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Amt für Wald und Naturgefahren: ProBe - Objektkredit für Pilotprojekt zu probabilistischen Prozessmodellierungen für Naturgefahren über den Kanton Bern als Grundlage für Risikoanalysen und die Überarbeitung von Gefahrengrundlagen in den Gemeinden. Objektkredit 2025–2027

2025.WEU.1650 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 2. Juli 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2025-weu-1650/de/amt-fur-wald-und-naturgefahren-probe-objektkredit-fur-pilotprojekt-zu-probabilistischen-prozessmodellierungen-fur-naturgefahren-uber-den-kanton-bern-als-grundlage-fur-risikoanalysen-und-die-uberarbeitung-von-gefahrengrundlagen-in-den-gemeinden-objektkredit-2025-2027

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.WEU.1650

Amt für Wald und Naturgefahren: ProBe - Objektkredit für Pilotprojekt zu probabilistischen Prozessmodellierungen für Naturgefahren über den Kanton Bern als Grundlage für Risikoanalysen und die Überarbeitung von Gefahrengrundlagen in den Gemeinden. Objektkredit 2025–2027

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 737/2025 Datum RR-Sitzung: 2. Juli 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2025.WEU.1650 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Amt für Wald und Naturgefahren: ProBe - Objektkredit für Pilotprojekt zu probabilistischen Prozessmodellierungen für Naturgefahren über den Kanton Bern als Grundlage für Risikoanalysen und die Überarbeitung von Gefahrengrundlagen in den Gemeinden; Objektkredit; 2025-2027

Erwägungen

1. Gegenstand

Der Kredit von 975 000 Franken ermöglicht unter Einbezug der Bundesbeiträge die Erstellung gesamtkantonaler Gefahrengrundlagen im Umfang von 1 950 000 Franken. Mittels probabilistischer Prozessmodellierungen werden erstmalig über den Kanton flächendeckend umfassende Grundlagen für das integrale Naturgefahrenmanagement zur Verfügung stehen. Diese stellen sicher, dass die Anforderungen des Bundes an die Gefahrenkarten erfüllt und zeitliche Rückstände der Gemeinden bei der Revision der Gefahrenkarten aufgeholt werden können.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0); Art. 19, 35 und 36 ‒ Verordnung über den Wald vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01); Art. 16, 17, 38 und ‒ Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG; BSG 921.11); Art. 28 und 29 ‒ Kantonale Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 (KWaV; BSG 921.111); Art. 37 und 38 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0); Art. 26, 27, 30 Abs. 1, 31, 32 und 33 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV, BSG 621.1); Art. 27 und 36, Anhang 1

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

4. Massgebende Kreditsumme

Beantragt wird für den gesamtkantonalen Pilot der probabilistischen Gefahrenmodellierung ein Betrag von 975 000 Franken.

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Projektleitung CHF 250 000 Meteorologische, hydrologische und geologische Grundlagen CHF 290 000 Bestimmung der Auslösewahrscheinlichkeiten CHF 330 000 Probabilistische Auslaufmodellierung CHF 655 000 Datenmanagement CHF 375 000 Schulungen und Kommunikation CHF 50 000 Total Projektkosten brutto (inkl. MwSt.) CHF 1 950 000 Abzüglich Beiträge des Bundes (50%) CHF -975 000 Kantonsbeitrag netto (50%); massgebende Kreditsumme CHF 975 000

Die Mittel sind im Budget des Amts für Wald und Naturgefahren eingestellt. Die Bundesbeiträge sind in der Vereinbarung zur aktuellen NFA-Periode eingestellt und seitens Bund in der neuen Programmvereinbarung verbindlich zugesichert.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Die Kosten, die im Budget und Finanzplan enthalten sind, werden folgendermassen auf die Jahre aufgeteilt: Jahr Aufwand Ertrag

2025 CHF 400 000 CHF 200 000

2026 CHF 800 000 CHF 400 000

2027 CHF 750 000 CHF 375 000

Total CHF 1 950 000 CHF 975 000

Kontierung: 313100000 Planungen + Projektierungen Dritter 463000000 Beiträge vom Bund Produktgruppe: Wald und Naturgefahren (435000000) Produkt: 435020000 Naturgefahren Funktionsbereich: 742 Schutzverbauungen, übrige

6. Begründung

Der Kanton ist gemäss Art. 29 KWaG verantwortlich für die Erstellung der planerischen Grundlagen zur Gefahrenerkennung, während die Gemeinden die Gefahrenkarten erarbeiten. Die Gefahrenkarten sind verbreitet in die Jahre gekommen und weisen Revisionsbedarf auf. Mit den momentanen Grundlagen und Ressourcen ist der Rückstand nicht aufzuholen. Weil das gesamte Risikomanagement von Naturgefahren auf den Gefahrenkarten aufbaut, ist es von grosser Wichtigkeit, dass diese aktuell sind.

Um dieses Defizit zu beheben, hat die Abteilung Naturgefahren deshalb in den vergangenen zwei Jahren in einem Projekt mit Partnern aus Forschung, Versicherungswesen und der übrigen Privatwirtschaft eine Methode für probabilistische Gefahrenmodellierungen zur Erstellung von Grundlagen für die Gefahrenerkennung entwickelt, welche einerseits die Qualität und den Informationsgehalt massiv verbessert und anderseits eine effizientere Bearbeitung von Gefahrenkarten-Revisionen ermöglicht. Rund 80 Prozent der Kosten für dieses Projekt wurde durch die Präventionsstiftung der kantonalen Gebäudeversicherungen übernommen; die Abteilung Naturgefahren hat sich mit 50 000 Franken (davon 25 000 Franken Bundesbeitrag aus Programmvereinbarung NFA) beteiligt. Diese Methode wird nun in einem Pilotprojekt im gesamten Kanton umgesetzt.

Ziel ist es, die probabilistische Prozessmodellierung über den gesamten Kanton Bern anzuwenden und damit eine flächige, einheitliche Datengrundlage für Gefahrenkarten und Risikoübersichten zu schaffen. Die Umsetzung fokussiert sich zunächst auf Hangmuren und soll durch verschiedene Arbeitsschritte wie Datenaufbereitung, Prozessmodellierungen und Schulungen unterstützt werden. So entstehen in einer effizienten Art flächige Gefahrengrundlagen, welche anschliessend eine kostengünstigere und qualitativ bessere Revision der Gefahrenkarten in den Gemeinden zulassen. Die zu erstellenden Gefahrengrundlagen führen zudem dazu, dass aktuelle Informationen für das Risikomanagement vorliegen und Anforderungen des Bundes an Grundlagendaten erfüllt werden, was es den Gemeinden ermöglicht, höhere Bundesbeiträge bei Schutzbautenprojekten zu erhalten.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beilagen ‒ Vortrag