633.4
Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen
vom 21.02.1996 (Stand 21.02.1996)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Juli 19951 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 55 Ziff. 6 der Kantonsverfassung vom 16. November 18902
als Beschluss:3
Art. 1
Der Kanton St.Gallen tritt der interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen vom 9. Dezember 1994 bei.4
Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zu erklären.5
Art. 2
Dieser Beschluss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das Nachtragsgesetz zum Meliorationsgesetz rechtsgültig wird.6
nGS 31–86