2003
930109 (12.2003)
Inhaltsübersicht
Adressen und Informationen, die weiterhelfen 4
Muster für Aufstellungen 10 Beispiel 11 Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse 18 Kapitalleistungen aus Vorsorge 18 Einkünfte im In- und Ausland 19 Abzüge 25 Einkommensberechnung 30 Vermögen im In- und Ausland 32 Beilagen zur Steuererklärung 35 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2003 mit Verrechnungssteuerantrag 36 Unterschiede Staats- und Gemeindesteuern – direkte Bundessteuer 40 Steuertarife 42 Mietwertansätze 2003 46
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www.steuernluzern.ch Informationen zur Steuerperiode 2003
Sehr geehrte Damen und Herren
Diese Wegleitung hilft Ihnen, die Steuererklärung 2003 richtig auszufüllen.
Für die Steuerperiode 2003 gelten als wichtigste Grundsätze:
Ihre Einkommenssteuer für die Steuerperiode 2003 entrichten Sie nach den Ein- kommensverhältnissen des Jahres 2003
Ihre Vermögenssteuer für die Steuerperiode 2003 bemisst sich nach dem Vermögensstand am 31. Dezember 2003
Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung nach Möglichkeit mit dem PC-Programm SteuernLuzern.2003 auszufüllen. Das Programm kann ab Anfang Januar 2004 entweder vom Internet unter www.steuernluzern.ch auf Ihren PC geladen oder als CD-ROM bei Ihrem Gemeindesteueramt gratis bezogen werden.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Formulare benötigen, ist Ihnen Ihr Gemeinde- steueramt gerne behilflich.
Für Ihre wertvolle Mitarbeit und das rechtzeitige Einreichen der Formulare danken wir Ihnen. Freundliche Grüsse
Steuerverwaltung des Kantons Luzern Steueramt Ihrer Gemeinde
Zum besseren Verständnis:
▲ Jahr 2004
▲▲ ▲▲ Steuererklärung 2003 (Bemessung 2003) provisorische Rechnung 2004 Kanton/Gemeinde provisorische Rechnung 2003 Bund Veranlagung mit definitiver Abrechnung 2003 Kanton / Gemeinde / Bund (soweit möglich)
▲ Jahr 2005 Steuererklärung 2004 (Bemessung 2004)
▲▲ ▲▲ provisorische Rechnung 2005 Kanton/Gemeinde provisorische Rechnung 2004 Bund Veranlagung mit definitiver Abrechnung 2004 Kanton / Gemeinde / Bund (soweit möglich)
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Adressen und Informationen, die weiterhelfen
Mit der Wegleitung versuchen wir Ihnen klare Anleitungen zum Ausfüllen der For- mulare zu geben. Sie würden jedoch zu umfangreich, wenn darin jeder mögliche Tatbestand erläutert würde. Massgebend ist in jedem Fall das Steuergesetz. Bei Un- klarheiten steht Ihnen das Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung.
Gemeindesteueramt Fehlen Ihnen notwendige Formulare, wenden Sie sich an das Gemeinde- steueramt Ihres Wohnortes. Formulare und Drucksachen können Sie auch direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Luzern, Formulare und Drucksachen, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041 - 228 56 46 oder unter www.steuernluzern.ch beziehen.
www.steuernluzern.ch Die kantonale Steuerverwaltung ist auch im Internet präsent. Sie können zahlreiche Informationen direkt unter www.steuernluzern.ch abrufen. Neben Aktualitäten stehen Ihnen sämtliche Informationen und Grundlagen für das Steuerverfahren zur Verfügung. Sie können dort insbesondere ein Programm zum Ausfüllen der Steuer- erklärung und zur Steuerberechnung (Steuercalculator) sowie Formulare abrufen.
Luzerner Steuerbuch Auf Beginn der Steuerperiode 2001 ist das Luzerner Steuerbuch (LU StB) erschie- nen. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Steuerpraxis im Kanton Luzern. Es enthält viele Detailinformationen zum Steuerverfahren und richtet sich in erster Linie an die Steuersachverständigen. Da es auf dem Internet (www.steuernluzern.ch) frei zugänglich ist, kann es aber von jederman gratis konsultiert werden. Das Luzer- ner Steuerbuch umfasst 6 Ordner mit Loseblättern. In der gedruckten Fassung kann es beim Lehrmittelverlag/DMZ, Schachenhof 4, 6014 Littau oder Fax 041 – 259 42 09 bestellt werden (Fr. 285.–).
Wenn Sie die Steuer- Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern bietet für die Steuerperiode 2003 ein Pro- erklärung mit dem PC gramm zum Ausfüllen der Steuererklärung an. Die meisten Formulare für natürliche ausfüllen, ist das vom PC Personen (also auch für Selbständigerwerbende und Landwirte) können elektronisch erstellte Datenblatt erstellt werden. Es wurden Plausibilitätsprüfungen eingebaut und Daten aus den beizulegen Vorperioden können teilweise übernommen werden. Die Daten können mittels dem integrierten Bar-Code-Blatt bei den Gemeindesteuerämtern wie auch bei der Steuer- verwaltung eingescannt und unmittelbar weiterverarbeitet werden. Die Software wird ab Anfang Januar 2004 auf dem Internet zur Verfügung stehen – mit Versionen für PC- und Mac-User. Als Alternative kann bei den Gemeinde- steuerämtern bzw. bei der Steuerverwaltung des Kantons Luzern kostenlos eine CD- ROM bezogen werden. Für Ihre installations- und programmtechnischen Fragen wird eine Hotline eingerichtet. Mit dem PC erstellte Steuerformulare – auch von privaten Anbietern – werden ak- zeptiert, wenn sie identisch mit den Originalformularen sind, an den dafür vorgese- henen Stellen die Registernummer enthalten, datiert und unterschrieben sind, sowie mit dem von der Steuerverwaltung des Kantons Luzern definierten Bar-Code einge- reicht werden. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie das Original der Steuererklärung und des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses wieder beilegen.
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Wer hat eine Steuererklärung 2003 einzureichen?
Eine Steuererklärung 2003 haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2003 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern hatten.
Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2003 volljährig geworden sind (Jahr- gang 1985), haben erstmals eine eigene Steuererklärung 2003 einzureichen. Lehrlings- und Praktikumslohn gelten als Erwerbseinkommen. Einkünfte, die Schü- ler/Schülerinnen, Lehrlinge oder Studenten/Studentinnen während der Ausbil- dungszeit aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, unterliegen der Einkom- menssteuerpflicht, selbst wenn die steuerpflichtige Person noch nicht mündig ist.
Wer im Kanton Luzern nur eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (bzw. Betriebsstätte) besitzt, hat ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. In die- sem Fall genügt auch eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons.
Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, der Quellensteuer auf ih- rem Erwerbs- und Ersatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuer- erklärung einzureichen. In den beiden nachfolgenden Fällen sind aber an der Quelle besteuerte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen mit Wohnsitz im Kanton aus- nahmsweise dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2003 einzureichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren:
wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer steuerpflichtigen Person mehr als Fr. 120‘000.– betragen
wenn eine steuerpflichtige Person neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt (z.B. Erträge aus Wert- schriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport- Toto-Gewinne usw.) oder Vermögen besitzt.
Bitte füllen Sie die Steuererklärung 2003 auch vollständig aus, wenn gemäss «Merkblatt Zahlungserleichterungen und Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe» die Voraussetzungen für einen vollständi- gen Erlass bzw. Teilerlass erfüllt sind. Das Merkblatt erhalten Sie beim Gemeinde- steueramt oder unter www.steuernluzern.ch.
Heirat, Scheidung oder Trennung Bei Heirat in der Steuerperiode 2003 werden die Ehegatten für die Steuerperiode 2003 gemeinsam besteuert. Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehe- gatten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben für die Steuer- periode 2003 je eine separate Steuererklärung 2003 einzureichen.
Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2003 Erfolgt in der Steuerperiode 2003 ein Wegzug in einen anderen Kanton, besteht die Wegzug aus dem Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im neuen Kanton. Im Kanton Luzern ist Kanton Luzern keine Steuererklärung mehr einzureichen. Erfolgt in der Steuerperiode 2003 ein Wegzug ins Ausland, endet die Steuerpflicht mit dem Wegzugsdatum. Es ist die Steuererklärung 2003 bis zum Wegzug auszu- füllen, d.h. das Einkommen ab Beginn 2003 bis zur Beendigung der Steuerpflicht und das Vermögen am Ende der Steuerpflicht.
Beginn der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2003 Erfolgt in der Steuerperiode 2003 ein Zuzug von einem anderen Kanton, besteht Zuzug in den Kanton die Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im Kanton Luzern. Das Einkommen ist Luzern
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für das ganze Kalenderjahr 2003 und das Vermögen per 31. Dezember 2003 zu deklarieren. Erfolgt in der Steuerperiode 2003 ein Zuzug aus dem Ausland, beginnt die Steuer- pflicht im Kanton Luzern ab Zuzugsdatum. In der Steuererklärung 2003 ist dem- nach das Einkommen ab Zuzug bis Ende 2003 und das steuerbare Vermögen nach dem Stand per 31. Dezember 2003 in die Steuererklärung einzutragen. Analoges gilt beim Wechsel von der Quellensteuerpflicht zur ordentlichen Veranlagung.
Tod eines Ehegatten in der Steuerperiode 2003 Todesfall Der Tod eines Ehegatten bedeutet die Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht. Daher sind bis und mit Todestag die Ehegatten gemeinsam einzuschätzen. In der Steuererklärung ist das gemeinsame Einkommen ab Beginn 2003 bis und mit To- destag sowie das gemeinsame Vermögen am Todestag einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beendigung der Steuerpflicht. Die Erben/Erbinnen haben eine Steuererklärung mit den Einkommen des/der Ver- storbenen ab Beginn 2003 bis und mit Todestag sowie mit dem Vermögen am To- destag einzureichen. Ab Todestag bis Ende 2003 ist der überlebende Ehegatte als Alleinstehender selbstän- dig einzuschätzen. In der Steuererklärung 2003 ist sein Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ende 2003 sowie sein Vermögen Ende 2003 einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beginn der Steuerpflicht. Einkommen und Vermögen sind für beide Zeitabschnitte in verschiedenen Steuer- erklärungen anzugeben.
Grundsätze der Gegenwartsbemessung Allgemeiner Grundsatz Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer er- folgt die definitive Einschätzung für die Steuerperiode 2003 nach der Gegenwarts- bemessung. Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuerperiode. Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. In der Steuererklärung 2003 ist dem- nach das Einkommen, das im Kalenderjahr 2003 erzielt wurde, und das Ver- mögen per Ende 2003 einzutragen.
Veränderungen der Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbs- Einkommensverhältnisse tätigkeit, bei Wechsel von selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und allen anderen Änderungen der Einkommensver- hältnisse ist stets das im Kalenderjahr 2003 tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.
Selbständige Erwerbs- Für das Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist auf das Ergebnis des in tätigkeit der Steuerperiode 2003 abgeschlossenen Geschäftsjahres abzustellen. Das steuerbare Geschäftsvermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende dieses Geschäftsjahres.
Schenkung, Erbvorbezug, Wenn Sie im Jahre 2003 Erbschaften, Erbvorbezüge oder Schenkungen erhalten bzw. Erbschaft ausgerichtet haben oder an einer Erbengemeinschaft beteiligt sind, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Vorderseite des Wertschriftenverzeichnisses. Bei Anfall einer Schenkung, eines Erbvorbezugs und/oder einer Erbschaft in der Steuerperiode 2003 sind in der Steuererklärung 2003 die Erträgnisse zu deklarieren, die ab Erhalt bis Ende 2003 erzielt werden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist. Bei einem Erbanfall wird eine Vermögenssteuer erhoben, die das Vermögen für die Zeit ab Beginn 2003 bis Erbgang sowie ab Erbgang bis Ende 2003 berücksichtigt. Die zeitliche Abgrenzung der Vermögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuer- behörden auf Grund Ihrer Angaben auf Seite 1 des Wertschriften- und Guthaben- verzeichnisses.
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Bei Änderungen der interkantonalen oder internationalen Ausscheidungsgrundlagen Änderungen der interkan- während der Steuerperiode (z.B. infolge eines Kaufs oder Verkaufs einer ausser- tonalen oder internationa- kantonalen Liegenschaft) nimmt die Steuerbehörde die erforderliche Steueraus- len Ausscheidungsgrund- scheidung vor. lagen
Beginn und Ende der Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres haben zur Folge, dass Beginn und Beendigung der die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode besteht. Um die Steuer- Steuerpflicht progression zu ermitteln (Satzbestimmung) werden die regelmässig fliessenden Ein- künfte auf zwölf Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte wer- den für die Satzbestimmung nicht umgerechnet; gleich werden sinngemäss auch die Abzüge behandelt. Die Umrechnung erfolgt durch die Steuerbehörde. Die Vermö- genssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben. Für weitere Informatio- nen besteht ein Merkblatt zur unterjährigen Steuerpflicht von natürlichen Personen.
So gehen Sie am besten vor Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen, brauchen Sie Unterla- Zuerst Unterlagen gen. Es sind dies vor allem: beschaffen
Lohnausweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (für beide erwerbstätigen Ehe- gatten)
AHV/IV-Postabschnitte oder andere Rentenausweise
Sparhefte mit den nachgetragenen Zinsen 2003
Belege über Erträge aus Wertpapieren oder ein Wertschriftenverzeichnis per 31. Dezember 2003 der Depotbanken
Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene Leistungen
Bescheinigungen von Versicherungseinrichtungen und Bankstiftungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Bankbelege über Schulden und Schuldzinsen
Haben Sie die für Sie nötigen Unterlagen beisammen? Dann füllen Sie mit Vorteil Der nächste Schritt zunächst die Hilfsformulare aus, wie zum Beispiel Wertschriften- und Guthabenver- zeichnis; Berufsauslagen; Schuldenverzeichnis; Versicherungsbeiträge; Liegenschafts- verzeichnis; Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten; Unterhaltsbeiträge usw. Erst jetzt beginnen Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung.
Legen Sie Ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Formulare sowie die ausdrücklich verlangten Bescheinigungen (z.B. über Einzahlung in die Säule 3a) oder Belege und die verlangten detaillierten Aufstellungen bei. Eine Checkliste finden Sie auf Seite 35 dieser Wegleitung. Bitte erstellen Sie immer dann eine Aufstellung, wenn sich eine Deklaration aus verschiedenen Positionen zusammensetzt. Die Aufstellungen müssen mindestens Zweck bzw. Art der Leistung, Empfänger/in, Zahlungsdatum und bezahlter Betrag beinhalten. Ein Muster für eine Aufstellung finden Sie auf Seite 10 dieser Wegleitung. Die Einforderung von Belegen bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Wegleitung zu Rate zu ziehen. So können Sie Die Wegleitung gibt alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne die gebotenen Abzugsmöglichkeiten zu ver- Auskunft gessen. Das Steuererklärungsformular gehen Sie zum Ausfüllen Ziffer für Ziffer durch. Die Wegleitung gibt Ihnen dazu die nötigen Erläuterungen.
Für das Ausfüllen der Steuererklärung mit dem PC siehe Seite 3 dieser Weglei- Richtiges Ausfüllen der tung. Steuererklärung Damit die Steuerformulare optimal mit modernster Technologie (Scanning) auto- matisch und schneller verarbeitet werden können, bitten wir um Beachtung folgen- der Punkte.
Wenn Sie die Steuererklärung «von Hand» aus- füllen schreiben Sie bitte mit einem schwarzen 1 2 3 4 oder blauen Filzstift oder Kugelschreiber; bitte kei- 5 6 7 8 9 ne Farben (rot, grün) und kein Bleistift zu verwen- 4 8 9 0 den. richtig
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Bitte füllen Sie die Formulare auch nicht mit Schreibmaschine aus. Der Scanner ist auf das Le- 3 4 sen von Handschriften in Blockschrift spezialisiert. 3 4 5
Zahlen sind eingemittet und freistehend in die hel- len Felder einzutragen. Damit die elektronische falsch, keine Farben verwenden!
Lesbarkeit erreicht werden kann, ist das Verbinden von Ziffern unbedingt zu vermeiden. 3 3 4
Fehler bitte mit Korrekturlack (TippEx o.ä.) korrigie- ren und Korrekturen in den richtigen Feldern an- 2 4 5 bringen. Die roten Linien dürfen abgedeckt wer- falsch, nicht in falsche Felder schreiben! den. Wichtig ist, dass die Korrekturen in den Be- reich der weissen Felder geschrieben werden. Die spezialisierten Programme sehen nur die weissen Felder. Die roten Einrahmungen sind für die Pro- –– – 1 2 3 4 5 gramme nicht sichtbar. falsch, Felder nicht durchstreichen!
Sie ermöglichen so, dass die Formulare optimal mit modernster Technologie auto- matisch verarbeitet werden können.
Was bei Terminproblemen? Fristerstreckungsgesuch Die Steuererklärung ist innerhalb von 30 Tagen seit der Zustellung ausgefüllt an einreichen das Gemeindesteueramt zurückzusenden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, dann verlangen Sie beim Gemeindesteuer- amt vor Ablauf der Frist mit begründetem Gesuch eine entsprechende Fristverlän- gerung. Die Frist wird entsprechend den angegebenen Gründen erstreckt. Beachten Sie jedoch, dass über den 31. Dezember 2004 hinausgehenden Gesuchen nur aus zwingenden Gründen entsprochen werden kann. Falls Sie eine Fristverlängerung für die Steuererklärung verlangen, empfehlen wir trotzdem das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis auszufüllen und innert der ordentlichen Frist (30 Tage seit der Zustellung der Steuererklärung) einzureichen. Nur so ist gewährleistet, dass bei einer provisorischen Steuerrechnung Verrechnungssteuer angerechnet wird, was in Ihrem eigenen Interesse liegt. Selbständigerwerbende, Landwirte/Landwirtinnen und Steuerpflichtige mit profes- sionellen Steuervertretungen haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuer- erklärungen bis am 31. August 2004. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100% der Steuererklärungen 2003 einzureichen sind. Ebenso bitten wir Sie, alle Unterlagen, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, jeweils sogleich genau zu prüfen, seien es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschlä- ge, Entscheide oder Steuerrechnungen. Meistens sind diese mit Fristen verbunden, die für Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind, wenn sie nicht eingehal- ten werden.
Wichtig zu wissen Bundessteuer Ihre Angaben über das Einkommen in der Steuererklärung dienen zugleich als Grundlage für die Berechnung der direkten Bundessteuer.
Ehepaare Für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehepaare (Verheirate- te) gilt das Prinzip der Familienbesteuerung. Einkommen und Vermögen bei- der Ehegatten werden zusammengerechnet und gesamthaft zum Tarif für Fami- lien besteuert. Dies gilt unabhängig vom Güterstand. Den Ehegatten stehen die Verfahrensrechte und -pflichten gemeinsam zu. Das heisst insbesondere, dass beide Ehegatten die Steuererklärung und Eingaben an die Steuerbehörden un- terschreiben müssen.
Ermessenseinschätzung Eine Ermessenseinschätzung muss vorgenommen werden, wenn Steuerpflichtige ge- setzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder wenn zuverlässi-
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ge Unterlagen fehlen, um das Einkommen und Vermögen einwandfrei zu ermitteln. Die Ermessenseinschätzung berücksichtigt Erfahrungswerte, Vermögensentwicklung und Lebensaufwand. Mit der Ermessenseinschätzung muss in der Regel eine Busse ausgesprochen werden.
Der Versuch einer Steuerhinterziehung wird mit einer Busse geahndet. Wer in der Was geschieht bei Steuer- Steuererklärung unrichtige und unvollständige Angaben macht und damit erreicht, hinterziehung? dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung der unrichtigen Ver- steuerung neben der Nachsteuer samt Zins eine Busse. Macht aber jemand eine so- genannte Selbstanzeige, mit welcher die steuerlichen Verfehlungen den Steuerbe- hörden in vollem Umfang zur Kenntnis gebracht werden, wird die Busse um 80% ermässigt.
Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohn- Steuerbetrug ausweisen, Geschäftsbüchern, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird als Vergehen mit Busse oder Gefängnis bestraft.
Anmerkungen zur Steuerzahlung Der allgemeine Fälligkeitstermin ist der 31. Dezember 2003. Steuern 2003 Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2003 erfolgt nach Einschätzung auf Grund der Steuererklärung 2003. Sämtliche Vorauszahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2003 geleistet haben, wer- den bis zum 31. Dezember 2003 zu Ihren Gunsten verzinst. Ebenfalls verzinst wird ein gegenüber der Schlussrechnung zuviel bezahlter Betrag (positiver Ausgleichs- zins). Anderseits wird auf einem zu wenig bezahlten Betrag ein negativer Ausgleichs- zins erhoben. Ebenfalls ein Zins zu Lasten der Steuerpflichtigen muss bei verspäteter Zahlung berechnet werden.
Die Aktontorechnung 2004 (provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2004) Steuern 2004 wird in der Regel auf der Basis der vorliegenden Steuererklärung 2003 erstellt. Falls sich Ihre Einkommensverhältnisse im Verlauf des Steuerjahres 2004 voraussicht- lich dauernd verändern, sollten Sie dies auf Seite 3 der Steuererklärung vermerken.
Wenn sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr 2004 im Vergleich zum Ka- lenderjahr 2003 erheblich geändert haben, sollten Sie Ihre Steuerzahlungen für die Steuerperiode 2004 diesen neuen Einkommensverhältnissen anpassen und beim Gemeindesteueramt die Ausstellung einer den neuen Verhältnissen angepassten Akontorechnung (provisorische Steuerrechnung) beantragen. Sie können dazu auch eine Steuererklärung 2004 ausfüllen. Die Formulare können beim Gemeindesteuer- amt Ihres Wohnortes bezogen werden. Bitte beachten Sie dabei, dass auf allen späteren Steuernachforderungen Zinsen er- hoben, spätere Steuerrückerstattungen jedoch verzinst werden.
Ihr Verrechnungssteuerguthaben der Fälligkeiten 2003 wird der provisorischen Steuer- Verrechnungssteuer 2003 rechnung 2004 als Vorauszahlung gutgeschrieben. Diese provisorische Verrechnungs- steuergutschrift kann jedoch nur gewährt werden, wenn der Antrag bis zum 31. März 2004 gestellt wird. Wir empfehlen Ihnen daher, auch dann einen Verrechnungssteuer- antrag einzureichen, wenn für die Steuererklärung eine Fristverlängerung gewährt wurde. Die Schlussabrechnung der Verrechnungssteuer 2003 erfolgt mit der Schlussrech- nung des Steuerjahres 2004 Profitieren Sie von der attraktiven Möglichkeit Vorauszahlungen zu leisten. Die Vor- Vorauszahlen auszahlungen werden verzinst. Vergleichen Sie dazu im weiteren auch die Publikati- onen unter www.steuernluzern.ch und setzen Sie sich für die Einzahlungsscheine mit Ihrem Gemeindesteueramt in Verbindung.
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Muster für Aufstellungen
Diese Tabelle dient Ihnen als Vorlage für die Aufstellung von weiteren Einkünften und Auf- wendungen, für welche kein separates Formular vorgesehen ist. Bitte erstellen Sie immer dann eine Aufstellung, wenn sich eine Deklaration aus verschiedenen Positionen zusammensetzt. Belege dazu sind nur dort wo verlangt beizulegen. Bitte geben Sie an, auf welche Position sich die Aufstellung bezieht.
Zahlungsdatum Empfänger oder Empfängerin Zweck bzw Art der Leistung Betrag Name und Adresse
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Seite 1: | Beispiel | |
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse | ||
Sie finden nachstehend ein Beispiel, wie die Steuererklärung und die Hilfsblätter aus- | ||
zufüllen sind. | ||
Beispiel: | ||
Steuererklärung 2003 | Familie Beispiel-Muster | |
für natürliche Personen | ||
Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer | ● verheiratet | |
Reg.-Nr. / Reg.-Gruppe 152.55.261 Gemeinde Luzern | ||
Kanton Luzern Versanddatum |
ein unmündiges Kind
Adresse steuerpflichtige Person Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person
Die Steuererklärung mit den | ● unselbständige Erwerbs- | |
Beilagen ist innerhalb von Beispiel-Muster | ||
30 Tagen – von der Zustel- Markus und Agnes | tätigkeit | |
lung an gerechnet – einzu- Bachstrasse 100 | ||
senden an: |
2-Familienhaus (1 Woh-
6000 Luzern | nung selbstbewohnt, 1 Wohnung vermietet). | |
1 | ||
Die beiliegende Weglei- 1. Bei vertraglicher Vertretung ist nebenstehend Adresse | ||
tung erleichtert Ihnen das die vollständige Adresse des/der Vertreters/in | ||
Ausfüllen der Formulare. anzugeben. Die unterschriftliche Vollmachtserklärung | ||
finden Sie auf der letzten Seite dieser Steuererklärung. Telefon | ||
Füllen Sie zuerst die Hilfs- | ||
blätter aus, Sie erleichtern Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2003 | ||
sich dadurch das Ausfüllen 2. Steuerpflichtige / Steuerpflichtiger Steuerpflichtige Ehefrau | ||
der Steuererklärung. Geburtsdatum 30. 5. 1955 Geburtsdatum 26. 11. 1955 | ||
Zivilstand verheiratet Vorname Agnes | ||
Bei unterjähriger Steuerpflicht Konfession reformiert Konfession röm. katholisch | ||
Beruf Sachbearbeiter Beruf Buchhändlerin | ||
Dauer der Steuerpflicht | ||
Arbeitgeber/in XX AG Arbeitgeber/in Bücher GmbH | ||
seit 1.7.1985 seit 15.10.2000 | ||
vom T T MM J J | ||
Arbeitsort Sursee Arbeitsort Luzern | ||
bis T T MM J J Sind Sie selbständig erwerbend? ja x nein ja x nein | ||
3. Minderjährige (1986-2003) oder in beruflicher Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten: | ||
(ohne Kinder, für die Sie unter Ziffer 255 Unterhaltsbeiträge abziehen) | ||
Vorname, Name Geburts- Konfession In Ihrem Haushalt? Schule oder Lehrfirma, Studienort voraussichtlich Leistet der andere Eltern- | ||
jahr (wenn in Ausbildung) bis teil Unterhaltsbeiträge?* | ||
René Beispiel 1989 r.kath. X ja nein Sekundarschule 2004 ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein | ||
ja nein ja nein |
* wenn Sie ledig oder geschieden sind oder von Ihrem Ehegatten getrennt leben.
4. Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten und oben aufgeführte Kinder), | ||
die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens Fr. 2’300 unterstützen | ||
Vorname, Name Geburtsjahr In Ihrem Haushalt Adresse Unterstützungsbetrag pro Jahr | ||
ja nein Fr. | ||
ja nein Fr. | ||
5. Allein stehende Steuerpflichtige | ||
5.1 Leben Sie ausschliesslich mit oben aufgeführten Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammen? ja | nein | |
5.2 Kommen Sie für den Unterhalt der in Ihrem Haushalt lebenden unterstützungsbedürftigen Personen zur Hauptsache auf? ja | nein | |
5.3 Steht Ihnen die elterliche Sorge der in Ziffer 3 aufgeführten Kinder mit dem anderen Elternteil gemeinsam zu? ja | nein | |
Kapitalleistungen aus Vorsorge | ||
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem? |
Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T MM J J Von wem?
Tarif: Alleinstehend | ||
Familientarif: X Verheiratet | ||
9 301000 308013 Alleinstehende mit Unterstützungspflichten, wenn Ziff. 5.1 und 5.2 mit ja beantwortet |
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Beispiel
003 01.01.2 | 003 31.12.2 | ||||||
Sursee | |||||||
ienst Kundend 6'151 95'896 2003 | 4'204 | 84'011 1’530 85'541 ug, uerabz c h n u ngsskütrzet wurden, e ne Verrrrechnungssteuer ge oh WerErttreäge nicht umde35n %Grueippen: | ▲ onds, Anlagef | ||||
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2. Inlän e aus inländis chnungssteuerab | Bruttoer | ||||||||||
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3. Gewi ktien mit Verre | 03 | ||||||||||
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Raiffeisenb 81621-00 | 3 | 1 00 0 | |||||||||
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Postkonto 15.1.9915. | |||||||||||
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12
Seite 2: | Beispiel | |||||
Die Einkünfte | ||||||
Reg.-Nr.: | ||||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND | Einkünfte 2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ | ||||
der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, | Todesfall vgl. Wegleitung) | |||||
ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | ||||||
Fr. ohne Rappen | ||||||
▲ ▼ | Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 100 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis 101 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | 8 4 0 1 1 2 5 8 9 3 | ||||
100-119 | 104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | |||||
Falls Ihnen ein Geschäftsauto | ||||||
zur Verfügung steht, sind die | 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | |||||
Fragen gemäss Formular «B | ||||||
Berufsauslagen» zu beantwor- | ||||||
2 | ||||||
ten. Betreffend steuerbaren | Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit | |||||
Anteil: siehe Wegleitung! | 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | * * | ||||
110/111 | 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung | |||||
inkl. Liquidationsgewinne bei | * | |||||
Veräusserung von Geschäfts- | 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | |||||
vermögen, Überführung ins | * | |||||
Privatvermögen oder Wegzug | 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung | |||||
ins Ausland | 118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen 119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | * * | ||||
Rentenbescheinigungen | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen | |||||
beilegen! | 130 AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | |||||
Bei weiteren Renten: | ||||||
Aufstellung beilegen! | 131 der steuerpflicht. Ehefrau zu 100% | |||||
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||||||
Siehe Wegleitung! | 132 Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | ||||
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | |||||
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | |||||
135 der steuerpflicht. Ehefrau | % | |||||
140/141 | 136 übrige Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | |||||
Taggelder aus Kranken-, Un- | ||||||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | 137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% | |||||
losenversicherung usw., soweit | ||||||
nicht im Lohnausweis ent- | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | |||||
halten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | |||||
145 | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen | |||||
Kinder- Familien- und | ||||||
Geburtszulagen | ▲ | Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen | * | 1 1 8 7 8 | ||
161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen
164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
Name und Adresse der Wohn- | 166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: | |||||
recht gebenden Person: | 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre |
178 Wohnrecht
190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | * | 3 7 6 3 4 | Erlä | |||
Die Details sind im Formular L | u | |||||
Liegenschaftenverzeichnis zu | des terung | |||||
deklarieren | 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301) * | 15 9 4 1 6 | F verz ormul en zum a Seit eichnis rs L Lie e 16 find dies e | Ausfü gen llen s | ||
– Minuszeichen eintragen, wenn negativ | er W n Sie a chaften | |||||
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0103 |
Seite 3: | Beispiel | ||
Abzüge | |||
Einkommensberechnung | |||
Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen ABZÜGE | Abzüge 2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ | ||
Todesfall vgl. Wegleitung) | |||
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit Fr. ohne Rappen
▲ | 238 Total Berufsauslagen des/der Steuerpflichtigen Fragebogen 239 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | 7 0 2 3 2 6 0 0 | Be Eh i Erw |
Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) Schuldenverzeichnis | lag egat erbs | ||
▲ | 250 Private Schuldzinsen | 2 9 2 5 0 | (Vo en g ten s tätig |
251 geschäftliche Schuldzinsen Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten | mu rder etren ind d keit b lar - un nt ie B eid sB d a e e Be Rüc uszu rufs r |
255 256 258 260 261 | 3 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Rentenleistungen / dauernde Lasten Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen Fragebogen Bescheinigung Bescheinigung | 6 0 7 7 6 0 7 7 | ruf kse we au sau ite ise s- sla de n ge s F n). or- De | ||
▲ | 270 280 282 284 285 | Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): Beiträge an 2. Säule des/der Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge AHV/IV/EO-Beiträge des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen | 5 0 0 0 | Be r Ste Ve sche uere un rsich inigu rklär d B eru ng un an ng en g si kst sei 200 nd iftu nri 3 ng chtu der ie en be ngen | d |
286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1996-2002 299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302) | 5 6 0 2 7 | izu leg en . | |
EINKOMMENSBERECHNUNG Fr. ohne Rappen | |||
301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 – 310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302) Zusätzliche Abzüge 320 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten Fragebogen – | 1 5 9 4 1 6 5 6 0 2 7 1 0 3 3 8 9 | ||
324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –
325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Aufstellung –
326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max. Fr. 4’200 – Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) 350 Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen je Fr. 4’500 – | 4 20 0 | ||
351 Abzug für 1 Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 5’000 – 352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 9’000 – | 50 0 0 |
353 Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von Kind/ern je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
354 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) Bei mir/uns treten 2004 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beim Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2004 Fr. | 9 4 1 8 9 |
15
Beispiel | Liegenschaftenverzeichnis 3 n is 200 ch nverzei e | |
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Liegenschaften mit eigener | aften gnes und A ch | |||||||||||||
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Teils ermittelt sich durch Aufteilung | achte egleitun g r Lie gensc hn u n g am W hnort der W Art de e W o m W o 1) | |
des Katasterwertes der Liegenschaft | Code s ng: X eigen r Lieg ensch aft a 07, 4 % (A | |
Sie h ier die e ein. Nutzu ohnun g ode * 1 | ||
im Verhältnis des Eigenmietwertes | tr agen ungsanze en- ig n W ert ansatz a u s) 0 0 2 5 6 te Lieg te tw n h Bit atz genutz x Mie . Ferie ) |
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16 |
Seite 4: Beispiel Das Vermögen
Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND Steuerwert am 31.12.2003 des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und (bei Zuzug/ Wegzug/ der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Todesfall vgl. Wegleitung)
Fr. ohne Rappen Bewegliches Privatvermögen 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis 199569 404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der | Versicherungsgesellschaft) | ||||||||
Versicherungsgesellschaft | Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe | Steuerwert Fr. | |||||||
Swiss-Life | 1987 | 2010 | 60’000 48’632 + | + + | } | 4 8 6 3 2 | |||
412 | Motorfahrzeuge | Art: Art: | Auto | Kaufpreis: Kaufpreis: | 21’600 | Anschaffungsjahr:1999 Anschaffungsjahr: | + + | } | 3 6 7 2 |
4 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
▲ 420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis 8 5 5 9 2 2 Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau am Bilanzstichtag 430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* – – *sofern in Ziffer 430 wie auch in Ziffern 400/420 enthalten 433 Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen)
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
450 | Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435) Schulden | 1 1 0 7 7 9 5 | |
460 | Private Schulden | Schuldenverzeichnis Total A – | 650000 |
461 | Geschäftsschulden | Schuldenverzeichnis Total B – |
470 | Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461) Steuerfreie Beträge | 4 5 7 7 95 | |||
472 | für Verheiratete | Fr. | 100’000 | – | 100000 |
473 | für alle übrigen Steuerpflichtigen | Fr. | 50’000 | – |
474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 – 10000 480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474) 34 7 7 9 5
Beilagen PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt | Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. | |
1 | Wertschriftenverzeichnis | Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die Steuerperiode 2003 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- |
2 | Lohnausweise | gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. |
2 | Bescheinigungen Säule 3a | |
1 | Berufsauslagen | |
1 | Vers.beiträge/Schuldenverz. | Ort und Datum Luzern, 25. 1. 2004 |
1 | Liegenschaftenverzeichnis Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten Geschäftsabschluss 2003 Fragebogen Erläuterungen gemäss Beiblatt | Telefon P: 041 999 99 99 Telefon G: 041 888 88 88 M. Beispiel A. Beispiel-Muster Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau |
n die e - müss mein n e tte g g . ega ärun iben Eh rkl hre Die uere tersc Ste un sam
17
Steuererklärung für natürliche Personen | |||
Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer | |||
Reg.-Nr. / Reg.-Gruppe | Gemeinde | ||
2003 Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse | |||
Kanton Luzern | Versanddatum | ||
Adresse steuerpflichtige Person | Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person | ||
Die Steuererklärung mit den | |||
Beilagen ist innerhalb von | |||
30 Tagen – von der Zustel- | |||
lung an gerechnet – einzu- | |||
senden an: | |||
1 | |||
Die beiliegende Weglei- | |||
tung erleichtert Ihnen das | |||
Ausfüllen der Formulare. | |||
1. Bei vertraglicher Vertretung ist nebenstehend die vollständige Adresse des/der Vertreters/in anzugeben. Die unterschriftliche Vollmachtserklärung | |||
Adresse | |||
Füllen Sie bitte auch die erste Seite der Steuererklärung sorgfältig und vollständig aus. Prüfen Sie bitte auch, ob die bereits vorgedruckten Angaben korrekt sind. Für | |||
finden Sie auf der letzten Seite dieser Steuererklärung. Telefon | |||
Füllen Sie zuerst die Hilfs- | |||
blätter aus, Sie erleichtern | Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2003 | ||
sich dadurch das Ausfüllen | 2. Steuerpflichtige / Steuerpflichtiger | Steuerpflichtige Ehefrau | |
der Steuererklärung. | Geburtsdatum | Geburtsdatum | |
Bei unterjähriger Steuerpflicht | |||
Dauer der Steuerpflicht | Zivilstand Konfession Beruf Arbeitgeber/in seit | Vorname Konfession Beruf Arbeitgeber/in die Korrektur eventueller Fehler sind wir Ihnen dankbar. Sie ersparen uns damit Ab- seit | |
klärungen und helfen mit, dass das Veranlagungsverfahren von Anfang an richtig | |||
vom T T MM J J | Arbeitsort | Arbeitsort | |
bis T T MM J J | Sind Sie selbständig erwerbend? ja | nein | ja nein |
3. Minderjährige (1986-2003) oder in beruflicher Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten:
durchgeführt werden kann. | |||
(ohne Kinder, für die Sie unter Ziffer 255 Unterhaltsbeiträge abziehen) | |||
Vorname, Name | Geburts- Konfession In Ihrem Haushalt? Schule oder Lehrfirma, Studienort voraussichtlich Leistet der andere Eltern- | ||
jahr ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein | (wenn in Ausbildung) | bis teil Unterhaltsbeiträge?* ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein * wenn Sie ledig oder geschieden sind oder von Ihrem Ehegatten getrennt leben. | |
4. Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten und | oben aufgeführte Kinder), | ||
die Sie mit einem jährlichen | Beitrag von mindestens Fr. 2’300 unterstützen | ||
Vorname, Name | Geburtsjahr In Ihrem Haushalt Adresse | ||
ja nein | Unterstützungsbetrag pro Jahr | ||
Fr. Ziffer 5 der Steuererklärung enthält verschiedene Fragen, die an allein stehende | |||
5. Allein stehende Steuerpflichtige | |||
ja nein | |||
5.1 Leben Sie ausschliesslich mit oben aufgeführten Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammen?
Fr.
ja nein Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützten bedürftigen Personen zusam-
5.2 Kommen Sie für den Unterhalt der in Ihrem Haushalt lebenden unterstützungsbedürftigen Personen zur Hauptsache auf?
5.3 Steht Ihnen die elterliche Sorge der in Ziffer 3 aufgeführten Kinder mit dem anderen Elternteil gemeinsam zu?
Kapitalleistungen aus Vorsorge | ja ja nein nein menleben, gerichtet sind. Diese Fragen dürfen nur dann mit «Ja» beantwortet wer- | ||
Betrag Fr. | |||
Betrag Fr. | Auszahlungsdatum: |
Auszahlungsdatum:
Tarif: Alleinstehend T T MM J T T MM J | J J | ||
Von wem? | |||
Von wem? den, wenn folgende Voraussetzungen zusammen erfüllt sind: | |||
Familientarif: Verheiratet | |||
9 301000 308013 | Alleinstehende mit Unterstützungspflichten, wenn Ziff. 5.1 und 5.2 mit ja beantwortet | ||
a) Sie leben ausschliesslich mit Kindern zusammen, für die Sie den Kinderabzug (vgl. Ziffern 350-352) beanspruchen können (Ausnahme siehe Bst. c), und/oder Sie leben ausschliesslich mit den unterstützungsbedürftigen Personen zusammen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen.
b) Sie führen einen selbständigen Haushalt, leben also beispielsweise nicht in einer Wohngemeinschaft.
c) Im Haushalt lebt neben allfälligen unterstützten bedürftigen Personen keine wei- tere erwachsene Person (beispielsweise Konkubinatspartner, Eltern usw.) mit Aus- nahme von erwachsenen erwerbslosen oder in Ausbildung stehenden Kindern, wenn daneben für unmündige Kinder der Kinderabzug geltend gemacht wer- den kann.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden Sie zum Familien-Tarif besteuert (siehe S. 45 dieser Wegleitung). Alleinstehende kommen zur Hauptsache für den Unterhalt von im gemeinsamen Haushalt lebenden unterstützungsbedürftigen Personen auf, wenn sie deren Lebens- unterhalt zu mehr als zwei Dritteln bestreiten. Wird dies geltend gemacht, ist eine Aufstellung über Art und Höhe der einzelnen Unterstützungsleistungen und über den Lebensbedarf der unterstützten Personen der Steuererklärung beizulegen.
Kapitalleistungen aus Vorsorge
Für die Besteuerung gelten folgende Regeln:
Kapitalleistungen aus Vorsorge sind zu 100% steuerbar. Das gleiche gilt auch für die im Rahmen der Wohneigentumsförderung vor- bezogenen Kapitalleistungen aus der 2. Säule.
Steuerfrei sind:
die bei Stellenwechsel ausgerichteten Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und gleichartige Kapitalzahlungen des Arbeit- gebers, soweit sie innert Jahresfrist zum Einkauf in eine andere Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder zum Erwerb einer Freizügigkeitspolice ver- wendet werden.
Kapitalleistungen aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), aus anerkannten For- men der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden ge- sondert vom übrigen Einkommen besteuert. Der Steuersatz beträgt ein Drittel des normalen Steuersatzes, mindestens aber 0.5% (einfache Steuer).
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Einkünfte im In- und Ausland | Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | |
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | Einkünfte 2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) |
Fr. ohne Rappen
100 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis ▼ 101 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis
100-119 Falls Ihnen ein Geschäftsauto zur Verfügung steht, sind die Fragen gemäss Formular «B Berufsauslagen» zu beantwor- | 104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | ||
ten. Betreffend steuerbaren Anteil: siehe Wegleitung! 110/111 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Geschäfts- vermögen, Überführung ins Privatvermögen oder Wegzug ins Ausland | 2 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung 118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen 119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | * * * * * * |
Rentenbescheinigungen | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen | |||
beilegen! | 130 | AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen | zu 100% | |
Bei weiteren Renten: | ||||
Aufstellung beilegen! | 131 | der steuerpflicht. Ehefrau | zu 100% | |
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||||
Siehe Wegleitung! | 132 | Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % | |
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | ||
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | ||
135 der steuerpflicht. Ehefrau | % | ||
140/141 Taggelder aus Kranken-, Un- fall-, Invaliden- oder Arbeits- losenversicherung usw., soweit | 136 übrige Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% 137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% | ||
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit | nicht im Lohnausweis ent- halten | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | |
145 Kinder- Familien- und Geburtszulagen | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis | * |
Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen
100/101 Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle im Zu- | 161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen |
164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
Name und Adresse der Wohn- recht gebenden Person: | 166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: | ||
sammenhang mit einem Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen an- | 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre |
178 Wohnrecht
*
zugeben, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung und Form der Ausrich- | Die Details sind im Formular L Liegenschaftenverzeichnis zu deklarieren | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301) | |
tung. Anzugeben sind insbesondere auch Entschädigungen für Sonderlei- | 9 301000 308020 | * |
Minuszeichen eintragen, wenn negativ
stungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gra- | |||
tifikationen, Trinkgelder, Tantiemen; als Spesenvergütungen bezeichnete | |||
Leistungen, denen keine entsprechenden Ausgaben gegenüberstehen; Na- | |||
turalbezüge; vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten. | |||
Zum Einkommen gehören auch die Naturalbezüge (freie Wohnung, Kost | |||
usw.). Es ist jener Betrag einzusetzen, der für entsprechende Verpflegung | |||
und Unterkunft sonst hätte aufgewendet werden müssen (Marktwert). In | |||
der Regel sind die auf der Rückseite des Lohnausweises aufgeführten An- | |||
sätze zu beachten. | |||
Falls Ihnen ein Geschäftsauto zur Verfügung steht sind Marke/Typ, | |||
Katalogpreis des Geschäftsautos sowie der allfällig belastete Privatanteil | |||
auf dem Formular B Berufsauslagen einzutragen. Für die private Benut- | |||
zung eines Geschäftsfahrzeuges sind im Normalfall 1% des Katalogpreises | |||
pro Monat, mindestens Fr. 3’250.– Privatanteil einzusetzen. Werden ge- | |||
ringere Beträge geltend gemacht, sind diese zu begründen. | |||
In der Steuererklärung ist der Nettolohn II (d.h. der Lohn nach Abzug | |||
von AHV/IV/EO- und ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvor- | |||
sorgeeinrichtungen sowie der Prämien an die obligatorische Nicht- | |||
berufsunfallversicherung) einzutragen. Bestehen zeitliche Lücken in der | |||
Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich zu bezeichnen, damit klar er- | |||
sichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkom- | |||
mensbescheinigung beizulegen. | |||
104/105 Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbs- | Bitte vergessen Sie nicht, | ||
tätigkeiten zu deklarieren. Als Nebenerwerb gilt eine Tätigkeit, die in ei- Ihre Lohnausweise der | |||
nem anderen Tätigkeitsgebiet und einem anderen Arbeitgeber geleistet | Steuererklärung beizu- | ||
wird und mit der ein wesentlich geringeres Einkommen erzielt wird als | fügen. | ||
mit der Haupterwerbstätigkeit (z.B. Vergütung für Behördentätigkeit, | |||
Verwaltungsrathonorare, Tantiemen usw.). Bei zwei oder mehr Teilzeitstellen | |||
stellen diese nicht Nebenerwerbstätigkeiten dar, sondern bilden den Haupt- | |||
erwerb und sind zusammen in der Ziffer 100/101 anzugeben. In der Steuer- | |||
erklärung ist der Nettolohn II (d.h. der Lohn nach Abzug von AHV/IV/EO- | |||
und ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen | |||
sowie der Prämien an die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung) ein- | |||
zutragen. Die Gewinnungskosten können mit dem Formular Berufsauslagen | |||
geltend gemacht werden. | |||
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
110/111 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Handel, Gewer- | |||
be, Industrie oder in einem freien Beruf ausüben, haben einen speziellen | |||
Fragebogen auszufüllen und die Ergebnisse in die Steuererklärung zu | |||
übertragen. |
Selbständigerwerbende, die eine kaufmännische Buchhaltung führen, wählen den Fragebogen für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer
19
Reg.-Nr.: | ||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 100 ▼ 101 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen | Einkünfte 2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) Buchhaltung und legen die unterzeichnete Jahresrechnung bei. |
der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis
Lohnausweis | Fr. ohne Rappen |
Selbständigerwerbende, die nur der Aufzeichnungspflicht unterstehen
100-119 | ||
Falls Ihnen ein Geschäftsauto | ||
zur Verfügung steht, sind die | ||
Fragen gemäss Formular «B | ||
Berufsauslagen» zu beantwor- | 104 Nebenerwerb |
105 der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis
Lohnausweis | und keine kaufmännische Buchhaltung führen, deklarieren ihr Geschäfts- einkommen und -vermögen mit dem Fragebogen für Selbständiger- | |
2 | ||
ten. Betreffend steuerbaren | Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit | |
Anteil: siehe Wegleitung! | 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | * * |
110/111 | 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung | |
inkl. Liquidationsgewinne bei | * | |
Veräusserung von Geschäfts- | 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | |
vermögen, Überführung ins | ||
Privatvermögen oder Wegzug | ||
ins Ausland | 115 |
118 der steuerpflichtigen Ehefrau
Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung
Fragebogen | * |
*
119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | * werbende ohne kaufmännische Buchhaltung. | |
Rentenbescheinigungen | ||
beilegen! | ||
Bei weiteren Renten: | 130 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% |
Freierwerbende (Personen mit Arzt-, Zahnarzt-, Tierarzt-, Anwaltspraxis, Architektur-, Ingenieur-, Treuhandbüro usw.), die keine kaufmännische
Aufstellung beilegen! | 131 der steuerpflicht. Ehefrau zu 100% | |
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||
Siehe Wegleitung! | 132 Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen | % |
133 der steuerpflicht. Ehefrau | % | |
134 Leibrenten der/des Steuerpflichtigen | % | |
140/141 | ||
Taggelder aus Kranken-, Un- | 135 |
136 übrige Renten der steuerpflicht. Ehefrau
der/des Steuerpflichtigen zu 100% 137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% | % Buchhaltung führen, füllen den Fragebogen für Freierwerbende aus. Falls | |
eine kaufmännische Buchhaltung geführt wird, kann der Fragebogen | ||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | ||
losenversicherung usw., soweit | ||
nicht im Lohnausweis ent- | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | |
halten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen |
145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen
für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung unter Bei- | ||
145 | ||
Kinder- Familien- und | ||
Geburtszulagen | Wertschriftenertrag und Ertrag aus 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis | * |
161 Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n)
Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen
Fragebogen 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften | lage der unterzeichneten Jahresrechnung eingereicht werden. |
166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung:
Angaben zum Ausfüllen der Fragebogen finden Sie auf den entsprechen- | ||
Name und Adresse der Wohn- | ||
recht gebenden Person: | 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre |
178 Wohnrecht
Die Details sind im Formular L | ||
Liegenschaftenverzeichnis zu | ||
deklarieren | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis | * |
199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301) | den Formularen. Weitere Hinweise können Sie dem Merkblatt für | |
9 301000 308020 | * |
Minuszeichen eintragen, wenn negativ Selbständigerwerbende entnehmen. Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb? Dann verwenden Sie bitte den Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft, wobei die Anleitung der Weg- leitung zum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft entnommen wer- den kann. Falls die für Sie zutreffenden Fragebogen mit Merkblatt/Wegleitung den Steuererklärungsunterlagen nicht beiliegen, können diese beim Gemein- desteueramt oder bei www.steuernluzern.ch bezogen werden. Als steuer- bare Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gelten auch Gewinne aus ge- werbsmässigem Liegenschaften-, Wertschriften-, Devisen- und Edelmetall- handel. Für die Deklaration dieser Einkünfte sind detaillierte Berechnun- gen einzureichen.
114/115 Hier ist jedes Einkommen aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit anzuge- ben (z. B. Vermittlungsprovisionen, Vergütungen für journalistische, lite- rarische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, für Patente, Lizenzen oder Autorenrechte, für Privatunterricht, Buchhaltungsarbeiten, Leitung von Vereinen, Hausverwaltungen usw.). Der Steuererklärung ist eine Aufstel- lung beizulegen, die Aufschluss über die Bruttoeinnahmen und die Gewinnungskosten gibt. Es können auch die unter Ziffer 110/111 erwähn- ten Fragebogen verwendet werden.
118/119 Der Anteil am Einkommen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie von einfachen Gesellschaften ist nach den Angaben zu deklarieren, welche die Gesellschaft in ihrem Fragebogen gemacht hat. Bevor Sie Ih- ren Anteil gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, über- zeugen Sie sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der dort gemach- ten Angaben. Legen Sie bitte den vollständigen Fragebogen mit den er- forderlichen Beilagen (zum Beispiel den Abschluss) der Steuererklärung bei.
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
Steuererleichterungen bei | Wenn Sie 2003 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder wirtschaftliche So- | |
bescheidenen finanziellen | zialhilfe bezogen haben und ein Reinvermögen (Ziffer 470 der Steuererklä- | |
Verhältnissen | rung) von weniger als Fr. 25‘000.– (Alleinstehende) bzw. Fr. 40‘000.– (Ver- heiratete) besitzen, haben Sie Anspruch auf teilweisen oder vollständigen Erlass der laufenden Steuern. Verlangen Sie auf dem Gemeindesteueramt das Merkblatt Zahlungserleichterungen und Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe. Das ausgefüllte Merkblatt ist, zusammen mit der Steuererklärung, dem Gemeindesteueramt einzu- reichen. |
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen sind wie folgt steuerbar:
20
130/131 AHV-und IV-Renten zu 100% 132/133 Renten und Pensionen (2. Säule) Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2.Säule), die auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember 1986 bereits bestand:
und die versicherte Person die gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 60%
und die versicherte Person mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80% in allen übrigen Fällen zu 100% Den eigenen Beiträgen sind die Beiträge von Angehörigen gleich- gestellt, ebenso die Beiträge von Dritten, wenn der Anspruch auf eine solche Leistung durch Erbgang, Vermächtnis oder Schen- kung erworben wurde. 134/135 Leibrenten, Verpfründung zu 40% Renten, die bei einer Geschäftsübergabe unter Familienangehö- rigen vor dem 1. Januar 2001 eingeräumt worden sind, sind nur dann zu 40% steuerbar, wenn der Barwert der Rente bei der Liquidationsgewinnbesteuerung berücksichtigt worden ist. Er- folgte keine Besteuerung des Liquidationsgewinnes, sind die Ren- ten zu 100% steuerbar. 136/137 Alle übrigen Renten zu 100% Steuerfrei sind jedoch (also nicht unter dieser Ziffer anzugeben): Hilf- losenentschädigungen der AHV und IV; Hilflosenrenten der SUVA; Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; Fürsorgebeiträge und Arbeits- losenhilfe des Kantons und der Gemeinden; Mutterschaftsbeihilfe nach Sozialhilfegesetz. Folgende Leistungen der Militärversicherung sind ebenfalls steuerfrei:
|
105 der/des Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis Lohnausweis
118 der steuerpflichtigen Ehefrau Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung
*
Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen 161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Fragebogen 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für 178 Wohnrecht Jahre
199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301)
|
laufen begonnen haben, einschliesslich der altrechtlichen Invalidenren- ten, die nach dem 1. Januar 1994 in eine Altersrente umgewandelt wurden;
Integritätsschadensrenten und Genugtuungsleistungen; Schadenersatz- leistungen (Sachleistungen und Kostenvergütungen).
