§ 29 Nr. 6: Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
01.01.2025
Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
1. Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) gemäss AHVG (SR 831.10)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Renten | steuerbar (100%) | Kinderrente bei Empfänger/in |
Hilflosenentschädigungen | steuerfrei | Kostenersatz |
2. Invalidenversicherung (IV) gemäss IVG (SR 831.20)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Renten | steuerbar (100%) | Kinderrente bei Empfänger/in |
Eingliederungsmassnahmen (medizinische, berufliche, schulische) | steuerfrei | Kostenersatz |
Kapitalhilfe (Art. 18 Abs. 2 IVG und Art. 7 IVV) | steuerbar, sofern keine Rückzahlungspflicht |
3. Ergänzungsleistungen (EL) gemäss ELG (SR 831.30)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Ergänzungsleistungen | steuerfrei |
4. Berufliche Vorsorge gemäss BVG (SR 831.4) und FZG (SR 831.42) sowie übrige berufliche Vorsorge (vor- und überobligatorischer Bereich)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Renten | steuerbar (100%) | Kinderrente bei Empfänger/in Hauptrente steuerbar; |
Kapitalleistungen | steuerbar (100%) | vom übrigen Einkommen gesonderte Jahressteuer; Kapitalleistungen im selben Jahr sowie von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten werden zusammengerechnet; |
Leistungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland | Quellensteuer bzw. Freistellung | Sofern die Schweiz mit dem ausländischen Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann in der Regel bei Kapitalleistungen die Quellensteuer zurückgefordert werden bzw. erfolgt bei Renten eine Freistellung (s. Merkblätter) |
Verpfändung | steuerfrei, sofern keine Pfandverwertung |
5. Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) gemäss BVV3 (SR 831.461.3)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
steuerbar (100%) |
6. Krankenversicherung gemäss KVG (SR 832.10) inkl. Zusatzversicherungen
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Krankenpflegeleistungen | steuerfrei | Kostenersatz |
Taggelder | steuerbar | Quellensteuer bei ausländischen Arbeitnehmer/innen ohne Niederlassung (§ 102 Abs. 2b StG; Art. 84 Abs. 2 DBG) |
7. Unfallversicherung gemäss UVG (SR 832.20) und private Unfallversicherung
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Taggelder | steuerbar (100%) | Quellensteuer bei ausländischen Arbeitnehmer/innen ohne Niederlassung (§ 102 Abs. 2b StG; Art. 84 Abs. 2 DBG) |
Kapitalleistungen | steuerbar (100%) | vom übrigen Einkommen gesonderte Jahressteuer; |
Integritätsentschädigung | steuerfrei | Ersatz seelischen "Schadens" |
Hilflosenentschädigung | steuerfrei | Kostenersatz |
8. Militärversicherung gemäss MVG (SR 833.1)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Taggelder | Invaliden- und Hinterlassenenrenten, die vor dem 1.1.1994 zu laufen begannen, sowie altrechtliche Invalidenrenten, die nach dem 1.1.1994 in eine Altersrente umgewandelt wurden, sind steuerfrei (Art. 116 MVG); werden solche steuerfreien Renten wegen Überversicherung gekürzt, können die Renten anderer Sozialversicherungen nicht im Umfang der Kürzung steuerbefreit werden (VGE vom 19.8.2008 i.S. B.) | |
Entschädigungen an Selbständigerwerbende | steuerbar | |
Kapitalhilfe (Art. 38 MVG) | steuerbar, sofern keine Rückzahlungspflicht | |
Rentenauskauf | steuerbar | vom übrigen Einkommen gesonderte Jahressteuer |
Integritätsschadenrenten | steuerfrei | bei Genugtuung infolge Tod Erbschaftssteuer (§ 1 Abs. 2 EStG) |
Sachleistungen | steuerfrei | Kostenersatz; |
9. Erwerbsausfallentschädigungen gemäss EOG (SR 834.1)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Grundentschädigungen | steuerbar |
10. Familienzulagen gemäss FLG (SR 836.1 bzw. 836.2) und kantonalem Recht (SRL Nr. 885)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Haushaltungszulagen | steuerbar |
11. Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung gemäss AVIG (SR 837.0) und Arbeitslosenhilfe gemäss kantonalem Recht (SRL Nr. 890)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Taggelder | steuerbar | |
Ausbildungskosten | steuerfrei | Kostenersatz |
Bürgschaftsübername (Art. 71a Abs. 2 AVIG) | steuerfrei | kein Einkommen |
Arbeitslosenhilfe | steuerfrei |
12. Freie Vorsorge (Säule 3b)
12.1 Nicht rückkaufsfähige Kapitalversicherungen
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Temporäre Todesfallversicherung | steuerbar | vom übrigen Einkommen gesonderte Jahressteuer; |
Erlebensfallversicherung ohne Rückgewähr | steuerbar (100%) | zusammen mit übrigem Einkommen |
Überschussbeteiligung bei Verrechnung mit Prämien | steuerfrei | |
