5.3.1.1.1
Verordnung über das Forum Luzern60plus
vom 26. November 2014
Der Stadtrat von Luzern,
gestützt auf Art. 37 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 ' sowie Art. 19 der Verordnung zum Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung Luzern (Organisationsverordnung) vom 28. August 2002 ?,
beschliesst:
1 stadt. Rechtssammlung 0.1.1.1.1 2 stadt. Rechtssammlung 0.5.1.1.2
Art. 1 Grundsatz und Aufgaben
‘In der Stadt Luzern besteht als ständige Fachkommission das Forum Luzern60plus (in der Folge Forum genannt).
?Das Forum ist parteipolitisch neutral und hat insbesondere folgende Aufgaben:
— Gesprächspartnerschaft mit der Stadt und anderen relevanten Partnern in Fragen, die die Generation 60plus betreffen;
— Einbringen von Interessen der Generation 60plus bei Stadtrat, Stadtverwaltung und anderen Behörden;
— aktive Stellungnahme und Beteiligung an Vernehmlassungen;
— Engagement der Generation 60plus zugunsten einer attraktiven, lebensfreundlichen Stadt Luzern;
— Durchführung von Forumsveranstaltungen oder Organisation von Öffentlichen Veranstaltungen (Informationsveranstaltung, Hearing usw.) zu aktuellen Themen.
Art. 2 Zusammensetzung
‘Das Forum besteht aus rund 60 Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern, die das 60. Altersjahr erreicht haben. Das Forum wird von einem Ausschuss geleitet.
?Die Mitglieder des Forums werden vom Ausschuss nominiert; dabei ist eine breit abgestützte Vertretung aus verschiedenen Quartieren und aus verschiedenen 60plus-Altersbereichen anzustreben. Auf die Vielfalt der Bevölkerung ist zu achten.
®Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
a. maximal sieben Mitglieder des Forums;
b. ex officio, ohne Stimmrecht: die Leiterin oder der Leiter der Fachstelle für Altersfragen der Stadt Luzern.
Art. 3 ° Wahl und Amtsdauer des Ausschusses
‘Der Stadtrat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Mitglieder des Ausschusses für eine vierjährige Amtsdauer. Die Amtsdauer beginnt jeweils am 1. Januar nach der Gesamterneuerungswahl des Stadtrates. Im Übrigen konstituiert sich der Ausschuss selbst.
Fassung gemäss Änderung vom 23. Oktober 2024, in Kraft seit 1. November 2024 ?Die Mitgliedschaft im Ausschuss ist in der Regel auf zwei Amtsperioden beschränkt.
Art. 4 Zusammenarbeit mit Stadtrat und Stadtverwaltung
‘Der Ausschuss kann direkt an die Direktionsvorsteherin oder den Direktionsvorsteher und an die Dienstabteilungen gelangen.
?Die administrative Anbindung des Forums läuft über die Fachstelle für Altersfragen.
3Das Forum gibt zu Fragen, die die Generation 60plus betreffen, Vernehmlassungen und Empfehlungen an die Verwaltung ab und kann in Absprache mit der zuständigen Direktion Positionspapiere veröffentlichen.
4Das Forum schafft Plattformen für den Austausch mit Schlüsselpersonen der Stadtverwaltung und anderen relevanten Partnern.
Art. 5 Finanzen und Entschädigung
‘Die dem Forum zur Verfügung stehenden Mittel werden jährlich vom Grossen Stadtrat über den Voranschlag bewilligt (Sitzungsgelder, Entschädigungen, Veranstaltungen, Unterhalt Website usw. ).
? Die Sitzungsgelder der Mitglieder des Ausschusses richten sich nach der geltenden Verordnung Uber die Sitzungsgelder und Entschadigungen der Mitglieder von Kommissionen. Zusatzliche Arbeiten, wie Erstellen des Protokolls, Ausarbeitung von Stellungnahmen usw., werden mit Fr. 30.— pro Stunde entschädigt.
Art. 6 Berichterstattung
Uber die Aktivitaten des Forums orientiert der Stadtrat den Grossen Stadtrat im Geschaftsbericht.
Art. 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.4
Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 6. Dezember 2014.
Luzern, 26. November 2014 Namens des Stadtrates Stefan Roth Stadtpräsident Toni Göpfert Stadtschreiber Tabelle der Änderungen der Verordnung über das Forum Luzern60plus vom 26. November 2014 Nr. |B+A / StB [Datum Kantons- |Geänderte Art der Inkraftblatt Stellen Änderung treten Seite 1. |StB 724 23.10.24 al Art. 3 geandert 1.11.24