Besteuerung einer Einmalentschädigung im Zeitpunkt der Einräumung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts
Besteuerung einer Einmalentschädigung im Zeitpunkt der Einräumung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts
Eine einmalige Entschädigung für die Einräumung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts muss weder beim Grundeigentümer als Einkommen versteuert werden noch kann sie von der nutzungsberechtigten Person bzw. von der wohnrechtsberechtigten Person steuermindernd zum Abzug zugelassen werden.