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StErkl. 2013

VS guidance 91335179e4bb642f5a92

https://lexipedia.io/de/docs/ch-vs/tax-guidance/vs-guidance-91335179e4bb642f5a92/de/sterkl-2013

Abgerufen am 12. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Wallis
Quelle

StErkl. 2013

STEUERERKLÄRUNG 2013 Gemeindeverwaltung

bis am:

einzureichen

für natürliche Personen

KANTONS-

UND GEMEINDESTEUERN – DIREKTE BUNDESSTEUER

Dossier-Nr.:

Steuerpflichtigen-Nr.:

Personalien,

Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2013

Zivilstand

ledig

verheiratet

verwitwet

Steuerpflichtige Person (Partner 1)

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Neue AHV-Nr.:

Hauptberuf:

Zuzugsdatum 2013:

Herkunft (Kanton/Land):

Status:

Lohnbezüger

Angest. seiner Firma

Selbständig

Landwirt

Rentner

Versicherungsagent

Student

Lehrling

Keine Erwerbstätigkeit

Firmenname :

Nr. UID: CHE-

Familienlasten

  1. a) Kinder für deren Unterhalt der Steuerpflichtige vorwiegend aufkommen muss

Gemeinsamer

Geburts-

Haushalt

Die Steuererklärung ist bei der

Gemeinde:

Telefonnummer:

E-Mail Adresse:

Für Auskünfte

Kontaktadresse:

Telefonnummer:

E-Mail Adresse:

getrennt geschieden eingetragene Partnerschaft

Ehefrau/Ehemann (Partner 2) Name: Vorname:

Geburtsdatum:

Neue AHV-Nr.:

Hauptberuf:

Zuzugsdatum 2013:

Herkunft (Kanton/Land): Status: Lohnbezüger Landwirt Student Angest. seiner Firma Rentner Lehrling Selbständig Versicherungsagent Keine Erwerbstätigkeit

Firmenname : Nr. UID: CHE-

Eltern: getrennt /geschieden / Konkubinat Unterhaltsbei- Gemeinsames Abschluss- Alternierende träge bezahlt Sorgerecht? Kind mit Konkubi-

Ja Nein Name und Vorname datum Lehrbetrieb oder Bildungsstätte datum Obhut? oder erhalten? natspartner?1

Geburts- Name und Vorname Steuerpflichtigen-Nr. datum 1 Konkubi- nat mit:

  1. b) Unterstützungsbedürftige vom Steuerpflichtigen unterhaltene Personen (Belege sind beizulegen)

Gemeinsamer Geburts- Haushalt Ja Nein Name und Vorname datum Verwandtschaftsgrad Wohnort/Adresse Unterstützungsbetrag

Besondere Bemerkungen

Für Rückzahlungen (kontrollieren und ergänzen) Name und Vorname des Kontoinhabers: erstmaliger Antrag oder Kontoänderung IBAN:

Natürliche Personen 2013 1

1. ERWERBSEINKOMMEN

ohne

Rappen

Rubrik

Ehefrau

Rubrik

Steuerpflichtiger

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

– Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit (laut Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen) 100a

100

– . /. Nicht verrechnete Verluste

110a

110

– . /. Pers. AHV-Beiträge

120a

120

– . /. Kapitalerträge inbegriffen in Gewinn- und Verlustrechnungen

130a

130

– Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

140a

140

150a

150

Einkommen aus Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaften

160a

160

  • . /. Nicht verrechnete Verluste 170a 170

  • . /. Pers. AHV-Beiträge 180a 180

  • Nettoeinkommen

Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (gemäss Beilage für Landwirtschaftsbetriebe)

210a

210

  • Ergebnis der Land- und Forstwirtschaft 211a 211

  • . /. Pers. AHV-Beiträge 212a 212

  • Nettoeinkommen 220a 220

Familienzulagen und Mutterschaftsentschädigungen (selbständige Erwerbstätigkeit/Landwirtschaft)

Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

– Nettolohn, einschliesslich Familien- und Geburtszulagen

310a

310

– Naturaleinkommen, Gehaltsnebenleistungen, Teilzeitarbeitslosigkeit usw.

320a

320

Einkommen aus Nebenerwerb (Angabe der Erwerbsart)

Ehefrau Steuerpflichtiger

  • Selbständig : Bruttoeinkommen ./. AHV-Beiträge 411a 411 Gewinnungskosten: 20% (min. Fr. 800.– /max. Fr. 2'400.–) 410a 410

  • Unselbständig : Nettoeinkommen Gewinnungskosten: 20% (min. Fr. 800.– /max. Fr. 2'400.–) 420a 420

Einkommen als Mitglied der Verwaltung juristischer Personen

500a

500

2. RENTEN, PENSIONEN UND ANDERE ENTSCHÄDIGUNGEN (Übertrag von Beilage 1 « Renten + Pensionen »)

AHV und IV-Renten (ohne Ergänzungsleistungen + Hilflosenentschädigungen)

600a

600

Renten, Leibrenten, Pensionen und andere Renten

610a

610

Erwerbsausfallentschädigungen (Arbeitslosigkeit, Leistungen der Militärversicherung, EO, Taggelder

und IV-Taggelder) 720a

720

721a

721

Andere nicht aufgeführte Renten oder Entschädigungen

800a

800

Total Erwerbseinkommen / Renten

3. ANDERE EINKOMMEN

Einkommen aus Liegenschaften (Beilage 2)

– Liegenschaften im Wallis

1110

– Liegenschaften gelegen in einem anderen Schweizer Kanton

1120

– Liegenschaften gelegen im Ausland

1130

aus möbliert vermieteten Lokalitäten: Anzahl Betten: Steuerbarer Betrag

Fr.

1240

Erträge aus beweglichem Vermögen (Beilage 3)

1210

  • Erträge aus privaten Wertschriften und Guthaben

– Kapitalerträge aus Geschäftsvermögen

1220

– Lotteriegewinne

1230

Einkommen aus unverteilten Erbschaften und anderen Vermögensmassen

1300

  • Nähere Bezeichnung:

Unterhaltsbeiträge oder Kapitalabfindung bei Scheidung oder Trennung

– für Ehegatten:

1410

– für die Kinder:

1420

1500

Sonstige Einkommen (näher zu bezeichnen)

Total Einkommen (Rubriken 800 + 800a + 1110 bis 1500)

1600

2 Natürliche Personen 2013

4. ABZÜGE

ohne Rappen

Rubrik

Schuldzinsen (Leasingkosten und Kreditaktspesen sind nicht abzugsfähig)

– Schuldzinsen auf Landwirtschaft (Beilage 4)

1710

– Private Schuldzinsen (Beilage 4)

1720

1800

Aufwendungen für Wertschriftenverwaltung (Beilage 3)

Berufsauslagen der Lohnbezüger (Beilage 5)

1910

  • Steuerpflichtiger 1920

  • Ehefrau 2000

Sonstige Abzüge (inkl. nicht abgezogene AHV-Beiträge – zu bezeichnen):

Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

– 2. Säule (Pensionskasse) soweit diese nicht bereits abgezogen sind Steuerpflichtiger : Fr.

