2024.RRGR.59
M 039-2024 Jordi (Bern, SP) Bericht über gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) des Kantons im direkten Vergleich mit den Universitätskantonen Zürich, Basel-Stadt und Waadt. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 039-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.59
Eingereicht am: 05.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Jordi (Bern, SP) (Sprecher/in) Leuenberger (Uettligen, EVP) Buri (Konolfingen, GLP) Kohler (Spiegel b. Bern, FDP) Herren-Brauen (Rosshäusern, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 693/2024 vom 26. Juni 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Bericht über gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) des Kantons im direkten Vergleich mit den Universitätskantonen Zürich, Basel-Stadt und Waadt
Der Regierungsrat
Erwägungen
1. erstellt einen Bericht über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die er in den Jahren 2014–2023 ausgerichtet hat,
2. vergleicht diese mit den Leistungen der Kantone Zürich, Basel-Stadt und Waadt.
Begründung:
Gemäss Artikel 49 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG SR 832.10) dürfen gemeinwirtschaftliche Leistungen wie die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen oder die Forschung und universitäre Lehre nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert werden. Der Nutzen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist gross.
Dies zeigen verschiedene Studien – wie zum Beispiel folgende drei Berichte im Kontext der gesundheitsbezogenen Sozialarbeit:
1. Health Outcomes and Costs of Social Work Services: A Systematic Review (2017): Link
2. Integrated Primary Care and Social Work: A Systematic Review (2018): Link
3. Health benefits of primary care social work for adults with complex healthand social needs: a system-atic review (2018): Link
Unklar ist jedoch, wie die einzelnen Kantone ihre Institutionen mit GWL finanziell unterstützen. Dies führt zu ungleichen Leistungen für die Bevölkerung und insgesamt zu Verzerrungen und
grossen Ungleichheiten zwischen den einzelnen Institutionen. Erschwerend kommt dazu, dass die GWL nicht glasklar definiert sind: «Die heute noch sehr verbreitete Intransparenz bei der Definition und der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen legt den Schluss nahe, dass Artikel 49 Absatz 3 KVG mit dieser Begründung als Hintertür für versteckte Subventionen rege genutzt wird. Anderseits wehren sich verschiedene Kantone dagegen, generell Leistungen als gemeinwirtschaftlich anzuerkennen, welche durch die Krankenversicherer nicht oder nicht kostendeckend finanziert werden. Insbesondere finden sich Stimmen aus den Kantonen, welche Überkapazitäten und Notfall-Vorhalteleistungen nicht generell als gemeinwirtschaftliche Leistungen anerkennen wollen, sofern die Aufrechterhaltung der entsprechenden Leistung zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung notwendig ist.» (Quelle: Ev Druey Just, Was sind gemeinwirtschaftliche Leistungen? in Jusletter 26. Januar 2015, Link).
Auch dies gilt es in diesem Bericht für den Kanton Bern zu definieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch aufzuzeigen, ob allenfalls versteckte gemeinwirtschaftliche Leistungen weitergegeben werden. Zudem soll der Bericht auch die Bedingungen von Verselbstständigung berücksichtigen, im Besonderen, falls weiterhin Leistungen vom Kanton für die jeweilige Institution erbracht werden.
Der Vergleichsbericht soll Klarheit über die Leistungen des Kantons Bern und von drei weiteren Universitätskantonen geben. Es soll eine grössere Transparenz der Leistungen innerhalb des Kantons geben und den kantonalen Institutionen eine Basis für national vergleichbare Leistungsangebote bieten.
