2026.BVD.2822
Ersatzanschaffung Elektro-Lastwagen für das Strasseninspektorat Burgdorf. Verpflichtungskredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 944/2026 Datum RR-Sitzung: 2. September 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.2822 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ersatzanschaffung Elektro-Lastwagen für das Strasseninspektorat Burgdorf; Verpflichtungskredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 580 000 soll ein Lastwagen mit elektrischem Antrieb für das Strasseninspektorat Burgdorf beschafft werden. Der E-Lastwagen wird für die Arbeiten im Strassenunterhalt und für den Winterdienst eingesetzt.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 12 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten, Anschaffungskosten CHF 580 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 FHaV ff. CHF 580 000 Zu bewilligender Kredit CHF 580 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der im Budget der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 5061000000 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 2027 CHF 580 000
Total CHF 580 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 580 000 580 000
5.2 Investitionsausgaben pro Jahr
In Mio. CHF Total 2026 2027 2028 2029 2030 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.580 0.580 In der GKIP 2026 eingestellt
Die Anschaffung ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Sammelposition «Ersatzbeschaffungen für Strassenunterhalt».
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
3- Achs- Lastwagen 580 000 10 Jahre CHF 58 000
Der zu ersetzende LKW (2013) ist abgeschrieben und verursacht keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
6. Begründung
Das Strasseninspektorat Burgdorf unterhält rund 145 km Kantonsstrassen. Der heutige fossilbetriebene Lastwagen ist seit Dezember 2013 in Betrieb und wird für den Strassenunterhalt und den Winterdienst eingesetzt. Bei seinem vorgesehenen Ersatz im Jahr 2027 wird er 14 Jahre im Einsatz sein. Der Ersatz erfolgt damit im Rahmen der ordentlichen Ersatzplanung.
Die Beschaffung entspricht der am 17. Juni 2026 vom Regierungsrat verabschiedeten Fahrzeugstrategie der kantonalen Verwaltung (RRB 698/2022) und der Dekarbonisierungsstrategie der Flotte des Strassenunterhaltsdienstes des kantonalen Tiefbauamtes. Beide sehen eine schrittweise Umstellung auf emissionsfreie Antriebe vor, soweit die Einsatzfähigkeit, die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit gegeben sind. Für schwere Nutzfahrzeuge über 6 Tonnen sieht die Fahrzeugstrategie batterieelektrische Fahrzeuge insbesondere bei planbaren, depotnahen Einsätzen mit Rückkehr zum Standort und klaren Ladezeitfenstern vor. Das Einsatzprofil des Strasseninspektorats Burgdorf erfüllt diese Voraussetzungen.
Die Beschaffung des Elektro-Lastwagens wurde im offenen Verfahren ausgeschrieben. Es gingen drei Offerten ein. Der beantragte Kredit von CHF 580 000 entspricht dem offerierten Preis des wirtschaftlichsten Angebots, inklusive der Fahrzeugbeschriftung. Für einen dieselbetriebenen Lastwagen nach aktuellem Abgasstandard wäre mit einem Anschaffungspreis von rund CHF 300 000 bis 350 000 zu rechnen.
Die Mehrinvestition für den Elektro-Lastwagen beträgt somit rund CHF 230 000 bis 280 000. Für die Beurteilung massgebend sind jedoch die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer. Die höheren Investitionskosten werden durch tiefere Energie-, Unterhalts- und Abgabekosten über die Nutzungsdauer mehr als kompensiert. Insgesamt wird bei einer 10-jährigen Nutzungsdauer mit einer Kosteneinsparung von 11% gerechnet.
Mit dem Fahrzeug sollen im Regelbetrieb des Strassenunterhalts und Winterdienstes Erfahrungen zu Reichweite, Energieverbrauch, Ladezeiten, Einsatzfähigkeit, Verfügbarkeit, Unterhaltsaufwand , Betriebskosten und Lademanagement gesammelt werden. Die Erkenntnisse werden in das Flottenreporting und in künftige Beschaffungsentscheide einfliessen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion