Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuergomizil) mit unbeschränkter ganzjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil: siehe § 6
Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuergomizil) mit unbeschränkter ganzjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil: siehe § 6
Es liegen mehrere Steuerdomizile vor.
Am Haupsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nur für einen Teil des Kalenderjahres infolge:
Kauf / Verkauf einer Liegenschaft
Eröffnung / Schliessung eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte
Überführung eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte in einen anderen Kanton
Im System der Postnumerandobesteuerung besteht der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die Steuerperiode unabhängig von der tatsächlichen Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit über das ganze Kalenderjahr.