Fr.

2100

und Beiträge für den Einkauf von Beitragsjahren Ehefrau:

Beiträge für anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)

2210

  • Steuerpflichtiger: Vorsorgeeinrichtung und Policen Nr. 2220

– Ehefrau: Vorsorgeeinrichtung und Policen Nr.

2300

Total Abzüge (Rubriken 1710 bis 2220)

Reineinkommen (Rubrik 1600 abzüglich Rubrik 2300)

2400

5. KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN

Persönliche Abzüge

– für unterhaltsberechtigte Kinder inkl. erhaltene Geburts- und Adoptionszulagen

Fr.

= 2510

2511

  • für andere unterstützte oder bedürftige Personen Fr. 2512

– Fremdbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Altersjahr (siehe Wegleitung)

=

2512a

  • Kinderbetreuungskosten der eigenen Kinder bis zum 14. Altersjahr 2513

  • Kosten für Internat oder Gastfamilie (Schüler der Orientierungs- und Mittelschulstufe) 2514

  • Abzug für auswärtigen Wohnsitz von Studenten der tertiären Stufe 2515

  • Abzug für die freiwillige Hilfe an betagte und behinderte Personen 2520

  • vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten, max. Fr. 6'020.– auf das niedrigere Einkommen 2530

  • auf Renten, Pensionen, Leibrenten und andere (Beilage 1)

  • bezahlte Unterhaltsbeiträge oder Renten und dauernde Lasten sowie im Kanton nicht steuerpflichtige Einkommen

Name der/des Begünstigten Geburtsdatum

Unterhaltsbeitrag Betrag

2531 2540

  • Liquidationsgewinne 2541

  • unter Rubrik 1230 deklarierte Lotteriegewinne; getrennte Besteuerung (Art. 33 c StG) 2560

  • Prämien und Beiträge für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen sowie Sparzinsen (Beilage 5)

– Krankheits- und Unfallkosten (Beilage 5)

2565 a) Fr.

2565

Behinderungsbedingte Kosten (Beilage 5)

+ 2565 b) Fr.

2566

  • Abzug für AHV- oder IV-Rentner für Kosten des Pflege- oder Krankenheims

– freiwillige Zuwendungen an juristische Personen (Beilage 5)

2570 a) Fr.

2570

Spenden an politische Parteien (Beilage 5)

+ 2570 b) Fr.

2580

  • auf Einkommen von Lehrlingen und Studenten, max. Fr. 7'430.– 2590

  • auf Einkommen ausserhalb des Kantons (im Wallis nicht steuerpflichtig) 2600

Steuerbares Nettoeinkommen (Rubrik 2400 abzüglich Rubrik 2510 bis 2590)

2610

Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Einkommen

6. DIREKTE BUNDESSTEUER

Das steuerbare Einkommen für die Direkte Bundessteuer wird durch die Steuerbehörde berechnet und Ihnen mit der Veranlagung mitgeteilt.

7. KAPITALLEISTUNGEN (Kapitalleistungen aus Vorsorge und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile)

Steuerpflichtiger: 2. Säule (Pensionskasse) Säule 3a Andere

Zahlungsdatum:

1010

1020

Ehefrau: 2. Säule (Pensionskasse) Säule 3a Andere

Zahlungsdatum:

Natürliche Personen 2013 3

Vermögen am 31. Dezember 2013 in der Schweiz und im Ausland

8. AKTIVEN Steuerwert Steuerwert

31.12.2012 Rubrik 31.12.2013

Grundeigentum im Kanton (zum Steuerwert per 31.12.2013 zu deklarieren) 2910

  • Betrieblich genutzte Gebäude in der Wohngemeinde 2911

  • Betrieblich genutzte Grundgüter in der Wohngemeinde 2912

  • Betrieblich genutzte Gebäude ausserhalb der Wohngemeinde 2913

  • Betrieblich genutzte Grundgüter ausserhalb der Wohngemeinde 2920

  • Private Gebäude in der Wohngemeinde 2921

  • Private Grundgüter in der Wohngemeinde 2922

  • Private Gebäude ausserhalb der Wohngemeinde 2923

  • Private Grundgüter ausserhalb der Wohngemeinde

Bewegliches Vermögen im Betrieb des Steuerpflichtigen 3010

  • Viehhabe (Total gemäss Beilage für Landwirtschaftsbetriebe)

  • Betriebsinventar des Steuerpflichtigen (Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Einrichtungen und Betriebsinventar usw.); 3020 Vorräte und Waren; Guthaben gegenüber Kunden (Debitoren); Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen des Betriebes (Im Wertschriftenverzeichnis mit den Buchstaben E/F/PCE/PCF gekennzeichnet); Kasse und andere Aktiven (gemäss Bilanz).

Vermögensanteil an Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder einfachen Gesellschaften Beteiligungen an 3100 Erbengemeinschaften, an Gesellschaften, an familiären Betriebsgemeinschaften usw. die eine wirtschaftliche Einheit bilden Nähere Bezeichnungen:

Wertschriften und sonstige Kapitalanlagen (Beilage 3) 3200 gemäss Total des Wertschriftenverzeichnisses (nach Abzug der in Rubrik 3020 bereits aufgeführten Kapitalanlagen des Betriebes)

Anderes Vermögen 3300

Privatfahrzeuge (Beschreibung): Bargeld

Gold / Edelmetalle Sammlungen / Kunstwerke Anderes: Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufjahr Versicherungssumme Rückkaufswert Jährliche Prämie

3400

Total Aktiven (Rubriken 2910 bis 3400) 3500

9. PASSIVEN

– Schulden von Geschäftsbetrieben am 31.12.2013 (Beilage 4) 3600

– Schulden von Landwirtschaftsbetrieben am 31.12.2013 (Beilage 4) 3700

– Privatschulden am 31.12.2013 (Beilage 4) 3800

– Sonderabzug 3900

– Total Abzüge (Rubriken 3600 bis 3900) 4000

Steuerbares Reinvermögen (Rubrik 3500 abzüglich Rubrik 4000) 4100

4200

  • Vermögen in einem anderen Kanton 4300

  • Vermögen im Ausland 4400

  • Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Reinvermögen (Rubriken 4100 + 4200 + 4300)

10. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Haben Sie eine Schenkung geleistet oder erhalten nein ja Haben Sie durch Erbschaft infolge Tod Grundeigentum erhalten nein ja Haben Sie eine Erbschaft oder einen Erbschaftsvorausbezug geleistet oder erhalten nein ja Wenn ja, Höhe und Art der erhaltenen oder gegebenen Leistung angeben erhalten überwiesen (Eine Kopie der Verträge und/oder der Erbschafts-, Teilungs- und Schenkungsvereinbarung beilegen)

Verwandtschaftsgrad: wenn verstorben, Todestag: Datum der Erbteilung oder der Leistung:

Genaue Angaben sowie letzter Wohnsitz des Verstorbenen oder des Schenkers: Die steuerpflichtige Person, die nicht alle Einkommens- oder Vermögenselemente angibt, kann mit Busse und bei Benützung von gefälschten Dokumenten mit Gefängnis bestraft werden. Die Unterzeichneten erklären, dass diese Steuererklärung und die persönlichen Beilagen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt sind.

