Persönlicher Abzug
Persönlicher Abzug
Steuerpflichtige, die in ungetrennter Ehe leben sowie Steuerpflichtige, die getrennt oder geschieden, verwitwet oder ledig sind und mit einem Kind zusammen leben, für welches ein Kinderabzug gewährt wird, können den persönlichen Abzug gemäss § 33 Abs. 1 Ziff. 1 Bst. a StG beanspruchen. Den übrigen Steuerpflichtigen wird der persönliche Abzug gemäss § 33 Abs. 1 Ziff. 1 Bst. b StG gewährt. Steuerabzüge