Aus Militärversicherungsrenten gebildetes Vermögen und dessen Ertrag sind hingegen zu versteuern.
140/141 Erwerbsausfallentschädigung Taggelder aus Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind steu- erpflichtiges Einkommen. Soweit sie nicht durch die Arbeitgeberschaft im Lohnausweis bescheinigt und von dort mit dem Lohn in die Steuererklä- rung übertragen worden sind, sind solche Leistungen unter Ziffer 140/141 einzutragen. Verlangen Sie bei der Versicherungseinrichtung eine Beschei- nigung über diese Einkünfte und reichen Sie diese mit der Steuererklä- rung ein.
145 Unter dieser Ziffer sind die von den Ausgleichskassen direkt ausgerichteten Haushalts- und Kinderzulagen sowie Familien- und Geburtszulagen an Selbständigerwerbende, landwirtschaftliche Arbeitnehmer/innen und Kleinbauern/-bäuerinnen einzutragen.
21
Reg.-Nr.: | EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND | Einkünfte 2003 | ||
Wertschriftenertrag | ||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | (bei Zuzug/ Wegzug/ | |||
der/des Steuerpflichtigen, seiner Ehefrau und der minderjährigen Kinder, | Todesfall vgl. Wegleitung) | |||
ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder | ||||
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 100 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis ▼ 101 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | Fr. ohne Rappen | |||
100-119 | 104 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Lohnausweis | |||
Falls Ihnen ein Geschäftsauto | ||||
zur Verfügung steht, sind die | 105 der steuerpflichtigen Ehefrau Lohnausweis | |||
Fragen gemäss Formular «B | ||||
150 | Bitte lesen Sie die Erläuterungen auf den Seiten 36-39 dieser Wegleitung. | |||
Berufsauslagen» zu beantwor- | ||||
2 | ||||
ten. Betreffend steuerbaren | Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit | |||
Anteil: siehe Wegleitung! | * 110 Haupterwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung * | |||
110/111 | 111 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung | |||
inkl. Liquidationsgewinne bei | * | |||
Veräusserung von Geschäfts- | 114 Nebenerwerb der/des Steuerpflichtigen Fragebogen/Aufstellung | |||
vermögen, Überführung ins | * | |||
Privatvermögen oder Wegzug | 115 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen/Aufstellung | |||
ins Ausland | * 118 Personengesellschaft der/des Steuerpflichtigen Fragebogen * 119 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | |||
Rentenbescheinigungen | Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen | |||
beilegen! | 130 AHV- / IV-Renten der/des Steuerpflichtigen zu 100% | |||
Bei weiteren Renten: | ||||
Aufstellung beilegen! | 131 der steuerpflicht. Ehefrau zu 100% | |||
Betreffend steuerbaren Anteil: | ||||
Siehe Wegleitung! | 132 Renten/Pensionen der/des Steuerpflichtigen % | |||
133 der steuerpflicht. Ehefrau %
140/141 | ||||
Taggelder aus Kranken-, Un- | 134 Leibrenten |
135
136 übrige Renten der/des Steuerpflichtigen
der steuerpflicht. Ehefrau
der/des Steuerpflichtigen zu 100% %
% | Übrige Einkünfte und Gewinne | |||
fall-, Invaliden- oder Arbeits- | 137 der steuerpflichtigen Ehefrau zu 100% | |||
losenversicherung usw., soweit | ||||
nicht im Lohnausweis ent- | 140 Erwerbsausfallentschädigungen der/des Steuerpflichtigen Bescheinigungen | |||
halten | 141 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigungen | |||
145 | 145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen | |||
Kinder- Familien- und | ||||
160 | Unterhaltsbeiträge von geschiedenen oder getrennt | |||
Geburtszulagen | Wertschriftenertrag und Ertrag aus * 150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis |
Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n)
161
164 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder
Ertrag aus unverteilten Erbschaften Fragebogen
Fragebogen
Fragebogen Erbengemeinschaften | lebenden Ehegatten | |||
Name und Adresse der Wohn- | ||||
recht gebenden Person: | 166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: |
170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für
178 Wohnrecht Jahre | Unter dieser Ziffer sind jene periodischen Unterhaltsbeiträge anzugeben, | |||
Die Details sind im Formular L | ||||
Liegenschaftenverzeichnis zu | ||||
deklarieren | 190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis * 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301) | die der geschiedene oder getrennt lebende Ehegatte für sich erhält (Bar- | ||
* | zahlungen und/oder Naturalleistungen). Name und Adresse des/der Bei- | |||
9 301000 308020 | – Minuszeichen eintragen, wenn negativ |
tragsleistenden sowie die erhaltenen Beiträge sind im separaten Formular Unterhaltsbeiträge anzugeben.
Unterhaltsbeiträge 2003 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten siehe Rückseite | 161 | Unterhaltsbeiträge/Alimente für minderjährige Kinder | ||
Reg.-Nr. Gemeinde | Periodische Unterhaltsbeiträge (Alimente), die geschiedene, gerichtlich oder | |||
Kanton Luzern | ||||
Beachten Sie bitte die Erläu- | Name |
Alimentenempfänger/in Vorname
getrennt lebende Ehegatten oder ledige Steuerpflichtige für Kinder erhal- | ||||
terungen zu den Ziffern 160 | ||||
Name Vorname | ten, sind bis und mit dem Monat als Einkommen in die Steuererklärung | |||
und 161 in der Wegleitung | ||||
zur Steuererklärung. | Wohnort getrennt/geschieden seit | |||
Beachten Sie bitte die Erläute- | Alimentenzahlende/r | |||
U | einzutragen, in dem das Kind das 18. Altersjahr erreicht. Nicht mehr als | |||
rungen zu den Ziffern 254 und | Name Vorname | |||
255 in der Wegleitung zur | ||||
Steuererklärung. | Wohnort getrennt/geschieden seit | |||
erhaltene Zahlungen geleistete Zahlungen | ||||
vom getrennt lebenden an getrennt lebenden | ||||
A. Persönliche Unterhaltsbeiträge | ||||
Monatliche Beiträge | ||||
Fr. | vom: T T MM J J bis: T T MM J J | |||
oder geschiedenen oder geschiedenen | ||||
Ehegatten Fr. | Ehegatten Fr. | Einkommen zu deklarieren sind somit die Alimente, welche Sie nach dem Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt geworden ist, weiter erhalten. Name | ||
Fr. | vom: T T MM J J bis: T T MM J J | |||
Total erhaltene/bezahlte Beiträge
zu übertragen in | die zu übertragen in die | |||
und Adresse des/der Beitragsleistenden sowie die erhaltenen Beiträge sind | ||||
Steuererklärung Seite Steuererklärung 2, Ziffer 160 Seite 3, Ziffer 254 | ||||
B. Kinder-Alimente (inkl. Kinderzulagen) | ||||
Es sind nur die empfangenen bzw. bezahlten Beiträge bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes auf- | ||||
zuführen. Bevorschusste Alimente sind vom Empfänger / von der Empfängerin ebenfalls zu deklarieren. | ||||
1. Kind | ||||
Vorname: | ||||
Alimente wurden bevorschusst | ||||
geboren am: erhaltene Kinder-Alimente Fr. | geleistete Kinder-Alimente Fr. | im separaten Formular Unterhaltsbeiträge anzugeben. | ||
Monatliche Beiträge | ||||
Fr. | vom: T T MM J J bis: T T MM J J | |||
Fr. | vom: T T MM J J bis: T T MM J J | |||
2. Kind | ||||
Vorname: | ||||
Monatliche Beiträge | geboren am: | 164 | Ertrag aus unverteilten Erbschaften | |
Fr. | ||||
Fr.
3. Kind | vom: |
vom: T T MM J J T T MM J J bis:
bis: T T MM J J T T MM J J | Erbengemeinschaften werden in der Regel nicht separat besteuert. Das | |||
Vorname: | ||||
Monatliche Beiträge | ||||
Fr. | vom: T T MM J J geboren am: | |||
bis: T T MM J J | Einkommen aus unverteilten Erbschaften ist ab Todestag von den einzel- | |||
Fr. | vom: T T MM J J bis: T T MM J J |
Total erhaltene/bezahlte Beiträge
zu übertragen in | die zu übertragen in die | nen Erben anteilmässig (entsprechend ihrer Erbquote) zu versteuern. Für dessen Ermittlung ist ein beim Gemeindesteueramt oder unter | ||
Steuererklärung Seite Steuererklärung 2, Ziffer 161 Seite 3, Ziffer 255 | ||||
9 301050 308018
www.steuernluzern.ch erhältlicher Fragebogen auszufüllen. Je eine Ko- | ||||
930105 (12 2003) |
pie ist der Steuererklärung der Anteilsberechtigten beizufügen. Bevor Sie Ihren Anteil gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, ver- gewissern Sie sich, dass die im Fragebogen gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
166 | Weitere Einkünfte Hier sind weitere Einkünfte einzutragen, die der Steuerpflicht unterliegen und unter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, wie zum Beispiel |
im Lohnausweis nicht ausgewiesene Trinkgelder
Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Autorrechten;
Einkünfte aus der Vermietung von beweglichen Sachen (z. B. von Pfer- den, Automobilen, Möbeln, Betriebsinventar und dergl.);
Einkünfte aus der Untervermietung von Wohnungen und Zimmern;
Inkonvenienzentschädigungen im Zusammenhang mit Handänderungen (freiwillige oder bei Expropriationen);
Entschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Rückzug einer Bau- einsprache geleistet wurden;
Vermögensertrag aus dem Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum (so- fern nicht schon im Wertschriftenertrag enthalten);
Nutzungsrechte wie Bürgernutzen, Wassernutzungs- und Fischerei- nutzungsrechte usw.
170 | Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen Diese werden bei der Ermittlung des Steuersatzes zu dem Betrag einge- setzt, welcher der jährlichen Leistung entspricht. | |||
178 | Wohnrecht Die wohnberechtigte Person hat als Ertrag eines unentgeltlichen Wohn- rechts 70% des Mietwertes einzutragen. |
22
Liegenschaftenverzeichnis 2003 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Zusammenzug
Liegenschaft Nr. 1 siehe Rückseite, weitere Liegenschaften siehe Ergänzungsblätter Kanton Luzern Reg.-Nr. Gemeinde
Name Vorname
190 Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, ist das Formular L Liegenschaf- Lieg.- GM/ Gemeinde, Kanton bzw. Nr. GF* Staat oder Grundstück- nummer Erträge Unterhalts- und Verwaltungskosten Pauschalabzug Fr. Tatsächliche Kosten Fr. Steuerwert
Fr. (A) (B1) (B2) (C)
tenverzeichnis auszufüllen. Übertrag von Rückseite 1
Übertrag von Ergänzungsblättern 2
3
4
Miet- und Pachtzinsen 5
6
7
Steuerbar sind sämtliche Miet- und Pachtzinseinnahmen, ohne Entschädi- 10 8
9
gungen der Mieterschaft für Heizung, Warmwasser und Treppenhaus- 11
12
13
reinigung, soweit diese die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen. 14
15
16
17
18
19
Mietwert der eigenen Wohnung oder Liegenschaft 20 Übertrag von weiteren Ergänzungsblättern
Der Mietwert der eigenen, selbst genutzten Wohnung oder Liegenschaft *) GM= Geschäftsvermögen/-ertrag des/der Steuerpflichtigen GF = Geschäftsvermögen/-ertrag der steuerpflichtigen Ehefrau Diese Informationen werden für die +
davon zu übertragen in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 420
Ermittlung des AHV-pflichtigen Ein-
stellt für den Eigentümer/die Eigentümerin oder den Nutzniesser/die Nutz- kommens Selbständigerwerbender benötigt. –
davon
GM GM
GF
niesserin steuerbares Einkommen dar. Als Mietwert gilt die mittlere Markt- zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 2, Ziffer 190 GF 9 301040 308011 930104 (12 2003)
miete. Diese entspricht dem mittleren Mietzins, der an vergleichbarer Lage für vergleichbare Mietobjekte zu erzielen wäre. Die Ansätze über die Mietwerte sind in der Mietwertverordnung festgehal- Wie das Formular L auszu- ten. Sie werden auf jede Steuerperiode hin überprüft, ob sie den aktuellen füllen ist, ist vorne auf Sei- Verhältnissen (Mietpreisentwicklung je nach Lage und Alter der Objekte) te 16 illustriert. entsprechen. Auf die Steuerperiode 2003 hin erfolgte keine Anpassung. Die aktuellen Ansätze finden Sie auf den Seiten 46-47 dieser Wegleitung. Dort wird auch die Herabsetzung des Mietwertes in Härtefällen erläutert. Vom aktuellen Mietwert sind nur 70% steuerbar. Diese Reduktion um 30% ist im Liegenschaftenverzeichnis vorzunehmen. Der Baurechtszins wird beim Mietwert berücksichtigt, indem vom Brutto- mietwert der Baurechtszins als Gewinnungskosten zum Abzug zugelassen wird.
Ebenfalls als Liegenschaftsertrag anzugeben sind:
Zinszuschüsse von Bund, Kanton und Gemeinde auf Grund der Erlas- se über die Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus;
Baurechtszinsen für die Einräumung eines Baurechts;
Einkünfte aus Kiesabbau
Einkommen aus forstwirtschaftlichen Grundstücken von Personen, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind. Das Nettoeinkommen be- trägt 1% des Katasterwertes.
Kosten für den Gebäudeunterhalt Die Kosten für Unterhalt und Verwaltung privater Liegenschaften können abgezogen werden. Der Abzug besteht entweder aus den tatsächlichen Auslagen oder aus einem Pauschalabzug. Die Steuerpflichtigen haben sich bei Antritt der Liegenschaft für den Pauschalabzug oder den Abzug der tatsächlichen Kosten zu entscheiden. Die einmal gewählte Berech- nungsart ist grundsätzlich beizubehalten. Ein nachträglicher Wechsel von der Pauschale zum Abzug der tatsächli- chen Kosten ist zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Pauschal- abzug auf die Dauer die effektiven Unterhalts- und Verwaltungskosten nicht deckt. Dagegen ist der Wechsel vom Abzug der tatsächlichen Kosten zum Pauschalabzug nicht möglich. Der Nachweis, wonach der Pauschalabzug die effektiven Kosten auf Dauer nicht deckt ist dann erbracht, wenn
die Summe der tatsächlichen Kosten in den letzten sechs Jahren diejeni- ge der Pauschale während der gleichen Zeit insgesamt übersteigt, und
während mindestens vier (beliebigen) Perioden der letzten sechs Jahre die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen
Für Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören, können nur die effektiven Kosten abgezogen werden. Dasselbe gilt für unüberbaute Grund- stücke, für verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke oder Liegenschaf- ten sowie für Grundstücke, für welche die Steuerpflichtigen einen Baurechtszins erhalten. Bei Liegenschaften, die von Dritten vorwiegend ge- schäftlich genutzt werden, sind die effektiven Kosten auszuweisen.
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Liegenschaftenverzeichnis 2003 | |||
Zusammenzug | |||
Pauschalabzug | |||
Kanton Luzern | |||
Liegenschaft Nr. 1 siehe Rückseite, weitere Liegenschaften siehe Ergänzungsblätter | |||
Reg.-Nr. | Gemeinde | ||
Der Pauschalabzug wird vom steuerbaren Mietertrag bzw. steuerbaren | |||
Name | Vorname | Mietwert berechnet. Er beträgt: | |
Lieg.- GM/ Gemeinde, Kanton bzw. | Erträge | Unterhalts- und Verwaltungskosten | Steuerwert |
Nr. GF* Staat oder Grundstück- | Pauschalabzug Tatsächliche Kosten | ||
nummer | |||
(A) | Fr. Fr. (B1) (B2) | 15% für Gebäude, die 1993 oder später fertig gestellt worden sind; Fr. (C) | |
Übertrag von Rückseite | |||
1 | |||
Übertrag von Ergänzungsblättern | |||
2 | 25% für Gebäude, die zwischen 1978 und 1992 fertig gestellt wor- | ||
3 | |||
4
5 | den sind; | ||
6 |
7
8 | 331/3% für Gebäude, die 1977 oder früher fertig gestellt worden sind. | ||
9 |
10
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12
13
14
15 | Tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten | ||
16 |
17
18 | Werden die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht, sind sie auf | ||
19 | |||
20 | |||
Übertrag von weiteren Ergänzungsblättern | dem Liegenschaftenverzeichnis aufzuführen, oder mit der Steuererklärung | ||
*) GM= Geschäftsvermögen/-ertrag | |||
des/der Steuerpflichtigen | |||
GF = Geschäftsvermögen/-ertrag | + | zu übertragen in die Steuererklärung Seite 4, ist eine separate Aufstellung über diese Aufwendungen einzureichen. | |
der steuerpflichtigen Ehefrau | davon | ||
. Ziffer 420 | |||
Diese Informationen werden für die | |||
Ermittlung des AHV-pflichtigen Ein- | |||
kommens Selbständigerwerbender – | |||
benötigt. | GM | ||
davon | |||
Bei Einlagen in den Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemein- | |||
GF | |||
zu übertragen in die Steuer- | GM | ||
erklärung Seite 2, Ziffer 190 GF | |||
9 301040 308011 | |||
930104 (12 2003) | |||
schaften müssen die Einlagen den Stockwerkeigentümer/innen unwider- ruflich entzogen sein und dürfen nur zur Deckung von künftigen Unter- haltskosten verwendet werden. Aus dem Erneuerungsfonds bestrittene wertvermehrende Aufwendungen sind anteilsmässig wieder als Einkom- men zu versteuern. Weitere Erklärungen siehe Seite 36. Ein Kostenabzug für denkmalpflegerische Arbeiten kann nur für nicht gedeckte Kosten bei Privatliegenschaften geltend gemacht werden. Die Arbeiten müssen 2003 bezahlt worden sein. Der Steuererklärung ist eine Abrechnung mit den amtlichen Verfügungen beizulegen.
24
Abzüge Reg.-Nr.: | |||
nur bei | PC-Formularen ausfüllen | ||
238 | ABZÜGE Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit Total Berufsauslagen des/der Steuerpflichtigen | Fragebogen | Abzüge 2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) |
Fr. ohne Rappen
239 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen | |
Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) | Schuldenverzeichnis | ||
250 | Private Schuldzinsen | ||
251 | geschäftliche Schuldzinsen | ||
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen | |||
254 | Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten | ||
3 | Fragebogen | ||
255 | Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder | Fragebogen | |
256 | Rentenleistungen / dauernde Lasten | ||
258 | Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person: | ||
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) | |||
260 | des/der Steuerpflichtigen | Bescheinigung | |
261 | der steuerpflichtigen Ehefrau | Bescheinigung | |
270 | Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Fragebogen | |
Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): | |||
280 | Beiträge an 2. Säule des/der Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge | ||
282 | der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge | ||
284 | AHV/IV/EO-Beiträge des/der Steuerpflichtigen | ||
285 | der steuerpflichtigen Ehefrau | ||
286 | Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1996-2002 | ||
299 | Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302) |
EINKOMMENSBERECHNUNG
238/239 Berufsauslagen bei unselbständiger Tätigkeit | Fr. ohne Rappen | ||
301 | Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 | ||
302 | Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 | – | |
310 | Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302) | ||
Zusätzliche Abzüge | |||
320 | Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten | Fragebogen – | |
324 | Freiwillige Zuwendungen | Aufstellung – |
Die nachfolgenden Ziffern beziehen sich auf das Formular B Berufsauslagen. Bitte 325
326 | Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien | ||
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten | max. Fr. 4’200 Aufstellung – |
–
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)
beantworten Sie auch die Fragen hinsichtlich Benutzung eines Geschäftsautos. 350
351
352 | Abzug für |
Abzug für
Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen
Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung
Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort | |||
je Fr. 4’500 | |||
je Fr. 5’000
je Fr. 9’000 | – |
–
–
353 | Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von | Kind/ern je max. Fr. 2’300 Aufstellung – | |
354 | Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 | je max. Fr. 2’300 Aufstellung – | |
202-209 Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte | |||
380 | STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) | ||
Bei mir/uns treten 2004 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beim Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2004 | Fr. |
Unselbständigerwerbende haben der Steuererklärung ein vollständig und genau ausgefülltes Formular B Berufsauslagen beizulegen und können ihre Berufsauslagen soweit sie nicht von der Arbeitgeberfirma getragen werden, mit den nachstehenden Beträgen geltend machen. Sind beide Wird der Arbeitsweg mit Ehegatten berufstätig, sind die Abzüge getrennt zu ermitteln. Bei der Be- dem Auto zurückgelegt, rechnung der notwendigen Auslagen ist in der Regel von 215 Arbeitsta- obwohl die Benützung ei- gen im Jahr auszugehen: nes öffentlichen Verkehrs- mittels zugemutet werden Bei ständiger Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Bahn, Schiff, Strassen- kann, können die Abonne- bahn, Autobus) können die notwendigen Abonnementskosten in Ab- mentskosten des öffentli- zug gebracht werden chen Verkehrsmittels in Ab- Bei ständiger Benützung eines eigenen Fahrrades oder Kleinmotorrades zug gebracht werden. kann im Jahr Fr. 700.– in Abzug gebracht werden. Die Kosten für das private Motorfahrzeug können nur ausnahmsweise geltend gemacht werden, wenn Kanton Luzern
kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht; Die Kosten für das private Motorfahrzeug können nur aus- nahmsweise geltend gemacht werden. Für Hin- und Rückfahrt
(gemessen von der Haustür zum Arbeitsplatz und zurück) erzielt wer- während der Mittagspause kön- nen maximal diejenigen Kosten abgezogen werden, welche für die Verpflegung abzugsberech- tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür entfällt der Verpflegungsabzug (Ziffern 212/214) den kann; Begründung für die Benützung eines privaten Motorfahrzeu- ges für den Arbeitsweg (siehe Wegleitung)
Fehlen eines öffentlichen Ver- kehrsmittels Zeitersparnis von über 1 Stunde pro Tag bei Benützung des pri- Arbeitgeberfirma das private Motorfahrzeug tatsächlich ständig während vaten Motorfahrzeuges Ständige Benützung des priva- ten Motorfahrzeuges auf Ver- langen und gegen Entschädi- gung der Arbeitgeberfirma (Be- der Arbeitszeit benützt und für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeits- stätigung beilegen) Unmöglichkeit / Unzumutbar- keit der Benützung des öffentli- chen Verkehrsmittels zufolge Krankheit oder Gebrechlichkeit (Arztzeugnis beilegen) ort keine Entschädigung erhält (Bestätigung der Arbeitgeberfirma ist bei- Steht dem/der Steuerpflichtigen ein Geschäftsauto zur Verfügung? nein ja zulegen); Marke/Typ Katalogpreis Fr. belasteter Privatanteil Fr.
