Vermögensverwaltung durch Dritte

Vermögensverwaltung durch Dritte

Mit der Vermögensverwaltung betraute Dritte können sein:

  • Behörden (Vormundschaft, Erbschaftsverwaltung)

  • Willensvollstrecker

  • Banken

  • Treuhandinstitute

  • Rechtsanwälte oder

  • sonstige Vermögensverwalter