Privatanteile an den Autokosten
Privatanteile an den Autokosten
Werden die gesamten Betriebskosten eines Fahrzeugs, das vom Anteilsinhaber oder einer ihm nahe stehenden Person benutzt wird, von der Gesellschaft übernommen, so trägt diese Kosten, die nicht nur betrieblich begründet sind.
Können die gesamten Betriebskosten des zum Teil privat genutzten Fahrzeuges und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten Kilometer anhand eines Bordbuches nachgewiesen werden, sind die effektiven Kosten proportional auf die geschäftlich und privat zurückgelegten Kilometer aufzuteilen. Zu den Betriebskosten in diesem Sinn sind ausser den Fahr- und Unterhaltskosten auch die festen Kosten (Versicherungen, Automobilsteuer, Abschreibung, Garagenmiete usw.) zu rechnen.
Können die gesamten Betriebkosten des zum Teil privat benützten Fahrzeugs nicht anhand eines Bordbuches genau ausgeschieden werden, ist folgender Privatanteil einzusetzen: pro Monat 0,9 % des Kaufpreises exkl. MWST, mindestens aber Fr. 1'800.- pro Jahr.