Ort und Datum Unterschrift des Steuerpflichtigen Unterschrift Ehefrau/Partner 4 Natürliche Personen 2013

Renten, Pensionen und andere Renten

Beilage 1

per 31.12.2013

Steuerpflichtigen-Nr.: Wohnort:

Name: Vorname:

AHV UND IV RENTEN

Art der Rente (AHV Steuerpflichtiger, AHV Ehefrau, IV Steuerpflichtiger, IV Ehefrau) Bei IV- Invaliditätsgrad

Ehefrau

Steuerpflichtiger

Total der AHV und IV Renten der Ehefrau sind in die Rubrik 600a auf Seite 2 zu übertragen

Total der AHV und IV Renten des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 600 auf Seite 2 zu übertragen

RENTEN, PENSIONEN UND LEIBRENTEN

Rente des Abzug Abzug

Abzug für

Beginn Rente der Kantons- Direkte

Abzug für

Name der Institution Art der Rente 1 Steuerpflichtigen steuer Bundesst.

Direkte

der Rente Ehefrau in Fr.

Kantonssteuer

in Fr. in % in %

Bundessteuer

Total Renten der Ehefrau zu übertragen in Rubrik 610a auf Seite 2

Total Renten des Steuerpflichtigen zu übertragen in Rubrik 610 auf Seite 2

Total der Abzüge für Renten, Pensionen, Leibrenten und andere Renten zu übertragen in Rubrik 2530 auf Seite 3

Total der Abzüge für Renten, Pensionen, Leibrenten und andere Renten, festgesetzt durch die Steuerbehörde, werden Ihnen mit

der Veranlagung mitgeteilt

1 Berufliche Vorsorge, gebundene Selbstvorsorge, Leibrente, Kapitalabfindung, Rückzahlung von Kapitaleinlagen, Prämienrückzahlungen, Beitragsrückzahlungen, Leistungen aus reinen

Risikoversicherungen, SUVA, Einkünfte aus anderen Renten

ERWERBSAUSFALLENTSCHÄDIGUNGEN

Art (Arbeitslosenentschädigung, Militärversicherungen, Erwerbsausfallentschädigungen, Taggelder inkl. IV- Taggelder)

Ehefrau

Steuerpflichtiger

Total der Erwerbsausfallentschädigungen der Ehefrau sind in die Rubrik 720 a auf Seite 2 zu übertragen

Total der Erwerbsausfallentschädigungen des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 720 auf Seite 2 zu übertragen

ANDERE LEISTUNGEN

Andere Leistungen (näher zu bezeichnen)

Ehefrau

Steuerpflichtiger

Total der anderen Leistungen der Ehefrau sind in die Rubrik 721a auf Seite 2 zu übertragen

Total der anderen Leistungen des Steuerpflichtigen sind in die Rubrik 721 auf Seite 2 zu übertragen

Liegenschaftsverzeichnis

per 31.12.2013

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Beilage 2

Name:

Vorname:

Bitte nummerieren Sie die Liegenschaften (haben Sie mehr als 4, so verwenden Sie bitte ein neues Blatt)

BEZEICHNUNG

OBJEKT Nr.:_____

OBJEKT Nr.:_____

OBJEKT Nr.:_____

OBJEKT Nr.:_____

Standort Kanton oder Land

Standort Gemeinde

Adresse

1

Art der Liegenschaft

Baujahr

Kaufdatum der Liegenschaft

Verkaufsdatum der Liegenschaft

2

Anzahl Zimmer

Fläche der Wohnung in m2, Fläche der vermieteten Reben in m2

bewohnt seit

bewohnt bis

LIEGENSCHAFTEN AUSSERHALB KANTON WALLIS

3

Liegenschaften Ausserkantonal (Steuerwert)

4

Liegenschaften im Ausland (Marktwert)

EINKOMMEN AUS LIEGENSCHAFTEN 2013

Bruttoeigenmietwert der privat benutzten Liegenschaften

Erträge der unmöbliert vermieteten Liegenschaften

Erträge der möbliert vermieteten Liegenschaften

. /. Abzug für möbl. vermietete Liegenschaften (20%)

–

–

–

–

5

Erträge von vermieteten Objekten für geschäftliche Zwecke

Mieten, Pachtzinsen, Baurechtzinsen usw.

Subventionen, Wohnbauförderung und andere Erträge

Total Bruttoeinkommen

6

. /.Pauschalabzug

–

–

–

–

7

. /.effektive Unterhaltskosten

–

–

–

–

Nettoeinkommen

1 Wohnung, Haus, Villa, Chalet usw.

2 von 15 bis 20 m2 = 1.5 Zi-Whg, evt.

2 Zi-Whg usw. (Die Küche wird nicht berücksichtigt)

3 Liegenschaften Ausserkantonal: Steuerwert Wohnsitzkanton

4 Liegenschaften im Ausland: Marktwert

5 Nur die effektiven Kosten sind abzugsberechtigt

6 Pauschalabzug Gebäude: bis 10 Jahre

= 10% / Gebäude über 10 Jahre = 20%

7 gem. detaillierten Beilagen

(Die Totale der Zusatzblätter sind zu übertragen)

Nettoertrag aus Liegenschaften im Kanton Wallis (zu übertragen

in Rubrik 1110, Seite 2)

Nettoertrag aus Liegenschaften gelegen in einem anderen Schweizer Kanton (zu übertragen in Rubrik 1120, Seite 2)

Nettoertrag aus Liegenschaften gelegen im Ausland (zu übertragen in Rubrik 1130, Seite 2)

Bemerkungen (Erbschaft, Kauf, Verkauf, Nutzniessung, Wohnrecht

usw.)

Effektive Unterhaltskosten im Jahre 2013

Bitte die Unterhaltskosten auflisten und die Rechnungen (Kopien) beilegen. Kosten infolge Umbau, Anbau usw., die einen Mehrwert zur Folge haben, können nicht zum Abzug zugelassen werden.

Datum Firma und Art der Arbeiten OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____ OBJEKT Nr.:_____

Betriebskosten 1 : (bitte Bestätigungen beilegen)

Wiederkehrende Kehrichtgebühren (ohne Sackgebühren)

Abwassergebühren

Heizungskontrolle und Brennerabonnement

Grundgebühren für Strom, Gas, Wasser usw.

Pauschalabzug anstelle der tatsächlichen Betriebskosten ohne Belege* (bitte ankreuzen) 1’000.– 1’000.– 1’000.– 1’000.–

Betriebskosten 2 : (bitte Bestätigungen beilegen)

Gebäudesachversicherungen (Feuer, Wasser usw.)

