217.312
Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen
vom 16.08.1988 (Stand 01.01.1989)
Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen
beschliessen:
(I.)
Art. 1
Die Grundgehälter und das 13. Monatsgehalt der ordentlichen und der ausserordentlichen Professoren sowie der vollamtlichen Dozenten nach der Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Stand 31. Dezember 1988) werden auf 1. Januar 1989 um 1 Prozent erhöht.
Art. 2
Die nach Ziff. 1 erhöhten Höchstansätze der Gehaltsklassen der Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften werden auf 1. Januar 1989 um 1,5 Prozent erhöht.
Art. 3
Die nach Ziff. 2 erhöhten Höchstansätze der Gehaltsklassen der Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften werden auf 1. Januar 1990 um 1 Prozent erhöht.
(II.)
Art. 4
Dieser Beschluss wird nach Genehmigung des Grossen Rates ab 1. Januar 1989 angewendet.
nGS 23–71