322.915
Grossratsbeschluss über Umbau und Erneuerung der Häuser 04, 05 und 13 der Psychiatrischen Klinik Wil
vom 04.04.2002 (Stand 04.04.2002)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Juli 2001 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 18 400 000.– für Umbau und Erneuerung der Häuser 04, 05 und 13 der Psychiatrischen Klinik Wil für den Bereich «Psychotherapie und Psychosomatik» werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 18 400 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert 10 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 37–41