191.112
Reglement über die Beförderung bei der Stadtpolizei St.Gallen sowie bei Feuerwehr und Zivilschutz St.Gallen
Vom 06.12.2016 (Stand 01.04.2025)
1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Persönliche Voraussetzungen
Die persönlichen Voraussetzungen für die Beförderung sind sehr gute Bewertungen in den Kriterien Arbeitsleistung, Arbeitshaltung, Sozialkompetenz, Pflichtbewusstsein, Grad der Selbständigkeit, Initiative und gegebenenfalls Führungseignung.
Art. 2 Qualifikation und Weiterbildung
Jede Einreihung in eine neue Funktion setzt ein MAGplus gemäss Reglement zum Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch MAG-plus (RMG)1 sowie in der Regel die erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Weiterbildung voraus.
Art. 3 Zuteilung der Funktionen und Dienstgrade in Lohnklassen
Die Zuteilung der Funktionen und Dienstgrade in die Lohnklassen richtet sich nach Anhang I und II zu diesem Reglement. Für die Einreihung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in die Lohnklassen und die Beförderung in einen höheren Dienstgrad ist die Anstellungsinstanz zuständig.
Die Zuteilung der Dienstgrade innerhalb der entsprechenden Lohnbänder erfolgt unabhängig der Mittelwerte und Maximum I-Werte gemäss Anhang III.
2016, 75