133-03-V2022-07.01.pdf

Steuerverwaltung

StP 133 Nr. 3

Berücksichtigung von Projektkosten bei der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer

1. Grundsatz

Projektkosten weisen in der Regel einen engen sachlichen Zusammenhang mit dem davon betroffenen Grundstück auf. Wird ein Grundstück veräussert, auf dem Projekt- kosten angefallen sind, so wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Kos- ten in die Kaufpreisbildung Eingang gefunden haben, falls der Erwerber diesen Pro- jektkosten rechtsgeschäftliche Bedeutung beimisst. Ist dies der Fall, so gelten die entsprechenden Kosten ebenfalls als Anlagekosten des Erwerbers. Ebenso werden sie in die Erlösbestimmung einbezogen.

01.07.2022 - 1/1 - ersetzt 01.01.2017