Überschussbeteiligung bei Tod / Invalidität | steuerbar | vom übrigen Einkommen gesonderte Jahressteuer |
Überschussbeteiligung bei Vertragsablauf / Vertragsauflösung | steuerbar | zusammen mit übrigem Einkommen |
Überschussbeteiligung Bonussystem | steuerbar | zusammen mit übrigem Einkommen |
12.2 Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Gemischte Versicherung: periodische Prämien | einkommenssteuerfrei; | gilt auch für Überschussanteil |
Gemischte Versicherung: Einmalprämie Todesfall | einkommenssteuerfrei; | |
Gemischte Versicherung: Einmalprämie Erlebensfall / Rückkauf | § 27 Abs. 1a, § 31 lit. b StG | steuerfrei, sofern der Vorsorge dienend (Auszahlung ab 60 aufgrund eines mindestens fünfjährigen Vertragsverhältnisses, das vor Vollendung des 66. Altersjahres begründet wurde); |
Erlebensfallversicherung mit Rückgewähr: periodische Prämien | steuerfrei | Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall |
Erlebensfallversicherung mit Rückgewähr: Einmalprämie | steuerbar | Differenz zwischen Prämie und Versicherungsleistung (inkl. Überschussanteil) zusammen mit dem übrigen Einkommen; |
Lebenslängliche Todesfallversicherung | analog gemischte Versicherung (s. oben) | |
Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die nicht der Vorsorge dienen (Versicherungen auf festen Termin, Versichrungen ohne feste Vertragsdauer) | steuerbar | steuerlich keine Versicherung, sondern Anlagegeschäft (s. KS EStV 1995/96 Nr. 24 vom 30.6.1995 Ziffer II/1b; für das geänderte Übergangsrecht s. auch RS EStV vom 24.4.1996) |
Rückkaufswert | Vermögenssteuer |
12.3 Nicht rückkaufsfähige Rentenversicherungen nach VVG
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Leibrente ohne Rückgewähr | x% auf max. technischer Verzinsung 70% aus Überschussanteil | aus garantierten Leistungen |
Erwerbsunfähigkeitsrente | steuerbar (100%) | |
Todesfall-, Hinterbliebenen-, Überlebens- Zeitrente | steuerbar (100%) | falls Ablösung der Rente durch Bezug des diskontierten Ablösungswertes: vom übrigen Einkommen gesonderte Jahressteuer (§ 58 StG; Art. 38 DBG) |
12.4 Rückkaufsfähige Rentenversicherungen nach VVG
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Rente | x% auf max. technischer Verzinsung 70% auf Überschussanteil | aus garantierten Leistungen |
Kapital bei Rückkauf einer laufenden Rente und Kapital bei Rückkauf einer aufgeschobenen Rente, wenn Kriterien nach Art. 27 Abs. 1 lit. a StG bzw. Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG erfüllt* | x% auf max. technischer Verzinsung 70% aus Überschussanteil | aus garantierten Leistungen vom übrigem Einkommen gesonderte Jahressteuer * mind. 5 Jahre Vertragsdauer, Auszahlung nach 60, Vertragsabschluss vor 66 |
Kapital bei Rückkauf einer aufgeschobenen | steuerbar (Ertragsanteil) | steuerbar ist der Ertragsteil (Auszahlung minus Prämie) zusammen mit dem übrigen Einkommen |
Kapital bei Tod (Prämienrückgewähr) | x% auf max. technischer Verzinsung 70% aus Überschussanteil Rest: einkommenssteuerfrei | aus garantierten Leistungen vom übrigen Einkommen gesonderte Jahressteuer |
Rückkaufswert | Vermögenssteuer | gilt bei aufgeschobener und bei laufender Rente |
12.5 Ausländische Leibrentenversicherungen, Leibrenten- und Verpfründungsverträge
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Rente | Ertragsanteil = annualisierte Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen, zuzüglich 0,5% | aus garantierten Leistungen |
Kapital | Ertragsanteil = annualisierte Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen, zuzüglich 0,5% § 29 Abs. 3 lit. c, § 58 | aus garantierten Leistungen |
13. Zeitrente
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Zinsquote steuerbar (100%) |
14. Leistungen aus Haftpflichtrecht
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Renten | steuerbar (100%) | |
Kapitalleistungen | steuerbar (100%) | vom übrigen Einkommen gesonderte Jahressteuer |
Vergütung von Kosten und Sachschäden | steuerfrei | Kostenersatz |
Genugtuung | steuerfrei | bei Genugtuung infolge Tod Erbschaftsteuer (§ 1 Abs. 2 EStG) |
15. Opferhilfe gemäss OHG (SR 312.5)
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Entschädigung (Art. 11 - 15 OHG): Heil- und Pflegekosten | steuerfrei | |
Entschädigung (Art. 11 - 15 OHG): Erwerbsausfall | ||
Entschädigung (Art. 11 - 15 OHG): Haushaltsführungsentschädigung | steuerfrei | |
Genugtuung | steuerfrei | |
Beratung Schutz im Verfahren | steuerfrei | Kostenersatz |
16. Sachversicherung
Art und Form der Leistungen | Besteuerung | Bemerkungen |
Entschädigung für Sachschäden | steuerfrei | Kostenersatz |