Grundstücksteuern

Gebäudehaftpflichtversicherung

Nebenkosten Hausverwaltung (ohne Heizung und Warmwasser)

Andere Unterhaltskosten: (bitte Bestätigungen beilegen)

Totaux Total zuà reporter übertragenau aufrecto die sous « Fraisunter Vorderseite d'entretien effektiveffectifs » Unterhaltskosten

* Dieser Pauschalabzug gilt nur für die Hauptwohnung, welche vom Steuerpflichtigen und seiner Familie genutzt wird. Denn nur eine ausschliessliche Nutzung durch den Eigentümer rechtfertigt einen solchen Pauschalabzug. Folglich ist dieser Pauschalabzug für Zweitwohnungen, Chalets, Alphütten, vermietete Wohnungen, vermietete Liegenschaften die von Dritten vorwiegend geschäftlich genutzt werden usw. nicht zulässig. Er ist ebenfalls nicht zulässig, wenn der Steuerpflichtige für seine Hauptwohnung die Nebenkosten der Hausverwaltung (STWE) geltend macht, denn diese oben genannten Betriebskosten sind in der Stockwerkeigentümerabrechnung enthalten.

Verzeichnis der Wertschriften und Kapitalanlagen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer 2013 KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN – DIREKTE BUNDESSTEUER Beilage 3

Dossier-Nr.:

Steuerpflichtigen-Nr.:

Gemeinde:

K

E

Leer lassen

2. HEIRAT ODER EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT

1. WOHNSITZ

WÄHREND DES JAHRES 2013

Am 31. Dezember 2012

Kanton

Name des Ehepartners / Partners

Am 31. Dezember 2013

Kanton

Vorname

Änderungen während des Jahres:

Geburtsdatum

Ankunft aus einem anderen Kanton am

Ankunft aus einem anderen Kanton am

Herkommend von (Kanton / Land)

Ehemalige Adresse des Ehepartners / Partners

Ende der Steuerpflicht:

Wegzug ins Ausland am

Todestag am

3. BETEILIGUNGEN AN KOLLEKTIV- UND KOMMANDITGESELLSCHAFTEN

4. BESONDERE BEMERKUNGEN

5. VERANLAGUNG LOTTERIEGEWINNE

Lotteriegewinne 2013 (Sport-Toto, Toto X, PMU usw.) Originalbescheinigungen der Bargewinne und Spieleinsätze obligatorisch Gewinn 2013 in Fr.

Bargewinne mit Abzug der Verrechnungssteuer (bei mehreren Gewinnen ist eine detaillierte Liste beizulegen) Bargewinne ohne Abzug der Verrechnungssteuer (bei mehreren Gewinnen ist eine detaillierte Liste beizulegen)

Naturalgewinne z.B. Auto (80%

des Verkehrswertes)

Abziehbar: Nachgewiesene Spieleinsätze je Kategorie bis maximal 5% des Bruttogewinnes, für deklarierte Lotteriegewinne (Liste beilegen)

TOTAL: zu übertragen in Rubrik 1230

Total Verrechnungssteuer (35 %) auf Lotteriegewinne

6. ERKLÄRUNG DES STEUERPFLICHTIGEN UND ANTRAGSTELLERS

Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der in diesem Verzeichnis und Antrag gemachten Angaben, insbesondere, dass die Verrechnungssteuer von 35 % von den in der Kolonne 5 auf der Rückseite angegebenen Erträgen abgezogen wurde.

Ort und Datum

Unterschrift des Steuerpflichtigen Unterschrift des Ehepartners / Partners

Bankbescheinigungen und Couponsabrechnungen beilegen

Detailverzeichnis der Wertschriften und Guthaben 2013

Valoren-Nr. Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte Zugang

Abgang

Kosten Vermögen

Bruttoerträge

inkl. Konto-Nr., IBAN-Nr. oder Depot-Nr. Kauf

Saldierung

Verwaltung Steuerwert am

der Verrechnungssteuer

Eröffnung

Verkauf

Wertschriften 31.12.2013

Nennwert

Verfall

씲 Pauschal 1‰ Total Franken

unterliegend nicht unterliegend

Codes

Total Franken Total Franken

Stückwert Datum

Datum

씲 Effektive Spesen ohne Rappen

ohne Rappen ohne Rappen

1 2

3 4

5 6

Übertrag aus allfälligen Beiblättern

Übertrag aus Ergänzungsblatt DA-1/R-US

3

Angaben der Codes

Total Aufwendungen für Wertschriften (zu übertragen in Rubrik 1800)

A = Sparkapitalien

(effektive Spesen gemäss ausgewiesenen Belegen oder bei Pauschalabzug 1‰, aber maximum Fr. 1000.– der Ziffer 4-4a)

E = Geschäft Steuerpflichtiger

F = Geschäft Ehegattin

4

5

6

PP = Beteiligungen des Privatvermögens Total Bruttovermögen und Bruttoerträge

4a

5a

6a

PCE = Beteiligungen Geschäftsvermögen Steuerpflichtiger

./.

./.

./.

./. Rabatt 40 % auf Code PP (Beteiligungen auf Privatvermögen)

PCF = Beteiligungen Geschäftsvermögen Ehegattin

5b

6b

Zwischentotal der Erträge

Bei anderen Vermögenswerten = Feld leer lassen

4-4a

5b+6b

TOTALE ZU ÜBERTRAGEN (Vermögen in Rubrik 3200 / Erträge in Rubrik 1210)

x 35%

Entscheid

(leer lassen)

Wichtig Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer (35 % des Totals der Kolonne 5)

Für die im Jahre 2013 ausgegebenen, gekauften, verkauf-

Antrag auf Rückerstattung des Steuerrückbehaltes USA (R-US)

ten oder zurückgegebenen Titel ist das genaue Ausgabe-,

Kauf- oder Rückkaufsdatum anzugeben. Antrag auf pauschale Steueranrechnung (DA-1)

Die Lotteriegewinne sind zwingend in Ziffer 5 auf der Beteiligungen aus Geschäftsvermögen

Vorderseite einzutragen. Total «PCE und PCF»: Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens

(50% des Totals «PCE und PCF»)

(zu übertragen in Rubrik 2000)

DA-1 / R-US Personnes physiques Natürliche Personen 2013 Demande d’imputation forfaitaire d’impôt pour dividendes et intérêts étrangers Demande de remboursement de la retenue supplémentaire d’impôt USA Antrag auf pauschale Steueranrechnung für ausländische Dividenden und Zinsen Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA Feuille complémentaire à l’état des titres à joindre à la déclaration d’impôt Ergänzungsblatt zum Wertschriftenverzeichnis ist der Steuererklärung beizulegen

No de reg. / Reg.-Nr.