*) Wird geltend gemacht, dass die tatsächlichen Auslagen die Pau- schalen übersteigen, so sind die Auslagen auf einem Beiblatt de- serstande ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen (bitte Beschei- tailliert aufzuführen und auf Ver- lagen in vollem Umfang nachzu- weisen. nigung des Arztes/der Ärztin beilegen). 9 301020 308017 930102 (12 2003) In diesen Fällen können geltend gemacht werden:
Die Parkgebühren sind im Kilometeransatz enthalten. Will eine steuerpflich- tige Person diese Kosten geltend machen, müssen die gesamten effektiven Aufwendungen des Motorfahrzeuges (Anschaffungskosten, Benzinab- rechnungen, Serviceabrechnungen, Versicherungen, km-Leistungen, Parkplatzgebühren usw.) nachgewiesen werden. Auslagen für die Fahrt zum Mittagessen am Wohnort dürfen die abzieh- baren Mehrkosten für auswärtige Verpflegung nicht übersteigen (höch- stens Fr. 14.00 pro Tag, vgl. auch den Abschnitt «Mehrkosten für auswär- tige Verpflegung»). |
202 Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel 204
Privatfahrzeug:
Berechnung:
214 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma
Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden
224 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
(siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen. Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt 228 Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer
236 Auslagen bei Nebenerwerb Für sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb
höchstens Fr. 2’200.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung. 238 Total Berufsauslagen zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 238 25 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berufsauslagen 2003 der/des Steuerpflichtigen (Berufsauslagen der steuerpflichtigen Ehefrau siehe Rückseite) | 212-217 Mehrkosten der Verpflegung | ||
Kanton Luzern | |||
Reg.-Nr. | |||
Name | Gemeinde | ||
202 204 | Vorname Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm3 (pauschal 700.–) | Bei auswärtiger Verpflegung, sofern die Dauer der Arbeitspause die Heim- Fr. kehr nicht ermöglicht, beträgt der Abzug: | |
Die Kosten für das private | 208 | Privatfahrzeug: Auto Motorrad über 50 cm3 geleastes Fahrzeug | |
Motorfahrzeug können nur aus- | Anzahl Anzahl Fahrten Anzahl | ||
wenn die Verpflegung durch die Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kanti-
nahmsweise geltend gemacht | Arbeitsort Arbeitstage km pro Tag km 2003 | ||
werden. Für Hin- und Rückfahrt | |||
mit privaten Motorfahrzeugen | x x = km | ||
(morgens und abends) Distanz | |||
Wohn-/Arbeitsort angeben. | x x = + km | ||
Für die Hin- und Rückfahrt zwi- | |||
schen Wohn- und Arbeitsstätte | |||
während der Mittagspause kön- | |||
nen maximal diejenigen Kosten | |||
abgezogen werden, welche für | |||
die Verpflegung abzugsberech- | Berechnung: = Total km | ne, Personalrestaurant, Barbeitrag, Essensgutscheine usw.) und dem Ar- } | |
tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür | bis 10'000 km km à Fr. –.65 = | ||
entfällt der Verpflegungsabzug | |||
(Ziffern 212/214) | |||
Begründung für die Benützung | für die nächsten 10'000 km für die weiteren km km à Fr. –.55 = km à Fr. –.45 = | + + beitnehmer/der Arbeitnehmerin trotzdem Mehrkosten gegenüber der | |
B | |||
eines privaten Motorfahrzeu- | Motorrad über 50 cm3 km à Fr. –.40 = | + | |
Verpflegung zu Hause entstehen, pro Arbeitstag Fr. 7.–, bei ständiger | |||
ges für den Arbeitsweg | |||
(siehe Wegleitung) | |||
Zutreffendes ankreuzen: | Mehrkosten der Verpflegung | ||
Fehlen eines öffentlichen Ver- | 212 | Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma | |
kehrsmittels | Arbeitsort: Tage x Fr. 14.– (höchstens Fr. 3’000.– pro Jahr) | ||
Zeitersparnis von über 1 Stunde | |||
pro Tag bei Benützung des pri- | |||
vaten Motorfahrzeuges | |||
Ständige Benützung des priva- | |||
ten Motorfahrzeuges auf Ver- | 214 | ||
216 | Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma Arbeitsort: Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl Tage gemäss Lohnausweis: Tage x Fr. 7.– (höchstens Fr. 1’500.– pro Jahr) Tage x Fr. 14.– | auswärtiger Verpflegung im Jahr Fr. 1‘500.-; | |
langen und gegen Entschädi- | Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden | ||
gung der Arbeitgeberfirma (Be- | |||
stätigung beilegen) | 220 | Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten | |
Unmöglichkeit / Unzumutbar- | |||
keit der Benützung des öffentli- | |||
chen Verkehrsmittels zufolge | |||
Krankheit oder Gebrechlichkeit | |||
(Arztzeugnis beilegen) | 3% des Nettolohnes II gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1‘900.– und höchstens Fr. 3‘800.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung). Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pauschalbeträge nur anteilsmässig abgezogen werden. | ||
wenn die Verpflegung in andern Gaststätten voll zu Lasten des Arbeit- nehmers/der Arbeitnehmerin geht, pro Arbeitstag Fr. 14.–, bei ständi-
Steht dem/der Steuerpflichtigen | Während Monaten wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und es wurden keine | ||
ein Geschäftsauto zur Verfügung? | Erwerbsausfallentschädigungen gemäss Ziffer 140 der Steuererklärung ausgerichtet. | ||
nein | 224 | Weiterbildungs- und Umschulungskosten | |
ja | Für mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten | ||
ger auswärtiger Verpflegung im Jahr Fr. 3‘000.–. | |||
Marke/Typ | (siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen. | ||
Katalogpreis Fr. | |||
belasteter Privatanteil | Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt | ||
Fr. | 228 230 | Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer Verpflegung: (analog Ziffern 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 21.– / im Jahr Fr. 4’500.–; ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 28.– / im Jahr Fr. 6’000.– | |
*) Wird geltend gemacht, dass die | |||
tatsächlichen Auslagen die Pau- | 236 | Auslagen bei Nebenerwerb |
bei durchgehender, mindestens achtstündiger Schicht oder Nachtarbeit,
schalen übersteigen, so sind die | |||
Auslagen auf einem Beiblatt de- | Für sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb | ||
tailliert aufzuführen und auf Ver- | insgesamt mind. Fr. 700.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht) und | ||
lagen in vollem Umfang nachzu- | |||
weisen. | höchstens Fr. 2’200.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung. | ||
9 301020 308017 | 238 | Total Berufsauslagen | zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 238 pro ausgewiesenen Schichttag Fr. 14.–, bei ständiger Schicht- oder Nachtarbeit im Jahr Fr. 3‘000.–. |
930102 (12 2003) |
Der Schichtarbeit wird die gestaffelte (unregelmässige) Arbeitszeit gleich- gestellt, sofern beide Hauptmahlzeiten nicht zur üblichen Zeit zu Hause eingenommen werden können. Die vorstehenden Abzüge dürfen nicht kumuliert werden.
220/221 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten Für weitere Berufsauslagen wie Berufskleider, Berufswerkzeuge (inkl. EDV- Hardware und -Software), Fachliteratur, privates Arbeitszimmer, Beiträge an Berufsverbände, jedoch ohne Weiterbildungs- und Umschulungskosten gemäss Ziffer 224/225 beträgt die Pauschale: 3% des Nettolohnes II gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1‘900.– und höchstens Fr. 3‘800.–. Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit ist der Pauschalabzug anteilsmässig zu kürzen. Wenn beide Ehegatten über Erwerbseinkommen aus unselbständiger Tä- tigkeit verfügen, können beide Ehegatten den Pauschalabzug geltend machen. Macht eine steuerpflichtige Person geltend, dass die tatsächlichen Ausla- gen die festgesetzte Pauschale übersteigen, sind diese Berufsauslagen in vollem Umfange nachzuweisen. Die steuerpflichtige Person hat der Steu- ererklärung eine Aufstellung über die tatsächlichen Auslagen beizu- legen. Die Einforderung von Belegen bleibt vorbehalten.
224/225 Weiterbildungs- und Umschulungskosten Abgezogen werden können die mit dem Beruf unmittelbar zusammen- hängenden Weiterbildungskosten, soweit die entsprechenden Ausgaben nicht anderweitig (z.B. durch die Arbeitgeberfirma) gedeckt werden. Der Steuererklärung ist eine Aufstellung mit den Belegen beizulegen. Übersteigen die geltend gemachten Weiterbildungs- und Umschu- lungskosten den Betrag von Fr. 2‘000.–, ist eine Bestätigung der Arbeitgeberfirma über allfällig geleistete Beiträge an die berufliche Wei- terbildung mit der Steuererklärung einzureichen. Zu den nicht abzugsfähigen Kosten gehören:
Ausbildungskosten, die anfallen, um die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Ausübung des Berufes zu erlangen, wie z.B. Lehre, Han- delsschule, Matura, Studium usw.;
Auslagen für eine freiwilllige Umschulung auf einen neuen Beruf.
Es können auch Kosten des beruflichen Wiedereinstiegs geltend ge- macht werden. Solche Kosten sind jedoch nur von den eigenen, in der Bemessungsperiode erzielten Erwerbseinkünften abziehbar.
228-231 Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Steuerpflichtige, die sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten, je- doch regelmässig über das Wochenende nach Hause zurückkehren und
26
daher dort steuerpflichtig bleiben, können die beruflich notwendigen Mehr- | Berufsauslagen 2003 der/des Steuerpflichtigen (Berufsauslagen der steuerpflichtigen Ehefrau siehe Rückseite) | |||
kosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft abziehen. Kanton Luzern | ||||
Reg.-Nr. | ||||
Name | Gemeinde | |||
Vorname
Die Kosten der wöchentlichen Heimkehr (in der Regel für öffentliches | 202 | Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel | Fr. | |
204 | Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm3 (pauschal 700.–) | |||
Verkehrsmittel), sind unter Ziffer 202/203 des Formulars Berufsauslagen Die Kosten für das private | ||||
Motorfahrzeug können nur aus- | ||||
nahmsweise geltend gemacht | ||||
werden. Für Hin- und Rückfahrt | ||||
mit privaten Motorfahrzeugen | 208 | Privatfahrzeug: |
Arbeitsort Anzahl Auto
Arbeitstage km Motorrad über 50 cm3 Anzahl Fahrten pro Tag Anzahl km 2003 | ||||
geleastes Fahrzeug | ||||
x x = | km | |||
zu deklarieren. | ||||
(morgens und abends) Distanz | ||||
Wohn-/Arbeitsort angeben. | x x = + | km | ||
Für die Hin- und Rückfahrt zwi- | ||||
schen Wohn- und Arbeitsstätte | ||||
während der Mittagspause kön- | = | Total km | ||
nen maximal diejenigen Kosten | ||||
abgezogen werden, welche für | Berechnung: | |||
die Verpflegung abzugsberech- | ||||
} | ||||
tigt sind (max. Fr. 3000.–). Dafür | bis 10'000 km km à Fr. –.65 = | |||
entfällt der Verpflegungsabzug | ||||
(Ziffern 212/214) | für die nächsten 10'000 km km à Fr. –.55 = | + | ||
Für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung beträgt der Abzug: | für die weiteren km km à Fr. –.45 = | + | ||
Begründung für die Benützung | ||||
B | ||||
eines privaten Motorfahrzeu- | Motorrad über 50 cm3 km à Fr. –.40 = | + | ||
ges für den Arbeitsweg | ||||
(siehe Wegleitung) | ||||
Zutreffendes ankreuzen: | Mehrkosten der Verpflegung | |||
Fehlen eines öffentlichen Ver- | 212 | Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma | ||
kehrsmittels | ||||
Arbeitsort: Tage x Fr. 14.– (höchstens Fr. 3’000.– pro Jahr) | ||||
– wenn die Verpflegung durch die Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kan- Zeitersparnis von über 1 Stunde | ||||
pro Tag bei Benützung des pri- | ||||
vaten Motorfahrzeuges | ||||
Ständige Benützung des priva- | ||||
ten Motorfahrzeuges auf Ver- | 214 | |||
216 | Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma Arbeitsort: Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl Tage gemäss Lohnausweis: | |||
Tage x Fr. 7.– (höchstens Fr. 1’500.– pro Jahr) Tage x Fr. 14.– | ||||
tine, Personalrestaurant, Barbeitrag, Essensgutscheine usw.) und dem | ||||
langen und gegen Entschädi- | Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit | abgezogen werden | ||
gung der Arbeitgeberfirma (Be- | ||||
stätigung beilegen) | 220 | Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten | ||
Unmöglichkeit / Unzumutbar- | 3% des Nettolohnes II gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 1‘900.– und höchstens | |||
keit der Benützung des öffentli- | ||||
chen Verkehrsmittels zufolge | Fr. 3‘800.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung). | |||
Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin trotzdem Mehrkosten gegenüber der Krankheit oder Gebrechlichkeit | ||||
(Arztzeugnis beilegen) | ||||
Steht dem/der Steuerpflichtigen | ||||
ein Geschäftsauto zur Verfügung? | Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pauschalbeträge nur anteilsmässig abgezogen werden. Während Monaten wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und es wurden keine Erwerbsausfallentschädigungen gemäss Ziffer 140 der Steuererklärung ausgerichtet. | |||
Verpflegung zu Hause entstehen, pro Arbeitstag Fr. 21.–, bei ganz- | ||||
nein | 224 | Weiterbildungs- und Umschulungskosten | ||
ja | Für mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten | |||
Marke/Typ | (siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen. | |||
Katalogpreis Fr. | ||||
belasteter Privatanteil | Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt | |||
jährigem Wochenaufenthalt im Jahr Fr. 4‘500.–; | ||||
Fr. | 228 | Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer | ||
230 | Verpflegung: (analog Ziffern 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 21.– / im Jahr Fr. 4’500.–; | |||
ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 28.– / im Jahr Fr. 6’000.– | ||||
*) Wird geltend gemacht, dass die | ||||
tatsächlichen Auslagen die Pau- | 236 | Auslagen bei Nebenerwerb | ||
wenn die Verpflegung in andern Gaststätten voll zu Lasten des Arbeit- schalen übersteigen, so sind die Auslagen auf einem Beiblatt de- Für sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb tailliert aufzuführen und auf Ver- insgesamt mind. Fr. 700.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht) und lagen in vollem Umfang nachzu- weisen. höchstens Fr. 2’200.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung.
nehmers/der Arbeitnehmerin geht, pro Arbeitstag Fr. 28.–, bei ganz- 9 301020 308017 | 238 | Total Berufsauslagen | zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 238 | |
jährigem Wochenaufenthalt im Jahr Fr. 6‘000.–. | ||||
930102 (12 2003) | ||||
Besteht am Wochenaufenthaltsort die Möglichkeit sich selber zu verpfle- | ||||
gen, kann der Abzug nicht gewährt werden. | ||||
Für die Mehrkosten der Unterkunft: Nur ein Zimmer, nicht eine Woh- | ||||
nung, gilt als beruflich notwendig. Bei einer Wohnung sind die Kosten | ||||
anteilsmässig auf ein Zimmer zu verteilen. Der Steuererklärung ist eine | ||||
Kopie des Mietvertrages beizulegen, sofern dieser der Veranlagungs- | ||||
behörde noch nicht vorliegt. | ||||
236/237 Auslagen bei Nebenerwerb | ||||
Für sämtliche Auslagen bei Nebenerwerb (einschliesslich Fahrkosten, aus- | ||||
wärtige Verpflegung usw.) sind pauschal abziehbar: | ||||
20% der Einkünfte aus allen Nebenbeschäftigungen, insgesamt min- | ||||
destens jedoch Fr. 700.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag er- | ||||
reicht) und höchstens Fr. 2‘200.–. | ||||
Was als Nebenerwerb gilt, siehe vorne Ziffer 104/105. | ||||
Macht eine steuerpflichtige Person geltend, dass die tatsächlichen Ausla- | ||||
gen die festgesetzte Pauschale übersteigen, sind diese Auslagen auf ei- | ||||
nem Beiblatt detailliert aufzuführen und auf Verlangen in vollem Umfange | ||||
nachzuweisen. | ||||
Schuldenverzeichnis 2003 | ||||
Schuldzinsen | Versicherungsbeiträge siehe Rückseite | |||
Reg.-Nr. Gemeinde
Kanton Luzern | Name | Vorname |
Wenn Sie Schulden haben, füllen Sie dieses Verzeichnis aus. Auf Verlangen sind später die Zinsquittungen und sonstige Beweismittel vorzulegen.
250/251 Die Schuldzinsen sind im Formular S Schuldenverzeichnis anzugeben. Das Name, Vorname und Adresse | ||||
des Gläubigers / der Gläubigerin | Schuldbetrag am 31. 12. 2003 | |||
Fr. | ||||
Zinssatz | ||||
% | Schuldzinsen 2003 | |||
Fr.
S | ||||
A. Privatschulden: | ||||
Schuldenverzeichnis kann, falls es nicht beiliegt, beim Gemeindesteuer- | , , |
,
amt oder unter www.steuernluzern.ch bezogen werden. Bewahren Sie die | , |
,
,
Bankbelege und Zinsquittungen auf, um sie bei Bedarf der Veranlagungs- | , |
,
Total A, Privatschulden und private Schuldzinsen
behörde vorlegen zu können. | zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 4, Ziffer 460 | |||
zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 3, Ziffer 250.* * Maximum gemäss Wegleitung beachten | ||||
Es können nur Zinsen und sogenannte Kreditkosten (Kommission, Spe- Name, Vorname und Adresse | ||||
des Gläubigers / der Gläubigerin | ||||
B. Geschäftsschulden: | GM/ GF Schuldbetrag am 31. 12. 2003 bzw. Bilanzstichtag Fr. | |||
Zinssatz | ||||
% | Schuldzinsen 2003 | |||
Fr.
,
sen) von steuerrechtlich anerkannten Schulden abgezogen werden. Priva- | , |
,
,
te Schuldzinsen sind höchstens im Umfang der steuerbaren Erträge aus | , |
,
,
beweglichen und unbeweglichen Privatvermögen und weitere Fr. 50‘000.– Total B, Geschäftsschulden und geschäftliche Schuldzinsen | ||||
, | ||||
abziehbar. Diese Informationen werden für die Er- | ||||
mittlung des AHV-pflichtigen Einkom- | ||||
mens Selbständigerwerbender benötigt | zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 4, Ziffer 461 | zu | übertragen in die Steuer- | |
erklärung Seite 3, Ziffer 251** ** Soweit nicht schon unter Ziffer 110-119 abgezogen | ||||
davon | ||||
Geschäftsschulden/-zinsen des/der Steuerpflichtigen (GM) | ||||
Geschäftsschulden/-zinsen der steuerpflichtigen | Ehefrau (GF) | |||
Nicht abzugsberechtigt sind insbesondere: 9 301030 308021 | ||||
930103 (12 2003) | ||||
Baukreditzinsen
Schuldenrückzahlungen (Amortisationen)
Leasingraten und darin enthaltene Zinsanteile
27
Unterhaltsbeiträge 2003 | ||||||
Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten siehe | Rückseite | |||||
Reg.-Nr. | Gemeinde | Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen | ||||
Kanton Luzern | Name | Vorname | ||||
Beachten Sie bitte die Erläu- | Alimentenempfänger/in | |||||
terungen zu den Ziffern 160 | Name | Vorname | ||||
und 161 in der Wegleitung | ||||||
zur Steuererklärung. | ||||||
Beachten Sie bitte die Erläute- | Wohnort | |||||
Alimentenzahlende/r | ||||||
getrennt/geschieden seit | ||||||
254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt
U | ||||||
rungen zu den Ziffern 254 und | Name | Vorname | ||||
255 in der Wegleitung zur | ||||||
Steuererklärung. | Wohnort | getrennt/geschieden seit | ||||
erhaltene Zahlungen geleistete Zahlungen vom getrennt lebenden an getrennt lebenden oder geschiedenen oder geschiedenen | ||||||
lebenden Ehegatten: | ||||||
A. Persönliche Unterhaltsbeiträge | ||||||
Ehegatten | Periodische Unterhaltsbeiträge, die für den geschiedenen, gerichtlich oder Ehegatten | |||||
Monatliche Beiträge | Fr. | Fr. | ||||
Fr. | vom: | T T MM J J | bis: | T T MM J J | ||
Fr. | vom: | T T MM J J | bis: | T T MM J J | ||
Total erhaltene/bezahlte Beiträge
zu übertragen in die zu übertragen in die | ||||||
Steuererklärung Seite 2, Ziffer 160 | Steuererklärung tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten persönlich bestimmt sind (Alimen- te), können voll abgezogen werden. Name und Adresse des Unterhalts- Seite 3, Ziffer 254 | |||||
B. Kinder-Alimente (inkl. Kinderzulagen) | ||||||
Es sind nur die empfangenen bzw. bezahlten Beiträge bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes auf- | ||||||
zuführen. Bevorschusste Alimente sind vom | Empfänger / von der Empfängerin ebenfalls zu deklarieren. | |||||
Alimente wurden bevorschusst | ||||||
1. Kind | ||||||
Vorname: | ||||||
Monatliche Beiträge | geboren am: | erhaltene Kinder-Alimente Fr. | geleistete Kinder-Alimente Fr. empfängers/der Unterhaltsempfängerin sowie die bezahlten Beiträge sind | |||
Fr. | ||||||
Fr. | vom: | |||||
vom: | T T MM J J T T MM J J | bis: | ||||
bis: | T T MM J J T T MM J J | im separaten Formular U Unterhaltsbeiträge anzugeben. | ||||
2. Kind | ||||||
Vorname: | geboren am: | |||||
Monatliche Beiträge | ||||||
Fr. | vom: | T T MM J J T T MM J J | bis: | T T MM J J T T MM J J | ||
255 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder | ||||||
Fr. | vom: | bis: | ||||
3. Kind | ||||||
Vorname: | geboren am: | |||||
Monatliche Beiträge | ||||||
Fr.
Fr. | vom: | |||||
vom: | T T MM J J T T MM J J | bis: | ||||
bis: | T T MM J J T T MM J J | Für Kinder bestimmte periodische Unterhaltsbeiträge (Kinderalimente) kön- | ||||
Total erhaltene/bezahlte Beiträge | ||||||
zu übertragen in die zu übertragen in die | ||||||
Steuererklärung Seite 2, Ziffer 161 | Steuererklärung Seite 3, Ziffer 255 nen bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind das 18. | |||||
9 301050 308018 | ||||||
930105 (12 2003) | Altersjahr erreicht. Nach Erreichen des 18. Altersjahres geleistete Unter- haltsbeiträge können somit nicht mehr abgezogen werden; andere Unter- haltsbeiträge können nur im Rahmen des Unterstützungsabzugs (Ziffer 354) berücksichtigt werden. Die ausgerichteten Alimente sind im Formular U Unterhaltsbeiträge für jedes Kind separat einzutragen. | |||||
256 Rentenleistungen Abziehbar sind die dauernden Lasten und 40% der bezahlten Leibrenten. Bei Geschäftsübergabe gegen Leibrente hat der Schuldner oder die Schuldnerin den Barwert der Rentenverpflichtung zu passivieren. Die er- brachten Renten sind im Umfang der Kapitalrückzahlungskomponente (60%) der Schuld so lange zu belasten, bis sie abgetragen ist. Der restli- che Teil der Renten kann der Erfolgsrechnung belastet werden. Erlischt die Rentenleistungspflicht, ist die noch vorhandene Restschuld erfolgswirk- sam auszubuchen. Ist die Schuld abgetragen, können die Renten zu 100% erfolgswirksam verbucht werden. Renten, die aufgrund einer vor dem 1. Januar 2001 ohne Besteuerung des Liquidationsgewinns erfolgten Geschäftsübergabe an einen Familien- angehörigen geleistet werden, sind zu 100 % abziehbar.
258 Aufwand für Wohnrecht Die wohnrechtsgebende Person hat im Liegenschaftenverzeichnis das Wohn- recht zu deklarieren und kann dort auch die auf den wohnrechtsbelasteten Teil entfallenden Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen. Unter dieser Zif- fer kann das Wohnrecht wieder abgezogen werden. Das Wohnrecht ist von der wohnberechtigten Person zu versteuern, die namentlich zu nennen ist.
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
260/261 Abzugsfähig sind nur Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a). Darunter fallen die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungs- einrichtungen und die gebundene Vorsorgevereinbarung bei Bankstif- tungen. Andere mit Versicherungen oder Banken abgeschlossene Verträ- ge wie zum Beispiel gewöhnliche Lebensversicherungen oder freies Spa- ren in jeder Form gehören nicht zu den anerkannten Vorsorgeformen. Einzutragen sind die von Erwerbstätigen geleisteten Prämien und Beiträ- ge an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge:
für Steuerpflichtige, die einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angehören, höchstens Fr. 6‘077.–
für Steuerpflichtige, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge
Der Steuererklärung sind | (2. Säule) angehören, höchstens 20% des Erwerbseinkommens, ma- | |||||
die Bescheinigungen der | ximal aber Fr. 30‘384.– | |||||
Versicherung oder Bank- | Es dürfen nur die tatsächlich im Jahre 2003 bezahlten Prämien/Beiträge | |||||
stiftung beizulegen. | oder Einlagen abgezogen werden. |
28
Sind beide Ehegatten erwerbstätig, kann der Abzug von beiden Ehegat- ten je für sich beansprucht werden, sofern beide einen Vorsorgevertrag abgeschlossen haben und Beiträge an anerkannte Formen der gebunde- nen Selbstvorsorge (Säule 3a) leisten. Bei Mitarbeit eines Ehegatten im Ge- schäftsbetrieb des andern ist ein Abzug von Beiträgen dann zulässig, wenn die Mitarbeit die eheliche Beistandspflicht übersteigt, ein eigentliches Ar- beitsverhältnis besteht und demzufolge die Sozialversicherungsbeiträge nach den für Arbeitnehmende geltenden Regeln abgerechnet werden.
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Versicherungsbeiträge 2003 Schuldverzeichnis siehe Rückseite |
Reg.-Nr. Gemeinde
Kanton Luzern | Name Vorname | |||
Familien tragen hier die Prä- mien / Sparzinsen der ganzen | A. Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen | |||
270 | Bezahlte Prämien für persönliche Versicherungen, wie Lebens-, Unfall- und | Familie ein. | a. Im Lohnausweis enthaltene Abzüge für betriebliche Kranken- und Unfallversicherungen (ohne oblig. NBUV) | Fr. |
V b. Private Krankenversicherung
Krankenversicherungen der Steuerpflichtigen und deren Kinder, sowie Zin- | c. Private Unfallversicherung |
d. Lebensversicherungen
e. Sparzinsen (gemäss Wertschriftenverzeichnis Ziffer 5, ohne Lotteriegewinne)
sen von Sparkapitalien sind abzugsfähig. Der Abzug für Versicherungsbei- | Prämienverbilligungs-Beiträge, | f. Zwischentotal | ||
abzüglich: g. Prämienverbilligungs-Beiträge gemäss Auszahlung Ausgleichskasse | – | |||
träge und Sparzinsen ist im Formular V Versicherungsbeiträge zu ermit- | die zusammen mit Ergänzungs- leistungen ausgerichtet werden, müssen nicht ange- rechnet werden. | h. Total Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen | (A) | |
teln. | B. Maximal möglicher Abzug für obige Versicherungsbeiträge und Sparzinsen |
Von obigem Total sind höchstens abzugsberechtigt:
Massgebend sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2003 bzw. am Ende | a. für Verheiratete: Fr. 4’400.–, wenn Sie erwerbstätig sind | Fr. |
Fr. 5’600.–, wenn Sie nicht erwerbstätig sind
der Steuerpflicht. | b. für übrige Steuerpflichtige: Fr. 2’200.–, wenn Sie erwerbstätig sind |
Fr. 2’800.–, wenn Sie nicht erwerbstätig sind
Personen, denen die elterlichen Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, | Tragen beide getrennt leben- | |||
den Eltern, denen die elterliche | ||||
Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, Versicherungskosten, | c. Zusätzlicher Abzug pro Kind, gemäss Steuererklärung Seite 1, Ziffer 3: Fr. | 600.– | ||
d. Total der Abzüge für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen | (B) + | |||
steht ihnen der Abzug je zur
können den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. | Hälfte zu. |
C. Abzug:
Der niedrigere Betrag von (A) und (B)
zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 270
9 301030 308014 930103 (12 2003)
Weitere Abzüge
280/282 Beiträge an AHV, IV sowie an Einrichtungen der beruflichen | ||||
284/285 Vorsorge inkl. Einkaufsbeiträge | ||||
● Beiträge an die AHV und IV, soweit die unter Ziffern 100-119 der Steuer- erklärung deklarierten Einkünfte nicht bereits um diese Beiträge gekürzt worden sind. | Der Steuererklärung ist die Bescheinigung der Pensionskasse beizulegen. | |||
Abzugsfähig sind geleistete Zahlungen an Pensionskassen (2. Säule), so- weit die unter Ziffern 100-119 der Steuererklärung deklarierten Einkünfte nicht bereits um diese Beiträge gekürzt worden sind.
Werden Eintrittsgelder, Erhöhungsbeiträge oder Zahlungen für den Ein- kauf von Beitragsjahren mit der Freizügigkeitspolice oder der Kapitalzahlung einer andern Vorsorgeeinrichtung finanziert, können sie nicht abgezogen werden. Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn die Kapitalzahlung bei ih- rer Auszahlung besteuert wurde.
