511.541.1
Beitritt zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz
Beitritt zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz RRB vom 14. Februar 1995
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 20 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September1
1990. )
beschliesst:
1.
Der Kanton Solothurn tritt dem Nordwestschweizerischen Polizeikonkordat bei.
2.
Der Vorsteher des Polizei-Departementes wird beauftragt und ermächtigt, den Vertrag im Namen des Regierungsrates zu unterzeichnen.
Vom Bundesrat am 15. Mai 1996 genehmigt. Inkrafttreten am 18. November 1996.