Nom / Name

Adresse

Domicile / Wohnsitz 01.01.2013 31.12.2013

Imputation forfaitaire d'impôt La présente formule sert de demande d’imputation forfaitaire d’impôt pour les dividendes et/ou intérêts échus en 2013 en provenance des pays suivants :

Albanie (AL), Allemagne (D), Argentine (RA), Arménie (ARM), Australie (AUS), Autriche (A), Azerbaïdjan (AZ), Bélarus (BY), Belgique (B), Bulgarie (BG), Canada (CDN), Chine (RC), Corée du Sud (KS), Côte d’Ivoire (CI), Croatie (HR), Egypte (ET), Equateur (EC), Espagne (E), Estonie (EST), Etats-Unis (US), Finlande (FIN), France (F), Grande-Bretagne (GB), Grèce (GR), Hongrie (H), Inde (IND), Indonésie (RI), Iran (IR), Islande (IS), Israël (IL), Italie (I), Jamaïque (JA), Japon (J), Kazakhstan (KAZ), Kirghizistan (KRG), Lettonie (LV), Lituanie (LT), Luxembourg (L), Macédoine (MAK), Malaisie (MAL), Maroc (MA), Mexique (MEX), Moldavie (MD), Mongolie (MI), Monténégro (MNE), Norvège (N), Nouvelle-Zélande (NZ), Ouzbékistan (UZB), Pays- Bas (NL), Philippines (PI), Pologne (PL), Portugal (P), Roumanie (R), Russie (RUS), Serbie (SRB), Singapour (SGP), Slovaquie (SK), Slovénie (SLO), Sri Lanka (CL), Suède (S), République tchèque (CZ), Thaïlande (T), Trinité et Tobago (TT), Tunisie (TN), Ukraine (UA), Venezuela (YV), Vietnam (VN)

dont les revenus (dividendes et/ou intérêts) restent soumis à un impôt limité dans l’Etat de la source (grouper les placements en capitaux selon les Etats de la source à désigner par leur abréviation).

Pour les redevances de licences, le requérant utilisera la formule DA-3.

Si le montant total des impôts étrangers non récupérables (col. 8) n’excède pas 50 francs par année, l’imputation forfaitaire d’impôt n’est pas accordée. Dans ce cas, le requérant portera les revenus, diminués de l’impôt étranger non récupérable, dans l’annexe 1 “ Etat des titres et autres placements de capitaux ” jointe à la déclaration d’impôt. De même, les dividendes et intérêts qui ne sont grevés d’aucun impôt dans l’Etat de la source ou pour lesquels un dégrèvement total de l’impôt peut être demandé, ne seront pas indiqués dans la présente formule, mais dans la colonne 7 de l’annexe 1 “ Etat des titres et autres placements de capitaux ”.

Retenue supplémentaire d'impôt USA Cette formule sert également de demande de remboursement de la retenue supplémentaire d’impôt en Suisse sur les dividendes et/ou les intérêts américains échus en 2013.

Observations importantes L’ayant-droit déposera la demande dans le canton où il était domicilié au 31 décembre 2013 avec la déclaration d’impôt et l’annexe 1 : “ Etat des titres et des autres placements de capitaux ”.

Outre la désignation exacte des valeurs, on indiquera dans la colonne 2 la date de l’acquisition, de l’aliénation, du remboursement ou de la conversion des titres entrés dans le porte-feuille ou sortis de celui-ci en 2013.

Le droit au remboursement s’éteint s’il n’est pas exercé, au plus tard, jusqu’à l’expiration de la troisième année civile suivant celle de l’échéance de l’impôt.

Pour toute explication complémentaire, se renseigner auprès du Service cantonal des contributions, section de l'impôt anticipé.

Les montants déterminés seront imputés sur le bordereau d'impôt 2013.

Déclaration du requérant Le requérant atteste l’exactitude des indications données dans la présente demande.

Lieu et date / Ort und Datum

Commune / Gemeinde

Prénom / Vorname

Domicile / Wohnsitz

Pauschale Steueranrechnung Dieses Formular dient als Antrag auf pauschale Steueranrechnung für die im Jahre 2013 fällig gewordenen Dividenden und/oder Zinsen, aus:

Ägypten (ET), Albanien (AL), Argentinien (RA), Armenien (ARM), Aserbaidschan (AZ), Australien (AUS), Belarus (BY), Belgien (B), Bulgarien (BG), China (RC), Deutschland (D), Ecuador (EC), Elfenbeinküste (CI), Estland (EST), Finnland (FIN), Frankreich (F), Griechenland (GR), Grossbritannien (GB), Indien (IND), Indonesien (RI), Iran(IR), Island (IS), Israel (IL), Italien (I), Jamaika (JA), Japan (J), Kanada (CDN), Kasachstan (KAZ), Kirgisistan (KRG), Korea [Süd] (KS), Kroatien (HR), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (L), Malaysia (MAL), Marokko (MA), Mazedonien (MAK), Mexiko (MEX), Moldova (MD), Mongolei (MI), Montenegro (MNE), Neuseeland (NZ), Niederlande (NL), Norwegen (N), Österreich (A), Philippinen (PI), Polen (PL), Portugal (P), Rumänien (R), Russland (RUS), Schweden (S), Serbien (SRB), Singapur (SGP), Slowakei (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Sri Lanka (CL), Thailand (T), Trinidad und Tobago (TT), Tschechische Republik (CZ), Tunesien (TN), Ukraine (UA), Ungarn (H), USA (US), Usbekistan (UZB), Venezuela (YV), Vietnam (VN)

deren Erträge (Dividenden und/oder Zinsen) im Quellenstaat einer begrenzten Steuer unterworfen bleiben (bitte die Kapitalanlagen nach den Quellenstaaten ordnen und den Staat mit der Abkürzung bezeichnen).

Für Lizenzgebühren ist das Formular DA-3 zu verwenden.

Wenn die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern (Kol. 8) insgesamt den Betrag von 50 Franken pro Jahr nicht übersteigen, so wird keine pauschale Steueranrechnung gewährt. In diesem Fall sind die Erträge, gekürzt um die nicht rückforderbare ausländische Steuer, in der Beilage 1 “ Verzeichnis der Wertschriften und Kapitalanlagen” aufzuführen. Desgleichen sind Dividenden und Zinsen, die überhaupt keiner Steuer im Quellenstaat unterliegen oder für welche die vollständige Entlastung verlangt werden kann, nicht auf diesem Formular, sondern in der Kolonne 7 der Beilage “ Verzeichnis der Wertschriften und Kapitalanlagen” anzugeben.

Rückerstattung des Steuerrückbehaltes USA Dieses Formular dient ebenfalls als Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes in der Schweiz auf die im Jahre 2013 fällig gewordenen amerikanischen Dividenden und Zinsen.

Wichtige Bemerkungen Der Berechtigte wird den Antrag an den Kanton stellen, in welchem er am 31. Dezember 2013 seinen Wohnsitz hatte, und zwar zusammen mit der Steuererklärung und der Beilage 1 “Verzeichnis der Wertschriften und Kapitalanlagen”.

Ausser der genauen Bezeichnung der Vermögenswerte ist in der Kolonne 2 auch das Datum des Erwerbs, der Veräusserung, Rückzahlung oder Konversion derjenigen Titel anzugeben, welche im Laufe des Jahres 2013 neu zum Wertschriftenbestand hinzugekommen oder aus diesem ausgeschieden sind.

Der Rückerstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens bis zum Ablauf des dritten auf das Jahr der Fälligkeit der Steuer folgenden Kalenderjahres geltend gemacht wird.

Für weitere Auskünfte steht die Kantonale Steuerverwaltung, Sektion Verrechnungssteuer, zur Verfügung.