286 | Auskunft über verrechenbare Vorjahresverluste aus Geschäftstätigkeit gibt das Merkblatt für Selbständigerwerbende. |
29
Reg.-Nr.: | ||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | ||
238 | ||
ABZÜGE | ||
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit | ||
Total Berufsauslagen des/der Steuerpflichtigen Fragebogen | Abzüge 2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ | |
Todesfall vgl. Wegleitung) | ||
Fr. ohne Rappen | Einkommensberechnung | |
239 der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen | ||
Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) Schuldenverzeichnis | ||
250 Private Schuldzinsen | ||
251 geschäftliche Schuldzinsen
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen | ||
254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten | ||
3 | ||
Fragebogen |
255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen
256 Rentenleistungen / dauernde Lasten
258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) | ||
260 des/der Steuerpflichtigen Bescheinigung |
261 der steuerpflichtigen Ehefrau Bescheinigung
270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Fragebogen
Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): | ||
280 Beiträge an 2. Säule des/der Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge |
282 der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge
284 AHV/IV/EO-Beiträge des/der Steuerpflichtigen
285 der steuerpflichtigen Ehefrau
286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1996-2002
299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)
301 | ||
EINKOMMENSBERECHNUNG | ||
Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 | Fr. ohne Rappen | Zusätzliche Abzüge |
302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 – |
310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)
Zusätzliche Abzüge | ||
320 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten Fragebogen – |
324
325
326 | ||
Freiwillige Zuwendungen |
Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max. Fr. 4’200 | ||
Aufstellung – |
Aufstellung –
– | 320 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten | |
350 | ||
351 | ||
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) | ||
Abzug für | ||
Abzug für | ||
Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen | ||
Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung | ||
je Fr. 4’500 | ||
je Fr. 5’000 | ||
– | ||
– | Abzugsberechtigt sind Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, die den Steuerpflichtigen selbst entstanden sind oder für von ihnen unterhaltene | |
352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 9’000 – |
353 Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von Kind/ern je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
354 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’300 Aufstellung –
380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354)
Bei mir/uns treten 2004 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beim | ||
Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2004 Fr. | Personen aufgewendet wurden, soweit diese den im Gesetz erwähnten Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens (Ziffer 310) übersteigen. Auch Zahnarztkosten und Auslagen für Brillen gelten als abzugsfähige Krank- heitskosten. Bei dauerhaftem Aufenthalt in Heimstätten und Pflegeheimen sind die | |
Krankheits-, Unfall- | ||
und Invaliditätskosten 2003 | Kosten für Unterhalt und Verpflegung bis auf den Selbstbehalt von 40% | |
Kanton Luzern | ||
Unterhaltsbeiträge siehe Rückseite | ||
Reg.-Nr. Gemeinde | (mindestens Fr. 10’800.– pro Jahr für Alleinstehende und Fr. 16’200.– für Verheiratete) abziehbar. Muss der Heimaufenthalt mit öffentlichen oder | |
Name Vorname | ||
Die Aufstellungen beilegen für folgende Personen: | ||
Name Vorname | Geburtsdatum |
privaten Unterstützungsleistungen (inkl. Ergänzungsleistungen der AHV/
K | ||
Abzugsberechtigt sind ... Details der Kosten | ||
... Aufwendungen wie Arztkos- | Fr. | |
IV) finanziert werden und ist kein steuerbares Vermögen vorhanden, be- | ||
ten, Auslagen für Spitäler, Kli- A. Aufwendungen | ||
niken, Heilstätten, Pflegeheime, | ||
ärztlich verordnete Medikamen- a. Selbstbehalt gemäss Abrechnung Krankenkasse und Versicherung | ||
te, Brillen, Apparate, Kuren und | ||
Zahnarztkosten, Andere Aufwendungen: | ||
nach Abzug ... b. Arzt und vom Arzt verordnete Medikamente | ||
trägt der Selbstbehalt Fr. 10’800.– bzw. Fr. 16’200.–. Ergänzungsleistungen | ||
... der Leistungen von Kranken- | ||
kassen bzw. Krankenversicherun- c. Pflege- und Betreuungsaufwendungen (entgeltliche Leistungen an Drittpersonen) | ||
gen, allfälliger Hilflosenentschä- | ||
digungen der AHV/IV sowie ge- d. Kosten für Aufenthalt in Spitälern und Heilstätten, Heimen usw. Belege beilegen | ||
gebenenfalls anteiliger Lebens- | ||
haltungskosten. e. Ärztlich verordnete Therapien, wie Kuraufenthalte usw. | ||
Pauschalen für Invalide | ||
Statt der effektiven Auslagen | ||
können Invalide pauschalierte | ||
Kosten geltend machen. | ||
f. Prothesen / Invalidenfahrzeug und andere Hilfsmittel | ||
g. durch Behinderung verursachte Mehraufwendungen der Lebenshaltung | ||
h. Zahnbehandlungskosten | und Hilflosenentschädigungen der AHV/IV, Hilflosenrenten der SUVA, pri- vate und öffentliche Fürsorgebeiträge sowie Zuwendungen aus Verwand- | |
Die Pauschale wird nur gewährt, | ||
wenn die Invalidität durch ein i. Brillen | ||
ärztliches Zeugnis bestätigt | ||
wird. Die Pauschale ist unter j. | ||
D. Bst. a. einzusetzen. |
k. Total der Aufwendungen
Nicht abzugsfähig sind | ||
Auslagen für: |
Aufenthalt in Altersheimen B. Vergütungen Dritter und Anteil Lebenshaltungskosten (soweit nicht bereits unter A. in Abzug gebracht) tenunterstützung an die Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten müs- a. Krankenkasse
sen angerechnet werden.
Akupunktur, sofern nicht ärztlich verordnet b. Versicherungen
Diät-Verpflegung
Fahrkosten zum Arzt, Zahnarzt, Spital usw. (ausgenommen bei c. Hilflosenentschädigung AHV/IV schwerer Invalidität und dauern- der Pflegebedürftigkeit) d. Krankheits- und invaliditätsbedingte Ergänzungsleistungen
Präventivmassnahmen
– Verjüngungs- und Schönheits- e. Anteil Lebenshaltungskosten (z. B. Ernährung, Bekleidung, Unterkunft usw.)
Steuerpflichtige, die einen Abzug für Krankheits-, Unfall- und Invaliditäts- | ||
behandlungen | ||
– Schlankheits- und f. Übrige Beiträge (genaue Bezeichnung) | ||
Fitnesskuren |
Eigene Pflegeleistungen g. Total der Vergütungen Dritter –
kosten geltend machen, müssen mit der Steuererklärung das vollständig | ||
C. Total Auslagen netto | ||
Krankheits-, Unfall- und Invali- | ||
ditätskosten können nur abge- | ||
zogen werden, wenn diese 5 % | ||
des Nettoeinkommens überstei- D. Berechnung für die Steuererklärung | ||
gen und die steuerpflichtigen | ||
Personen die Kosten selber tra- a. Invaliditätspauschale Art: | + | |
gen. Auch an die Invaliditäts- | ||
pauschale sind 5% des Netto- | ||
einkommens anzurechnen. | ||
b. abzüglich Selbstbehalt (5% von Ziffer 310 der Steuererklärung) |
c. Abzug 9 301050 308025 930105 (12 2003) Die pauschalen Kostensätze können beim Gemeinde- steueramt, auf dem Internet (www.steuernluzern.ch) oder bei einer Behinder- tenberatungsstelle erfragt werden. Sie haben gegenü- ber dem Vorjahr nicht geän- dert. Wir bitten Sie, der Steuer- erklärung eine Aufstellung beizulegen. Wir bitten Sie, der Steuer- erklärung eine Aufstellung beizulegen. 30 | – ausgefüllte Formular K Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten mit zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 320 den dort verlangten Angaben und den Belegen einreichen. Dieses kann beim Gemeindesteueramt oder unter www.steuernluzern.ch bezogen werden. Für die Berechnung der anrechenbaren Krankheitskosten bei Auf- enthalt in Alters- und Pflegeheimen kann das Hilfsblatt der kantonalen Steuerverwaltung verwendet werden. Das Hilfsblatt mit der dazugehören- den Anleitung finden Sie unter www.steuernluzern.ch. Wir bitten Sie, der Steuererklärung die Heimabrechnungen beizulegen. Anspruch auf einen pauschalen Abzug für Invaliditätskosten haben stark Sehbehinderte, Gehbehinderte, Gehörlose und Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder die mit schwer invaliden Kindern zusam- menleben, sowie Personen mit schwerer Diabetes, Zöliakie und Aphasie. An diese Kosten, die pauschaliert sind, werden 5 % des durchschnittli- chen Nettoeinkommens angerechnet. 324 Freiwillige Zuwendungen Abzugsberechtigt sind freiwillige Geldleistungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, wenn die Zu- wendungen im Jahr Fr. 100.– erreichen und insgesamt 10% des Netto- einkommens (Ziffer 310), höchstens jedoch Fr. 5‘600.– nicht überstei- gen. 325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien Abzugsfähig sind Zuwendungen an die im Grossen Rat vertretenen Par- teien (CVP, FDP, GB, SP, SVP). Der Maximalabzug beträgt 10 % des Netto- einkommens (Ziffer. 310), höchstens aber Fr. 1‘500.– für Alleinstehende und Fr. 3‘000.– für Verheiratete. Die Zuwendungen müssen im Jahr Fr. 100.– betragen. |
Reg.-Nr.: ABZÜGE | Abzüge 2003 | ||
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten | nur bei PC-Formularen ausfüllen | (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) | |
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit 238 Total Berufsauslagen des/der Steuerpflichtigen | Fr. ohne Rappen Fragebogen | ||
239 der steuerpflichtigen Ehefrau | Fragebogen | ||
Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) 250 Private Schuldzinsen | Schuldenverzeichnis | ||
326 | Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter | Ehe leben, kön- 251 geschäftliche Schuldzinsen |
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten
3 | Fragebogen | ||
255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder | Fragebogen |
nen einen besonderen Abzug geltend machen, wenn beide erwerbstätig 256
258 Rentenleistungen / dauernde Lasten
Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:
sind. Der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweit- | |||
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) 260 des/der Steuerpflichtigen | Bescheinigung | ||
261 der steuerpflichtigen Ehefrau | Bescheinigung | ||
270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | Fragebogen | ||
verdienerabzug) kann nur einmal beansprucht werden. Der Abzug beträgt 280 | |||
Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): Beiträge an 2. Säule des/der Steuerpflichtigen, davon Einkaufsbeiträge | |||
282 der steuerpflichtigen Ehefrau, davon Einkaufsbeiträge
höchstens: Fr. 4‘200.– | 284 |
285
286 AHV/IV/EO-Beiträge des/der Steuerpflichtigen
der steuerpflichtigen Ehefrau
Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 1996-2002
299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)
Der Abzug steht den Steuerpflichtigen wie folgt zu: | 301 EINKOMMENSBERECHNUNG Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199 | Fr. ohne Rappen |
● Bei unabhängig voneinander (selbständig oder unselbständig) erwerbs- 302
310 Total der Abzüge
Nettoeinkommen Übertrag von Ziffer 299
(Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302) | – | ||
tätigen Ehegatten: Der Abzug erfolgt vom niedrigeren der beiden Er- | |||
Zusätzliche Abzüge 320 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten | Fragebogen – | ||
324 Freiwillige Zuwendungen | Aufstellung – | ||
325 Zuwendungen und Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen Parteien | Aufstellung – | ||
werbseinkommen. Unterschreitet dieses niedrigere Erwerbseinkommen 326
350 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) Abzug für Kind/er, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen | max. Fr. 4’200 |
je Fr. 4’500 –
–
nach Abzug der Berufsauslagen und allfälliger Beiträge | an die 2. Säule 351 |
352
353 Abzug für
Abzug für Kind/er in schulischer oder beruflicher Ausbildung
Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort
Abzug für berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten von | je Fr. 5’000 |
je Fr. 9’000
Kind/ern je max. Fr. 2’300 Aufstellung – | |||
– | |||
–
sowie die Säule 3a die Höhe des gesetzlichen Abzugs, kann nur dieser 354
380 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4
STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 354) | je max. Fr. 2’300 Aufstellung – | ||
niedrigere Betrag abgezogen werden, d.h., Berufsauslagen und Sonder- Bei mir/uns treten 2004 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beim | |||
Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2004 Fr. | |||
abzug zusammen dürfen nicht höher sein als das Erwerbseinkommen.
Bei regelmässiger und erheblicher Mitarbeit eines Ehegatten im Beruf, Geschäft oder Gewerbe des anderen Ehegatten.
Die beiden Abzüge können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden
Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) | |||
Für die Festsetzung der Sozialabzüge sind die Verhältnisse am 31. | Dezember 2003 | ||
massgebend. Endet die Steuerpflicht jedoch während der Steuerperiode, sind sie | |||
nach den Verhältnissen am Ende der Steuerpflicht festzusetzen. | |||
350 | Für Kinder, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen beträgt der | ||
Abzug Fr. 4‘500.–. | |||
351 | Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung beträgt der Abzug | ||
Fr. 5‘000.–. | |||
352 | Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit ständigem Auf- enthalt am auswärtigen Ausbildungsort beträgt der Abzug Fr. 9’000.–. Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, kön- | ||
nen den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. | |||
Bei mündigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, kann der- jenige Elternteil, der die höheren Unterhaltsleistungen erbringt, den Kinder- abzug vornehmen. In der Regel ist dies der Alimente zahlende Elternteil. Der andere Elternteil kann den Unterstützungsabzug geltend machen. | |||
353 | Fremdbetreuungskosten der Kinder | Wir bitten Sie eine Auf- | |
Der Abzug beträgt höchstens Fr. 2‘300.– pro Kind. Betragen die nach- stellung der Kosten beizu- | |||
gewiesenen Kosten für die Fremdbetreuung weniger als Fr. nur dieser niedrigere Betrag gewährt werden. | 2’300.–, kann legen. | ||
Der Abzug kann geltend gemacht werden, wenn wegen der Berufstätig- keit beider Ehegatten bzw. der allein stehenden, die elterliche Sorge inne- habenden Person Fremdbetreuungskosten (z.B. Kosten für den Aufent- halt von Kindern in Kinderhorten, Tagesheimen, bei Tageseltern usw.) an- | |||
gefallen sind. Abzugsfähig sind auch Fremdbetreuungskosten, die infolge | schwerer Er- | ||
krankung oder Invalidität eines Ehegatten bzw. der allein stehenden, die elterliche Sorge innehabenden Person entstehen, sofern diese Kosten nicht anderweitig (z.B. durch die Haftpflichtversicherung) gedeckt sind. Die Unterstützungsleistun- Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, kön- gen sind nachzuweisen. | |||
nen den Abzug je zur Hälfte beanspruchen. | Wenn Sie einen Unterstüt- zungsabzug geltend ma- | ||
354 | Unterstützungsabzug | chen, haben Sie mit der | |
Für jede unterstützungsbedürftige Person, die am Stichtag unterstützungs- Steuererklärung einen Nach- bedürftig ist und an deren Unterhalt die steuerpflichtige Person in der weis der Unterstützungs- Steuerperiode mindestens einen Beitrag in der Höhe des Abzuges leistet, bedürftigkeit in geeigneter | |||
können Fr. 2‘300.– in Abzug gebracht werden. | Form einzureichen. | ||
31
Reg.-Nr.: | ||||||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | ||||||||
Bewegliches Privatvermögen | ||||||||
VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND | ||||||||
des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und | ||||||||
der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen | ||||||||
Steuerwert | ||||||||
am 31.12.2003 | ||||||||
(bei Zuzug/ Wegzug/ | ||||||||
Todesfall vgl. Wegleitung) | ||||||||
Fr. ohne Rappen | ||||||||
Vermögen im In- und Ausland | ||||||||
400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis | ||||||||
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) | ||||||||
Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr. | ||||||||
} | ||||||||
+ | ||||||||
+ | ||||||||
+ | ||||||||
412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + | ||||||||
Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + } | ||||||||
4 | ||||||||
414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften |
416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau | ||||||||
am Bilanzstichtag | ||||||||
430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen |
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* – – | ||||||||
*sofern in Ziffer 430 wie auch in Ziffern 400/420 enthalten | ||||||||
433 Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen) |
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Schulden | ||||||||
460 Private Schulden Schuldenverzeichnis Total A – |
461 Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total B –
470
472 | ||||||||
Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461) | ||||||||
Steuerfreie Beträge | ||||||||
für Verheiratete Fr. 100’000 – | ||||||||
Bewegliches Privatvermögen | ||||||||
473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 – | ||||||||
474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 –
480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474)
Beilagen | ||||||||
PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt | ||||||||
Wertschriftenverzeichnis | ||||||||
Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht | ||||||||
Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. | ||||||||
Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die | 400 | Wertschriften und Guthaben | ||||||
Für Wertschriften und Guthaben lesen Sie bitte die Erläuterungen zum | ||||||||
Steuerperiode 2003 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- | ||||||||
Lohnausweise | ||||||||
gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. | ||||||||
Bescheinigungen Säule 3a | ||||||||
Berufsauslagen | ||||||||
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis auf | den Seiten 36 bis 39 dieser | |||||||
Vers.beiträge/Schuldenverz. Ort und Datum | ||||||||
Liegenschaftenverzeichnis | ||||||||
Telefon P: Telefon G: | ||||||||
Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten | ||||||||
Geschäftsabschluss 2003 | ||||||||
Fragebogen | ||||||||
Erläuterungen gemäss Beiblatt Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau | Wegleitung | |||||||
404 | Bargeld, Gold und andere Edelmetalle | |||||||
Kurse für ausländische Banknoten, Goldmünzen und | Edelmetalle können | |||||||
der amtlichen Kursliste entnommen werden. | ||||||||
410 | Lebensversicherungen | |||||||
Wir bitten Sie, die Beschei- | Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) unterliegen der | |||||||
nigung der Versicherungs- | Vermögenssteuer. Ausnahme: Im Rahmen der anerkannten | Formen der | ||||||
gesellschaft beizulegen. | gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) abgeschlossene Vorsorgepolicen | sind | ||||||
bis zur Fälligkeit der Versicherungssumme steuerfrei. Der | Vermögenssteuer- | |||||||
wert von Lebensversicherungen richtet sich | nach dem Rückkaufswert inkl. | |||||||
Überschussanteile. Dabei ist auf den von der Versicherungsgesellschaft be- | ||||||||
scheinigten Wert abzustellen. Diese Bescheinigung ist mit | der Steuerer- | |||||||
klärung einzureichen. | ||||||||
412 | Motorfahrzeuge | |||||||
Bei Privatautos dürfen im ersten Gebrauchsjahr 30% des Anschaffungs- | ||||||||
wertes abgeschrieben werden, in jedem folgenden Jahr | 30% vom je ver- | |||||||
bleibenden Restwert. | ||||||||
Steuerwert 31. Dezember 2003 von privaten Motorfahrzeugen | in Prozent | |||||||
des Kaufpreises | ||||||||
Anschaffungsjahr 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 usw. | ||||||||
Steuerwert in % des Kaufpreises 70 49 34 24 17 | 12 | 8 | 6 | 4 | 3 | usw. | ||
Fragebogen für Erbengemeinschaften | 414 | Anteile an unverteilten Erbschaften | ||||||
und Gemeinderschaften 2003 | ||||||||
Kanton Luzern | ||||||||
Reg.-Nr. / Reg.-Gruppe | ||||||||
Versanddatum | ||||||||
Gemeinde | ||||||||
Erbengemeinschaften werden in der Regel nicht separat besteuert. Die | ||||||||
Anteile am Vermögen von unverteilten Erbschaften | ist | ab Todestag von | ||||||
den einzelnen Erben anteilmässig (entsprechend ihrer | Erbquote) | zu ver- | ||||||
E | ||||||||
Für das Ausfüllen dieses Frage- Personalien des Erblassers/der Erblasserin | steuern. | |||||||
bogens wird auf die Erläute- | ||||||||
rungen der Wegleitung zu den Name und Vorname: | ||||||||
entsprechenden Positionen der | ||||||||
Für dessen Ermittlung ist ein beim Gemeindesteueramt | oder | unter | ||||||
Steuererklärung für natürliche | ||||||||
Letzter Wohnort des Erblassers/der Erblasserin: | ||||||||
Personen verwiesen. Dieser Fra- Geburtsjahr: Todestag: | ||||||||
gebogen und die Beilagen sind | ||||||||
ausgefüllt und unterzeichnet Es ist zuerst auf Seiten 2 dieses Fragebogens das Reineinkommen und –vermögen der Personengesamtheit zu | ||||||||
innerhalb von 30 Tagen an fol- ermitteln und dann auf dieser Seite auf die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen zu verteilen. Der oder die | ||||||||
gende Adresse zu senden: mit der Einreichung dieses Formulars betraute Vertreter oder Vertreterin der Personengesamtheit soll von die- | ||||||||
sem Fragebogen Kopien für die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen anfertigen, die diese mit ihrer persön- | ||||||||
lichen Steuererklärung einzureichen haben. | ||||||||
Das Ergebins der Überprüfung dieses Fragebogens wird der für die Veranlagung der einzelnen Teilhaber und | ||||||||
Teilhaberinnen zuständigen Behörden mitgeteilt. | ||||||||
www.steuernluzern.ch erhältlicher Fragebogen E auszufüllen. Je | eine | Ko- | ||||||
Name, Vorname, Geburtsjahr und genaue Adresse der Erben, Erbinnen, | ||||||||
Nutzniesser und Nutzniesserinnen, denen das Eigentum bzw. die Nutzung an | ||||||||
den umstehend aufgeführten Vermögenswerten zusteht (bei Ehefrauen in % | ||||||||
Anteil am Einkommen | ||||||||
2003 | ||||||||
gemäss Ziffer 12 in % | ||||||||
Anteil am Vermögen | ||||||||
31. 12. 2003 | ||||||||
gemäss Ziffer 22 | ||||||||
pie ist der Steuererklärung der Anteilsberechtigten beizufügen. Bevor Sie | ||||||||
des Fragebogens des Fragebogens | ||||||||
Ihren Anteil gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, ver- | ||||||||
ist ausserdem der Vorname des Ehemannes anzugeben). | ||||||||
1 2* 3 4* | ||||||||
1. Fr. Fr. | ||||||||
2.
3. | gewissern Sie sich, dass die im Fragebogen | gemachten | Angaben richtig | |||||
4. | ||||||||
5. | und vollständig sind. | |||||||
6. | ||||||||
7.
8. | 416 | Übrige Vermögenswerte | ||||||
* Die Anteile der Teilhaber/innen am | ||||||||
Einkommen und Vermögen sind in deren persönlichen | ||||||||
Steuererklärungen einzusetzen unter Ziffer 164 Ziffer 414 | ||||||||
Unter dieser Ziffer sind die übrigen Vermögenswerte, | die nicht | zum Haus- | ||||||
9 301120 308016 | ||||||||
930112 (12 2003) | ||||||||
rat oder zu den persönlichen Gebrauchsgegenständen zählen | wie Schiffe, | |||||||
Flugzeuge, Reitpferde, wertvolle Sammlungen usw. | anzugeben. Ist mehr | |||||||
als ein Gegenstand zu deklarieren, ist der | Steuererklärung eine Liste mit | |||||||
genauer Bezeichnung, Versicherungswert (Zeitwert) und Verkehrswert der | ||||||||
einzelnen Gegenstände beizufügen. | ||||||||
32
Die Vermögenswerte sind zum Verkehrswert zu deklarieren. Ist ein sol- Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und Steuerwert am 31.12.2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Todesfall vgl. Wegleitung)
cher nicht bekannt, ist er zu schätzen oder es ist ein angemessener Versi- 400 Bewegliches Privatvermögen Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis Fr. ohne Rappen
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
cherungswert (Zeitwert) einzusetzen. 410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr.
} + + + 412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + }
4 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände sind steu- 416
420 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
Liegenschaften
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen Liegenschaftenverzeichnis
der steuerpflichtigen Ehefrau
erfrei. Zum Hausrat gehören die Gegenstände, die zur üblichen Einrich- am Bilanzstichtag 430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* – –
tung einer Wohnung gehören und tatsächlich Wohnzwecken dienen, na- 433
434 *sofern in Ziffer 430 wie auch in Ziffern 400/420 enthalten Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen)
Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen Fragebogen
mentlich Möbel, Teppiche, Bilder, Küchen- und Gartengeräte, Geschirr, Bü- 435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Schulden
cher sowie Geräte der Unterhaltungselektronik. Als persönliche Gebrauchs- 460
461
470 Private Schulden
Geschäftsschulden
Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461) Schuldenverzeichnis Total A –
Schuldenverzeichnis Total B –
gegenstände gelten die Gebrauchsgegenstände des Alltags, namentlich 472
473 Steuerfreie Beträge für Verheiratete
für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr.
Fr. 100’000
50’000 –
–
Kleider, Schmuck, Sportgeräte, Foto- und Filmapparate. 474
480 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3
STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474) Fr. 10’000 –
Beilagen Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Wertschriftenverzeichnis Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die Steuerperiode 2003 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- Lohnausweise gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. Bescheinigungen Säule 3a Berufsauslagen Vers.beiträge/Schuldenverz. Ort und Datum Liegenschaftenverzeichnis Telefon P: Telefon G: Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten Geschäftsabschluss 2003 Fragebogen Erläuterungen gemäss Beiblatt Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau
Liegenschaften
420 Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, ist das Formular L Liegenschaf- tenverzeichnis auszufüllen.
Es sind die Werte aller Liegenschaften zu deklarieren, auch jene in ande- ren Kantonen oder im Ausland.
Der Steuerwert von am Wohnsitz dauernd selbst genutzten Wohnliegen- schaften oder Teilen davon beträgt 75% des Katasterwertes. Alle anderen Liegenschaften oder Liegenschaftsteile wie zum Beispiel Ferienwohnun- gen, Ferienhäuser, vermietete Einlegerwohnungen, Miet- und Geschäfts- häuser, geschäftlich genutzte Liegenschaftsteile usw. sind dagegen zu 100% steuerbar.
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag
430 Auf dem Fragebogen für Selbständigerwerbende mit/ohne kaufmännische Buchhaltung, auf dem Fragebogen für Freierwerbende oder auf dem Ein- lageblatt zum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft wird das beweg- liche Betriebsvermögen per Bilanzstichtag ermittelt. Das Total dieses Be- triebsvermögens (Betriebsinventar, Geschäftsfahrzeuge, Vieh, Vorräte und Waren, Kundenguthaben, Bargeld usw.) ist unter Ziffer 430 der Steuerer- klärung einzutragen.
431 Kapitalanlagen (Wertschriften, Bank- Postkonti), die zum Geschäfts- vermögen gehören, sind mit dem Wert am Bilanzstichtag im Wertschrif- ten- und Guthabenverzeichnis aufzuführen und durch Übertrag in Ziffer 400 der Steuererklärung zu deklarieren.
432 Geschäftsliegenschaften sind im Liegenschaftenverzeichnis aufzuführen und durch Übertrag in Ziffer 420 der Steuererklärung zu deklarieren.
