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Gebührentarif für Dienstleistungen des Stadtarchivs St.Gallen

127.12

https://lexipedia.io/de/docs/ch-sg-st-gallen/srs/127-12/de/gebuhrentarif-fur-dienstleistungen-des-stadtarchivs-st-gallen

Abgerufen am 12. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. St. Gallen
Quelle

127.12

Gebührentarif für Dienstleistungen des Stadtarchivs St.Gallen

Vom 25.03.2025 (Stand 01.05.2025)

Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 25 des Gesetzes über Aktenführung und Archivierung vom 19. April 20111 sowie Art. 11 Abs. 3 des Reglements über das Stadtarchiv vom 1. Mai 20252 als Gebührentarif:

Footnotes

  1. [1] sGS 147.1.
  2. [2] SRS 127.1.

1 Vermittlung

Art. 1 Beratung

Das Stadtarchiv erhebt Gebühren für Beratung vor Ort sowie telefonische und schriftliche Beratung von mehr als 1 Stunde, je angebrochene 30 Minuten CHF 80.00.

Art. 2 Archivnachforschungen

Das Stadtarchiv erhebt Gebühren für mündliche und schriftliche Archivnachforschungen von mehr als 1 Stunde, je angebrochene 30 Minuten CHF 80.00.

Art. 3 Führungen

Das Stadtarchiv erhebt Gebühren für Archiv- und Ausstellungsführungen, je mitwirkende Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Stadtarchivs CHF 100.00.

Art. 4 Referate, Publikationen oder Ausstellungen

Das Stadtarchiv erhebt im Rahmen von Art. 13 des Reglements über das Stadtarchiv3 Gebühren für Referate, Publikationen oder Ausstellungen zur Stadtgeschichte oder Archivwissenschaft nach Aufwand.

Footnotes

  1. [3] SRS 127.1.

2 Erstellung und Übermittlung von Digitalisaten

Art. 5 Reproduktion durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Stadtarchivs

Das Stadtarchiv erhebt Gebühren für von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Stadtarchivs erstellte Digitalisate von Archivgut, das ausserhalb der Digitalisierungspriorität des Stadtarchivs liegt:

  1. Schriftgut und Bildmaterial, je Digitalisat: CHF 2.00

  2. Reproduktionen von Audioaufzeichnungen pro Stunde, je angebrochene 30 Minuten: CHF 80.00

  3. Reproduktionen von audiovisuellen Medien pro Stunde, je angebrochene 30 Minuten: CHF 80.00

  4. Rückkopien ab bestehenden Mikroformen, je Digitalisat: CHF 0.20

Art. 6 Reproduktion durch Benutzerinnen und Benutzer

Die digitale Reproduktion von analogem Schriftgut und Bildmaterial durch Benutzerinnen und Benutzer selbst mit eigenem technischem Hilfsmittel ist im Rahmen von Art. 8 des Reglements über die Benutzung des Stadtarchivs4 gebührenfrei.

Footnotes

  1. [4] SRS 127.11.

Art. 7 Datenübermittlung

Die Übermittlung von Digitalisaten ist gebührenfrei.

3 Nutzung

Art. 8 Nutzung des reproduzierten Archivguts

Das Stadtarchiv erhebt Gebühren für die Nutzung von Digitalisaten:

  1. in Reproduktionsqualität, je Digitalisat: CHF 10.00

  2. in kommerziellem Kontext (entsprechend Nutzungsvertrag), je Digitalisat: ab CHF 50.00

Die Nutzung von Digitalisaten in Gebrauchsqualität in nicht kommerziellem Kontext ist gebührenfrei.

Gebühr für fehlende Nachweise bei der Nutzung des reproduzierten oder rein digital produzierten Archivguts im öffentlichen Bereich: CHF 100.00

2025-009