Die festgelegten Beträge werden auf der Steuerabrechnung 2013 abgezogen.

Erklärung des Antragstellers Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben.

Signature(s) / Unterschrift(en)

Désignation des placements de capitaux:

Obligations: Débiteur, taux, année d’échéance

Nombre Actions: Spécification du titre et de la société

de titres ou Veuillez joindre les attestations globales et/ou les bordereaux d’encaissement

valeur

nominale Bezeichnung der Kapitalanlagen:

Obligationen: Schuldner, Zinssatz, Verfalljahr

Stückzahl Aktien: Bezeichnung der Titel und der Firma

oder Bitte Sammelausweis und/oder Inkassobescheinigungen beilegen

Nennwert

no valeur Désignation des Valeurs

Date / Datum

Achat Vente

Frais d'admin.

des titres

Aufwendungen

für Wertschriften

Etat

Staat

Valeur imposable

au 31 décembre 2013

Steuerwert

am 31. Dezember 2013

par titre Total

ou en % en francs

Pro

Stück Total

oder in Franken

Rendement brut

Bruttoertrag

Fr.

2013

Impôt étranger

non récupérable

Nicht rückforderbare

ausländische Steuer

% Fr.

Retenue supplémentaire

d'impôt en Suisse (USA)

Zus. Steuerrückbehalt

in der Schweiz (USA)

% Fr.

Codes

Varloren-Nr. Bezeichnung der Vermögenswerte

1 2

Kauf Verkauf

3

4

in %

5 6

7

8

9

10 11

Report des feuilles complémentaires Übertrag aus allfälligen Beiblättern

A reporter dans les colonnes correspondantes de l'état des titres In die entsprechenden Kolonnen des Wertschriftenverzeichnis zu übertragen

Total frais d'administration des titres / Total Aufwendungen für Wertschriften

Valeur imposable totale / Total Steuerwert

Rendement brut total / Total Bruttoertrag

Total des impôts étrangers non récupérables (DA-1) / Total nicht rückforderbare ausländische Steuern (DA-1)

Total de la retenue supplémentaire d'impôt USA (en Suisse) / Total zusätzlicher Steuerrückbehalt USA (in der Schweiz)

Schuldenverzeichnis per 31.12.2013

Beilage 4

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Name:

Vorname:

PRIVATSCHULDEN

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 1

Schuldsaldo in Fr.

Zins in Fr. 2

Total der Privatschulden zu übertragen in Rubrik 3800 auf Seite 4

Total der privaten Schuldzinsen zu übertragen in Rubrik 1720 auf

Seite 3

LANDWIRTSCHAFTSSCHULDEN

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 1

Schuldsaldo in Fr.

Zins in Fr. 2

Total der Landwirtschaftsschulden zu übertragen in Rubrik 3700 auf Seite 4

Total der Schuldzinsen aus Landwirtschaft zu übertragen in Rubrik 1710 auf Seite 3

GESCHÄFTSSCHULDEN / FREMDKAPITAL

Name des Gläubigers

Konto-Nr.

Art der Schuld 1

Schuldsaldo in Fr.

Zins in Fr. 2

Total der Geschäftsschulden zu übertragen in Rubrik 3600 auf Seite 4

1 Privatkonto, Lohnkonto, Kontokorrent, Hypothek, Darlehen Dritter, Darlehen von eigener Gesellschaft, Baukredit, Konsumkredit.

2 Leasingkosten und Kreditaktkosten sind nicht abzugsberechtigt. Baukreditzinsen sind nur bei der Kantonssteuer abziehbar.

3 Schuldzinsen und Kreditaktkosten von

Geschäftsbetrieben werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

(Rubriken 100 – 100a – 150 – 150a)

Berufsauslagen für Lohnbezüger 2013

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Beilage 5

Name:

Vorname:

A. STEUERPFLICHTIGE PERSON/BZW. EHEMANN (Partner 1)

Allgemeine Angaben: Art und Dauer mit Beschäftigung und ohne Beschäftigung (gemäss Rubrik 310)

Wohnort

Arbeitsort

Arbeitgeber

von bis

Beschäftigungsgrad

1. Fahrkosten bis zum Arbeitsort

  1. a) öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus usw.)

  2. b) mit Privatfahrzeug Fahrrad/Motorroller (Fr. 700.– / Jahr) Motorrad / Scooter (Fr. 0.40 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. Auto (bis Fr. 0.70 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr.

2. Auswärtige Verpflegung

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

Kantine (verbilligt)

Tage à Fr. 7.50 (max. Fr. 1'600.–)

3. Schichtarbeit

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

4. Wochenaufenthalt : Zeitraum von

bis

Zimmer: Fr.

+ 2. Mahlzeit:

(Tage à Fr. 15.– max. Fr. 3'200.–) =

5. Übrige Berufsauslagen (3 % vom Nettolohn pro Jahr: mindestens Fr. 2'000.–;

höchstens Fr. 4'000.–)

6. Die Kosten der berufsorientierten Aus-

und Weiterbildung

7. Park & Rail, Verschiedenes (näher zu bezeichnen):

Total der Berufsauslagen zu übertragen

in Rubrik 1910 auf Seite 3

Bemerkungen:

B. EHEFRAU (Partner 2)

Allgemeine Angaben: Art und Dauer mit Beschäftigung und ohne Beschäftigung (gemäss Rubrik 310a)

Wohnort

Arbeitsort

Arbeitgeber

von bis

Beschäftigungsgrad

1. Fahrkosten bis zum Arbeitsort

  1. a) öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus usw.)

  2. b) mit Privatfahrzeug Fahrrad/Motorroller (Fr. 700.– / Jahr) Motorrad / Scooter (Fr. 0.40 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. Auto (bis Fr. 0.70 / km) km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr. km pro Tag x Arbeitstage = km à Fr.

2. Auswärtige Verpflegung

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

Kantine (verbilligt)

Tage à Fr. 7.50 (max. Fr. 1'600.–)

3. Schichtarbeit

Tage à Fr. 15.00 (max. Fr. 3'200.–)

4. Wochenaufenthalt : Zeitraum von

bis

Zimmer: Fr.

+ 2. Mahlzeit:

(Tage à Fr. 15.– max. Fr. 3'200.–) =

5. Übrige Berufsauslagen (3 % vom Nettolohn pro Jahr: mindestens Fr. 2'000.–;

höchstens Fr. 4'000.–)

6. Die Kosten der berufsorientierten Aus-

und Weiterbildung

7. Park & Rail, Verschiedenes (näher zu bezeichnen):

Total der Berufsauslagen zu übertragen

in Rubrik 1920 auf Seite 3

Bemerkungen:

Andere Abzüge

PRÄMIEN UND VERSICHERUNGSBEITRÄGE SOWIE SPARZINSEN (gemäss Wegleitung)

Prämien für Lebens- und Rentenversicherungen (Bestätigungen müssen beigelegt werden)

Sparzinsen gemäss Wertschriftenverzeichnis mit Code A

Total während des Jahres bezahlte: Prämien für Unfall- und Krankenversicherung

abzüglich Subventionen

. /.

