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Reglement über die Beförderung bei der Stadtpolizei St.Gallen sowie bei Feuerwehr und Zivilschutz St.Gallen

191.112

https://lexipedia.io/de/docs/ch-sg-st-gallen/srs/191-112/de/reglement-uber-die-beforderung-bei-der-stadtpolizei-st-gallen-sowie-bei-feuerwehr-und-zivilschutz-st-gallen

Abgerufen am 12. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. St. Gallen
Quelle

191.112

Reglement über die Beförderung bei der Stadtpolizei St.Gallen sowie bei Feuerwehr und Zivilschutz St.Gallen

Vom 06.12.2016 (Stand 01.04.2025)

1 Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für die Beförderung sind sehr gute Bewertungen in den Kriterien Arbeitsleistung, Arbeitshaltung, Sozialkompetenz, Pflichtbewusstsein, Grad der Selbständigkeit, Initiative und gegebenenfalls Führungseignung.

Art. 2 Qualifikation und Weiterbildung

Jede Einreihung in eine neue Funktion setzt ein MAGplus gemäss Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch MAG-plus (RMG)1 sowie in der Regel die erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Weiterbildung voraus.

Footnotes

  1. [1] SRS 191.123.

Art. 3 Zuteilung der Funktionen und Dienstgrade in Lohnklassen

Die Zuteilung der Funktionen und Dienstgrade in die Lohnklassen richtet sich nach Anhang I und II zu diesem Reglement. Für die Einreihung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in die Lohnklassen und die Beförderung in einen höheren Dienstgrad ist die Anstellungsinstanz zuständig.

Die Zuteilung der Dienstgrade innerhalb der entsprechenden Lohnbänder erfolgt unabhängig der Mittelwerte und Maximum I-Werte gemäss Anhang III.

2016, 75