Beendigung des Nutzungsverhältnisses
Beendigung des Nutzungsverhältnisses
Die Beendigung des Nutzungsrechts hat zur Folge, dass der bis anhin durch das eingeräumte Nutzungsrecht beschränkte Grundeigentümer rechtlich wieder vollumfänglich über die Sache verfügen kann.
Mit der Beendigung der Nutzniessung entfällt die steuerliche Erfassung des Nutzungsguts beim Nutzniesser und der Grundeigentümer wird umfassend vermögenssteuerpflichtig.
Bei der Beendigung des Wohnrechts ändern sich die steuerlichen Verhältnisse nicht, der Grundeigentümer ist weiterhin vermögenssteuerpflichtig.