434/435 Der Anteil am Vermögen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaf- ten sowie von einfachen Gesellschaften ist nach den Angaben zu dekla- rieren, welche die Gesellschaft in ihrem Fragebogen gemacht hat.
Schulden
460/461 Werden Schulden deklariert, ist ein vollständiges Schuldenverzeichnis mit der Steuererklärung einzureichen. Unerlässlich sind insbesondere die An- gabe des Zinssatzes sowie der Gläubiger/innen mit genauer Adresse.
33
Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am 31.12.2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung) Selbständigerwerbende, die ihre Geschäftsbücher nicht mit dem Kalen- 400 Bewegliches Privatvermögen Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis Fr. ohne Rappen derjahr abschliessen, setzen die Geschäftsschulden (einschliesslich die 404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr. Hypothekarschulden auf Geschäftsliegenschaften) mit den Werten am Bi- } + +
lanzstichtag ein. + 412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + }
4 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau am Bilanzstichtag 430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* – – *sofern in Ziffer 430 wie auch in Ziffern 400/420 enthalten 433 Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen)
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
Steuerfreie Beträge 450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Schulden 460 Private Schulden Schuldenverzeichnis Total A –
461 Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total B –
470 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461)
Steuerfreie Beträge 472 für Verheiratete Fr. 100’000 –
473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –
474
480 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3
STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474) Fr. 10’000 – 472 In ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige können Fr. 100‘000.– vom Beilagen PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Wertschriftenverzeichnis Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die Reinvermögen in Abzug bringen Steuerperiode 2003 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- Lohnausweise gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. Bescheinigungen Säule 3a Berufsauslagen Vers.beiträge/Schuldenverz.
473 Alle andern Steuerpflichtigen können Fr. 50‘000.– vom Reinvermögen in Ort und Datum Liegenschaftenverzeichnis Telefon P: Telefon G: Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten Geschäftsabschluss 2003 Fragebogen Erläuterungen gemäss Beiblatt Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau Abzug bringen
474 Für jedes Kind, für das der Kinderabzug gemäss Ziffern 350/351/352 be- ansprucht werden kann, kann ein Betrag von maximal Fr. 10‘000.– abge- zogen werden. Personen, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, kön- nen den Abzug je zur Hälfte beanspruchen.
34
Beilagen zur Steuererklärung Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen
Bewegliches Privatvermögen VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND des/der Steuerpflichtigen, der steuerpflichtigen Ehefrau und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am 31.12.2003 (bei Zuzug/ Wegzug/ Todesfall vgl. Wegleitung)
Fr. ohne Rappen 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis
404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr.
} + + + 412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: + }
4 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Fragebogen Erbengemeinschaften
416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:
420 Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis
Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender des/der Steuerpflichtigen der steuerpflichtigen Ehefrau am Bilanzstichtag 430 Aktiven gemäss Schlussbilanz bzw. Fragebogen
431 abzüglich Buchwert Wertschriften* – –
Der Steuererklärung haben beizulegen: 432 abzüglich Buchwert Liegenschaften* – – *sofern in Ziffer 430 wie auch in Ziffern 400/420 enthalten 433 Total (Gesamttotal in Hauptkolonne eintragen)
434 Vermögensanteile an Personengesellschaften des/der Steuerpflichtigen Fragebogen
435 Vermögensanteile an Personengesellschaften der steuerpflichtigen Ehefrau Fragebogen
450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis mit: 460
461 Schulden Private Schulden
Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Total A –
Schuldenverzeichnis Total B –
– Beiblätter, Depotauszüge, Steuerverzeichnisse und Steuerbewertungen, auf wel- 470 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffern 460 und 461)
Steuerfreie Beträge 472 für Verheiratete Fr. 100’000 –
che im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis verwiesen wird 473
474 für alle übrigen Steuerpflichtigen
für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr.
Fr. 50’000
10’000 –
–
Gutschriftsanzeigen für Festgeldanlagen mit Verrechnungssteuerabzug 480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474)
Beilagen Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht PC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt
Bescheinigungen über Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne mit Bele- Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Wertschriftenverzeichnis Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir die auf Seite 1, Ziffer 1 aufgeführte Person(en) für die Steuerperiode 2003 zur rechtsverbindlichen Vertretung vor allen Steuerbehörden. Alle Zustellun- Lohnausweise gen inkl. Rückfragen und Steuerrechnungen sind an die bevollmächtigte Person zu richten. Bescheinigungen Säule 3a
gen für die Einsätze Berufsauslagen Vers.beiträge/Schuldenverz. Liegenschaftenverzeichnis Ort und Datum
Telefon P: Telefon G: Unterhaltsbeiträge / Krankheitskosten
– Aufstellung mit Belegen über tatsächlich bezahlte Kosten der Vermögens- Geschäftsabschluss 2003 Fragebogen Erläuterungen gemäss Beiblatt Unterschrift des/der Steuerpflichtigen Unterschrift der steuerpflichtigen Ehefrau
verwaltung, wenn effektive Kosten geltend gemacht werden Unselbständigerwerbende:
Lohnausweis(e)
Formular B Berufsauslagen
Selbständigerwerbende:
Fragebogen für Selbständigerwerbende mit/ohne kaufmännische Buchhaltung und/oder Fragebogen für Freierwerbende und/oder Fragebogen Landwirtschaft mit Einlageblatt sowie die Beilagen gemäss Merkblatt
Bilanz und Erfolgsrechnung
Verwaltungsräte / Verwaltungsrätinnen:
Bescheinigung über erhaltene Entschädigungen
Ganz- oder Teilarbeitslose:
Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene Taggelder
Liegenschafteneigentümer/innen:
Formular L Liegenschaftenverzeichnis mit allfälligen Beiblättern oder Liegenschafts- abrechnungen
Alimentenempfänger/innen
Formular U Unterhaltsbeiträge
Beteiligte an unverteilten Erbschaften oder an Geschäften:
Fragebogen E Erbengemeinschaften und Gemeinderschaften
Fragebogen Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaft
Weitere Beilagen Wenn Sie entsprechende Abzüge geltend machen, haben Sie der Steuererklärung ausserdem beizulegen:
Formular S Schuldenverzeichnis
Formular V Versicherungsbeiträge
Formular K Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten
Formular U Unterhaltsbeiträge
Aufstellung über die übrigen Berufsauslagen, falls der Abzug der tatsächlichen Aufwendungen beansprucht wird;
Aufstellung über Weiterbildungs- und Umschulungskosten mit Belegen. Falls der geltend gemachte Abzug mehr als Fr. 2‘000.– beträgt, ist eine Bestätigung der Arbeitgeberfirma über allfällig geleistete Beiträge an die berufliche Weiterbildung Kosten einzureichen.
Bescheinigungen über Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbst- vorsorge (Säule 3a)
Bescheinigung über Beiträge an Pensionskassen (soweit nicht im Lohnausweis enthalten)
Aufstellung über gemeinnützige Zuwendungen
Aufstellung über Parteibeiträge und –zuwendungen
Aufstellung über berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten der Kinder
für den Unterstützungsabzug Bestätigung der Unterstützungsbedürftigkeit
Bescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über Rückkaufswerte von Le- bensversicherungen
35
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2003 | Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2003 mit Verrechnungssteuerantrag | |||||||
Kanton Luzern | Reg.-Nr. | Gemeinde | ||||||
Adresse steuerpflichtige Person | Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person | |||||||
Rückerstattungsantrag | ||||||||
Fälligkeiten 2003 | ||||||||
Eingang
W Personalien Wo wohnten Sie am 31. 12. 2002? | Gemeinde: | Kanton: | ||||||
Wo wohnten Sie am 31. 12. 2003? | Gemeinde: | Kanton: | ||||||
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2003 im Ausland? | nein | |||||||
ja Wo: | von | bis | ||||||
Wenn Sie im Jahr 2003 geheiratet haben: | ||||||||
Wo hat die steuerpflichtige Ehefrau den letzten Rückerstattungsantrag eingereicht? | ||||||||
Gemeinde: | Kanton | |||||||
Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2003 bitte folgende Angaben | betreffend ehemaligem/r Ehepartner/Ehepartnerin | |||||||
ergänzen: Name, Vorname: | Wohnsitz: | |||||||
Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2003 | ||||||||
Erbengemeinschaft: | Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? | |||||||
ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: | nein | |||||||
Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer 164 | der Steuererklärung zu erfolgen. | |||||||
Wer hat das Formular auszufüllen? | ||||||||
Erbanfall: | Haben Sie im Jahre 2003 Vermögen aus Erbschaft (Erbteilung) | erhalten? | ||||||
ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: Datum der Erbteilung: | ||||||||
nein | ||||||||
Todestag: | ||||||||
Teilungsvertrag beilegen | ||||||||
Wenn Sie Wertschriften oder Guthaben besitzen, wozu auch Sparhefte und Salär- | ||||||||
Erhaltene Schenkung: | ||||||||
(inkl. Erbvorbezügen) | ||||||||
Zusammensetzung bitte unten angeben | ||||||||
Haben Sie im Jahre 2003 Vermögen aus Schenkung erhalten? | ||||||||
ja, Schenker/in (Name/Vorname): Datum der Schenkung: | nein | |||||||
Wohnsitz: | konti zählen, oder wenn Sie einen Lotterie-, Zahlenlotto- oder Sport-Toto-Gewinn | |||||||
Gemachte Schenkung: | ||||||||
(inkl. Erbvorbezügen) | ||||||||
Zusammensetzung bitte unten angeben | ||||||||
Haben Sie im Jahre 2003 Vermögen verschenkt? ja, Beschenkte/r (Name und Vorname): | ||||||||
Datum der Schenkung: | nein | |||||||
Wohnsitz: | erzielt haben, dann füllen Sie bitte dieses Formular sorgfältig aus. | |||||||
Zusammensetzung der | ||||||||
Erbschaft / Schenkung: | ||||||||
Die aus Erbschaft erhaltenen Wert- | ||||||||
Zusammensetzung bitte unten angeben | ||||||||
Liegenschaften (nähere Bezeichnung):
Wertschriften | Fr. | Fr. | Fr. | Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt, | ||||
schriften sind am Rande der Seiten A | ||||||||
bzw. B mit “E“, die aus Schenkung/ | ||||||||
Erbvorbezügen erhaltenen Wertschrif- | ||||||||
ten mit “S“ zu kennzeichnen. | ||||||||
Bargeld andere Werte: | ||||||||
TOTAL | wenn der Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem | |||||||
9 301010 308010 | die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird. | |||||||
Welche Vermögenswerte und Einkünfte sind wo einzutragen? In das Formular einzutragen sind das Vermögen der Steuerpflichtigen, des Ehegat- ten und der minderjährigen Kinder des Jahrgangs 1986 und jüngere sowie das Ver- mögen, an dem Sie die Nutzniessung haben. | ||||||||
Lotterie-, Zahlenlotto- | Vermögen und Ertrag von Personen des Jahrgangs 1985 und älter sind durch | |||||||
oder Sport-Toto-Gewinne | diese selber zu versteuern. Sie haben daher ebenfalls das Wertschriften- und | |||||||
sind im Wertschriften- und | Guthabenverzeichnis auszufüllen, um den Verrechnungssteueranspruch auf | |||||||
Guthabenverzeichnis an- | die Fälligkeiten 2003 selbst geltend zu machen. Dementsprechend haben die | |||||||
zugeben | Eltern diese Werte nicht mehr zu deklarieren. Ansprüche gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen, Personalvorsorgeeinrichtungen, Verbandsvorsorgeeinrichtungen Selbständiger- werbender), Personalvorsorge-Guthaben bei Banken im Sinne von Art. 331 c OR sowie Ansprüche gegen Bankstiftungen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sind bis zur Fälligkeit der Leistungen steuerfrei und nicht im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen. Wertpapiere und deren Ertrag, Lotteriegewinne usw. sind entweder auf Seite A oder Seite B einzutragen, je nachdem, ob die Verrechnungssteuer abgezogen wurde oder nicht. Die Seitenüberschriften im Verrechnungssteuerantrag und nachstehende Aus- führungen orientieren über die Einzelheiten. | |||||||
Stockwerkeigentümer/innen | Stockwerkeigentümergemeinschaften stellen den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer ebenfalls bei der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, 3003 Bern. Die einzelnen Ge- sellschafter/innen haben ihren Anteil am Vermögen sowie an den Erträgen der Ge- meinschaft in ihrem persönlichen Wertschriftenverzeichnis in der Kolonne B (Werte ohne Verrechnungssteuerabzug) aufzuführen, da die Rückerstattung direkt an die einfache Gesellschaft erfolgt. | |||||||
Wie wird der Steuerwert am Ende des Kalenderjahres ermittelt? Für die Steuerpflicht am Ende des Kalenderjahres ist der Jahresschluss-Kurs 2003 massgebend. Die von den Banken per Ende Jahr mit den Jahresendkursen erstellten Depotauszüge können für die Vermögenssteuerwerte herangezogen werden. Steuer- verzeichnisse der Banken sind hilfreich für die Deklaration, da diese mit den massge- benden Vermögens- und den dazugehörigen Ertragswerten versehen sind. Mit- enthalten sind auch allfällige Erträge von Vermögenswerten, die im Laufe des Jahres veräussert oder zurückbezahlt worden sind. | ||||||||
Kurslisten | Für in der Schweiz kotierte Titel kann dieser Kurs der amtlichen Steuerkursliste per 31.12.2003 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) entnommen werden. Diese Kursliste, die im Februar 2004 erscheint, wird bei folgenden Stellen abgege- ben: | |||||||
Kantonale Steuerverwaltung, Drucksachen und Formulare, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041-228 56 46.
Internet: www.estv.admin.ch.
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Für Titel, die nur im Ausland kotiert sind, ist der letzte im Dezember 2003 no- | Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2003 | |||
tierte Kurs massgebend. Die Umrechnung des ausländischen Kurswertes in Schwei- | Kanton Luzern | Reg.-Nr. Adresse steuerpflichtige Person Gemeinde | ||
Adresse bevollmächtigte oder | steuerpflichtige Person | |||
zer Franken ist zu den in der amtlichen Steuerkursliste aufgeführten Devisen- bzw. | Rückerstattungsantrag Fälligkeiten 2003 | |||
Wertschriftenkursen vorzunehmen. | Eingang | |||
W Personalien Wo wohnten Sie am 31. 12. 2002? Gemeinde: | Kanton: | |||
Vor- oder ausserbörslich gehandelte Wertpapiere: Die Werte sind der amtli- | Wo wohnten Sie am 31. 12. 2003? Gemeinde: | |||
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2003 im Ausland? ja Wo: nein von | bis Kanton: | |||
chen Steuerkursliste zu entnehmen. | Wenn Sie im Jahr 2003 geheiratet haben: Wo hat die steuerpflichtige Ehefrau den letzten Rückerstattungsantrag eingereicht? Gemeinde: Kanton | |||
Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2003 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartner/Ehepartnerin | ||||
ergänzen: Name, Vorname: Wohnsitz: | ||||
Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2003
Nichtkotierte Wertpapiere sind zum Verkehrswert (behördliche Bewertung) an- | Erbengemeinschaft: | Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: nein |
Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer 164 der Steuererklärung zu erfolgen.
zugeben. Wenn dieser nicht bekannt ist, kann, unter Vorbehalt der Berichtigung | Erbanfall: | Haben Sie im Jahre 2003 Vermögen aus Erbschaft (Erbteilung) erhalten? ja, Erblasser/in (Name/Vorname): Letzter Wohnsitz: nein |
Todestag:
durch die Veranlagungsbehörde, vorläufig der letzte bekannte Steuerwert eingesetzt | Datum der Erbteilung: Teilungsvertrag beilegen Zusammensetzung bitte unten angeben | |||
Erhaltene Schenkung: (inkl. Erbvorbezügen) | Haben Sie im Jahre 2003 Vermögen aus Schenkung erhalten? nein ja, Schenker/in (Name/Vorname): | |||
werden. Über den zulässigen Pauschalabzug für vermögensrechtliche Beschränkun- | Datum der Schenkung: Wohnsitz: Zusammensetzung bitte unten angeben | |||
Gemachte Schenkung: (inkl. Erbvorbezügen) | Haben Sie im Jahre 2003 Vermögen verschenkt? nein ja, Beschenkte/r (Name und Vorname): | |||
gen (Minderheitsbeteiligung) gibt die Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren | Datum der Schenkung: Wohnsitz: Zusammensetzung bitte unten angeben | |||
Zusammensetzung der Erbschaft / Schenkung: Die aus Erbschaft erhaltenen Wert- | Liegenschaften (nähere Bezeichnung): Fr. | Fr. | Fr. | |
ohne Kurswert für die Vermögenssteuer (herausgegeben von der Schweizerischen | schriften sind am Rande der Seiten A bzw. B mit “E“, die aus Schenkung/ Erbvorbezügen erhaltenen Wertschrif- ten mit “S“ zu kennzeichnen. | Wertschriften Bargeld andere Werte: |
TOTAL
Steuerkonferenz und der eidg. Steuerverwaltung, Sektion Wertschriftenbewertung, | 9 301010 308010 ( ) |
Ausgabe 1995) Auskunft. Sie kann bei www.steuernluzern.ch abgerufen werden.
Guthaben sind mit dem vollen Forderungsbetrag anzugeben. Auf ausländische | ||||
Währung lautende Guthaben sind zu den gleichen Devisen- bzw. Wertschriftenkursen | ||||
in Schweizer Franken umzurechnen wie die im Ausland kotierten Wertschriften. | ||||
Was gilt bei unterjähriger Steuerpflicht? | Zuzug, Wegzug, Todesfall | |||
Besteht die Steuerpflicht bei Tod, Wegzug ins oder Zuzug aus dem Ausland | W | |||
nur während eines Teils der Steuerperiode 2003, sind im Wertschriften- und Gut- | ||||
habenverzeichnis nur diejenigen Bruttoerträge einzutragen und für die Steuerpflicht | ||||
massgebend, die während der Dauer der Steuerpflicht fällig geworden sind. | 2 | |||
Erbschaften / Erbvorbezüge / Schenkungen | ||||
Hier sind jeder Vermögensanfall von Todes wegen (auch wenn die Erbteilung noch | ||||
nicht erfolgt ist), jeder Erbvorbezug und jede Schenkung anzugeben, die im Jahre | ||||
2003 stattgefunden haben. | ||||
Jede erbberechtigte Person hat ihren Anteil am Einkommen einer unverteilten Erbschaft | ||||
zu versteuern und der Steuererklärung eine genaue Zusammenstellung beizufügen. | ||||
Wird der Nachlass trotz Gewissheit über die erbberechtigten und bedachten Personen | ||||
über längere Zeit hinweg nicht geteilt, hat die Rückforderung durch die einzelnen Er- | ||||
binnen und Erben quotenmässig im persönlichen Wertschriftenverzeichnis zu erfolgen. | ||||
Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Erbinnen und Erben die zu Lasten ei- | ||||
ner unverteilten Erbschaft erhobene Verrechnungssteuer gemeinsam beantragen. | ||||
Darüber informieren die Formulare S-167 (Antragsformular) und S-167-1 (Wegleitung), | ||||
die beim Steueramt oder unter www.steuernluzern.ch bezogen werden können. | ||||
Mitgliedern von Gemeinderschaften wird die auf ihre Anteile entfallende Verrech- | ||||
nungssteuer zurückerstattet, wenn sie dem persönlichen Wertschriftenverzeichnis | ||||
eine Kopie des Fragebogens und des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses | ||||
der Gemeinderschaft beilegen. | ||||
Reg.-Nr.: | Werte mit Verrechnungssteuerabzug, | |||
Seite A: Werte mit Verrechnungssteuerabzug | nur bei PC-Formularen ausfüllen | |||
A | deren Erträge um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, geordnet nach folgenden Gruppen: | |||
1. Spar-, Einlage-, Anlage- und Depositenhefte, resp. -konti, Salär- und Festgeldkonti, Kontokorrente, Postkonti | ||||
2. Inländische Aktien, Anlagefonds und Obligationen, Wertschriften aller Art mit Verrechnungssteuerabzug 3. Gewinne aus inländischen Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto (Originalbescheinigungen beilegen) | ||||
4. Gratisaktien mit Verrechnungssteuerabzug | ||||
Nenn- Valoren- wert Nummer Stück- | Genaue Bezeichnung der Eröffnung Verfall Vermögenswerte, Ausgabe Verkauf Steuerwert am 31.12.2003 Kontoart und Nummer angeben Konversion | Bruttoertrag 2003 | ||
Auf dieser Seite sind nur diejenigen Werte einzutragen, auf deren Erträgen ein | *) zahl | Kauf in % Bei Festgeldanlagen oder Bankbelege beilegen! Datum Datum pro Stk. Fr. ohne Rappen | Fr. ohne Rappen | |
Verrechnungssteuerabzug vorgenommen wurde. Die Zinsen und Dividenden schwei- | ||||
zerischer Wertpapiere sowie die Sparkonti mit einem Bruttozins von mehr als Fr. | ||||
50.– im Jahr sind der schweizerischen Verrechnungssteuer unterworfen. Bei Konto- | ||||
korrent-, Salär- und Postkonti wird dieser Steuerabzug jedoch auch auf Erträgen un- | ||||
ter Fr. 50.– erhoben; sie sind daher auch auf Seite A einzutragen. | ||||
Wir führen nachstehend einige Beispiele an und empfehlen Ihnen diese Reihenfolge | ||||
auch für Ihre Aufstellung. | ||||
Bruttoerträge mit Verrechnungssteuerabzug aus Erbengemeinschaften Übertrag der Zahlen aus allfälligen Beiblättern | ||||
Total A Steuerwert / Bruttoertrag (zu übertragen auf Seite B, Ziffer 4) | ▼ | |||
*) GM = Geschäftsvermögen der/des Steuerpflichtigen GF = Geschäftsvermögen der steuerpflichtigen Ehefrau N = Nutzniessungsvermögen E = Titel aus Erbschaft S = Titel aus Schenkung/ Erbvorbezügen K = Kindsvermögen | Ihr Verrechnungssteueranspruch: 35% vom Bruttoertrag (Total A) | ▼ davon 35% ▼ | ||
9 301010 308027 | leer lassen Entscheid: Datum: Sachbearbeiter/in: | leer lassen | ||
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Reg.-Nr.: | |||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | Werte mit Verrechnungssteuerabzug, | Sparhefte, Sparkonti | |||
A | deren Erträge um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, geordnet nach folgenden Gruppen: | ||||
1. Spar-, Einlage-, Anlage- und Depositenhefte, resp. -konti, Salär- und Festgeldkonti, Kontokorrente, Postkonti | |||||
2. Inländische Aktien, Anlagefonds und Obligationen, Wertschriften aller Art mit Verrechnungssteuerabzug 3. Gewinne aus inländischen Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto (Originalbescheinigungen beilegen) | |||||
Nenn- Valoren- | 4. Gratisaktien mit Verrechnungssteuerabzug | ||||
Genaue Bezeichnung der Eröffnung Verfall | Privat-, Salär-, Kontokorrent-, Post-, Mietzinskautionskonti usw. | ||||
wert Nummer | Vermögenswerte, Ausgabe Verkauf | Steuerwert am 31.12.2003 | Bruttoertrag 2003 | ||
Kontoart und Nummer angeben Konversion | Sie sind hier einzutragen, wenn ein Verrechnungssteuerabzug vorgenommen wurde. | ||||
*) Stück- | Kauf in % | ||||
zahl | Bei Festgeldanlagen oder Bankbelege beilegen! Datum Datum pro Stk. | Fr. ohne Rappen | Fr. ohne Rappen | ||
Festgeldanlagen Bitte Anlagebetrag, Zinssatz, Schuldner/in, Laufzeit (z.B. 16.6.2003 bis 15.9.2003) und Bruttoertrag angeben. Bei Verlängerung ist jede Anlageperiode einzeln aufzu- führen. Die Abrechnungsbelege des Schuldners/der Schuldnerin sind beizu- legen.
Bruttoerträge mit Verrechnungssteuerabzug aus Erbengemeinschaften | |||||
Übertrag der Zahlen aus allfälligen | Beiblättern | Kassenobligationen ▼ | |||
Bitte Ausgabejahr, Verfalljahr, Zinssatz und Coupontermin angeben. | |||||
Total A Steuerwert / Bruttoertrag (zu übertragen auf Seite B, Ziffer 4) | |||||
*) GM = Geschäftsvermögen der/des | ▼ | ||||
Steuerpflichtigen | |||||
GF = Geschäftsvermögen der | davon 35% | ||||
steuerpflichtigen Ehefrau | |||||
N = Nutzniessungsvermögen | ▼ | ||||
E = Titel aus Erbschaft | |||||
S = Titel aus Schenkung/ | Ihr Verrechnungssteueranspruch: 35% vom Bruttoertrag (Total A) | ||||
Erbvorbezügen | |||||
K = Kindsvermögen | |||||
9 301010 308027 | Entscheid: Datum: Sachbearbeiter/in: | leer lassen | leer lassen | ||
Anleihensobligationen Geldmarktbuchforderungen usw.: vgl. Erläuterung zu Seite B.
Aktien, Partizipations- und Genussscheine, GmbH- und Genossenschaftsanteile
Die Werte sind in jedem | Anlagefonds | ||||
Fall anzugeben, auch | Ausschüttungen sind grundsätzlich als Einkommen zu versteuern. Dies gilt auch dann, | ||||
wenn von ihnen Ver- | wenn die Ausschüttungen nicht in bar gutgeschrieben, sondern in neue Fondsan- | ||||
rechnungssteuern abgezo- | teile reinvestiert werden. Von der Besteuerung ausgeschlossen sind lediglich geson- | ||||
gen worden sind. | dert ausgerichtete Kapitalgewinnauszahlungen, sofern es sich um einen Anlagefonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit und um Titel im Privatvermögen handelt. Die Aus- schüttungen von sog. SICAV-Anlagen sind damit voll steuerpflichtig. Die im Fonds zurückbehaltenen Erträge (thesaurierte Erträge) sind durch den Anteilsinhaber oder die Anteilsinhaberin als Vermögensertrag zu versteuern. Auf den thesaurierten Er- trägen von Wertzuwachsanlagefonds wird keine Verrechnungssteuer erhoben. Die Deklaration des Steuerwertes und des zurückbehaltenen Ertrages hat auf Seite B zu erfolgen. |
Gratisaktien Unentgeltliche Zuteilung von Nennwert, also Gratisaktien, sowie unentgeltliche Nennwerterhöhungen werden als Vermögensertrag besteuert.
Bezugsrechte Unter Bezugsrecht ist das Recht des Aktionärs bei einer Kapitalerhöhung zu verste- hen, einem seinem bisherigen Aktienbesitz entsprechenden Teil der neuen Aktien zu beanspruchen. Der Erlös aus der Veräusserung solcher Bezugsrechte ist steuerfrei.
Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne Die Originalbescheinigung der Lotteriegesellschaft oder einer schweizerischen Bank oder der Auszahlungsabschnitt der Post sind beizulegen.
Reg.-Nr.: | |||||
nur bei PC-Formularen ausfüllen | Werte ohne Verrechnungssteuerabzug, | ||||
B | deren Erträge nicht um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, geordnet nach folgenden Gruppen: 1. Sparhefte usw., deren Bruttozins Fr. 50.-- nicht übersteigt 2. Inländische Darlehen, Hypothekarforderungen und andere Guthaben ohne Verrechnungssteuerabzug 3. Bargewinne aus ausländischen Lotterien, sowie Natural- | ||||
4. Ausländische Obligationen, Aktien, Anlagefonds, Wertschriften und Guthaben aller Art 5. Gratisaktien ohne Verrechnungssteuerabzug 6. Erträge aus Kapitalversicherung mit Einmalprämie | |||||
Seite B: Werte ohne Verrechnungssteuerabzug | |||||
treffer | 7. Anteile von Stockwerkeigentümergemeinschaften | ||||
Origin.- Nenn- Valoren- | Genaue Bezeichnung der Eröffnung Verfall | ||||
Währ. wert Nummer | Vermögenswerte Ausgabe Verkauf Konversion | Steuerwert am 31.12.2003 | Bruttoertrag 2003 | ||
Euro Stück- | Kaufs- und Verkaufsabrechnungen Kauf | ||||
etc. zahl | in % | ||||
*) | von Anlagefonds und Zerobonds oder | ||||
beilegen! Datum Datum pro Stk. | Fr. ohne Rappen | Fr. ohne Rappen | Sparkonti, wenn der Zins nicht um die eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurde. | ||
1. Übertrag der Zahlen aus allfälligen Beiblättern 2. Übertrag ab Formular pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA (DA-1) | Darlehen und Hypothekarforderungen Gewinne aus ausländischen Lotterien und Naturaltreffer sowie inländische Lot- teriegewinne, die ohne Abzug der eidg. Verrechnungssteuer ausgerichtet wurden. Zerobonds, Diskontobligationen, Doppelwährungsanleihen, globalverzins- | ||||
3. Total B Steuerwert / Bruttoertrag | liche Obligationen, Geldmarktbuchforderungen usw. | ||||
Total beider Kolonnen | |||||
von Seite A übertragen ▼ | 4. Total A Werte mit Verrechnungssteuer (Übertr. von Seite A) | ||||
5. Total I (Total Ziffern 3 und 4) 6. Abzüglich Vermögensverwaltungskosten Belege* | – | Die entsprechenden Kauf- und Verkaufsabrechnungen sind beizulegen. | |||
7. Abzüglich Lotterieeinsätze Belege | – | ||||
* Aufstellung und Belege, | |||||
wenn tatsächliche Kosten | |||||
geltend gemacht werden | 8. Abzüglich Bruttoerträge mit Verrechnungssteuerabzug aus Erbengemeinschaften | ||||
9. Total II (Ziffer 5 abzüglich Ziffern 6 bis 8) | – | ||||
Ausländische Wertschriften | |||||
Diese Informationen werden für | |||||
die Ermittlung des AHV-pflichti- | |||||
gen Einkommens Selbständig- davon Geschäftsvermögen/-ertrag des/der Steuerpflichtigen | |||||
zu übertragen in die Steuer- | |||||
erklärung Seite 4, Ziffer 400 | |||||
zu übertragen in die Steuer- erklärung Seite 2, Ziffer 150 | |||||
Auch alle ausländischen Wertpapiere und Guthaben sind in das Wertschriften- und | |||||
erwerbender benötigt | Geschäftsvermögen/-ertrag der steuerpflichtigen Ehefrau | ||||
Guthabenverzeichnis aufzunehmen. Notwendig sind ausserdem die Angabe der ge-
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nauen Bezeichnung dieser Titel. Die in fremden Devisen ausgerichteten Erträge sol- | Reg.-Nr.: nur bei PC-Formularen ausfüllen Werte ohne Verrechnungssteuerabzug, | ||||
B | deren Erträge nicht um 35% eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurden, geordnet nach folgenden Gruppen: | ||||
cher Wertschriften sind zum Tageskurs in Schweizer Franken umzurechnen. | 1. Sparhefte usw., deren Bruttozins Fr. 50.-- nicht übersteigt 2. Inländische Darlehen, Hypothekarforderungen und andere Guthaben ohne Verrechnungssteuerabzug 3. Bargewinne aus ausländischen Lotterien, sowie Natural- treffer | ||||
4. Ausländische Obligationen, Aktien, Anlagefonds, Wertschriften und Guthaben aller Art 5. Gratisaktien ohne Verrechnungssteuerabzug 6. Erträge aus Kapitalversicherung mit Einmalprämie 7. Anteile von Stockwerkeigentümergemeinschaften | |||||
Origin.- Nenn- Valoren- Genaue Bezeichnung der Eröffnung Verfall
Mit zahlreichen Ländern bestehen Abkommen zur Vermeidung oder Milderung der | *) | Währ. wert Nummer Vermögenswerte Ausgabe Verkauf Konversion Euro Stück- Kaufs- und Verkaufsabrechnungen Kauf etc. zahl in % von Anlagefonds und Zerobonds oder beilegen! Datum Datum pro Stk. | Steuerwert am 31.12.2003 Fr. ohne Rappen | Bruttoertrag 2003 Fr. ohne Rappen | |
Doppelbesteuerung. Wertpapiere aus solchen Ländern sind vorerst auf dem Antrag | |||||
DA-1 einzutragen. | |||||
Ausländische Dividenden und Zinsen, für welche die pauschale Steueranrechnung | |||||
verlangt wird, sowie amerikanische Vermögenswerte, deren Ertrag um den zu- | |||||
sätzlichen Steuerrückbehalt USA gekürzt worden ist, sind im Ergänzungsblatt DA-1 | |||||
aufzuführen. Die Totale sind in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu über- | 1. Übertrag der Zahlen aus allfälligen Beiblättern 2. Übertrag ab Formular pauschale Steueranrechnung | ||||
tragen. | und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA (DA-1) |
3. Total B Steuerwert / Bruttoertrag
▼ | |||||
Total beider Kolonnen 4. Total A Werte mit Verrechnungssteuer (Übertr. von Seite A) von Seite A übertragen | |||||
5. Total I (Total Ziffern 3 und 4)
6. Abzüglich Vermögensverwaltungskosten Belege* | – | ||||
Hinweise finden Sie im Merkblatt zum Formular DA-1. Das Merkblatt und das For- | 7. Abzüglich Lotterieeinsätze Belege | – | |||
8. Abzüglich Bruttoerträge mit Verrechnungssteuerabzug aus Erbengemeinschaften | – | ||||
* Aufstellung und Belege, wenn tatsächliche Kosten 9. Total II (Ziffer 5 abzüglich Ziffern 6 bis 8) | |||||
mular DA-1 können bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Drucksachen und For- | |||||
geltend gemacht werden | |||||
zu übertragen in die Steuer- | zu übertragen in die Steuer- | ||||
erklärung Seite 4, Ziffer 400 erklärung Seite 2, Ziffer 150 | |||||
Diese Informationen werden für die Ermittlung des AHV-pflichti- | |||||
davon Geschäftsvermögen/-ertrag des/der Steuerpflichtigen | |||||
mulare, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041-228 56 46 bezogen werden. Sie | |||||
gen Einkommens Selbständig- erwerbender benötigt | |||||
Geschäftsvermögen/-ertrag der steuerpflichtigen Ehefrau | |||||
sind auf dem Internet unter www.steuernluzern.ch abrufbar.
Vermögensverwaltungskosten | |||||
Die abzugsfähigen Kosten für die Verwaltung von Wertschriften des Privatvermögens | Vermögensverwaltungs- | ||||
sind Auslagen, die unmittelbar zur Erzielung des Einkommens getätigt werden und | kosten und Lotterieein- | ||||
in einem direkten ursächlichen Zusammenhang dazu stehen; sie dienen primär der | sätze können auf Seite B | ||||
Werterhaltung. | geltend gemacht werden. | ||||
Es handelt sich im einzelnen um: | |||||
1. Die Depotgebühr für die Aufbewahrung der Wertpapiere. In ihr ist die administ- | |||||
rative Betreuung der Wertpapiere wie Coupon- und Dividendeninkasso, Überwa- | |||||
chung von Kapitalerhöhungen, Namensänderungen, Auslosungen von Anleihen | |||||
und Tilgungen, Änderung des Nennwertes von Aktien u. dgl. eingeschlossen. | |||||
2. Die Kosten für das Steuerverzeichnis der Depotbank mit Rückforderungsanträgen | |||||
für ausländische Quellensteuern. (Das Ausfüllen des Wertschriftenverzeichnisses, | |||||
als Teil der Steuererklärung gehört nicht dazu.) | |||||
3. Die Gebühren für das Tresorfach. | |||||
Nicht abziehbar sind alle weitergehenden Kosten für die Vermögensverwaltung | |||||
wie fixe oder erfolgsorientierte Auslagen für Finanz- und Anlageberatung, Kommis- | |||||
sionen, Gebühren, Courtagen, Umsatzabgaben, Emissionsabgaben, Provisionen, Ent- | |||||
schädigungen für Treuhandanlagen, Kosten für Vermögensumlagerung usw.. Sie ste- | |||||
hen im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Veräusserung von Wertschriften | |||||
und dienen primär der Wertvermehrung. | |||||
Sofern Kosten angefallen sind, können anstelle der nachgewiesenen tatsächlichen | |||||
Kosten pauschal 3‰ des Steuerwerts des Vermögens laut Ziffer 8 des Wert- | |||||
schriftenverzeichnisses bzw. Ziffer 400 der Steuererklärung, maximal Fr. 4‘500.–, | |||||
abgezogen werden. Der Pauschalabzug ist nicht zulässig, wenn keine Kosten ange- | |||||
fallen sind. | |||||
Werden höhere Abzüge geltend gemacht oder werden Abzüge geltend gemacht, | |||||
welche die Erträge übersteigen, sind grundsätzlich sowohl die tatsächlich bezahlten | |||||
Kosten für die Vermögensverwaltung als auch deren Abzugsfähigkeit nachzuwei- | |||||
sen und es ist eine Aufstellung mit Belegen beizulegen. | |||||
Gewinnungskosten Lotteriegewinne | |||||
Wer den Abzug der Einsätze für Lotteriegewinne geltend macht, hat die entspre- | |||||
chenden Originalausweise (Lotto-, Toto-Talon bzw. Lotterielose) beizulegen. | |||||
Als Gewinnungskosten können geltend gemacht werden: | |||||
Lotto- und Sport-Toto-Gewinne: Die während 2003 geleisteten Einsätze der im Jahr 2003 erzielten Gewinne.
andere lotterieähnliche Gewinne: Die Einsätze für die Ziehung, in welcher der Gewinn erzielt worden ist, können abgezogen werden.
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Unterschiede Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer
Unterhaltskosten Privatliegenschaften Bei der direkten Bundessteuer Staats- und Gemeindesteuern sind die steuerbaren Einkünfte Pauschalabzug für die Unterhaltskosten von Privatliegenschaften beträgt: und Abzüge gleich wie bei – bis zu 10- jährigen Gebäuden 15%, den Staats- und Gemeinde- – bei 10- bis 25- jährigen Gebäuden 25%, steuern geregelt, soweit in der – bei älteren Gebäuden 331/3%. nachstehenden Übersicht In Bezug auf den Wechsel von der Pauschale zum effektiven Aufwand vgl. Weg- nichts anderes vermerkt wird. leitung Ziffer 190 Diese Abweichungen wer- Bundessteuer den von Amtes wegen be- Der Pauschalabzug für die Unterhaltskosten von Privatliegenschaften beträgt: rücksichtigt.
bis zu 10-jährigen Gebäuden 10%,
bei älteren Gebäuden 20%.
Wünschen Sie jedoch die meist geringfügigen Abwei- Es kann in jeder Steuerperiode für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der chungen, die sich für die direk- tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug gewählt werden. Ein Pauschalab- te Bundessteuer gegenüber zug kommt nicht in Betracht für Liegenschaften, die von Dritten vorwiegend ge- der Einschätzung für die kan- schäftlich genutzt werden. Energiesparende und dem Umweltschutz dienende tonalen Steuern ergeben, Massnahmen sind abziehbar. Sie sind separat auf dem Liegenschaftenverzeichnis selbst zu deklarieren, können zu deklarieren. Sie dies tun. Sie beziehen beim Gemeindesteueramt oder un- Mietwert ter www.steuernluzern.ch das Staats- und Gemeindesteuern «Ergänzungsblatt Direkte Der Mietwert der eigenen Wohnung wird bei übermässiger Belastung auf Antrag Bundessteuer» und reichen herabgesetzt (vgl. Wegleitung Ziffer 190). dieses ausgefüllt zusammen mit der Steuererklärung ein. Bundessteuer Ein Abzug vom Mietwert wegen Unternutzung ist gegeben, wenn nur noch ein Teil des Eigenheims tatsächlich genutzt wird. Eine weniger intensive Nutzung be- rechtigt nicht zum Abzug. Der Nachweis der dauernden Unternutzung ist von den Steuerpflichtigen zu erbringen.
Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Staats- und Gemeindesteuern Versicherungsbeiträge zusammen mit Zinsen aus Sparkapitalien können bis zum folgenden Höchstbetrag abgezogen werden (vgl. Wegleitung Ziffer 270): – Erwerbstätige, Alleinstehende: Fr. 2’200.–; Verheiratete: Fr. 4’400.–
nicht Erwerbstätige, Alleinstehende: Fr. 2’800.–, Verheiratete: Fr. 5’600.–
für jedes Kind, für das der Kinderabzug beansprucht werden kann: Fr. 600.–
Bundessteuer Versicherungsbeiträge zusammen mit Zinsen aus Sparkapitalien können bis zum folgenden Höchstbetrag abgezogen werden: – Erwerbstätige, Alleinstehende: Fr. 1’500.–, Verheiratete: Fr. 3’100.– – nicht Erwerbstätige, Alleinstehende: Fr. 2’250.–, Verheiratete: Fr. 4‘650.–
für jedes Kind, für das der Kinderabzug beansprucht werden kann: Fr. 700.–
Abzug für Zuwendungen für öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke Staats- und Gemeindesteuern Der Maximalabzug beträgt 10% des Nettokommens (Ziffer 310), höchstens aber Fr. 5‘600.– (vgl. Wegleitung Ziffer 324). Bundessteuer Der Maximalabzug beträgt 10% des Reineinkommen, keine betragsmässige Limitierung.
40
Abzug für Zuwendungen an politische Parteien Staats- und Gemeindesteuern Der Maximalabzug beträgt 10 % des Nettoeinkommens, höchstens aber Fr. 1‘500.– für Alleinstehende und Fr. 3‘000.– für Verheiratete (vgl. Wegleitung Ziffer 325). Bundessteuer Kein Abzug
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweitverdienerabzug) Staats- und Gemeindesteuern Der Abzug beträgt Fr. 4‘200.– (vgl. Wegleitung Ziffer 326). Bundessteuer Der Abzug beträgt Fr. 7‘000.–.
Kinderabzug Staats- und Gemeindesteuern
Für Kinder, die noch nicht in schulischer Ausbildung stehen: Fr. 4‘500.–.
Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung: Fr. 5‘000.–.
Für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit ständigem Aufent- halt am auswärtigen Ausbildungsort: Fr. 9’000.–
Bundessteuer Der Abzug beträgt für jedes Kind Fr. 5‘600.–.
Fremdbetreuungskosten Staats- und Gemeindesteuern Fremdbetreuungskosten für Kinder im eigenen Haushalt infolge Berufstätigkeit oder infolge schwerer Krankheit oder Invalidität bis max. Fr. 2‘300 (vgl. Wegl. Ziff. 353). Bundessteuer Kein Abzug
Abzug für unterstützungsbedürftige Personen Staats- und Gemeindesteuern Der Abzug beträgt Fr. 2‘300.– je Person (vgl. Wegleitung Ziff. 354). Bundessteuer Der Abzug beträgt Fr. 5‘600.– je Person.
Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen Staats- und Gemeindesteuern Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte für eine ent- sprechende jährliche Leistung berechnet. Er beträgt jedoch mindestens 0.5% (ein- fache Steuer). Vgl. Wegleitung Ziff. 170. Bundessteuer Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte für eine ent- sprechende jährliche Leistung berechnet. Kein Mindestsatz.
Kapitalleistungen aus Vorsorge Staats- und Gemeindesteuern Kapitalleistungen aus Vorsorge werden gesondert vom übrigen Einkommen mit einer Jahressteuer zu einem reduzierten Satz besteuert. Der reduzierte Satz be- trägt einen Drittel des ordentlichen Tarifs, mindestens aber 0.5% (einfache Steu- er). Vgl. Wegleitung Seite 18. Bundessteuer Der reduzierte Satz beträgt bei der direkten Bundessteuer einen Fünftel des or- dentlichen Tarifs. Kein Mindestsatz. Es kommt der Praenumerando-Tarif zur An- wendung. Diesen Tarif finden Sie im Internet unter www.estv.admin.ch unter direkte Bundessteuer, Dokumentation, Merkblätter, Tarife für die natürlichen Personen – Vollständige Ausgabe 1997 Prae.
41
Einkommenssteuertarif für Alleinstehende | ||
§ 57 Absatz 1 Steuergesetz |
Der Steuercalculator im Internet Die Steuer je Einheit beträgt | Die Steuer je Einheit beträgt | ||||
(www.steuernluzern.ch) für eine | Steuerperiode | kumuliert | für eine Steuerperiode | kumuliert | |
rechnet Ihnen die Steuer- | |||||
0,0 % | der ersten Fr. | 7‘000.– | Fr. 7‘000.– | 5,0 % der nächsten Fr. 20‘000.– | Fr. 36‘000.– |
belastung in Ihrer Gemeinde aus. | |||||
0,5 % | der nächsten Fr. | 3‘000.– | Fr. 10‘000.– | 5,5 % der nächsten Fr. 24‘000.– | Fr. 60‘000.– |
1,0 % | der nächsten Fr. | 2‘000.– | Fr. 12‘000.– | 6,0 % der nächsten Fr. 90‘000.– | Fr. 150‘000.– |
1,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– | Fr. 13‘000.– | 6,5 % der nächsten Fr. 318‘700.– | Fr. 468‘700.– |
2,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– | Fr. 14‘000.– | ||
3,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– | Fr. 15‘000.– | Bei Einkommen über 468‘700 Franken beträgt die | |
4,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– | Fr. 16‘000.– | Steuer je Einheit 6,1 Prozent des Einkommens. | |
Berechnungsbeispiel: | ||
Steuerbares Einkommen: Fr. 48‘400.– | Steuer je Einheit | |
gemäss Tabelle Fr. 48‘000 | Fr. 1‘815.00 | |
5,5 % der nächsten Fr. 400 | Fr. 22.00 | |
_____________________ | ________________________ | |
Total Fr. 48‘400 | Fr. 1‘837.00 | |
Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation der Steuer je Einheit mit den Einheiten für Kanton | ||
und Gemeinde (z.B. Stadt Luzern, römisch katholisch 3,79 Einheiten). | ||
Steuer je Einheit Fr. 1‘837.– x 3,79 Einheiten | = Fr. 6‘962.20 | |
Tabelle Alleinstehende
Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer | Für je Steuerbares Steuer | Für je |
Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit | weitere Einkommen je Einheit | weitere |
Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken | 100 Franken Franken Franken | 100 Franken |
7‘000 | 0.00 | 13‘400 | 60.00 | 2.50 | 29‘000 | 805.00 | 140‘000 | 7‘275.00 | |||
7‘100 | 0.50 | 13‘500 | 62.50 | 30‘000 | 855.00 | 150‘000 | 7‘875.00 | ||||
7‘200 | 1.00 | 14‘000 | 75.00 | 31‘000 | 905.00 | 5.00 | |||||
7‘300 | 1.50 | 32‘000 | 955.00 | 150‘100 | 7‘881.50 | ||||||
7‘400 | 2.00 | 14‘100 | 78.50 | 33‘000 | 1‘005.00 | 200‘000 | 11‘125.00 | ||||
7‘500 | 2.50 | 0.50 | 14‘200 | 82.00 | 34‘000 | 1‘055.00 | 250‘000 | 14‘375.00 | |||
8‘000 | 5.00 | 14‘300 | 85.50 | 3.50 | 35‘000 | 1‘105.00 | 300‘000 | 17‘625.00 | 6.50 | ||
8‘500 | 7.50 | 14‘400 | 89.00 | 36‘000 | 1‘155.00 | 350‘000 | 20‘875.00 | ||||
9‘000 | 10.00 | 14‘500 | 92.50 | 400‘000 | 24‘125.00 | ||||||
9‘500 | 12.50 | 15‘000 | 110.00 | 36‘100 | 1‘160.50 | 450‘000 | 27‘375.00 | ||||
10‘000 | 15.00 | 15‘100 | 114.50 | 38‘000 40‘000 | 1‘265.00 1‘375.00 | 468‘700 | 28‘590.50 | ||||
10‘100 | 16.00 | 15‘200 | 119.00 | 42‘000 | 1‘485.00 | 5.50 | 468‘800 | 28‘596.80 | |||
10‘200 | 17.00 | 15‘300 | 123.50 | 4.50 | 44‘000 | 1‘595.00 | 469‘000 | 28‘609.00 | |||
10‘300 | 18.00 | 15‘400 | 128.00 | 46‘000 | 1‘705.00 | 500‘000 | 30‘500.00 | 6.10 % | |||
10‘400 | 19.00 | 1.00 | 15‘500 | 132.50 | 48‘000 | 1‘815.00 | 600‘000 | 36‘600.00 | vom | ||
10‘500 | 20.00 | 16‘000 | 155.00 | 50‘000 | 1‘925.00 | 700‘000 | 42‘700.00 | ganzen | |||
11‘000 | 25.00 | 52‘000 | 2‘035.00 | 800‘000 | 48‘800.00 | Betrag | |||||
11‘500 | 30.00 | 16‘100 | 160.00 | 54‘000 | 2‘145.00 | 900‘000 | 54‘900.00 | ||||
12‘000 | 35.00 | 17‘000 18‘000 | 205.00 255.00 | 56‘000 58‘000 | 2‘255.00 2‘365.00 | 1‘000‘000 | 61‘000.00 | ||||
12‘100 | 36.50 | 19‘000 | 305.00 | 60‘000 | 2‘475.00 | ||||||
12‘200 | 38.00 | 20‘000 | 355.00 | ||||||||
12‘300 | 39.50 | 1.50 | 21‘000 | 405.00 | 60‘100 | 2‘481.00 | |||||
12‘400 | 41.00 | 22‘000 | 455.00 | 70‘000 | 3‘075.00 | ||||||
12‘500 | 42.50 | 23‘000 | 505.00 | 80‘000 | 3‘675.00 | ||||||
13‘000 | 50.00 | 24‘000 25‘000 | 555.00 605.00 | 5.00 | 90‘000 100‘000 | 4‘275.00 4‘875.00 | 6.00 | ||||
13‘100 | 52.50 | 26‘000 | 655.00 | 110‘000 | 5‘475.00 | ||||||
13‘200 | 55.00 | 27‘000 | 705.00 | 120‘000 | 6‘075.00 | ||||||
13‘300 | 57.50 | 2.50 | 28‘000 | 755.00 | 130‘000 | 6‘675.00 |
42
Einkommenssteuertarif für Familien § 57 Absatz 2 Steuergesetz
Die Steuer je Einheit beträgt | Die Steuer je Einheit beträgt Der Steuercalculator im Internet | ||
für eine Steuerperiode | kumuliert | für eine Steuerperiode kumuliert (www.steuernluzern.ch) | |
rechnet Ihnen die Steuer- | |||
0,0 % | der ersten Fr. | 14‘000.– Fr. 14‘000.– | 5,5 % der nächsten Fr. 10‘000.– Fr. 82‘000.– belastung in Ihrer Gemeinde aus. |
0,5 % | der nächsten Fr. | 5‘000.– Fr. 19‘000.– | 6,0 % der nächsten Fr. 130‘000.– Fr. 212‘000.– |
