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StP 76 Nr. 5
Geldwerte Leistungen: simuliertes Aktionärsdarlehen
1. Allgemeines
Ist ein Darlehen der Gesellschaft an den Aktionär nur simuliert, stellt dies eine geld- werte Leistung. Eine geldwerte Leistung unterliegt bei der Kapitalgesellschaft der Gewinnsteuer und beim Anteilsinhaber der Einkommenssteuer gemäss § 22 Ziff. 4 StG (vgl. StP 76 Nr. 2).
2. Abgrenzungskriterien
Zur Beurteilung, ob ein dem Aktionär von der Gesellschaft gewährtes Darlehen echt oder simuliert ist, werden folgende Abgrenzungskriterien herangezogen: — Beurteilung der Gesamtverhältnisse: beispielsweise die Frage, ob die steuerliche Situation beim Aktionär mit dem durch das Darlehen verursachten Schuldzinsab- zugs, der zu einem steuerbaren Einkommen führt, das mit dem Lebensaufwand des Steuerpflichtigen nicht übereinstimmt; — Bonität des Schuldners, beispielsweise kann der Aktionär die üblichen Abzahlun- gen leisten und die anfallenden Zinsen begleichen; — Statutarischer Zweck der Gesellschaft erlaubt keine Gewährung von Krediten; — Gewährtes Darlehen stellt ein gefährliches Klumpenrisiko dar; — Merkmale der Darlehenssimulation. Als Merkmale einer Darlehenssimulation gelten: — fehlende Rückzahlung (fehlender Rückzahlungswillen oder objektive Unmöglich- keit); — fehlender schriftlicher Darlehensvertrag (Höhe, Dauer, Rückzahlung, Verzinsung). — Kumulierung von Darlehen und Novation des Zinses in eine zusätzliche Darle- hensschuld.
01.01.2002 - 1/1 - neu