7.2.2.1.2
Verordnung zum Reglement über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung)
vom 23. Juni 2021
Der Stadtrat von Luzern,
gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 1 sowie Art. 10 Abs. 1 des Reglements über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzreglement) vom 12. November 2020 2,
beschliesst:
1 sRSL 0.1.1.1.1 2 sRSL 7.2.2.1.1
Art. 1 Berechnung Geschossfläche
Die für die Berechnung des Normbedarfs massgebende Geschossfläche gemäss Art. 9 und 18 des Reglements über private Fahrzeugabstellplätze vom 12. November 2020 (Parkkartenreglement) 3 wird gemäss Ziff. 2 der SIA-Norm 416 bestimmt. Dabei gilt:
Die Nebennutz- und Funktionsflächen (einschliesslich der entsprechenden Konstruktionsflächen) und die Geschossflächen in Geschossen ohne Hauptnutzfläche sind nicht zu berücksichtigen;
alle weiteren Geschossflächen sind zu berücksichtigen;
Die Verkehrsflächen (einschliesslich der entsprechenden Konstruktionsflächen) in Geschossen mit mehreren Nutzungen sind prozentual auf die entsprechenden Geschossflächen aufzuteilen und;
Wenn unterschiedliche Nutzungen auf einem Geschoss vorhanden sind, sind die dazugehörigen Konstruktionsflächen in der Wandmitte aufzuteilen.
Der Berechnung sind Schemapläne der einzelnen Geschosse beizulegen.
Art. 1a 4 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Die Anforderungen für die Ausbaustufe der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge richten sich nach dem Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» (Ausgabe 2020).
Bei Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner sind 100 Prozent der Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C1 «Power to garage» auszurüsten.
Bei Parkplätzen für Beschäftigte und in den Parkhäusern sind mindestens
Prozent der Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C2 «Power to parking» auszurüsten.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.5
sRSL 7.2.2.1.1
Eingefügt durch Änderung vom 24. Juni 2026, in Kraft seit 1. August 2026.
Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 3. Juli 2021.
Luzern, 23. Juni 2021 Namens des Stadtrates Beat Züsli Stadtpräsident Michèle Bucher Stadtschreiberin Tabelle der Änderungen der Verordnung zum Reglement über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung) vom 23. Juni 2021 Nr. B+A / StB Datum Kantons- Geänderte Art der Inkraftblatt Stellen Änderung treten Seite 1. StB 493 24.6.26 4.7.26 Art. 1a eingefügt 1.8.26 2161