Vermögensverwaltung durch Dritte
Vermögensverwaltung durch Dritte
Mit der Vermögensverwaltung betraute Dritte können sein:
Behörden (Vormundschaft, Erbschaftsverwaltung)
Willensvollstrecker
Banken
Treuhandinstitute
Rechtsanwälte oder
sonstige Vermögensverwalter