnen respektive Schüler bereits elf Jahre Volksschule absolviert und sind sie nicht mehr lernbereit oder bereiten sie durch ihr Verhalten besondere Schwierigkeiten, kann die Gemeinde/Schulkommission ihnen den Besuch der letzten Klasse der Volksschule sowohl vor als auch nach Beginn des Schuljahres verweigern.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist in Art. 31 VSG verankert. Die Eltern sind zur Zusammenarbeit mit der Schule verpflichtet. Der kantonsspezifische Lehrplanteil (AHB) führt in Kapitel 2.2 weiter dazu aus, dass die Grundlage dieser Zusammenarbeit ein regelmässiger Informationsaustausch sowie gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und ebensolcher Respekt sind.
Lehrpersonen, welche Opfer von Mobbing oder psychischer Gewalt durch die eigene Schulleitung sind, haben die Möglichkeit, eine Meldung bei der zuständigen Schulaufsicht oder der Schulkommission (Volksschule) oder beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Sekundarstufe II) zu machen und eine juristische Beratung durch die Fachabteilung Personalmanagement Lehrpersonen der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) in Anspruch zu nehmen. An Berufsfachschulen können sich betroffene Lehrpersonen an die internen Beratungsstellen wenden, welche der Schweigepflicht unterliegen.
Im französischsprechenden Kantonsteil können sich die Lehrpersonen und die Schulleitungen für Beratungen oder Hilfestellungen an das centre ACCES in Péry wenden. Das centre ACCES
bietet individuelle Unterstützung oder Gruppen-Beratungen für Personen an, die berufliche Schwierigkeiten haben und/oder ihre Kompetenzen weiterentwickeln möchten.
Wie erwähnt, teilt der Regierungsrat die Einschätzung der Motionärinnen und Motionäre. Er ist allerdings der Ansicht, dass es keine zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen braucht und lehnt deshalb die Motion in diesem Punkt ab.
Zu Ziffer 2: Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die gemäss Art. 28 Abs. 5 VSG zeitlich befristet von der Schule ausgeschlossen worden sind, liegt im Kanton Bern bei:
Schuljahr 2020/21: 0.06 Prozent der Schülerinnen und Schüler
Schuljahr 2021/22: 0.05 Prozent der Schülerinnen und Schüler
Schuljahr 2022/23: 0.09 Prozent der Schülerinnen und Schüler
Die BKD verfügt über keine detaillierten Daten betreffend Gründe für den Unterrichtsausschluss gemäss Art. 28 Abs. 5 VSG. Zu den weiteren möglichen disziplinarischen Massnahmen gemäss Art. 28 VSG wie Versetzungen oder Verweisen bestehen keine Daten auf Ebene Kanton.
Zu Ziffer 3: Die BKD hat keine Kenntnis über die Anzahl Lehrpersonen und Schulleitende, die Opfer jeglicher Formen von Übergriffen wurden.
Zur Thematik «Notfälle und Krisen in Schulen» hat die Sicherheitsdirektion gemeinsam mit der Bildungsdirektion Empfehlungen erarbeitet. Diese dienen der Aufarbeitung von Übergriffen. Die Fachstelle Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Bern berät zudem Schulen oder deren Lehrpersonen bei Bedarf individuell.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die heutige Form der Aufarbeitung von Übergriffen zielführend ist. Es werden standardisierte Gespräche sowohl zwischen Lehrpersonen und Schulleitungen, wie auch zwischen Schulleitungen und der Schulaufsicht durchgeführt sowie konkrete Massnahmen im Einzelfall vereinbart.
Im Kanton Bern besteht mit dem regelmässig durchgeführten Controlling an den Schulen ein geeignetes Gefäss für den Austausch zwischen den Schulleitungen und dem Inspektorat. Auf Volkschulebene sind in diesen Gesprächen auch die Gemeindebehörden mit einbezogen.
Zu Ziffer 4: An der Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) sind bei den Ausbildungen von Lehrpersonen die Themen Gewalt- resp. Eskalationssituationen, deren Auslöser sowie mögliche deeskalierende oder präventive Verhaltensweisen wichtige Bestandteile. In allen Grundausbildungen werden entsprechende Inhalte vermittelt, sei es im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern (bspw. Förderung eines positiven Unterrichtsklimas, Prävention im Rahmen der Klassenführung, etc.) oder in der Elternarbeit. Auch werden in diversen Modulen aller Ausbildungen spezifische Strategien zum Umgang mit Konflikten und der Förderung einer entsprechenden Kommunikation, aber auch Möglichkeiten der Prävention thematisiert. Neben den theoretischen Grundlagen werden auch praxisorientierte Lerngelegenheiten, wie bspw. konkrete Trainings im Umgang mit eskalierenden Situationen angeboten. Die Themen Gewaltprävention und Deeskalation sind zudem Teil von verschiedenen Weiterbildungsangeboten für Lehrpersonen.
Seit Jahren besteht in den Bereichen Präventionsunterricht und Beratungen eine enge erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der PHBern, den Bildungsämtern und der Kantonspolizei Bern. Beispielsweise werden Lehrpersonen in der Aus- und Weiterbildung in den
Themen Gewalt, digitale Medien und illegale Substanzen im Schulumfeld sensibilisiert und es werden praxisnahe Strategien für den Umgang mit kritischen Situationen und strafrechtlich relevanten Vorfällen vermittelt. Zudem haben Studierende der PHBern die Möglichkeit, bei der Kantonspolizei Bern Stages zu absolvieren, in welchen sie Einblick in aktuelle Unterrichtsmodule im Bereich Prävention erhalten.
Die Kantonspolizei setzt zusätzlich Sensibilisierungsmassnahmen gegen häusliche Gewalt um, welche auch zu einer Gewaltminderung im Schulumfeld führen.
Zu Ziffer 5: Die Thematik «Gewalt» ist im Rahmen der Gesundheitsförderung ein zentrales fächerübergreifendes Thema im Lehrplan 21. Im Mittelpunkt steht das physische und psychische Wohlbefinden aller Beteiligten, inklusive der Lehrpersonen. Dafür erwerben die Schülerinnen und Schüler Wissen über verschiedenste Faktoren, die Wohlbefinden und Gesundheit beeinflussen und erproben Handlungsmöglichkeiten, um diese zu erhalten und zu fördern. Die Berner Gesundheit, die Kantonspolizei Bern (Empfehlungen für Bildungseinrichtungen (be.ch)) und das kantonale Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen (KNGS-BE) unterstützen die Lehrpersonen und beraten sie bei Themen wie Gewalt oder Mobbing.
Verteiler ‒ Grosser Rat