Antwort des Regierungsrates
Wie in der Motion richtigerweise beschrieben ist, existiert heute keine allgemeingültige Definition betreffend Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL). Diese notwendige und allgemein gültige Definition muss auf Bundesebene erfolgen und kann nicht einseitig vom Kanton Bern festgelegt werden. Wir bedauern es, dass durch diese Unklarheit keine Transparenz in diesem Bereich gegeben und herzustellen ist. In der öffentlich zugänglichen Gesundheitsstrategie vom Kanton Bern wurden die GWL folgendermassen beschrieben: «Bei den sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen handelt es sich um Leistungen der Spitäler, die explizit nicht über den Tarif finanziert werden dürf en. Sie sind in Art. 49 Abs. 3 KVG nicht umfassend umschrieben, sondern nur exemplarisch aufgelistet, nämlich die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie die Forschung und die universitäre Lehre. Die Praxis in den Kantonen ist bezüglich gemeinwirtschaftlicher Leistungen unterschiedlich. In Sachen Höhe dieser Beiträge gibt es heute keine vollständige Transparenz.» Trotz der undurchsichtigen Sachlage kann dennoch darauf hingewiesen werden, dass Kantone mit intransparent hohen GWL wie Genf und Waadt eine um 87 Franken bzw. 66 Franken höhere mittlere monatliche Krankenkassenprämie 2024 als der Kanton Bern haben.
Ziffer 1 Die Zusatzfinanzierungen, welche gestützt auf die Rahmenkredite gemäss Art. 139 des Spitalversorgungsgesetzes gewährt werden, sind in den Geschäftsberichten des Kantons jeweils transparent abgebildet. Anbei exemplarisch die Übersicht der geleisteten Zusatzfinanzierungen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion im Kanton Bern aus den Jahren 2014, 2019 und 2023:
2023 2019 2014 (in TCHF) (in TCHF) (in TCHF) Ärztliche und pharmazeutische Weiterbil- 19 050 19 462 11 901 dung (2014 nur ärztliche Weiterbildung) Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung -900 (WFV) Tagesklinik Psychiatrie 19 909 19 188 18 073 Ambulatorium Psychiatrie 16 042 14 795 14 246 Mitfinanzierung ambulanter Bereich Kinderkli- 4 500 nik Kurzfristiger Ausbau der ambulanten Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiat- 1 200 rie zur Bewältigung der deutlich gestiegenen Nachfrage Bereich Kinderphysiotherapien 139 Ärztliche Notfallversorgung in unterversorg- ten Regionen Krisenfall-Psychiatrie at Home 1 200 Ebola/ Vorhalteleistungen 70 Schwangerschaftsberatung 1 370 1 340 1 400 Kinderschutzstelle (2019/2014 inkl. Kinder- 500 566 566 telefon) Notfallpauschalen/Vorhalteleistungen 1 500 Integrierte Versorgung 6 825 Innovationen 3 000 Organspendeorganisation 427 Zweisprachigkeit 300 Umsetzung Versorgungsplanung 300 Integrationsleistungen in Zusammenhang mit Suchtrehabilitation Schulmaterial 159 116 Aufbewahrung Archive geschlossener Spi- 47 47 täler Total 64 710 55 557 57 981 Quelle: «Weisse Version» Ge- Geschäftsbericht Geschäftsbericht 2019, schäftsbericht 2023, 2014, Band 3, Seite 59 Band 2, Seite 67 Band 1, Seite 94
Die Institutionen erhalten weitere Beiträge von anderen Direktionen, wie z. B. rund 100 Millionen Franken von der BKD für Lehre und Forschung (2023). Dieser Beitrag wird durch die Universität Bern gewährt, die entsprechenden Leistungen sind in Leistungsvereinbarungen festgehalten. Das heisst, die geforderten Informationen sind bereits vorliegend und eine erneute Aufarbeitung erbringt keinen Zusatznutzen.
Der Regierungsrat lehnt den Antrag von Ziffer 1 ab.
Ziffer 2 Wie beschrieben gibt es keine klare Definition und es ist davon auszugehen, dass keine vergleichbaren und transparenten Informationen geliefert und zur Verfügung stehen würden. Es wurden bereits einige Versuche gestartet, unter anderem auch von der GDK, die Zusatzfinanzierungen bzw. GWL schweizweit transparent zu machen. Die Versuche sind alle gescheitert.
Der Regierungsrat lehnt den Antrag von Ziffer 2 ab.
Im Geschäftsbericht noch nicht ausgewiesen sind CHF 2'050'000 für das Gesundheitsnetz im Simmental - und Saanenland.
Verteiler ‒ Grosser Rat