08 - Ergänzung Wegleitung 2026(7325 kB, PDF)
Kanton St.Gallen Steueramt
Merkblatt 8 Unterjährige Steuerpflicht zufolge Wegzugs ins Ausland sowie bei Tod im Jahr 2026
Diepoldsau I Ueli Frischknecht, St. Gallen
Finanzdepartement | www.steuern.sg.ch | 01.26
1. Allgemeine Hinweise
Unterjährige Veranlagungen Ergänzend zur Wegleitung, welche unter www.steuern.sg.ch aufrufbar ist, hilft Ihnen weichen von einer ordent dieses Merkblatt, die zugestellte Steuererklärung korrekt auszufüllen. Dabei werden lichen Veranlagung ab. die Besonderheiten der unterjährigen Veranlagung ( Steuerpflicht weniger als ein Jahr ) und die Abweichungen zur ganzjährigen Steuerpflicht erläutert. Materielle Anpassungen, die aufgrund von Gesetzes- und Verordnungsänderun- gen vorzunehmen sind, werden auf diesem Merkblatt dargestellt (siehe Punkt 11).
2. Elektronische Steuererklärung
Beendigung der Steuer Wird die Steuerpflicht während des Jahres beendet, kann die Steuererklärung mit pflicht unter dem Jahr. E-Tax SG einfach online ausgefüllt und vollständig digital eingereicht werden. Starten Sie dazu die Webapplikation unter steuern.sg.ch/etaxnp. Das System erkennt auto- matisch, ob es sich um eine unterjährige Steuerpflicht für das Steuerjahr 2026 handelt.
3. Beendigung der Steuerpflicht
Wegzug ins Ausland Personen, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegen, beenden damit ihre Steuerpflicht im Kanton St.Gallen.
Überlebende Tod, bzw. Tod eines Partners/Partnerin Partner/-innen begründen Die gemeinsame Steuerpflicht erlischt per Todestag. Es erfolgt auf diesen Zeit- im betreffenden Jahr zwei punkt hin eine steuerliche Abrechnung (unterjährige Veranlagung). Der/die über Steuerpflichten. lebende Partner/-in begründet ab dem Folgetag eine neue Steuerpflicht mit einer ebenfalls unterjährigen Veranlagung.
4. Unterjährige Veranlagung
Zu deklarieren sind nur die Umfasst die Steuerperiode weniger als ein Kalenderjahr, wird eine unterjährige während der Steuerpflicht Veranlagung vorgenommen. Es sind lediglich die während der Dauer der Steuer- tatsächlich zugeflossenen pflicht effektiv zugeflossenen Einkünfte und die Aufwendungen zu deklarieren. Einkünfte und die Aufwen dungen.
5. Satzbestimmendes Einkommen
Steuersatzbestimmend ist Massgebend für die Satzbestimmung sind immer die auf ein Jahr umgerechneten immer ein Jahresein regelmässig fliessenden Einkünfte und Aufwendungen. Die notwendigen Um- kommen. Die Umrechnung rechnungen werden durch die Veranlagungsbehörde vorgenommen und mit der erfolgt von Amtes wegen. Veranlagungsberechnung eröffnet. Unregelmässig fliessende Einkünfte sind zu bezeichnen und auszuweisen, da diese nicht umgerechnet werden.
2
6. Erträge aus beweglichem Vermögen
Nur tatsächlich zugeflossene Zu deklarieren sind nur die während der Dauer der Steuerpflicht effektiv zugeflos- Erträge sind zu deklarieren. senen Vermögenserträge. March- oder pro rata temporis Zinsen sind nicht zu deklarieren. Im Todesfall werden sie bei den Rechtsnachfolgern ( u.a. Erben ) im Zeitpunkt der Fälligkeit steuerlich erfasst. Wegzüger ins Ausland können allfällige Verrechnungssteuerguthaben nur geltend machen, wenn sie die entsprechenden Bankkonti auf den Zeitpunkt des Weg- zugs saldieren.
