2024.STA.595
Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR); À-fonds-perdu-Beitrag an die Stiftung Grand Chasseral, Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit 2025. Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1224/2024 Datum RR-Sitzung: 4. Dezember 2024 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2024.STA.595 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR); À-fonds-perdu-Beitrag an die Stiftung Grand Chasseral, Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit 2025. Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Ausgabenbewilligung für einen einmaligen À-fonds-perdu-Beitrag in der Höhe von 1 500 000 Franken an die Stiftung Grand Chasseral in Sonceboz-Sombeval im Jahr 2025.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0): Art. 21 ff. ‒ Gesetz vom 13. September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1): Art. 21 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei ‒ Direktionsverordnung vom 24. April 2014 über die Delegation von Befugnissen der Staatskanzlei (DelDV STA; BSG 152.211.2): Art. 5 ff.
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Einmalige und neue Ausgabe (Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG)
4. Massgebende Kreditsumme
Betrag inkl. Mehrwertsteuer CHF 1 500 000
Diese Bestimmungen sollten am 1. März 2025 in Kraft treten. Bis dahin stehen sie unter 2024.RRGR.8-Referendumsvorlage-de.pdf (be.ch) zur Verfügung.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr / Bedingung
Verpflichtungskredit (Art. 32 FHG) in Form eines Objektkredites (Art. 33 FHG) Erfolgsrechnung Produktgruppe: 4423001000 Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat Produkt: 4423001500 Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen Konto: 363500000 Beiträge an private Unternehmungen Rechnungsjahr: 2025 Die finanziellen Mittel sind im Budget eingestellt. Die Auszahlung des Betrags steht unter der Bedingung, dass die Betriebsfinanzierung der Stiftung sichergestellt ist.
6. Begründung
Die Stiftung Grand Chasseral (ehemals Stiftung für die Ausstrahlung des Berner Juras), in der Wirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus, Sport, Kultur, der regionale Naturpark Chasseral und die Gemeinden des Berner Juras vertreten sind, hat die notwendigen Mittel für den Erwerb, die Renovierung und den Innenausbau des La-Couronne-Gebäudes in Sonceboz zusammengetragen.
Dieses Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, ist für die Stiftung Grand Chasseral ein Fixpunkt mit hohem Symbolwert. Es ist das Zentrum der Region Grand Chasseral und ein regionales Kompetenzzentrum, in dem mehrere der wichtigsten Institutionen des Berner Juras untergebracht sind.
Die Stiftung hat einen einmaligen Beitrag in Höhe von 1,5 Mio. Franken für diese Arbeiten beantragt, deren Gesamtinvestitionskosten sich auf 7,4 Mio. Franken belaufen. Dieser Beitrag soll dazu dienen, einen Teil des Geldes zurückzuzahlen, das die Banken in Form von Darlehen vorgeschossen haben, so dass die Stiftung ihre Aktivitäten für mehr Strahlkraft und Aufschwung der Region Grand Chasseral fortsetzen kann.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Alle Direktionen ‒ RFB (CAF) und BJR (CJB)
Beilagen ‒ Vortrag ‒ Beilage : Communes du Jura bernois et Fondation Grand Chasseral (nur auf Französisch)