212.477.2
Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise
Vom 04.03.1997 (Stand 04.03.1997)
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn
gestützt auf § 9 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. September 19941
beschliesst:
Art. 1
Nachführungskreise für die Amtliche Vermessung sind die Bezirke; das Gebiet von Grenchen und Bettlach bildet einen eigenen Nachführungskreis.
GS 94, 90