133-03-V2022-07.01.pdf
Steuerverwaltung
StP 133 Nr. 3
Berücksichtigung von Projektkosten bei der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer
1. Grundsatz
Projektkosten weisen in der Regel einen engen sachlichen Zusammenhang mit dem davon betroffenen Grundstück auf. Wird ein Grundstück veräussert, auf dem Projekt- kosten angefallen sind, so wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Kos- ten in die Kaufpreisbildung Eingang gefunden haben, falls der Erwerber diesen Pro- jektkosten rechtsgeschäftliche Bedeutung beimisst. Ist dies der Fall, so gelten die entsprechenden Kosten ebenfalls als Anlagekosten des Erwerbers. Ebenso werden sie in die Erlösbestimmung einbezogen.
01.07.2022 - 1/1 - ersetzt 01.01.2017