271.13
Grossratsbeschluss über die Übertragung der Stadtbibliothek St.Gallen von der Ortsbürgergemeinde an den Kanton
vom 28.05.1978 (Stand 01.01.1979)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 20. September 1977 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Staat übernimmt die Stadtbibliothek unentgeltlich von der Ortsbürgergemeinde St.Gallen. Er führt sie auf seine Kosten als kantonale Bibliothek und als Beratungsstelle für die Volksbibliotheken im Kanton.
Ziff. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Einzelheiten der Übertragung in einem Vertrag zu regeln.
Ziff. 3
Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen vergütet dem Kanton die Kosten der Unterbringung des Stadtarchivs im Bibliotheksgebäude.
Ziff. 4
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1979 in Vollzug.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967 dem obligatorischen Finanzreferendum.
nGS 13–37