359.901
Beschluss des Regierungsrates betreffend Festsetzung der Pauschalgebühr 2009 für die Benutzung des Schlachthofs
Vom 3. August 2010
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Ziff. 8.1 des Anhangs zur Verordnung betreffend die Gebühren und Vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes und des Schlachthofs Basel vom
7. August 20071), beschliesst:
Die Pauschalgebühr für die Benutzung des Schlachthofes für das Jahr 2010 beträgt CHF 244'000 pro Monat.
Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er wird rückwirkend auf den
1. Januar 2010 wirksam.2)
1) SG 361.200. 2) Publiziert am 7. 8. 2010.
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