Total zu übertragen in Rubrik 2560 auf Seite 3

Maximalabzüge: Ehepaare Fr. 4’800.– / übrige Personen Fr. 2’400.– / pro Kind Fr. 1'090.–

oder unterstützte Person

SELBSTBEHALTE UND KRANKHEITSKOSTEN, WELCHE NICHT VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN WURDEN

(inkl. Zahnarzt und Brillen)

Die Bescheinigung der Krankenkasse ist zu verlangen und beizulegen

Abzug für Bewohner von Pflege- oder Krankenheimen: Pauschalabzug von Fr. 40.– pro Tag (max. 365 Tage x Fr. 40.- = Fr. 14'600.–)

Tatsächliche Kosten:

Rechnungsdatum:

Leistungserbringer:

Betrag netto:

Total zu übertragen in Rubrik 2565 a) Seite 3

BEHINDERUNGSBEDINGTE KOSTEN

Pauschalabzüge möglich: (Bescheinigung für Hilflosenentschädigung und / oder Arztzeugnis beilegen)

Empfänger Hilflosenentschädigung: des leichten Grades = Fr. 2'500.– / mittleren Grades = Fr. 5'000.– / schweren Grades = Fr. 7'500.–

Pauschalabzug für Personen mit Zöliakie, Diabetes, Nierenerkrankungen und Gehörlosigkeit:

Fr. 2'500.– +

Tatsächliche Kosten:

Rechnungsdatum:

Leistungserbringer:

Betrag netto:

Total zu übertragen in Rubrik 2565 b) Seite 3

SPENDEN UND FREIWILLIGE ZUWENDUNGEN AN JURISTISCHE PERSONEN

Datum:

Bezeichnung der juristischen Person:

Betrag:

Total zu übertragen in Rubrik 2570 a) Seite 3

SPENDEN UND FREIWILLIGE ZUWENDUNGEN AN POLITISCHE PARTEIEN

Datum:

Bezeichnung der politischen Partei :

Betrag:

Total zu übertragen in Rubrik 2570 b) Seite 3

Beilage für Landwirtschaftsbetriebe 2013

Steuerpflichtigen-Nr.:

Wohnort:

Name:

Vorname:

Dieser Fragebogen muss von Landwirten ausgefüllt werden, die ihre Landwirtschaft im Nebenberuf ausüben und nicht buchführungspflichtig sind.

  1. 1) STEUERPFLICHTIGES VERMÖGEN

1.1) Viehhabe (Stand am 31.12.2013)

STEUERWERT

STEUERWERT

Anzahl

Tiere

in Fr.

Total

Anzahl

Tiere

in Fr.

Total

Kühe

2'000

Mutterschweine, Eber

350

Rinder über 2 Jahre

1'800

Mastschweine

300

Rinder 1 bis 2 Jahre

1'200

Ziegen und Schafe

150

Aufzuchtskälber

500

Geflügel (ab 10 Stück)

10

Mastvieh / Remonten

1'500

Bienenvölker

150

Pferde

2'000

Hirsche

400

Fohlen bis zu 1 Jahr

1'000

Total zu übertragen

in Rubrik 3010 (Seite 4)

1.2) Bewegliches Betriebsvermögen (Material, Maschinen,

Waren und andere Aktiven)

sind in Rubrik 3020 auf Seite 4 zu

übertragen

Fr.

  1. 2) NETTONORMEN FÜR KLEINBETRIEBE MIT VIEHHABE Steuerpflichtige mit Viehhabe, die nicht buchführungspflichtig sind, können das landwirtschaftliche Einkommen ohne Belege nach Nettonormen deklarieren. Diese beinhalten unter anderem die landwirtschaftlichen Beiträge, die Löhne, die Abschreibungen, die bezahlten und einkassierten Zinsen und Pachtzinsen. Folgende Normen sind anzuwenden: Flachland Fr. 2'000.– pro GVE Hügelzone + Zonen I und II Fr. 1'500.– pro GVE Bergzonen III + IV Fr. 1'600.– pro GVE Für die Eringerrasse reduziert sich diese Norm um 30% – Sofern diese Nettonormen angewendet werden, ist die Ziffer 4 dieser Beilage auszufüllen.

Löhne und Arbeiten durch Dritte:

Bei Kollektivarbeiten (den Totalbetrag angeben und die Rechnungen beilegen).

Durch Dritte ausgeführte Maschinenarbeiten (den Totalbetrag angeben und die Rechnungen beilegen).

Die abgezogenen Löhne müssen mit der Abrechnung an die Sozialkassen übereinstimmen (Kopie der AHV-Abrechnung beilegen).

Für im Familienbetrieb mitarbeitende, minderjährige Kinder kann frühestens für die Zeit nach dem Schulaustritt

ein Lohn angerechnet

werden, insofern eine tatsächliche Mitarbeit nachgewiesen wird.

Pachtzinsen: (die Bestätigungen sind beizulegen)

Um den Abzug für Pachtzinsen geltend machen zu können, muss der Pächter die Adresse des Besitzers, den Betrag,

die Fläche und die

Gemeinde des Pachtlandes angeben.

Kinderzulagen: in Rubrik 220/220a zu deklarieren.

Schuldzinsen lastend auf Landwirtschaft: in Rubrik 1710

zu übertragen.

Buchführungspflichtig sind:

  • Landwirte, deren jährliche Bruttoeinnahmen mehr als Fr. 75'000.– betragen (inkl. Direktzahlungen und Subventionen)

  • Landwirte, die ihre Betriebe hauptamtlich bewirtschaften

  • Landwirte, die beantragen, nach dem tatsächlichen Landwirtschaftseinkommen besteuert zu werden

  • Landwirte, die eine Rückstellung für eine Wertverminderung von landwirtschaftlichem Boden geltend machen

Wenn immer möglich, sollte das landwirtschaftliche Einkommen von derjenigen Person versteuert werden, welche den Landwirtschafts-

betrieb bewirtschaftet. Im Zweifelsfall ist das landw. Einkommen in der Kolonne « Steuerpflichtiger » einzutragen.

  1. 3) ERMITTLUNG DES EINKOMMENS AUS LANDWIRTSCHAFT Nur für Betriebe, die nicht buchführungspflichtig sind. Dieses Formular ist auszufüllen ab 1 GVE bzw. 6 Schafen oder Ziegen. Subventionen sind zu 100% steuerbar.

