Merkblatt Fahrzeugersatz (Startet einen Download)
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Amt für Wirtschaft und Arbeit
υ Basler Standortpaket
Merkblatt gültig für das Gesuchsjahr 2026 Umwelt: Fahrzeugersatz Grundlage: § 24a der Verordnung zum Standortförderungsgesetz vom 24. Juni 2025
A. Ausgangslage
Gemäss §23 StaföV werden Massnahmen gefördert, die eine Reduktion direkter Treibhaus- gasemissionen (Scope 1 gemäss Greenhouse Gas Protocol) bewirken. Dazu zählt grundsätzlich auch der Ersatz fossil betriebener Fahrzeuge durch Fahrzeuge mit Elektroantrieb.
B. Allgemeine Bedingungen
Beim Ersatz eines Fahrzeugs von fossilem auf elektrischen Antrieb gelten folgende Bedingungen:
Es werden ausschliesslich reine Elektrofahrzeuge unterstützt (keine Hybrid- oder Plug-in- Hybrid-Modelle).
Das Fahrzeug muss auf den Namen der gesuchstellenden juristischen Person eingelöst worden sein.
Das Fahrzeug muss mit dem Firmennamen beschriftet sein und gewerblichen Zwecken dienen.
Die Förderung gilt auch für den Kauf von Gebrauchtfahrzeugen.
Bei einem Ersatzneukauf muss das Fahrzeug während mindestens 24 Monaten im Eigen- tum der Firma verbleiben.
C. Bedingungen bei Leasing
Bei einem Leasingmodell gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Zinsen sowie weitere Gebühren und Abgaben zugunsten des Leasinganbieters sind nicht förderfähig.
Vergütet werden die effektiven jährlichen Kosten (exkl. Zinsen und Gebühren) auf Jahres- basis.
Bei Leasingverträgen, die über mehrere Jahre laufen, muss jährlich ein Antrag eingereicht werden. Ab dem zweiten Jahr ist zusätzlich ein Nachweis zu erbringen, dass der Leasing- vertrag weiterhin in Kraft ist (bspw. in Form einer schriftlichen Bestätigung des Leasingan- bieters).
D. Ausschlüsse
Zusätzlich gelten folgende Ausschlüsse:
Unternehmen, die Fahrzeuge zum Zweck der gewerbsmässigen Vermietung anschaffen, erhalten nur Förderbeiträge, wenn sich der Standort der Fahrzeuge in Basel-Stadt befin- det.
Keine Beiträge erhalten Unternehmen, welche Fahrzeuge gewerbsmässig verkaufen oder damit handeln (Garagen und Autohändler sind von der Förderung ausgeschlossen).
Stand: 11. Mai 2026 Seite 1/2
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Fahrzeuge, die bereits Fördergelder aus der «Aktion Wirtschaft unter Strom» erhalten ha- ben, sind von der Förderung ausgeschlossen.1
D. Dokumentation
Als Dokumentation sind folgende Unterlagen einzureichen:
Rechnung/Quittung/Kaufvertrag/Leasingvertrag für das neue Elektrofahrzeug
Kopie des neuen Fahrzeugausweises (Elektro)
Kopie des annullierten Fahrzeugausweises des alten Fahrzeugs
Foto des Elektrofahrzeugs mit Ihrem Firmenbeschriftung und dem Fahrzeugkennzeichen
Nachweis aus der Buchhaltung mit den Belastungen des Kaufbetrages oder der Leasing- raten
Bei Leasing über mehrere Jahre:
Nachweis über den noch laufenden Leasingvertrag
Stand: 11. Mai 2026 Seite 2/2