Gemeinsame Besteuerung der Eltern
Gemeinsame Besteuerung der Eltern
Ehepaare, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, können die Kinderdrittbetreuungskosten geltend machen, wenn beide gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. in Ausbildung stehen oder erwerbsunfähig und zugleich betreuungsunfähig sind.