(A)

(B)

Einheit, Abzug je

(C)

Nettoeinkommen

Kulturen

Einnahmen

Einheit, Anzahl GVE

GVE oder Prozent-

Total der Betriebs-

2013

Viehwirtschaft / Diverse

in Fr.

oder Bruttokosten

satz der Betriebs-

kosten

kosten

(A abzüglich C)

a Rebbau inkl. Tafeltrauben (eigene Reben)

m2

B x 1.20 pro m2

b Rebbau inkl. Tafeltrauben (gemietete Reben)

m2

B x 0.95 pro m2

c Obstbau

35% von A

d Gemüse und Beeren

40% von A

e Ackerbau

45% von A

f Kartoffeln

45% von A

g VIEHWIRTSCHAFT

Braunvieh/Fleckvieh (Milch, Milchprodukte und Kälber)

GVE

B x 2'750.–

Eringerrasse (Milch, Milchprodukte und Kälber)

GVE

B x 2'550.–

Ohne Handelsmilchproduktion (Fleisch und Mastvieh)

GVE

B x 2'000.–

Ziegen und Schafe (Milch)

Einheit

B x 500.–

Ziegen und Schafe (Fleisch)

Einheit

B x 300.–

Anderes Vieh

50% von A

h Bienenzucht

Völker

B x 280.–

i Naturalbezüge für Familie und Angestellte (siehe Wegleitung)

50% von A

j Futtergetreide- und Holzverkauf

k Arbeiten für Dritte ohne Maschinen, Personalmiete

50% von A

l Arbeiten für Dritte mit Maschinen

m Pachtzinsen

n DIREKTZAHLUNGEN, SUBVENTIONEN, DIVERSE

ENTSCHÄDIGUNGEN

Total Einnahmen

Betriebskosten

(Total Buch-

stabe C)

Betriebskosten

o Löhne und Sozialleistungen

100% von B

p Maschinenarbeit durch Dritte

50% von B

q Kollektivarbeiten

35% von B

r Pachtzinsen und Sömmerungskosten

100% von B

s Reparatur von Rebmauern

100% von B

t Andere Betriebskosten (zu belegen)

100% von B

LANDWIRTSCHAFTLICHES EINKOMMEN OHNE AHV-BEITRÄGE UND FINANZIERUNGSKOSTEN

(Total der Einnahmen abzüglich Buchstaben o-t)

  1. 4) ERMITTLUNG DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN EINKOMMENS FÜR KLEINBETRIEBE MIT VIEHHABE Flachland Hügelzone Bergzonen Anzahl Viehhaltung / Viehart (zutreffendes + Zonen I und II + Zonen III und IV Nettoeinkommen GVE ankreuzen) (zutreffendes ankreuzen) (zutreffendes ankreuzen)

u Eringerrasse

1'400.–

1'050.–

1'120.–

v Andere

2'000.–

1'500.–

1'600.–

Total gemäss Nettonormen (Buchstaben u +v)

Gesamttotal zu übertragen in Rubrik 210 und /oder 210a

Gesamttotal (3+4)

Anteil Ehefrau / Partner

N.B. Sämtliche Einnahmen müssen belegt werden (Weinernte, Obstverkäufe usw.).

Die geltend gemachten Betriebskosten (siehe Buchstaben

o-t) müssen nachgewiesen werden.

Der Abzug für die Reparatur von Rebmauern wird akzeptiert, insofern es sich nicht um neue Mauern handelt.

Umbruchkosten von Reben können abgezogen werden, mit Ausnahme von hinzugefügtem Humus /Land.

Direkte Bundessteuer : Festsetzung des steuerbaren Nettoeinkommens Steuerpflichtigen-Nr.: Wohnort:

Name: Vorname:

Reineinkommen 2400

Persönliche Abzüge - Differenz aufgrund verschiedener Gesetze bei Kanton und Bund (+ oder -) 2710

- Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten 2720

- Freiwillige Zuwendungen an juristische Personen 2730

- Bezahlte Unterhaltsbeiträge, Renten und dauernde Lasten 2740

- Für Kinder und andere unterstützte Personen, Fr. 6'500.- 2750

- Für Ehepaare, die im gleichen Haushalt leben, Fr. 2'600.- 2751

- Fremdbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Altersjahr, max. Fr. 10'100.- pro Kind 2752

- Vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten, 50% vom niedrigeren Erwerbseinkommen, 2760 mind. Fr. 8'100.-, max. Fr. 13'400.- - auf Renten, Pensionen, Leibrenten und andere 2770 - Prämien und Beiträge für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen sowie Zinsen von Sparkapitalien 2780 - Liquidationsgewinne 2790 - Einkommen ausserhalb der Schweiz (in der Schweiz nicht steuerpflichtig) 2795

Steuerbares Nettoeinkommen für die Direkte Bundessteuer (Rubrik 2400 abzüglich Rubriken 2710 - 2795) 2800

Gesamtes zur Festsetzung des Steuersatzes massgebendes Einkommen 2810

Verzeichnis der Erben bzw. der Nutzungsberechtigten (Ist dem Wertschriftenverzeichnis beizulegen)

Steuerpflichtigen-Nr.: Gemeinde:

Name: Vorname:

Name, Vorname, Geburtsdatum des Erben PLZ, Wohnort und Adresse Kanton / Anteil in % gemäss (Bei Ehefrauen, Vorname und Geburtsdatum Ehemann) Staat Wohnsitz Steuerpflichtigen in der Schweiz im Ausland

Übertrag aus Beiblatt

Total

Departement für Finanzen und Institutionen

Kantonale Steuerverwaltung

Natürliche Personen

Postfach 351

1951 Sitten

FRISTVERLÄNGERUNGSGESUCH

FÜR DIE ABGABE DER STEUERERKLÄRUNG

Sehr geehrte Damen und Herren

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Steuererklärung bis zu dem auf der ersten Seite

der Steuererklärung aufgeführten Datum

einzureichen, haben Sie die Möglichkeit eine Fristverlängerung bis am

zu verlangen.

Diese Verlängerung wird Ihnen gewährt, wenn Sie mit dem untenstehenden Einzahlungsschein

die vom Staatsrat festgelegte

Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– bis spätestens am 31. März 2014 überweisen. Mit diesem Vorgehen wird Ihnen die oben erwähnte

Frist automatisch gewährt. Ein schriftliches Gesuch ist nicht mehr nötig; die Zahlung allein ist massgebend.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung durch einen Vertreter ausfüllen lassen, hat dieser die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu

verlangen. In diesem Fall benötigen Sie den Einzahlungsschein nicht. Für

weitere Auskünfte wollen Sie sich bitte direkt an Ihren

Vertreter wenden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir den Steuerpflichtigen, welche

die Steuererklärung nicht in der festgesetzten Frist

abgeben und die kein Fristverlängerungsgesuch einreichen, nach dem Verfalldatum eine Mahnung zustellen werden. Diese

Mahnung enthält eine letzte Frist.

Nach Ablauf dieser Frist muss eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesem Verfahren der Fristverlängerung die Arbeit zu erleichtern, grüssen wir Sie freundlich.

▼▼▼▼ Vor der Einzahlung abzutrennen / A détacher avant le versement / Da staccare prima del versamento ▼▼▼▼

Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta

Einzahlung Giro

Versement Virement

Versamento Girata

Einzahlung für / Versement pour / Versamento per

Einzahlung für / Versement pour / Versamento per

Keine Mitteilungen anbringen

Pas de communications

Non aggiungete comunicazioni

8.13 - ISSA

Referenz-Nr./No de référence/No di riferimento

Konto / Compte / Conto

Konto / Compte / Conto

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

CHF

CHF

▼ ▼

▼

▼

  • •

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

609

442.06

Die Annahmestelle

L’office de dépôt

L’ufficio d’accettazione