1,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– Fr. 20‘000.– | 6,5 % der nächsten Fr. 276‘300.– Fr. 488‘300.– |
2,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– Fr. 21‘000.– | |
3,5 % | der nächsten Fr. | 1‘000.– Fr. 22‘000.– | |
4,5 % | der nächsten Fr. | 20‘000.– Fr. 42‘000.– | Bei Einkommen über 488‘300 Franken beträgt die |
5,0 % | der nächsten Fr. | 30‘000.– Fr. 72‘000.– | Steuer je Einheit 5,9 Prozent des Einkommens. |
Berechnungsbeispiel: Steuerbares Einkommen: Fr. 66‘100.– Steuer je Einheit gemäss Tabelle Fr. 66‘000 Fr. 2‘200.00 5 % der nächsten Fr. 100 Fr. 5.00 _____________________ ________________________
Total Fr. 66‘100 Fr. 2‘205.00 Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation der Steuer je Einheit mit den Einheiten für Kanton und Gemeinde (z.B. Stadt Luzern, römisch katholisch 3,79 Einheiten). Steuer je Einheit Fr. 2‘205.– x 3,79 Einheiten = Fr. 8‘357.–
Tabelle Familien Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Einkommen je Einheit weitere Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken
14‘000 | 0.00 | 21‘100 | 68.50 | 42‘100 | 1‘005.00 | 120‘000 | 5‘330.00 | ||||
14‘100 | 0.50 | 21‘200 | 72.00 | 44‘000 | 1‘100.00 | 130‘000 | 5‘930.00 | ||||
14‘200 | 1.00 | 21‘300 | 75.50 | 3.50 | 46‘000 | 1‘200.00 | 140‘000 | 6‘530.00 | |||
14‘300 | 1.50 | 21‘400 | 79.00 | 48‘000 | 1‘300.00 | 150‘000 | 7‘130.00 | ||||
14‘400 | 2.00 | 21‘500 | 82.50 | 50‘000 | 1‘400.00 | 160‘000 | 7‘730.00 | 6.00 | |||
14‘500 | 2.50 | 22‘000 | 100.00 | 52‘000 | 1‘500.00 | 170‘000 | 8‘330.00 | ||||
15‘000 | 5.00 | 54‘000 | 1‘600.00 | 5.00 | 180‘000 | 8‘930.00 | |||||
15‘500 | 7.50 | 0.50 | 22‘100 | 104.50 | 56‘000 | 1‘700.00 | 190‘000 | 9‘530.00 | |||
16‘000 | 10.00 | 22‘200 | 109.00 | 58‘000 | 1‘800.00 | 200‘000 | 10‘130.00 | ||||
16‘500 | 12.50 | 22‘300 | 113.50 | 60‘000 | 1‘900.00 | 210‘000 | 10‘730.00 | ||||
17‘000 | 15.00 | 22‘400 | 118.00 | 62‘000 | 2‘000.00 | 212‘000 | 10‘850.00 | ||||
17‘500 | 17.50 | 22‘500 | 122.50 | 64‘000 | 2‘100.00 | ||||||
18‘000 | 20.00 | 23‘000 | 145.00 | 66‘000 | 2‘200.00 | 212‘100 | 10‘856.50 | ||||
18‘500 | 22.50 | 24‘000 | 190.00 | 68‘000 | 2‘300.00 | 250‘000 | 13‘320.00 | ||||
19‘000 | 25.00 | 25‘000 26‘000 | 235.00 280.00 | 70‘000 72‘000 | 2‘400.00 2‘500.00 | 300‘000 350‘000 | 16‘570.00 19‘820.00 | 6.50 | |||
19‘100 | 26.50 | 27‘000 | 325.00 | 400‘000 | 23‘070.00 | ||||||
19‘200 | 28.00 | 28‘000 | 370.00 | 72‘100 | 2‘505.50 | 450‘000 | 26‘320.00 | ||||
19‘300 | 29.50 | 1.50 | 29‘000 | 415.00 | 74‘000 | 2‘610.00 | 488‘300 | 28‘809.50 | |||
19‘400 | 31.00 | 30‘000 | 460.00 | 4.50 | 76‘000 | 2‘720.00 | 5.50 | ||||
19‘500 | 32.50 | 31‘000 | 505.00 | 78‘000 | 2‘830.00 | 488‘400 | 28‘815.60 | ||||
20‘000 | 40.00 | 32‘000 33‘000 | 550.00 595.00 | 80‘000 82‘000 | 2‘940.00 3‘050.00 | 490‘000 500‘000 | 28‘910.00 29‘500.00 | 5,9 % | |||
20‘100 | 42.50 | 34‘000 | 640.00 | 600‘000 | 35‘400.00 | vom | |||||
20‘200 | 45.00 | 35‘000 | 685.00 | 82‘100 | 3‘056.00 | 700‘000 | 41‘300.00 | ganzen | |||
20‘300 | 47.50 | 2.50 | 36‘000 | 730.00 | 85‘000 | 3‘230.00 | 800‘000 | 47‘200.00 | Betrag | ||
20‘400 | 50.00 | 37‘000 | 775.00 | 90‘000 | 3‘530.00 | 6.00 | 900‘000 | 53‘100.00 | |||
20‘500 | 52.50 | 38‘000 | 820.00 | 95‘000 | 3‘830.00 | 1‘000‘000 | 59‘000.00 | ||||
21‘000 | 65.00 | 39‘000 40‘000 42‘000 | 865.00 910.00 1‘000.00 | 100‘000 105‘000 110‘000 | 4‘130.00 4‘430.00 4‘730.00 |
43
Vermögenssteuertarif | |||
§ 60 Absatz 1 Steuergesetz |
Der Steuercalculator im Internet | Die Steuer je Einheit für | |||
(www.steuernluzern.ch) | ein Steuerjahr beträgt | kumuliert | ||
rechnet Ihnen die Steuer- | ||||
belastung in Ihrer Gemeinde aus. | 1,3 ‰ 1,4 ‰ 1,5 ‰ 1,6 ‰ 1,7 ‰ | der ersten der nächsten der nächsten der nächsten der nächsten | Fr. 200‘000.– Fr. 200‘000.– Fr. 200‘000.– Fr. 200‘000.– Fr. 200‘000.– | Fr. 200‘000.– Fr. 400‘000.– Fr. 600‘000.– Fr. 800‘000.– Fr. 1‘000‘000.– |
Wenn das Vermögen eine Million Franken übersteigt, beträgt die Steuer je Einheit vom | |||
ganzen Vermögen 1,5 Promille. | |||
Berechnungsbeispiel | |||
steuerbares Vermögen Fr. 73‘000.– | Steuer je Einheit | ||
gemäss Tabelle Fr. 50‘000 | Fr. 65.– | ||
1,3 ‰ der nächsten Fr. 23‘000 | Fr. 29.90 | ||
______________________ ___________________ | |||
Total Fr. 73‘000 | Fr. 94.90 | ||
Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation der Steuer | je Einheit mit den | ||
Einheiten für Kanton und Gemeinde (z.B. Stadt Luzern, römisch katholisch, 3,79 Einheiten): | |||
Steuer je Einheit Fr. 94.90 x 3,79 Einheiten = Fr. 359.70
Tabelle Vermögenssteuer
Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je Steuerbares Steuer | Für je Steuerbares | Steuer | Für je |
Vermögen je Einheit weitere Vermögen je Einheit weitere Vermögen je Einheit | weitere Vermögen | je Einheit | weitere |
Franken Franken 1000 Franken Franken Franken 1000 Franken Franken Franken | 1000 Franken Franken | Franken | 1000 Franken |
1‘000 | 1.30 | 40‘000 | 52.00 | 401‘000 | 541.50 | 801‘000 | 1‘161.70 | ||||
2‘000 | 2.60 | 50‘000 | 65.00 | 1.30 | 500‘000 | 690.00 | 1.50 | 900‘000 | 1‘330.00 | 1.70 | |
3‘000 | 3.90 | 100‘000 | 130.00 | 600‘000 | 840.00 | 1‘000‘000 | 1‘500.00 | ||||
4‘000 | 5.20 | 1.30 | 200‘000 | 260.00 | |||||||
5‘000 | 6.50 | 601‘000 | 841.60 | 1‘001‘000 | 1‘501.50 | 1.50 ‰ | |||||
10‘000 | 13.00 | 201‘000 | 261.40 | 700‘000 | 1‘000.00 | 1.60 | 1‘500‘000 | 2‘250.00 | vom | ||
20‘000 | 26.00 | 300‘000 | 400.00 | 1.40 | 800‘000 | 1‘160.00 | 2‘000‘000 | 3‘000.00 | ganzen | ||
30‘000 | 39.00 | 400‘000 | 540.00 | Betrag |
Höchstbelastung (§ 62 des Steuergesetzes): | |||
Die Gesamtbelastung der im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natürli- | |||
chen Personen durch die Einkommenssteuer des Staates, der Einwohner-, Bürger- | |||
und Kirchgemeinden (Steuersatz x Gesamtsteuerfuss) darf 25 Prozent des steuerba- | |||
ren Einkommens und diejenige durch die Vermögenssteuer bei einem Reinvermögen | |||
von über 200’000 Franken 7 Promille dieses Vermögens nicht übersteigen. | |||
Übersteigt bei im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso- | |||
nen der Gesamtbetrag der Einkommens- und Vermögenssteuer des Staates, der Ein- | |||
wohner-, Bürger- und Kirchgemeinde, berechnet auf dem gesamten steuerbaren Ein- | |||
kommen und Vermögen, 35 Prozent des gesamten Reineinkommens, wird die Mehr- | |||
belastung um die Hälfte und im Verhältnis des im Kanton steuerbaren | zum gesamten | ||
steuerbaren Einkommen herabgesetzt. Die Gesamtbelastung durch die Staats-, Ge- | |||
meinde- und Kirchensteuern darf 50 Prozent des Reineinkommens nicht | überstei- | ||
gen, muss aber mindestens 5 Promille des steuerbaren Vermögens betragen. | |||
44
Steuerberechnung direkte Bundessteuer | |||||
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) | |||||
Tabelle Alleinstehende (Artikel 214 Absatz 1 DBG)
Steuerbares | Steuer | Für je Steuerbares | Steuer | Für je Steuerbares | Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je |
Einkommen | für 1 Jahr | weitere Einkommen | für 1 Jahr | weitere Einkommen | für 1 Jahr weitere Einkommen für 1 Jahr weitere |
Franken | Franken | 100 Franken Franken | Franken | 100 Franken Franken | Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken |
16’100 | 25.40 | 0.77 | 36’600 | 194.55 | 2.64 | 57’000 | 760.75 | 2.97 | 95’000 3’074.70 | 8.80 |
17’000 | 32.30 | ▼ | 37’000 | 205.10 | ▼ | 58’000 | 790.45 | ▼ | 100’000 3’514.70 | ▼ |
18’000 | 40.00 | 38’000 | 231.50 | 59’000 | 820.15 | 105’000 3’954.70 | ||||
19’000 | 47.70 | 39’000 | 257.90 | 60’000 | 849.85 | 110’000 4’394.70 | ||||
20’000 | 55.40 | 40’000 | 284.30 | 61’000 | 879.55 | 115’000 4’834.70 | ||||
21’000 | 63.10 | 41’000 | 310.70 | 62’000 | 909.25 | 118’400 5’133.90 | ||||
22’000 | 70.80 | 42’000 | 337.10 | 63’000 | 938.95 | |||||
23’000 | 78.50 | 43’000 | 363.50 | 63’800 | 962.70 | 118’500 5’144.90 | 11.00 | |||
24’000 | 86.20 | 44’000 | 389.90 | 130’000 6’409.90 | ▼ | |||||
25’000 | 93.90 | 45’000 | 416.30 | 63’900 | 968.65 | 5.94 | 150’000 8’609.90 | |||
26’000 | 101.60 | 46’000 | 442.70 | 64’000 | 974.55 | ▼ | 154’700 9’126.90 | |||
27’000 | 109.30 | 47’000 | 469.10 | 66’000 | 1’093.35 | |||||
27’900 | 116.25 | 48’000 48’600 | 495.50 511.30 | 68’000 68’800 | 1’212.15 1’259.70 | 154’800 9’140.10 300’000 28’306.50 | 13.20 ▼ | |||
28’000 | 117.10 | 0.88 | 664’300 76’394.10 | |||||||
29’000 | 125.90 | ▼ | 48’700 | 514.25 | 2.97 | 68’900 | 1’266.30 | 6.60 | ||
30’000 | 134.70 | 49’000 | 523.15 | ▼ | 70’000 | 1’338.90 | ▼ | 664’400 76’406.00 | 11,5 % | |
31’000 | 143.50 | 50’000 | 552.85 | 75’000 | 1’668.90 | 700’000 80’500.00 | vom | |||
32’000 | 152.30 | 51’000 | 582.55 | 80’000 | 1’998.90 | 800’000 92’000.00 | ganzen | |||
33’000 | 161.10 | 52’000 | 612.25 | 85’000 | 2’328.90 | 1’000’000 115’000.00 | Betrag | |||
34’000 | 169.90 | 53’000 | 641.95 | 90’000 | 2’658.90 | |||||
35’000 | 178.70 | 54’000 | 671.65 | 91’100 | 2’731.50 | |||||
36’000 | 187.50 | 55’000 | 701.35 | |||||||
36’500 | 191.90 | 56’000 | 731.05 | 91’200 | 2’740.30 | 8.80 |
Tabelle Familien (Artikel 214 Absatz 2 DBG)
Steuerbares | Steuer | Für je Steuerbares | Steuer | Für je Steuerbares | Steuer Für je Steuerbares Steuer Für je |
Einkommen | für 1 Jahr | weitere Einkommen | für 1 Jahr | weitere Einkommen | für 1 Jahr weitere Einkommen für 1 Jahr weitere |
Franken | Franken | 100 Franken Franken | Franken | 100 Franken Franken | Franken 100 Franken Franken Franken 100 Franken |
27’400 | 25.00 | 1.00 | 48’000 | 264.00 | 2.00 | 79’400 | 1’305.00 | 4.00 | 116’000 3’603.00 9.00 |
28’000 | 31.00 | ▼ | 49’000 | 284.00 | ▼ | 120’000 3’963.00 ▼ | |||
29’000 | 41.00 | 50’000 | 304.00 | 79’500 | 1’310.00 | 5.00 | 120’900 4’044.00 | ||
30’000 | 51.00 | 51’000 | 324.00 | 80’000 | 1’335.00 | ▼ | |||
31’000 | 61.00 | 51’300 | 330.00 | 82’000 | 1’435.00 | 121’000 4’054.00 10.00 | |||
32’000 | 71.00 | 84’000 | 1’535.00 | 124’300 4’384.00 | |||||
33’000 | 81.00 | 51’400 | 333.00 | 3.00 | 86’000 | 1’635.00 | |||
34’000 | 91.00 | 52’000 | 351.00 | ▼ | 88’000 | 1’735.00 | 124’400 4’395.00 11.00 | ||
35’000 | 101.00 | 54’000 | 411.00 | 90’000 | 1’835.00 | 126’000 4’571.00 | |||
36’000 | 111.00 | 56’000 | 471.00 | 91’000 | 1’885.00 | ||||
37’000 | 121.00 | 58’000 | 531.00 | 126’100 4’583.00 12.00 | |||||
38’000 | 131.00 | 60’000 | 591.00 | 91’100 | 1’891.00 | 6.00 | 127’700 4’775.00 | ||
39’000 | 141.00 | 62’000 | 651.00 | 95’000 | 2’125.00 | ▼ | |||
40’000 | 151.00 | 64’000 | 711.00 | 100’000 | 2’425.00 | 127’800 4’788.00 13.00 | |||
41’000 | 161.00 | 66’000 | 771.00 | 101’000 | 2’485.00 | 200’000 14’174.00 ▼ | |||
42’000 | 171.00 | 66’200 | 777.00 | 400’000 40’174.00 | |||||
43’000 | 181.00 | 101’100 | 2’492.00 | 7.00 | 600’000 66’174.00 | ||||
44’000 | 191.00 | 66’300 | 781.00 | 4.00 | 105’000 | 2’765.00 | ▼ | 788’300 90’653.00 | |
44’700 | 198.00 | 68’000 70’000 | 849.00 929.00 | ▼ | 109’300 | 3’066.00 | 788’400 90’666.00 11,5 % | ||
44’800 | 200.00 | 2.00 | 72’000 | 1’009.00 | 109’400 | 3’074.00 | 8.00 | 800’000 92’000.00 vom | |
45’000 | 204.00 | ▼ | 74’000 | 1’089.00 | 110’000 | 3’122.00 | ▼ | 900’000 103’500.00 ganzen | |
46’000 | 224.00 | 76’000 | 1’169.00 | 115’000 | 3’522.00 | 1’000’000 115’000.00 Betrag | |||
47’000 | 244.00 | 78’000 | 1’249.00 | 115’900 | 3’594.00 |
45
Mietwertansätze 2003 Einfamilienhäuser und | Eigentumswohnungen |
Die Ansätze in den Tabellen | Gemeinden Gruppe 1: | Luzern, Sursee | ||
sind die im Kalenderjahr 2003 | ||||
gültigen, steuerbaren Miet- | Gebäude erstellt: | 1976 oder früher | zwischen 1977 und 1991 | 1992 oder später |
werte in Prozent des amtlich | Von Grund auf | Mietwert | Mietwert | Mietwert |
geschätzten Wertes. Für die | neu geschätzt: | in % | in % | in % |
eigene, selbstgenutze Woh- | ||||
nung oder Liegenschaft sind | 1989/1990 1991/1992 | 140,1 118,0 | 138,6 116,8 | – 116,0 |
davon 70% steuerbar. Diese | 1993/1994 | 109,2 | 108,1 | 107,4 |
Reduktion von 30% nehmen | 1995/1996 | 107,0 | 106,2 | 105,7 |
Sie bitte im Liegenschaften- | 1997/1998 | 106,1 | 105,3 | 104,9 |
verzeichnis vor. | 1999/2000 2001-2003 | 103,2 100,0 | 102,8 100,0 | 102,6 100,0 |
Gemeinden Gruppe 2: | Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Horw, Kriens, Littau, Root, Rothenburg | ||
Gemeinde | Gruppe | Gebäude erstellt: | 1976 oder früher zwischen 1977 und 1991 1992 oder später |
Adligenswil | 3 | Von Grund auf | Mietwert Mietwert Mietwert |
Aesch | 6 | neu geschätzt: | in % in % in % |
Alberswil | 6 | 1989/1990 | 140,1 138,5 – |
Altbüron | 6 | 1991/1992 | 118,1 116,8 115,7 |
Altishofen | 5 | 1993/1994 | 109,4 108,2 107,3 |
Altwis | 6 | 1995/1996 1997/1998 | 107,2 106,4 105,6 106,3 105,4 104,8 |
Ballwil | 6 | 1999/2000 | 103,3 102,9 102,5 |
Beromünster | 5 | 2001-2003 | 100,0 100,0 100,0 |
Buchrain | 2 | ||
Buchs | 7 | Gemeinden Gruppe 3: | Adligenswil, Geuensee, Gisikon, Honau, Meggen, Pfeffikon, |
Büron | 5 | Udligenswil | |
Buttisholz | 6 | Gebäude erstellt: Von Grund auf | 1976 oder früher zwischen 1977 und 1991 1992 oder später Mietwert Mietwert Mietwert |
Dagmersellen | 5 | neu geschätzt: | in % in % in % |
Dierikon | 2 | ||
Doppleschwand | 7 | 1989/1990 1991/1992 | 137,3 136,6 – 118,4 117,8 116,7 |
Ebersecken | 7 | 1993/1994 | 109,2 108,7 107,6 |
Ebikon | 2 | 1995/1996 1997/1998 | 107,0 106,6 105,9 106,1 105,7 105,0 |
Egolzwil | 5 | 1999/2000 | 103,2 103,0 102,7 |
Eich | 6 | 2001-2003 | 100,0 100,0 100,0 |
Emmen | 2 | ||
Entlebuch | 6 | Gemeinden Gruppe 4: | Ermensee, Gelfingen, Knutwil, Langnau, Mauensee, Meierskappel, |
Ermensee | 4 | Mosen, Oberkirch, Schenkon, Wikon | |
Eschenbach | 6 | ||
Escholzmatt | 6 | Gebäude erstellt: | 1976 oder früher zwischen 1977 und 1991 1992 oder später |
Ettiswil | 6 | Von Grund auf neu geschätzt: | Mietwert Mietwert Mietwert in % in % in % |
Fischbach | 7 | 1989/1990 | 140,6 138,5 – |
Flühli | 8 | 1991/1992 1993/1994 | 121,3 119,3 116,5 112,0 110,2 107,6 |
Gelfingen | 4 | 1995/1996 | 109,3 107,9 105,8 |
Gettnau | 6 | 1997/1998 | 107,9 106,8 105,0 |
Geuensee | 3 | 1999/2000 | 104,2 103,6 102,7 |
Gisikon | 3 | 2001-2003 | 100,0 100,0 100,0 |
Greppen | 6 | ||
Grossdietwil | 6 | Gemeinden Gruppe 5: | Altishofen, Beromünster, Büron, Dagmersellen, Egolzwil, Hitzkirch, |
Grosswangen | 6 | Hochdorf, Nebikon, Pfaffnau, Reiden, Schötz, Schüpfheim, Sempach, | |
Gunzwil | 7 | Gebäude erstellt: | Triengen, Wauwil, Willisau-Stadt, Wolhusen 1976 oder früher zwischen 1977 und 1991 1992 oder später |
Hämikon | 6 | Von Grund auf | Mietwert Mietwert Mietwert |
Hasle | 6 | neu geschätzt: | in % in % in % |
Hergiswil | 7 | ||
Herlisberg | 6 | 1989/1990 | 139,1 136,3 – |
Hildisrieden | 6 | 1991/1992 | 120,0 117,6 116,8 |
Hitzkirch | 5 | 1993/1994 | 110,7 108,4 107,7 |
Hochdorf | 5 | 1995/1996 | 108,2 106,6 106,0 |
Hohenrain | 7 | 1997/1998 1999/2000 | 107,0 105,6 105,1 103,7 103,0 102,7 |
Honau | 3 | 2001-2003 | 100,0 100,0 100,0 |
Horw | 2 |
46
Gemeinde | Gruppe | ||
Gemeinden Gruppe 6: | Aesch, Alberswil, Altbüron, Altwis, Ballwil, Buttisholz, Eich, Entlebuch, Eschenbach, Escholzmatt, Ettiswil, Gettnau, Greppen, Grossdietwil, Gross- wangen, Hämikon, Hasle, Herlisberg, Hildisrieden, Inwil, Malters, Menznau, Neudorf, Neuenkirch, Nottwil, Rain, Richenthal, Rickenbach, Ruswil, Schlier- bach, Schwarzenberg, Uffikon, Werthenstein, Willisau-Land, Winikon, Zell | Inwil Knutwil | 6 4 |
Gebäude erstellt: | 1976 oder früher zwischen 1977 und 1991 1992 oder später | Kottwil Kriens | 7 2 |
Von Grund auf | Mietwert Mietwert Mietwert | ||
neu geschätzt: | in % in % in % | Kulmerau | 7 |
1989/1990 | 139,8 137,6 – | Langnau | 4 |
1991/1992 | 120,5 118,6 117,3 | Lieli | 7 |
1993/1994 | 110,8 109,1 107,9 | Littau | 2 |
1995/1996 | 108,3 107,0 106,1 | Luthern | 7 |
1997/1998 | 107,2 106,1 105,2 | Luzern | 1 |
1999/2000 | 103,8 103,2 102,8 | ||
2001-2003 | 100,0 100,0 100,0 | Malters Marbach | 6 7 |
Gemeinden Gruppe 7: | Buchs, Doppleschwand, Ebersecken, Fischbach, Gunzwil, Hergiswil, Hohen- rain, Kottwil, Kulmerau, Lieli, Luthern, Marbach, Müswangen, Ohmstal, Retschwil, Roggliswil, Römerswil, Romoos, Schongau, Schwarzenbach, Sulz, Ufhusen, Wilihof | Mauensee Meggen Meierskappel Menznau | 4 3 4 6 |
Gebäude erstellt: | 1976 oder früher zwischen 1977 und 1991 1992 oder später | Mosen | 4 |
Von Grund auf | Mietwert Mietwert Mietwert | Müswangen | 7 |
neu geschätzt: | in % in % in % | Nebikon | 5 |
1989/1990 | 140,7 137,0 – | ||
1991/1992 | 121,3 118,0 116,9 | Neudorf | 6 |
1993/1994 | 111,8 108,7 107,8 | Neuenkirch | 6 |
1995/1996 | 109,1 106,8 106,0 | Nottwil | 6 |
1997/1998 | 107,9 105,9 105,2 | ||
1999/2000 | 104,1 103,1 102,7 | Oberkirch | 4 |
2001-2003 | 100,0 100,0 100,0 | Ohmstal | 7 |
Gemeinden Gruppe 8: Flühli, Vitznau, Weggis | Pfaffnau | 5 |
Gebäude erstellt: 1976 oder früher zwischen 1977 und 1991 1992 oder später | Pfeffikon | 3 |
Von Grund auf Mietwert Mietwert Mietwert | Rain | 6 |
neu geschätzt: in % in % in % | Reiden | 5 |
1989/1990 137,5 137,5 – | Retschwil | 7 |
1991/1992 118,6 118,6 117,5 | Richenthal | 6 |
1993/1994 109,0 109,0 108,1 | Rickenbach | 6 |
1995/1996 107,0 107,0 106,2 | Roggliswil | 7 |
1997/1998 105,9 105,9 105,3 | Römerswil | 7 |
1999/2000 103,1 103,1 102,8 | Romoos | 7 |
2001-2003 100,0 100,0 100,0 | Root Rothenburg Ruswil | 2 2 6 |
Herabsetzung in Härtefällen bei der Staats- und Gemeindesteuer | ||
Der steuerbare Mietwert einer Liegenschaft, die eine steuerpflichtige Person an ihrem Wohn- | Schenkon | 4 |
sitz dauernd selbst bewohnt, wird auf Antrag herabgesetzt, soweit er 25% der Einkünfte | Schlierbach Schongau | 6 7 |
gemäss Ziffer 199 der Steuererklärung ohne den Mietwert übersteigt und bei Alleinstehen- | Schötz | 5 |
den unter Fr. 15'000.– sowie bei Personen, denen der Familientarif zusteht, unter Fr. 21'000.– | Schüpfheim | 5 |
liegt. Der steuerbare Mietwert beträgt mindestens 60% der mittleren Marktmiete. Die Her- | Schwarzenbach | 7 |
absetzung des Mietwertes entfällt, sofern das steuerbare Vermögen (Ziffer 480 der Steuerer- | Schwarzenberg | 6 |
klärung) bei Alleinstehenden Fr. 50'000.– und bei Personen, denen der Familientarif zusteht, | Sempach | 5 |
Fr. 100'000.– übersteigt. Die Herabsetzung des Mietwertes wird jedoch auch gewährt, wenn | Sulz Sursee | 7 1 |
das steuerbare Vermögen diese Beträge übersteigt, sofern der Steuerwert des am Wohnsitz | ||
dauernd selbstgenutzten Wohneigentums 75% des Steuerwertes aller Vermögenswerte gemäss | Triengen | 5 |
Ziffer 450 der Steuererklärung übersteigt. | Udligenswil | 3 |
Beispiel | Uffikon | 6 |
Ein Ehepaar mit einem steuerbaren Vermögen (Ziffer 480 der Steuererklärung) von Fr. 200‘000.– | Ufhusen | 7 |
besitzt Aktiven (Ziffer 450 der Steuererklärung) von Fr. 400‘000.–, davon macht die selbstbe- | Vitznau | 8 |
wohnte Liegenschaft Fr. 320‘000.--, d.h. 80% aus. Obwohl das steuerbare Vermögen über | ||
Fr. 100‘000.– liegt, kann die Herabsetzung des Mietwertes beantragt werden. | Wauwil Weggis | 5 8 |
Der Mietwert beträgt Fr. 17‘100.–. | Werthenstein | 6 |
Einkünfte gemäss Ziffer 199 Fr. 56‘070.– | Wikon | 4 |
Steuerbarer Mietwert (70% von Fr. 17‘100.–) Fr. 11‘970.– (27,1%) | Wilihof Willisau-Land | 7 6 |
Einkünfte ohne Mietwert (massgebendes Einkommen) Fr. 44‘100.– (100%) | Willisau-Stadt Winikon | 5 6 |
Da der steuerbare Mietwert weniger als Fr. 21‘000.–, aber mehr | Wolhusen | 5 |
als 25% des massgebenden Einkommens beträgt, wird er auf | ||
25% des massgebenden Einkommens herabgesetzt Fr. 11‘025.– (25,0%) | Zell | 6 |
(Er muss mind. 60% des Mietwertes, d.h. Fr. 10’260.– betragen) |
47
48