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§ 179 Nr. 5: Steuerausscheidung bei juristischen Personen / Personengesellschaften

LU guidance 39f0fe660c0b25e4cd4e

https://lexipedia.io/de/docs/ch-lu/tax-guidance/lu-guidance-39f0fe660c0b25e4cd4e/de/179-nr-5-steuerausscheidung-bei-juristischen-personen-personengesellschaften

Abgerufen am 12. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Luzern
Quelle

§ 179 Nr. 5: Steuerausscheidung bei juristischen Personen / Personengesellschaften

01.01.2024

Steuerausscheidung bei juristischen Personen / Personengesellschaften

1. Grundsätzliches

Für die Steuerausscheidung unter den Kantonen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Kreisschreiben (KS) der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK). Sie sind unter steuerkonferenz.ch zu finden. Massgebend für die Veranlagung juristischer Personen und Personengesellschaften sind insbesondere die KS 17, 18, 24, 27 und 34.

2. Änderungen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit von juristischen Personen im interkommunalen Verhältnis während der Steuerperiode

Die in den KS SSK 15 - 18 dargelegte zeitliche Gewichtungsmethode findet auch bei Änderungen der wirtschaftlichen Zugehörigkeiten im interkommunalen Verhältnis Anwendung. In den folgenden Fällen partizipiert demnach das Nebensteuerdomizil anteilsmässig an den Gewinn- und Kapitalfaktoren, auch wenn die Anknüpfungspunkte für eine Steuerausscheidung während der Steuerperiode weggefallen oder erst während der Steuerperiode entstanden sind:

  • Begründung oder Liquidation einer Betriebsstätte ausserhalb der Sitzgemeinde oder Verlegung einer Betriebsstätte von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde des Kantons Luzern

  • Liegenschaftsmutationen (Kauf / Verkauf) von Grundstücken im Kanton Luzern

  • Verlegung des Sitzes von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde des Kantons Luzern