614.352.108
Gegenrechtsvereinbarung über die Befreiung von der Erbschafts, und Schenkungssteuer zwischen dem Regierungsrat des Kantons Glarus und dem Regierungsrat des Kantons Solothurn
Vom 28. August 1990/19. März 1991
1.
Die Regierungen der Kantone Glarus und Solothurn verpflichten sich, Zuwendungen aus Verfügungen von Todes wegen oder aus Schenkungen zu Gunsten a) des andern Kantons und seiner Anstalten; b) seiner Gemeinden sowie ihrer Anstalten und Stiftungen und; c) von juristischen Personen mit Sitz im andern Kanton, die sich öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken, Schul- oder Kultuszwecken widmen, ohne wirtschaftliche Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke zu verfolgen, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien.
2.
Die Vereinbarung tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung mit Wirkung auf den 1. Januar 1991 in Kraft. Sie ersetzt die Gegenrechtsvereinbarung vom 7. April 1931. Die vorliegende Vereinbarung kann jederzeit von einem der beiden Kantone unter Einhaltung einer einjährigen Frist gekündigt werden.