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Abschreibungen auf Investitionen für Umweltschutz und Energiesparen

ZG StB 37.1.1.6

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zg/tax-guidance/zg-stb-37-1-1-6/de/abschreibungen-auf-investitionen-fur-umweltschutz-und-energiesparen

Abgerufen am 12. Sept. 2026

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Abschreibungen auf Investitionen für Umweltschutz und Energiesparen

Abschreibungen auf Investitionen für Umweltschutz und Energiesparen

Investitionen in Anlagen und Ausbauten, die massgeblich dem Umweltschutz oder dem Energiesparen dienen (z.B. Gewässer-, Lärmschutz- oder Abluftreinigungsanlagen, Wärmeisolierungen, Solaranlagen usw.), können im ersten und im zweiten Jahr bis zu insgesamt 50 % vom Buchwert und in den darauf folgenden Jahren zu den für die betreffenden Anlagen üblichen Normalsätzen gemäss Merkblatt «A 1995 – geschäftliche Betriebe» abgeschrieben werden.