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Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)

ZG StB 20.10.4.1

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zg/tax-guidance/zg-stb-20-10-4-1/de/allgemeines-eltern-verwandte-drittpersonen

Abgerufen am 12. Sept. 2026

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Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)

Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)

Gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG können steuerpflichtige Personen, die für den Unterhalt der Kinder sorgen und mit ihnen im gleichen Haushalt leben, den Kinderdrittbetreuungskostenabzug geltend machen. Grundsätzlich sind damit die Eltern bzw. der alleinerziehende Elternteil gemeint. Lebt ein Kind jedoch nicht bei seinen Eltern, sondern beispielsweise bei einer verwandten Person (Tante, Onkel, Grossmutter, etc) oder einer Drittperson, welche an die Stelle der Eltern tritt und für das Kind sorgt (Pflegekind), soll diese den Abzug ebenfalls geltend machen können, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.