7. Pauschalierte Abzüge
Pauschalabzüge werden im Sofern Pauschal-, bzw. Maximalabzüge eingesetzt werden, sind diese im Umfang Verhältnis der Steuerpflichts der Dauer der Steuerpflicht zu kürzen. Zur Satzbestimmung werden jedoch die dauer zu einem Kalenderjahr vollen Beträge berücksichtigt. Dies betrifft die folgenden Abzüge: berücksichtigt. – Ziffer 10 Berufskosten ( Formular 4, Ziffer 3.1 und 5.1 ) – Ziffer 14 Versicherungsprämien und Sparzinsen
Ziffer 16.1 Verwaltungskosten für Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen
Ziffer 16.2 Kinderbetreuungskosten
– Ziffer 17 Zweiverdienerabzug – Ziffer 23 Sozialabzüge
Berechnungsbeispiel anhand Ziffer 23.2, Abzug für Kinder in Schule oder Ausbildung Dauer der Steuerpflicht 1. Januar bis 30. Juni 180 Tage Kinderabzug für ganzes Kalenderjahr (satzbestimmend) Fr. 10’800 massgebliche Berechnung Fr. 10’800 ÷ 360 × 180 Tage Kinderabzug zu deklarieren Fr. 5’400
8. Berechnung der Einkommenssteuer
Satzbestimmend ist das Zu versteuern ist das aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ermittelte steuer auf ein Jahr umgerechnete bare Einkommen. Für den Steuersatz ist das auf ein Jahr umgerechnete Einkom- Einkommen. men massgebend.
Beispiel anhand eines gemeinsam steuerpflichtigen Paares (Splittingtarif) Dauer der Steuerpflicht 1. Januar bis 30. Juni 180 Tage Einkommen effektiv Fr. 36’000 Satzbestimmendes Einkommen Fr. 72’000 Einfache Steuer in % auf satzbestimmendem Einkommen gemäss geltendem Tarif 3.9556%
Steuerberechnung Das effektive Einkommen zum Satz des gesamten Einkommens ergibt eine einfache Steuer ( 3.9556% von Fr. 36’000 ) von Fr. 1’424.00 Dies ergibt – multipliziert mit dem Steuerfuss von 270% ( Annahme ) – einen Steuerbetrag von Fr. 3’844.80
9. Stichtag für die Vermögensdeklaration
Wegzugsdatum ins Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuer- Ausland, bzw. Todesdatum. pflicht ( Wegzugs- oder Todestag ). 3
10. Berechnung der Vermögenssteuer
Die einfache Vermögens Die Vermögenssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben. steuer beträgt 1,7 Promille. Beispiel: Dauer der Steuerpflicht 1. Januar bis 30. Juni 180 Tage Ermitteltes steuerbares Vermögen per Stichtag Fr.200’000 Die einfache Steuer beträgt 1,7 Promille Fr. 340
Steuerberechnung Die massgebende einfache Steuer beträgt bei einer Dauer der Steuerpflicht von 180 Tagen ( Fr. 340 ÷ 360 × 180 ) Fr. 170 Dies ergibt – multipliziert mit dem Steuerfuss von 270 % ( Annahme ) – einen Steuerbetrag von Fr. 459
11. Änderungen gegenüber 2025
4.1 Freibetrag Gewinne Gewinne aus Geldspielen und Lotterien
aus Geldspielen und Steuerbar sind einzelne Gewinne aus Online-Spielbankenspielen soweit > Fr. Lotterien 1’070’900; einzelne Gewinne aus Grossspielen (Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, die je automatisiert oder interkantonal oder online durch- geführt werden), soweit > Fr. 1’070’900; einzelne Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung, wenn > Fr. 1’100 (Freigrenze).
10. Fahrkosten zwischen Kilometeransatz für Motorfahrzeuge
Wohn- und Arbeitsort Der Abzug für die Benützung des privaten Motorfahrzeugs für den Arbeitsweg erhöht sich auf 75 Rappen pro Kilometer (bisher 70 Rappen).
13.1 Nachträgliche Ab 2025 können in der Schweiz fehlende Beiträge in die Säule 3a bis zu zehn
Einkäufe Säule 3a Jahre nachträglich einbezahlt werden, wobei der Abzug höchstens dem kleinen Säule-3a-Maximalbetrag entspricht und erstmals mit der Steuererklärung 2026 im Kanton St. Gallen geltend gemacht werden kann. Mit einem Einkauf können nur Lücken, die ab 1. Januar 2025 entstanden sind, gefüllt werden. Vorausset- zung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen, der Jahresbeitrag ist bereits geleistet und es wurde noch kein 3a-Kapital bezogen. Der Abzug muss mit einer Bestäti- gung des Vorsorgeanbieters belegt werden.
16.1 Höhere Abzüge Einsatzkosten von den steuerbaren Gewinnen
Einsatzkosten Online- Abzug von Spielgewinnen neu max. Fr. 26’800 Spiele
16.2 Höherer Abzug Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuung Abzug pro Kind neu max. Fr. 26’800
23.3 Höherer Abzug
16.3 Sozialabzüge
Ausbildungskosten Parteispenden 23.3 Ausbildungskosten pro Kind in Schule/Ausbildung neu max. Fr. 13’800
4