311.410
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
311.410 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum 1 Abbau technischer Handelshemmnisse
(Vom 24. Mai 2000)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung,
beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt 3 veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.