2021
Informationen zur provisorischen Rechnung 2021 DIREKTE BUNDESSTEUER Wie prüfe ich meine provisorische Rechnung ? Die provisorische Rechnung 2021 wurde auf Grund der bei den Steuerbehörden vorhandenen Daten erstellt. Bitte prüfen Sie, ob das in der Rechnung aufgeführte Einkom- men den tatsächlichen Einkommensverhältnissen für das Jahr 2021 entspricht. Gerade dieses Jahr kann dies angezeigt sein, falls Ihre Einkommens- und Vermögens- verhältnisse 2021 wegen der Coronavirus-Pandemie wesentlich betroffen sind. Wie erhalte ich eine angepasste provisorische Rechnung ? Weicht Ihre provisorische Rechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen ab, so wenden Sie sich bitte an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der provisorischen Rechnung. Wann erhalte ich die Schlussrechnung ? Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2021 kann erst nach Eingang der Steuererklärung und nach Vornahme der Steuerveranlagung 2021 erstellt werden. In der Regel erhalten Sie die Schlussrechnung 2021 im Jahr 2022 oder allenfalls im Jahr 2023. Bis wann muss ich die provisorische Rechnung bezahlen ? Die provisorische Rechnung 2021 ist spätestens am 31. März 2022 zu bezahlen.Wird meine Zahlung verzinst bzw. muss ich mit Zinsbelastungen rechnen ? Allfällig zu viel bezahlte Steuerbeträge werden auf das Steuerjahr 2022 vorgetragen oder mit Rückerstattungszins ausbezahlt. Zahlen Sie für das Steuerjahr 2021 zu wenig oder zu spät ein, wird Ihnen ab 1. April 2022 ein Ver- zugszins belastet. Die Zinssätze sind auf www.steuern. lu.ch > Zinssätze publiziert. | Wie zahle ich die provisorische Rechnung am besten ? Wissen Sie, dass Bareinzahlungen am Postschalter uns hohe Kosten verursachen ? Überweisen Sie den Betrag daher bitte mit Zahlungsauftrag oder E-Banking. Ver- wenden Sie die Referenznummer auf dem beiliegenden Einzahlungsschein, damit die Zahlung auf das richtige Steuerjahr erfolgt. Was mache ich, wenn ich weitergehende Fragen habe ? Möchten Sie eine Zahlungserleichterung ( Ratenzahlung, Frist ) ? Eine Adressberichtigung mitteilen ? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur provisorischen Rechnung oder zur Veranlagung ? Dann wenden Sie sich bitte an das Steuer- amt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Absenderzone der provisorischen Rechnung. Was, wenn ich im 2021 geheiratet bzw. mich getrennt habe oder geschieden wurde ? Massgebender Stichtag ist der letzte Tag der Steuerperio- de ( 31.12.2021 ). Sind Sie an diesem Tag verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, werden die Einkom- men der Partner für das ganze Jahr zusammengerechnet. Sind Sie an diesem Tag geschieden bzw. getrennt, wer- den die beiden Partner für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt. Kann ich die Post künftig elektronisch erhalten? Sie können sich die Steuerkorrespondenz elektronisch zustellen lassen. Alles, was Sie dazu benötigen, ist die kostenlose ePost-App der Schweizerischen Post. Mehr dazu: www.epost.ch/de-ch/onboarding. |
Dienststelle Steuern steuern.lu.ch 930499