Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates
Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates
die notwendigen Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren ausländischen Wohnsitzstaat sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses;
die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz bei Beibehaltung einer ständig für den Eigengebrauch zur Verfügung stehenden Wohnung im Ausland;
die Kosten für den Unterricht der minderjährigen fremdsprachigen Kinder an fremdsprachigen Privatschulen, sofern die öffentlichen Schulen keinen Unterricht in deren Sprache anbieten.
Der Abzug ist nur zulässig, wenn die besonderen Berufskosten von den Expatriates selbst bezahlt (und somit nicht vom Arbeitgeber direkt übernommen bzw. zurückerstattet) werden. Werden vom Arbeitgeber Pauschalen ausgerichtet, sind diese zum steuerbaren Bruttolohn hinzuzurechnen. Die Abgeltung besonderer Berufskosten durch die Arbeitgeberschaft ist im Lohnausweis zu bescheinigen.